Baby und Job

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Geschrieben von jescj am 23.05.2018, 12:12 Uhr

Beschäftigungsverbot annehmen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Also ich bin in der 28.SSW und hätte eigentlich nur noch 5 Wochen zu arbeiten (resturlaub), kämpfe aber mittlerweile ganz schön mit mir. Der Job ist stressig, wir sind schlecht besetzt und ich muss über 1h pro Strecke pendeln. Dazu habe ich noch ein Kleinkind. Meine FÄ hat mir ein Beschäftigungsverbot angeboten, jedoch gibt es dafür keine richtig harten Gründe,. Beim 1. Kind hatte ich eins wegen vorzeitiger Wehen, sie kam dann auch zu früh. Jetzt ist es halt mehr wegen "Wehwechen" ( Zeitdruck auf Arbeit, Rückenschmerzen und Erschöpfung wegen Anämie und Schlafmangel- schlafe sehr schlecht und muss gegen 5.00 aufstehen). Würdet ihr das annehmen? Kann mein AG überprüfen warum ich das bekommen habe bzw. dem widersprechen? Ich könnte auch nicht sofort aufhören, da ich zumindest noch ein paar Akten abarbeiten muss, die liegen geblieben sind ( würde mich aber nicht stören) und nicht übernommen werden können.

 
13 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von lilke am 23.05.2018, 12:37 Uhr

Natürlich kann der AG das prüfen und ich würde das als AG auch immer machen, denn in dem Fall steht es dem FA überhaupt nicht zu dir ein BV zu erteilen. Und dass du erst mal noch was "fertig" arbeiten willst, zeigt ja, dass es - ohne das böse zu meinen - eher "Bequemlichkeit" ist und dein Job für Dich oder das Baby keine tatsächliche Gesundheitsgefahr besteht.

Wenn Du Rückenschmerzen, Erschöpfung, Anämie und was weiß ich hast, dann soll er dich schwangerschaftsbedingt krank schreiben. Dann gilt das aber auch ab Ausstellung nicht erst, wenn Du dann mit dem, was Du zu tun hast fertig bist. Das wäre der richtige Weg.

Für Dich hätte das auch keinerlei Nachteile. Bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung hast Du keine Einbußen beim EG und ins Krankengeld fällst Du bei 5 Wochen ja auch nicht.

Aber BV, weil es einem zu schwer wird ist nicht korrekt ;)

LG
Lilly

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von jescj am 23.05.2018, 13:43 Uhr

ich frag mich halt inwieweit Schlafmangel eine Gefährdung darstellt. Ich komme leider nur auf ca. 5h/d ( durch ständig waches Kind, zeitiges Aufstehen und unruhiger Beine) und bin auch durch die Anämie schon erschöpft. Dazu kommt, dass ich aufgrund der schlechten Besetzung, der Pendelzeiten und dass mein Kind in einer anderen Stadt in die kita geht unter permanenten Zeitdruck stehe alles rechtzeitig zu schaffen und sie abzuholen. Noch dazu muss ich immer nach dem Zug hetzen um rechtzeitig an der Kita zu sein. Ich sehe das sonst auch so und gehe auch gerne arbeiten. Ich kann mir auch kaum vorstellen nur noch zu Hause zu sitzen, aber ich habe einfach Angst durch den ganzen Streß und Druck wieder eine Frühgeburt zu riskieren...deshalb bin ich mir unsicher

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von lilke am 23.05.2018, 18:34 Uhr

Nichts davon stellt einen Grund für ein BV dar, denn nichts davon verschuldet dein Arbeitsplatz, sondern das sind alles hausgemachte Probleme. Ergo, greift hier maximal eine Krankschreibung.

Ich meine das nicht böse, ich kenne den Stress schwanger mit Kleinkind zu sein, aber betrachte es mal realistisch und ganz emotionslos dahingehend wo in deiner Liste, denn der Arbeitsplatz das Problem ist.

Schlafmangel - eher ins Bett gehen, öfter schlafen, Kind dem Papa überlassen, sonstige Maßnahmen - auf deinen Schlaf hat die Arbeit kenen Einfluß
Erschopfung wegen Anämie - Ernährung prüfen, ggf wenn notwendig stationäre Aufnahme zur Sicherstellung der Versorgung - deine Arbeit hat aber vermutlich nicht zur Anämie geführt
KiTa woanders als Arbeit - das dürfte den meisten so gehen - dein AG hat dir die KiTa wohl kaum vorgeschrieben
Permanenter Zeitdruck - das Kind hat einen Vater, nehme ich an, der kann da Druck rausnehmen - dein AG hat die Betreuungszeiten nicht festgelegt und ist auch nicht für die Organisation deines Tagesablaufs zur Verantwortung zu ziehen

Wie gesagt, ich verstehe die Probleme, aber sie rechtfertigen kein BV, sondern eben eher eine Krankschreibung. Resultat ist doch für dich das Gleiche.

LG Lilly

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von jescj am 23.05.2018, 21:25 Uhr

also der Vater kann leider nicht einspringen, denn er ist nur am WE da. Und das die KiTa 60 km von der Arbeit entfernt ist geht glaube ich nicht den meisten so...
Im Grunde genommen hast du Recht, es ist bei 4-5 Wochen ( resturlaub) egal ob BV oder AU, ich dachte nur daß ein BV dann doch eigentlich für den AG günstiger sein müsste, weil planbarer. Er kann die Stelle neu besetzen und muss sich nicht jede Woche fragen, ob ein neuer Krankenschein kommt. oder? Nachteile dürften ihm durch das BV doch nicht enstehen oder?

LG,
jescj

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von Twinmädels am 23.05.2018, 22:00 Uhr

BV ist aber besser für den Arbeitgeber. Da bekommt er die Kosten zu 100% von der KK erstattet. Das ist bei einer Krankschreibung ab einer bestimmten Firmengröße nicht der Fall.

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von Trini am 23.05.2018, 22:39 Uhr

Im Ärztinnenposting schreibst du von Großeltern, die vor Ort sind.

Ich hatte aus verschiedenen Gründen jetzt zweimal Krankschreibungen, die sofort über fast 6 Wochen gingen, aber natürlich zahlt der AG dann erst mal das Gehalt weiter.

Trini

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von lilke am 23.05.2018, 22:55 Uhr

Es geht darum was rechtmäßig ist und wer letztendlich dann das Geld zahlt, um nichts anders.

Wenn Du absehbar nicht mehr bis zum Mutterschutz arbeiten wirst, kann dich dein FA natürlich länger als eine Woche krankschreiben. Meine Stiefmutter ist gerade erst wegen einer eitrigen Seitenstrangangina zwei Wochen am Stück krankgeschreiben worden. In meiner ersten Schwangerschaft bin ich wegen vorzeitigen Wehen drei Wochen vor Mutterschutz krankgeschrieben worden. Alles kein Problem und da bin ich nicht alle drei Tage zum Arzt gerannt wegen einer Verlängerung, das war am Stück.

Und natürlich steht es deinem AG frei jetzt schon für Dich einen Ersatz einzustellen, wenn er das überhaupt in der Kürze der Zeit hinbekommt.

Es ist mir unverständlich, wieso Frauen auf ein unrechtmäßiges BV bestehen, wenn sie durch eine rechtmäßige AU NULL Nachteile haben. Was soll denn das?

LG
Lilly

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von lilke am 23.05.2018, 23:00 Uhr

Dann sag ich es mal so, und Vorsicht, da könnte irgendwo etwas Sarkasmus mitschwingen...

Es ist also okay, wenn sich AG, AN und Arzt nur einig sind, dass sie gegen geltende Bestimmungen verstoßen und die Umlagenkasse abzocken? Und dann darf die Allgemeinheit dafür bezahlen, dass Sie keinen Bock mehr hat auf Arbeit zu fahren, weil ihr alles zu stressig ist und sie ihren Tag nicht organisiert bekommt? DAS rechtfertigt dann ein BV? Na, wenn das so ist, dass es nur "besser" für den AG sein muss, damit Unrecht zu Recht wird. Das ist natürlich was anderes. Wie konnte ich nur denken, dass es hier darum geht, was KORREKT wäre...

LG
Lilly

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von jescj am 24.05.2018, 20:42 Uhr

Laut meiner Ärztin eben aus o.g. Gründen, kostet den AG nix und er kann jemand Neues einstellen, darf er bei AU nicht. Hab mit meinem AG gesprochen, der mir bestätigte, dass es so ok ist und planbarer für den Betrieb.

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von lilke am 24.05.2018, 20:49 Uhr

Dein AG wird sich dann umschauen, sollte das BV geprüft werden und die Umlagenkasse die Zahlung verweigern.

Oh man. Offenbar müssen sich wirklich nur alle einig sein und dann ist es vollkommen egal, ob man gegen geltende Bestimmungen verstößt.

Natürlich kann dein AG jederzeit jemanden neu einstellen, ist schließlich sein Bier, wen er beschäftigt. So ein Unsinn, dass ein AN ins BV muss, damit man jemanden einstellen kann.

Du willst doch nur deinen Urlaub sparen und damit nicht ins Krankengeld fallen. Sozialbetrug vom Feinsten. Ich hoffe, dass mit der neuen Gesetzeslage und den verschäften Überprüfungen früher oder später solche Fälle alle auffliegen und die verantwortlichen Ärzte endlich mal lernen, dass sie ihre Kompetenzen nicht auf Kosten der Allgemeinheit zu überschreiten haben.

LG
Lilly

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von malini am 24.05.2018, 21:30 Uhr

Die Krankenkasse kann das BV auch überprüfen und evtl. ablehnen - wird wohl auch wegen eben solchen Missbrauchs, wie hier geplant wird, immer öfter gemacht.

Ich würde den besseren Weg mit der AU wählen.

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von Felica am 24.05.2018, 21:37 Uhr

Natürlich darf ein AG jederzeit wen einstellen. Im Zwiefel das du das Kind verlierst, muss er ja auch eine Lösung finden. Es gibt täglich Frauen wo das Kind obwohl vorher alles bestens aussah diese bei der Geburt tot ist. Dann ist nichts mit Elternzeit. Was soll er in solchen Fällen machen?

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Re: Beschäftigungsverbot annehmen?

Antwort von Zweizahn am 06.06.2018, 22:13 Uhr

Ähm, ich hatte in der 2. Schwangerschaft als Lehrerin ein BV vom FA, weil mein AG (privater Schulträger) Druck gemacht hat und Klarheit für die weitere Stundenplanung wollte. Ich war einige Wochen krank geschrieben wegen Hyperemesis (damit meine ich 24 Stunden Übelkeit mit bis zu 20x Erbrechen täglich, auch nachts) - das war auch nicht durch die Arbeit bedingt.
Zunächst hatte ich abgelehnt,als der FA von sich aus das BV angeboten hatte, weil ich hoffte, dass alles bald besser werden würde aber 3 KH-Aufenthalte hatten mich überzeugt, dass es wohl länger dauern würde (insgesamt fast ein halbes Jahr).

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