Geschrieben von KleineMaus12 am 28.02.2017, 7:11 Uhr |
Audhebungsverhandlung + neuer Job: wann verfügbar?
Hallo,
mein Mann befindet sich zur Zeit in Verhandlungen (über unseren Anwalt) mit seiner Firma zur Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses.
Längere Geschichte: Firma baut gerade einige Stellen über Aufhebungsverträge ab; meinen Mann wollen sie los werden, weil er angeblich zu viel verdient; tatsächlich war er vor diesen Gesprächen mal eine längere Zeit krank (chronische Erkrankung mit Gefahr von erneuten Krankzeiten). Er ist seit längerer Zeit krank geschrieben, ein Zurück kommt für ihn/uns/die Firma nicht in Frage.
Jetzt hat er sich bei einer anderen Firma beworben und morgen ein Vorstellungsgespräch. *freu*
Was soll er sagen, ab wann er verfügbar ist? Das wissen wir ja im Augenblick gar nicht, weil die Verhandlungen noch laufen. Nach aktuellem Stand würden wir auf Juni /Juli tippen, kann aber auch später sein. Vorher höchstwahrscheinlich nicht.
SInd bei diesem Frage irgendwie überfordert. Wie kann man diese Unklarheit geschickt formulieren? Oder sollen wir offen sein, dass die Firma ihn los werden möchte?
Danke für Euren Rat!
Liebe Grüße,
Kleine Maus
P.S.: Sorry, falls Tippfehler auftauchen ... schreib vom Smartphone
Re: Audhebungsverhandlung + neuer Job: wann verfügbar?
Antwort von emilie.d. am 28.02.2017, 9:48 Uhr
Er ist zur Zeit noch ganz normal angestellt? Dann würde ich sagen, dass halt die normalen Kündigungsfristen gelten, aber ich mich natürlich bemühen würde, mit meinem jetzigen AG eine Regelung zu finden, dass ich schneller aus dem Vertrag komme. Sobald ich ein verbindlichen Arbeitsvertrag vor mir liegen hätte.
Ich würde ansonsten im Vorstellungsgespräch kein schlechtes Wort über meinen jetzigen AG verlieren und auch nicht über eventuelle Ideen zur Vertragsaufhebung sprechen. Das hinterlässt einen negativen Eindruck.
Dafür, dass man sich verändern möchte, finden sich sicher noch.mehr Argumente.
Re: Audhebungsverhandlung + neuer Job: wann verfügbar?
Antwort von desireekk am 28.02.2017, 16:00 Uhr
Hallo,
also, wenn eh' klar ist dass es nicht mehr zurück geht wird der aktuelle AG vermutlich so einem Aufhebungsvertrag zu heute (28.2) zustimmen wenn es sein muss.
... was ihr vermutlich wollt ist aber,. dass noch Geld dabei herausspringt...(verständlich).
Aber: ich habe auf beiden Seiten schon einige solche Verhandlungen durch. Auch in großen Unternehmen, das geht ganz fix wenn man dahinter ist.
Also: den neuen AG würde ich sagen, dass man vertragliche Fristen hat, sich aber um eine kürzere Frist bemühen wird, wobei realistischerweise ca. Mai/Juni angepeilt werden sollte.
Bedenke: das wird auch dort wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass er bei bisherigen AG nicht verbrannte Erde zurücklassen will.
In den Aufhebungsvertrag würde ich aufnehmen lassen, dass jeder Monat den man früher geht mit dem (idealerweise vollen, meist aber 50-70%) Gehalt des jew. Monats vergütet wird.
Macht Eurem Anwalt Beine, er soll sich ggf. eben sputen und Druck machen, das ist sein Job!
Gruss und alles Gute
D
Re: Audhebungsverhandlung + neuer Job: wann verfügbar?
Antwort von kirshinka am 02.03.2017, 12:19 Uhr
Und wie ist's gelaufen?
Auf jeden Fall sagen dass man eine Kündigungsfrist hat, sich aber um eine schnellere Aufhebung kümmert.
Abfindung ist ca. 0,5 Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
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