Paragraf 48?

 Andreas Obermüller Frage an Andreas Obermüller Apotheker

Frage: Paragraf 48?

Eine etwas pikante Frage. Wie gehe ich vor wenn eine Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament aushändigt ohne Rezept und Vorstellung bei einem Arzt und ohne die Patientin zu kennen? Meine Tochter (3 jahre) ist bei ihrem Vater krank geworden. Er suchte aber keinen Kinderarzt auf sondern ging in die Apotheke in der er einmal die Woche Tabletten stellt und lies sich dort nach beschreibung von Symptomen, Medis aushändigen, darunter war dann auch capval 25mg welches aber verschreibungspflichtig ist. Wie kann ich solche Ausgaben von Medis in Zukunft verhindern?

von Naadeene am 09.10.2017, 09:38


Antwort auf: Paragraf 48?

Liebe N., die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept oder zumindest telefonische ärztliche Anweisung ist unzulässig. Im konkreten Fall ist Capval 25 mg als Tabletten für ein dreijähriges Kind nicht geeignet, weil es erst ab 6 Jahren zugelassen ist. Für Kinder bis 6 Jahre gibt man sinnvollerweise den Sirup mit der halben Dosierung. Hatte der Vater vielleicht die Tabletten noch in seiner Hausapotheke? Falls das tatsächlich so stattgefunden hat, also Abgabe ohne Rezept und dazu noch eine ungeeignet hohe Dosierung, ist das schwerwiegend. Das Verhalten des Vaters ist unverantwortlich. Sie können mit Apothekenleitung über den Vorfall sprechen. Oder Sie informieren die zuständige Landesapothekerkammer, die allerdings ohne Beweis, einen Beleg o. ä. nicht viel machen kann. Alles Gute!

von Andreas Obermüller am 09.10.2017