Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pimboli am 25.12.2018, 18:33 Uhr

Wenn mir was passiert , dann ???

Immer mal wieder kommt mir der Gedanke , wo mein Sohn ( 13,2 J. ) wohnt , falls mir was passiert ? Sein Vater wohnt ca 30 Min. von uns entfernt in seiner 2 Zi. Eigentumswhg.Die Freundin des KV wohnt in einem Haus ca 45 Min. von uns entfernt . Bis Juni 18 haben der KV und dessen Freundin zusammen in ihrem Haus gewohnt. Weder im Haus der Freundin noch in der Whg des Vaters hat mein Sohn ein eigenes Zimmer , ist räumlich auch unmöglich .Heute hat er zum 1x geäußert, das er die Freundin nicht mehr mag .Kann ich nachvollziehen , weil der KV ihm immer wieder zeigt , das seine Freundin an 1.Stelle steht .
Der KV und ich haben gemeinsames Sorgerecht . Wer hat Erfahrung , ob ein KInd gefragt wird , ob es beim übrig gebliebenen Elternteil wohnen möchte ? Mit meinem Sohn habe ich darüber noch nicht gesprochen .Oder soll / muß / kann ich ein Schriftstück aufsetzen , was mein Wunsch ist . Sollte der Wunsch meines Sohnes anders sein , wäre das für mich in Ordnung . Mir ist wichtig , das es meinem Sohn gut geht . Die Freundin des KV gibt es schon 6,5J .

 
10 Antworten:

Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von dhana am 25.12.2018, 22:20 Uhr

Hallo,

du meinst wirklich dem Kindsvater würde dann irgendwer das Sorgerecht entziehen? Weil Sohn die Freundin nicht mag? oder es (noch) kein eigenes Zimmer gibt?

Wenn sich beide Eltern das Sorgerecht teilen, einer von beiden stirbt dann bekommt der übgrig gebliebene Elternteil das alleinige Sorgerecht. Du kannst gerne etwas aufsetzen, nur kannst du deinen Teil am Sorgerecht nicht "vererben". Sollte der Vater willens und in der Lage sein, wird ihm kein Gericht der Welt das Sorgerecht( und Aufenthaltsbestimmungsrecht) nehmen. Was anderes ist, wenn der Vater nicht nicht kann (Krankheit, Sucht, Kindeswohl in Gefahr ect.). Oder der Vater zustimmt und z.B. deinen Sohn nicht kurz vor den Abschlussprüfungen aus der Schule zu nehmen und es im gewohnten Umfeld jemand gibt wie Großeltern, Onkel, Tante.. aber da müsste dann der sorgeberechtigte Elternteil zustimmen.

Und zugunsten des Vaters... jetzt ist er ja "nur" ein Teilzeitpapa und du hast die ganze Verantwortung - meinst du wirklich er würde vieles genauso entscheiden (wie kein eigenes Zimmer) wenn er die alleinige Verantwortung hat? Kontakt ist ja die ganze Zeit da. Das Väter kein eigenes Zimmer haben für Kinder die nur am Wochenende oder jedes 2. Wochenende kommen.. ist denke ich bei ganz vielen so, das Kinder die Next nicht mögen ist auch ganz oft so. Kann dir ja auch passieren, das du einen Freund hast und dein Sohn (vielleicht pubertierend) den nicht mag... ist aber nichts Kindeswohlgefährdentes.

Gruß Dhana

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von KKM am 26.12.2018, 9:10 Uhr

Ich habe im Rahmen meines Testaments bei einem Notar eine Willenserklärung abgegeben, was mit den minderjährigen Kindern passieren soll.

Das ist zumindest eine eindeutige Aussage, dennoch übergeht es nicht automatisch den sorgeberechtigten Vater.

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.12.2018, 13:25 Uhr

Mir wurde gesagt, daß Kinder spätestens ab 14 gefragt werden, häufig auch schon früher.

AAAAber: Ein "Ich mag die Next nicht!" wird kaum reichen, dem KV das SR zu entziehen. Zumal die Next nicht mal im gleichen Haushalt wohnt wie der KV.

Gäbe es denn eine Alternative? Und wie "nah" ist diese dem Kind?

Der Vater meiner Kinder (gemeinsames Sorgerecht) wohnt über 1.000 km von uns entfernt in einem anderen Land. Die Kinder hätten also in ein anderes Schulsystem und eine andere Sprache wechseln müssen. Außerdem bestand nur sehr wenig Kontakt, zweitweise sogar gar keiner. Deswegen sah ich durchaus Chancen, daß zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Falle eines Falles meiner Schwester hier vor Ort (mit Kindern in ähnlichem Alter und sehr engem Kontakt zu meinen Kindern) gegeben worden wäre. Vor allem, als die Kinder nicht mehr ganz klein waren (und daher die Schulwechsel, kurz vor dem Abschluß, komplizierter), war ich ziemlich zuversichtlich, daß das klappen würde. Meine Schwester hätte auch deutlich vor meinem Ex erfahren, wenn etwas passiert wäre, und hätte somit Fakten schaffen können, bevor der KV irgendwelche Ansprüche hätte anmelden können. Ich habe ihr (und meinen Eltern, die sie dabei sicher unterstützt hätten) deswegen alles zukommen lassen, was meinen Wunsch untermauerte. Letztlich hätte sie es jedoch durchfechten müssen. (Aber meine Schwester und mein Vater sind Juristen - ich glaube, sie hätten es geschafft.)

Der Kleine wird im Februar 18, die Große ist schon 22, das Thema ist hier also durch.

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von desireekk am 27.12.2018, 18:27 Uhr

Hallo,

ganz ehrlich:
die Chancen stehen SEHR GUT, dass das Kind beim KV aufwachsen "MUSS" sollte Dir etwas passieren.

Die aktuelle (wenn auch langjährige) Freundin nicht zu mögen reicht sicher nicht aus damit man dem Vater seine Rechte (und Pflichten) aberkennt.

Bei mir war es so, dass der KV NULL räumliche Möglichkeiten gehabt hätte für die Kinder (und zudem immer wieder mit Depressionen kämpft). Aber ich habe ihm klar gemacht, dass er diesen Raum dann schnell schaffen muss. Und wenn es gewesen wäre, dass er vorübergehend in mein Haus gezogen wäre. Finanziell hätte ich das so konstruiert dass das möglich gewesen wäre.
Zudem kann man trotzdem ein Testament hinterlegen in dem man den dringenden Wunsch äußern kann dass die Kinder und der KV erst Mal intensiv begleitet werden, mit Begründung etc. pp.

Aber ganz ehrlich: wenn Du nicht mehr bist, ist es nicht mehr in deiner Hand. Man kann versuchen viele Weichen zu stellen, aber am Ende entscheiden und handeln andere nach Dir.
Damit habe ich irgendwann meinen Frieden gemacht.

Nun ist der erste schon 18, der zweite 17... und ich lebe immer noch.
WOBEI auch JETZT die Sorgen noch groß sind und ich jetzt ganz andere Sorgen habe wenn ich mir überlege, dass der Große (und evtl bald der Kleine) Dinge entscheiden müssen, die sie in dem Alter noch komplett überfordern werden. Deshalb wird es hier einen Testamentsvollstrecker geben.

LG

D

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von Pimboli am 28.12.2018, 18:44 Uhr

Meine Überlegung ist auch nicht , dem KV das Sorgerecht zu entziehen . Aus finanzillen Gründen würde er niemals aus seiner Eigentumswhg. ausziehen , was mein Sohn vielleicht blöd findet ? Es ist eine 2 Zi.whg. Mein Sohn überlegt gerade , ob er alle 14 Tage weiter von Sa auf So bei dem KV schlafen will , da sie gar nichts außer Haus unternehmen zusammen außer im Wald spazieren zu gehen . Die Begeisterung hält sich in Grenzen . Seit meine Whg für die Papazeit in der Woche nicht mehr zur Verfügung steht , fand in 5 Wochen nur einmal der Papadienstag statt . Da wird mein Sohn auch nicht gefragt , was er möchte . Urlaub hat der KV in 2018 0 Tage mit seinem Sohn verbracht . Zur Konfirmation in 2019 kommt der KV auch nicht , weil er mit der Kirche ein Problem hat . Ich finde , sie entfernen sich gerade voneinander . Der KV wohnt ca 30 Autominuten von uns entfernt , mit der Bahn sind es ca 60 Minuten und die benutzt er aus finanziellen Gründen fast immer

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von desireekk am 28.12.2018, 18:59 Uhr

Ich versteh Dich schon... aber:

Zur aktuellen Situation:
Dein Sohn wird lernen müssen (in angebrachter Weise) seine Bedürfnisse und Wünsche zu äußern.
Also dem Papa sagen: "Papa, können wir am Wochenende Schlittschuh laufen gehen" o. ä. Schwimmen, Kino etc. Auch mal ein "Nein" zu hinterfragen...

Zur "eigentlichen Situation":
Naja, dann wird dein Sohn eben max/ca. 4 Jahre in einer 2-Zi-Whg aushalten müssen.
Ich weiß, ganz sicher nicht der Traum eines Teenies, aber wenn sein Vater nun Mal so ist...
Man kann den Kindern nur beibringen und mitgeben, dass sie sich auch als Minderjährige ans Jugendamt wenden können wenn es bei/mit den Eltern hakt.

Nicht alles unbedingt beruhigende der Wünschenswerte Szenarios, aber ich habe mir dann immer gedacht: "viel mehr Kinder als ich denke müssen in Deutschland in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 2 Geschwistern leben und haben es auch überlebt".

LG

D

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.12.2018, 23:23 Uhr

Immer noch: Was ist die Alternative?

Es kann natürlich auch sein, daß der KV überhaupt keinen Bock hat, seine Zweizimmerwohnung mit einem Pubertisten zu teilen und freiwillig auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichtet. Allerdings: Wenn er so geizig ist, reizt ihn vielleicht der gesparte Unterhalt.

So oder so: Es liegt nicht wirklich in Deiner Hand. Aber die größten Chancen hast Du, wenn Du eine Alternative anbieten/vorschlagen kannst, die besser ist. Doof finden ist immer leicht.

Das war auch die Strategie, die ich mit meiner Schwester und meinem Vater ausgearbeitet habe: Eine Lösung parat haben - und zwar am Besten, bevor der KV überhaupt irgendwas mitbekommt - die alle zufrieden stellt und die Bedürfnisse der Kinder so wunderbar befriedigt, daß der KV gar nicht wirklich was dagegen haben kann, ohne sich lächerlich zu machen. Und den Kindern Helfer an die Hand geben, die ihnen beim Durchsetzen ihrer eigenen Wünsche beistehen.

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von kügelchen12 am 30.12.2018, 21:43 Uhr

"...Bis Juni 18 haben der KV und dessen Freundin zusammen in ihrem Haus gewohnt. Weder im Haus der Freundin noch in der Whg des Vaters hat mein Sohn ein eigenes Zimmer , ist räumlich auch unmöglich..."

Wohnen dein ex und seine Freundin getrennt?

Würde sich der Vater vielleicht anders räumlich einrichten, wenn er seinen Sohn öfters sehen würde?

Es geht zwar in erster Linie um deinen Sohn, aber ich kenne die andere Seite (also persönlich im privaten Umfeld, wo der Vater dem Kind mehr Zeit und Raum einräumen würde, wenn die ex ihn lassen würde).
Weißt was ich meinte?

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von Pimboli am 31.12.2018, 19:42 Uhr

Seit Ende Juni 18 wohnen der KV und seine Freundin getrennt , sind auch nur räumlich getrennt , telef. tgl .Der KV würde niemals aus seiner 2 Zi. Eigentumswhg. ausziehen aus geldlichen Gründen . Seine Eltern zahlen schon jahrelang ein Teil des Kindesunterhalts , der KV ist arm sagt er . Mein Sohn blickt immer mehr , wie sein Vater auch tickt . Wundert sich z.B. , warum Oma Geb.geschencke bez. , die der KV schenckt ...Gestern hat mein Sohn nach dem Frühstück das Papa WE beendet , da er lieber Freunde treffen wollte . Es geht oftr um die Bedürfnisse des KV . Ich habe kein Problem mit der Neuen , denn ich bin von Anfang an alleinerziehend .Ich werde beim Notar einen Termin machen und z.B. meine Schwester in`s Boot holen , damit sie im Ernstfall meinem Sohn hilft , seine Interessen zu vertreten .

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Re: Wenn mir was passiert , dann ???

Antwort von Sabri am 04.01.2019, 12:52 Uhr

Hallo,
ich habe, als meine Tochter noch klein war, beim Notar etwas hinterlegt. Mit Begründung, warum sie nicht zum KV soll. Ich habe vier mögliche Personen benannt, wo sie nach meinem Tod wohnen könnte.
Zum Glück ist der Fall bisher nicht eingetreten. Obwohl mir vor knapp fünf Jahren eine Restlebenszeit von gut einem halben Jahr wegen Krebs diagnostiziert wurde. Ich hätte nicht in Ruhe sterben können, wenn die Gefahr bestanden hätte, dass sie zu ihrem bekloppten KV hätte ziehen müssen.
Jetzt ist sie fast 17, da wird das Problem kleiner.

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