Geschrieben von sara31 am 23.01.2017, 20:26 Uhr |
Unterhaltsvorschuss bis 18. Lj ist durch. Ab 1.7 O.T
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Re: Unterhaltsvorschuss bis 18. Lj ist durch. Ab 1.7 O.T
Antwort von trauriger-engel am 24.01.2017, 17:17 Uhr
Ja freu mich. Aber es gibt Anforderungen. Das Kind darf keine Sozialleistungen bekommen und man muss mindestens 600€ Einkommen haben. Tja nun bin ich gerade Arbeitslos und stell mir gerade die Frage was ist denn Einkommen? Kindergeld? Unterhalt und Unterhaltsvorschuss der Geschwister?
Ein bisschen Unfair finde ich das schon. Alle Kinder sollten das recht haben auf diese Leistung unabhängig von der Finanziellen Situation der Eltern.
Aber ich will nicht meckern. Es ist ein durchbruch der viel zu lange auf sich warten lies.
Re: Unterhaltsvorschuss bis 18. Lj ist durch. Ab 1.7 O.T
Antwort von Limayaya am 24.01.2017, 18:51 Uhr
Das Kind darf keine Sozialleistungen bekommen? Und was ist mit den ganzen Kindern, wo dem betreuenden Elternteeil, nachdem das Kind 12 Jahre alt wurde vom JA geraten wurde, die "Versorgungslücke" zu schließen, indem man für das Kind Sozialhilfe beantragt? Die bleiben dann jetzt auch zukünftig vom Sozialamt abhängig, obwohl eigentlich ein ganz anderer Topf zuständig wäre?
Re: Unterhaltsvorschuss bis 18. Lj ist durch. Ab 1.7 O.T
Antwort von 32+4 am 24.01.2017, 19:58 Uhr
Die gute person von der spd nennt das
"Anreiz schaffen einen mind.600€-job zu bekommen...."
Damit ist der betreuende elternteil gemeint.
Ich hoffe ja immer noch, dass da viele klagen werden, weil das eine ungleichbehandlung ist.
Fuer unter 12jaehrige gibt es schliesslich auch fuer alle anspruchsberechtigte den uhv. Auch wenn dieser beim jc angerechnrt wird.
Kindergeld gibt es ebenfalls...elterngeld auch
Mit kg und uhv/ku fallen einige kinder sogar aus der bg raus, was durchaus vorteile haben kann.
Das wird nun verhindert und somit die kinderarmut nicht minimiert
Der kinderschutzbund hat die regelung bereits kritisiert
Der betreuende et hat nun gefaelligst ein mindesteinkommen nachzuweisen, wenn der unterhaltspflichtige nicht oder zu wenig zahlt.
Na wenn das keine soziale bestrafung ist
Re: Unterhaltsvorschuss bis 18. Lj ist durch. Ab 1.7 O.T
Antwort von trauriger-engel am 25.01.2017, 6:55 Uhr
Ja das meine ich ja. Mein Sohn erhält als einzigster Hartz IV dazu die anderen beiden haben KU und UHV. Würde aber rausfallen wenn er dn UHV bekäme. somit hätte er keine Sozialleistungen mehr. Und würde UHV und Wohngeld erhalten wie meine anderen beiden Jungs. Aber ich suche wie blöde hier nach einer Arbeitsstelle. Ich werde seit Wochen nur abgelehnt. Mache gerade eine Auffrischung meiner Buchhaltungskenntnisse. Keiner hat Interesse mich auch nur einzuladen. Und dann gibt es da eine Unterstützung die ich nicht bekommen kann obwohl ich alles tue um meine Situation zu ändern. Unfair. Für mich und für meinen Sohn. Der kann ja nichts dafür das sein Vater sich noch nie um ihn oder um Arbeit kümmerte. Der lebt sein leben und setzt gerade Kind nummer 6 mit der 6. Frau in die Welt. (ich war die erste).
Das macht mich echt sauer.
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