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Geschrieben von MartinaB am 19.01.2017, 13:14 Uhr

Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Hallo zusammen,

der Sohn meines Mannes ist jetzt im Januar 18 geworden und geht noch bis zum Sommer in die Schule. Heute kam ein Brief vom Jugendamt das die Beistandschaft nun erloschen ist, er aber weiterhin Unterhalt zahlen muss (das ist mir bewusst). Dann stand da das er weiterhin 364 Euro bezahlen soll lt. Düsseldorfer Tabelle. Lt. Düsseldorfer Tabelle ist das aber die Summe für 12 - 17jährige. Ab 18 wären es 335 Euro. Nun meine Fragen falls sich jemand damit auskennt.

1. Muss er jetzt die 364 weiterhin bezahlen?
2. Müsste die Mutter nicht auch ihren Verdienst angeben?
3. Müsste das nicht alles neu berechnet werden?
4. Warum schreibt das Jugendamt diese Summe wenn es doch gar nicht mehr zuständig ist.

Danke schon im voraus.

 
36 Antworten:

Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von kravallie am 19.01.2017, 14:05 Uhr

ab Volljährigkeit zählt zur Berechnung des unterhalts das einkommen der mutter dazu, das stimmt.
allerdings geht der junge mann ja noch in die schule und wird auch noch zuhause wohnen, ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendamt "denkt", dass sich an den umständen bis zum Schulabschluss erst mal nichts ändert.
die neuberechnung müsste entweder dein mann machen lassen oder das "Kind" anleiern. das machen anwälte nicht bzw nur sehr ungern auf beratungsschein.

die Beistandschaft bietet sich trotzdem noch an, grundsätzliche fragen zu klären.

weiß man denn etwas über die Einkommensverhältnisse der mutter?

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von Fru am 19.01.2017, 15:49 Uhr

Soweit wie das hier damals der Fall war, wird die Mutter ab dem 18 Geburtstag auch Barunterhalspflichtig und muss entsprechend ihren Möglichkeiten auch "ihren" Anteil an der "Barsumme" leisten. Da die Betreuung ja nicht mehr benötigt wird.

Somit würde ICH den Unterhalt neu berechnen oder wenn das Verhältnis gut ist, mit den entsprechenden Personen (Sohn, Mutter) besprechen

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von MartinaB am 19.01.2017, 15:52 Uhr

Die Mutter arbeitet. Aber ich weiss nicht wie viel Stunden. Da gibt sie keine Auskunft. Die Berechnung war noch bevor unsere Kinder kamen (inzwischen 14). Aber wir haben es nie ändern lassen.

Am beste wir fragen mal bei dem Absender des Schreibers des Jugendamtes nach.

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von shinead am 19.01.2017, 16:43 Uhr

Schau mal hier:

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/privilegierte-volljaehrige/index.php

Da ist es m.E. gut erläutert und mit den Beispielrechnungen kann man die Rechnungen gut nachvollziehen.

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von MartinaB am 19.01.2017, 17:10 Uhr

Danke, das habe ich auch schon gefunden.

Mit kommt eben nur komisch vor das das Jugendamt die Summe nennt die er vorher bis 17 bezahlt hat. Wir haben da jetzt mal eine E-Mail hingeschrieben.

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von shinead am 19.01.2017, 17:24 Uhr

Die Jugendämter machen häufig komische Sachen.

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von NussNou am 19.01.2017, 17:39 Uhr

Korrigiere mich jemand, wenn ich falsch liege, aber was die Mutter verdient, hat doch überhaupt keine Auswirkungen auf das, was der Vater zahlen muss. Es ist ja nicht: Sohn bekommt Betrag ist anteilig je nach Gehalt von KV und KM, sondern: KV ist unterhaltspflichtig mit Betrag x basierend auf dem Gehalt des KV und das Gleiche gilt für die Mutterseite. Das einzige Geld, das ins Gewicht fallen würde, wäre Einkommen vom Sohnemann und davon hat er ja keines.
Demnach muss ab Volljährigkeit weder die Mutter dem Vater noch der Vater der Mutter irgendetwas offenlegen. Beide sind jetzt ggü. dem Kind auskunfts- und unterhaltspflichtig. Der Sohn muss also seinen Unterhalt vom Vater einfordern. Wenn es da keine Einigung gibt, muss ein Anwalt ran. JA ist raus, die haben quasi nix mehr zu sagen.
In der DT steht auch drin, dass Abweichungen nur gelten, wenn das Kind einen eigenen Hausstand hat.
Fazit: Am einfachsten wäre es die Angabe aus der DT zugrundezulegen. Und das sind 335€ Mindestunterhalt.
Kann es sein, dass das JA einfach mal nicht einbezogen hat, dass das volle Kindergeld abgezogen wird?

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von Gustavinchen am 19.01.2017, 19:33 Uhr

Solange der Sohn noch zur allgemeinen Schule geht, ist er ein sogenanntes "privilegiertes" volljähriges Kind. Das heißt, er ist einem minderjährigen Kind gleichgestellt und bekommt daher noch den bisherigen Unterhalt weiter. Erst mit Beendigung des Schulbesuchs wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig, und erst dann kommt es auch auf ihr Einkommen an. Dann würde ich dringend eine Neuberechnung empfehlen, wobei das ein im Familienrecht versierter Anwalt machen sollte, da die Berechnung etwas komplizierter ist.

Das Jugendamt hat sich also an die geltenden gesetzlichen Regeln und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts gehalten. Dass es Deinen Mann darauf hinweist, wie es jetzt läuft, ist wahrscheinlich einfach nett gemeint, damit er jetzt nicht dasteht und sich fragt, was er nun machen muss, wo doch sein Sohn volljährig geworden ist.

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von MartinaB am 19.01.2017, 20:20 Uhr

Der Dauerauftrag läuft ja auch weiter. Die Mutter hätte das Geld sowieso bekommen. Mein Mann hat noch einen älteren Sohn der damals auf das Gymnasium ging und da kam ein Schreiben wo er alles noch einmal offen legen musste und da stand dann das Gehalt von ihm drin und seiner Ex und er musste 66 % an Unterhalt zahlen und sie 34. Deshalb hat mich das gewundert das es jetzt nicht so war.

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von MartinaB am 19.01.2017, 20:25 Uhr

Mein Mann hat noch einen älteren Sohn der damals auf das Gymnasium ging und da kam ein Schreiben wo er alles noch einmal offen legen musste und da stand dann im Bescheid das Gehalt von ihm drin und seiner Ex und er musste 66 % an Unterhalt zahlen und sie 34. Deshalb hat mich das gewundert das es jetzt nicht so war.

Aber wir fragen da noch mal nach beim Jugendamt bzgl. der 335 Euro.

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Achtung! Ab 18...

Antwort von desireekk am 19.01.2017, 21:50 Uhr

^Hallo,

Achtung! Ab 18... steht DEM KIND der Unterhalt direkt zu, NICHT mehr der Mutter!

Es sei denn das vollj. Kind schreibt dem Vater dass es damit einverstanden ist dass das Geld weiterhin an die Mutter geht.

Gruss

D

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Re: Unterhalt ab 18 wer kennt sich aus

Antwort von NussNou am 20.01.2017, 6:00 Uhr

Ah ja, habe es jetzt auch nochmal an anderer Stelle gelesen, das trifft wohl in diesem Fall nicht zu, da das Kind noch zur Schule geht. Und den Abschnitt mit "privilegiert" und "nicht privilegiert" habe ich auch gefunden, da steht dass privilegierte Volljährige den Minderjährigen im Unterhaltsrecht gleichgestellt sind. Einen Bezug zur Anrechnung des Kindergeldes habe ich leider nicht finden können, nur die Angabe aus der DT, dass es ab 18 voll angerechnet wird. Tja, man lernt nie aus ;-)

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Auch die Mutter ist unterhaltspflichtig!!!!

Antwort von Gucci75 am 20.01.2017, 6:45 Uhr

Denn der Volljährige ist ja nicht mehr betreuungspflichtig und auch die KM unterliegt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Mutter und Kind können sich ja bezüglich Mietbeteiligung etc. einigen. Das ist nicht das Problem des KM
Deshalb: Deshalb neu berechnen lassen...So wie es beim ältesten Sohn gelaufen ist (mit der Quotelung ), ist es korrekt.

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Re: Auch die Mutter ist unterhaltspflichtig!!!!

Antwort von Susanne.75 am 20.01.2017, 9:34 Uhr

Irgendwie schon merkwürdig, was sich rein theoretisch mit Volljährigkeit ändert. Bei Kindern, die mit beiden Elternteilen leben und aufs Gymnasium gehen, würde nie jemand darüber nachdenken, daß sie ab 18 plötzlich irgendein Geld ausgezahlt bekommen würden. Da gibt es Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Klamotten, Schulsachen, meist noch Zuschüsse für Reisen usw.

Also zumindest erinnere ich das so. Wenn man mal alles zusammenrechnet, was man so fürs Kind ausgibt, dann übersteigt das ohnehin jeden finanziellen Anspruch. Vielleicht rühren da auch deshalb die meisten "Jungerwachsenen" nicht dran.

Ich denke, ich würde es bis zum Schulabschluß so weiterlaufen lassen. Die Kosten der Mutter für das "Kind" haben sich ja auch nicht geändert.
Sowie es um Ausbildung, Studium oder sogar eigene Wohnung geht, muß eh alles neu überdacht werden.

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Re: Susanne.75

Antwort von spiky73 am 20.01.2017, 10:24 Uhr

Danke, dass du das angeschnitten hast.

Meine Grosse wird ja in zwei Wochen 17, da fragt man sich als Mutter schon, wie das ist, wenn das Kind volljaehrig wird.
Ich bin ehrlich, ich koennte jetzt nicht ein paar hundert Euronen dem Kind rueberwachsen lassen, auch wenn der Gesetzgeber das gerne sehen wuerde.
Im Grunde aendert sich ja oft mit dem 18. Geburtstag nichts, die Kinder sind dann noch in Schule/Ausbildung und leben bei den Eltern. Sie werden mitversorgt, und neben dem Dach ueber den Kopf, dem Essen und sonstigen Dingen des taeglichen Bedarfs finanziert man ja auch noch andere Dinge "unsichtbar" mit, wie Telefon/Handy/Internet (entweder eigene oder Mitbenutzung), Versicherungen, Auto etc.
Das wird sich auch bei uns b.a.w. nicht aendern, auch wenn K1 aktuell davon traeumt, irgendwann mal mit ihrer allerbesten Freundin zusammen zu ziehen...

Ich hab das auch damals so kennengelernt: So lange ich noch zuhause wohnte und in der Schule war, bekam ich 50 DM Taschengeld im Monat, das war's.
Ich bin dann ja mit meinem damaligen Freund zusammen- und gegen Ende der Ausbildungszeit wieder bei den Eltern eingezogen. Und da musste ich dann Kostgeld abgeben... Dass Kostgeld abgegeben werden musste, war frueher doch eher ueblich, keine Ahnung, ob das heute noch gaengig ist...

Meine Grosse bekommt nach wie vor 20 EUR Taschengeld im Monat, dazu ein Handy mit Flatrate und allem Schnickschnack. Wir hatten ueberlegt, das Taschengeld zu erhoehen und sie finanziert sich davon alleine. Aber ich habe ihr auch schon gesagt, dass es vielleicht sinnvoll waere zu jobben, wenn sie ihr Taschengeld aufstocken moechte...

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eben nicht

Antwort von NussNou am 20.01.2017, 10:37 Uhr

Das stimmt eben nicht mit der Quotelung, da der Sohn noch bei der KM lebt UND zur Schule geht. Die anteilige Berechnung greift nur, wenn das Kind Ausbildung/Studium macht oder einen eigenen Haushalt hat oder über 21 ist.

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Re: eben nicht

Antwort von kravallie am 20.01.2017, 10:47 Uhr

der kv meines kindes hätte schon berechnen lassen können ab 18, trotz Schulbesuch.
einer Freundin von mir ist das mit beiden kindern genau so passiert. sie hat tz gearbeitet, berechnungsgrundlage war aber das vz gehalt.
der kv ist übrigens Jurist.

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Re: eben nicht

Antwort von NussNou am 20.01.2017, 11:56 Uhr

Was ist denn das für ein Argument, dass er Jurist ist? 1. müsste er schon Anwalt für Familienrecht sein, damit das überhaupt Relevanz hat und 2. habe ich schon erlebt, dass ein Anwalt im Familienrecht vor lauter Ahnungslosigkeit den Betreuungsunterhalt bei einem getrennten Paar, das nie verheiratet war, nach der 3/7-Regel berechnet hat.
Ich habe hier noch eine ausführliche Beschreibung der Sachlage gefunden:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
In der DT gibt es auch noch Anmerkungen dazu.

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Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

Antwort von desireekk am 20.01.2017, 13:23 Uhr

Hallo,

Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

"Der Barunterhalt ist von beiden Elternteilen zu erbringen, im Fall von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Naturalunterhalt in Form von Betreuung hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr."

Nun erbringt die Mutter ihren Unterhaltsanteil eben i. d. R. nicht mehr "unbar" in form von Betreuung, aber eben "bar" in form von Kost und Logis.
Und die Einkommen der Eltern werden hier eben zusammengerechnet um die anteilige Unterhaltslast der Eltern zu berechnen.
Ob das Kind nun den vollen Geldbetrag vom Vater behalten kann oder auch hiervon noch etwas an die Mutter abgeben muss/soll um die vollen "Kosten" des tgl. Lebens zu decken ist die nächste Frage. ebenfalls für das Kindergeld.

Gruss

D

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Re: Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

Antwort von MartinaB am 20.01.2017, 13:45 Uhr

Mein Mann hat bisher das Geld der Mutter überwiesen und sie bekommt es auch weiterhin. Nur der Betrag ist eben unklar. Da soll er mal mit seinem Sohn reden.

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Re: Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

Antwort von kravallie am 20.01.2017, 13:48 Uhr

ich weiß nicht, warum nuss unbedingt recht behalten will

auch war meine juristenanmerkung kein Argument, sondern wollte nur sagen, dass die forderung besagten kv´s wohlüberlegt und fundiert war.

aber wenn es schee macht, soll sie halt weiter beharren.

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Re: Susanne.75

Antwort von Susanne.75 am 20.01.2017, 18:22 Uhr

Es gibt ja Kinder, die da gern mal verhandeln möchten. Dann kann man ja auch mal ausrechnen, was man so im Schnitt monatlich bezahlt. Das wäre ja nur fair.

Man braucht ein Zimmer mehr in der Wohnung (heißt Miete und Heiz- und Nebenkosten anteilig), Strom , Essen und Trinken. Dann ist es ja meist so, daß Urlaube, Kleidung usw bezahlt werden, zumindest als Basis. In der Regel wird auch alles für die Schule von den Eltern getragen.Hobbys, wie Fußballvereinsbeitrag u.ä.? Es fehlt bestimmt noch ne Menge in meiner Aufzählung. Manchmal Monats-Busticket und dann das Taschengeld, Höhe je nachdem, was man davon als "Kind" so bezahlen soll.

Ich bin nie auf die Idee gekommen, von meinen Eltern Unterhalt oder "mein" Kindergeld zu fordern, als ich 18 wurde. Ich ging ja noch zur Schule und lebte (bis auf Zeitungen austragen) komplett auf deren Kosten, wie vor meinem Geburtstag auch.
Anschließend bin ich bis Ende der Ausbildung zu Hause wohnen geblieben. Da habe ich dann, weil ich ja etwas verdiente, sogar Geld abgegeben/abgeben müssen. Ich habe es nie hinterfragt. Das war für mich irgendwie selbstverständlich und ich fand die Höhe gerechtfertigt. Eine eigene Wohnung wäre teurer gewesen.

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Re: Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

Antwort von NussNou am 20.01.2017, 22:35 Uhr

Ja, aber danach wird das mit "privilegiert" und "nicht privilegiert" erklärt, was die Sache nochmal differenziert. Und ich mache hier nicht einen auf "schee" und "Recht haben", dieser Aspekt wurde relativ zu Anfang bereits von jemandem erläutert (da wusste ich noch gar nichts von), aber mir doch egal, was Ihr glaubt und nicht glaubt, ist ja nicht mein Geld. Und wenn man nach dem ersten Satz aufhört zu lesen, auch nicht mein Problem, ich habe halt das Ganze gelesen und hier wiedergegeben, weil ich denke, wenn jemand etwas fragt, sollte möglichst korrekt geantwortet werden, deswegen habe ich auch weitergehend recherchiert, aber die Mühe kann man sich offensichtlich sparen.

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Es ging doch aber gar nicht um privilegiert oder nicht...

Antwort von desireekk am 21.01.2017, 4:16 Uhr

Hallo,

Es ging doch aber gar nicht um privilegiert oder nicht...
Denn dass ein Schüler das ist wurde ja gar nicht angeschnitten.
Es ging um die generelle Höhe des Unterhalts und wie man diesen berechnet.
Und dazu braucht man eben ab 18 J. das Einkommen beider Eltern.

Ich halte also die Aussage des JA für schlichtweg falsch in dieser Eindimensionalität.

Gruss

D

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Re: Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

Antwort von kravallie am 21.01.2017, 7:31 Uhr

es gibt halt hier im forum leute, die das schon durch haben und erkennen mussten, dass recht haben nicht recht bekommen bedeutet. so ist ja auch die düsseldorfer tabelle nur eine richtlinie und keineswegs in stein gemeisselt.
auch jugendämter irren gelegentlich, richter fällen ganz haarsträubende urteile, im familienrecht gibt es ganz viel spielraum....
ich würde hier nichts schreiben, was ich nicht schon erlebt und/oder mitgelebt habe, deswegen darf der geneigte leser schon davon ausgehen, dass meine "meldungen" korrekt sind.

(und was an der 3/7 regelung falsch sein soll, da überlege ich immer noch....kann da übrigens auch mit einem fall dienen, ist aber schon sehr lange her. die einzige frau, die ich kenne, die betreuungsunterhalt durchgesetzt hat. ich hatte es auch versucht, bin aber kläglich gescheitert. lag nicht am anwalt, sondern am zuwenigeinkommen des kv)

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Re: Der von Dir zitierte Link sagt es aber doch gleich im ersten Absatz...

Antwort von desireekk am 21.01.2017, 22:18 Uhr

die 3/7 Regelung gilt als Richtlinie nur für ehemalige Eheleute, NICHT für unverheiratete Eltern.

Aber wie du sagst: ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Richter das auch ggf. für unverh. Eltern anwendet, denn "Recht" gibbet da ja nicht wirklich...

LG

D

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Re: Es ging doch aber gar nicht um privilegiert oder nicht...

Antwort von NussNou am 22.01.2017, 8:29 Uhr

Nur zur Erklärung des Zusammenhangs (also nicht, weil ich zwanghaft beharren und Recht haben muss): In den entsprechenden Artikeln steht, dass privilegierte Volljährige im Unterhaltsrecht den Minderjährigen gleichgestellt sind. Das macht also durchaus einen Unterschied.

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die 3/7-Regel gilt auch beim Betreuungsunterhalt bei nichtverheirateten

Antwort von Silke11 am 22.01.2017, 12:11 Uhr

getrennten Eltern

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Re: die 3/7-Regel gilt auch beim Betreuungsunterhalt bei nichtverheirateten

Antwort von kravallie am 22.01.2017, 12:24 Uhr

danke, silke!

ich war nämlich der meinung, dass das bei besagter exkollegin damals auch so ausgerechnet wurde...

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Muss nicht bis zum Netto der Mutter ausgeglichen werden?

Antwort von desireekk am 23.01.2017, 2:38 Uhr

Hallo,

ich kenne es so, dass das Netto der ledigen Mutter ausgeglichen werden muss (nach Anrechnung von Elterngeld etc.).
Das alles bis zum (höheren Selbstbehalt) des KV.

Ein kurzes googeln ergab auch das

Gruß

D

http://mainz-kwasniok.de/alleinerziehend/unterhalt-f%C3%BCr-ledige-m%C3%BCtter/

Und hier, Seite 4 Mitte:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf

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Re: Muss nicht bis zum Netto der Mutter ausgeglichen werden?

Antwort von NussNou am 23.01.2017, 7:12 Uhr

So ist das. Ich habe das übrigens persönlich durch (nicht über die Nachbarin der Cousine meines Chefs). Das Recht auf Betreuungsunterhalt ist bei verheirateten/unverheirateten gleichermaßen gegeben, die Höhe aber nicht (soviel zur Gleichbehandlung).
(Auf die Gefahr hin, dass kravallie gleich wieder rumheult, dass ich IMMER Recht behalten will.)

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zwiderwurzn

Antwort von kravallie am 23.01.2017, 9:45 Uhr

ich habe das auch durch, nur umgekehrt, ich war verheiratet (kein gemeinsames Kind) und es wurde die 3/7 regelung angewendet, genau wie bei der unverheirateten bekannten.
ich räumte ein, dass das schon lange her ist.
heulen muss ich deswegen nicht.
ansonsten ist mir das Thema an sich egal. DU hast es angeschnitten.

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Wenn man mal keine Ahnung hat....

Antwort von shinead am 23.01.2017, 10:04 Uhr

Zur Berechnung des Unterhalts bei volljährigen Kindern:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/privilegierte-volljaehrige/index.php
Dort wird auch erläutert, dass beide Eltern grundsätzlich Barunterhaltspflichtig sind und wie genau berechnet bzw. aufgeteilt wird.

Das Privileg unterhaltsberechtigter Kinder hat damit nichts zu tun!
Privilegierte Kinder werden bei der Berechnung von Mangelfällen oder gegenüber Betreuungs-/Trennungsunterhalt bevorzugt. Fällt das Privileg "fallen" sie bei Mangelfällen aus der Berechnung heraus und sind ggf. Ex-Frauen oder -Freundinnen bezüglich des Unterhalts gleich gestellt.

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Wenn man nur andere gehässig angeifern kann...

Antwort von NussNou am 23.01.2017, 10:25 Uhr

...dann erübrigt sich auch jeder sachliche Beitrag.

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Ich habe einen sachlichen Beitrag geleistet.

Antwort von shinead am 23.01.2017, 10:52 Uhr

Dafür musst Du nur den Beitrag lesen. Dort erläutere ich die aktuelle Lage.

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Re: Ich habe einen sachlichen Beitrag geleistet.

Antwort von NussNou am 26.01.2017, 11:06 Uhr

mit einer unsachlichen Überschrift. Message voll angekommen, war ja wohl auch beabsichtigt.

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