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Geschrieben von redshorty am 01.03.2018, 10:03 Uhr

Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass ihr mir mit eurer Erfahrung helfen könnt.

Ich lebe von dem KV seit über 6 Jahren getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Mein neuer Ehemann und ich werden in diesem Jahr ca 45 km entfernt von hier (KV wohnt ca 2 km entfernt) ein Haus bauen. Demnach muss unser Sohn auch wahrscheinlich im Januar 2019 in eine neue Schule. Er freut sich schon auf das Haus und auch auf die neue Schule und die neuen Freunde dort.

Ich habe große Probleme mit dem Vater, da er zwar nach außen hin alles für das Kind tut, aber durch das gemeinsame Sorgerecht uns auch versucht das leben schlecht zu machen. Unsere Kommunikation läuft nur per Email. Ich hatte damals bereits zur Anmeldung in der jetzigen Schule eine Rechtanwältin beauftragt und konnte das Kind mit seiner Unterschrift gerade so am letzten Tag anmelden. Wir waren auch bereits schon vor Gericht. Aber durch seine Lügen wird ihm leider öfter geglaubt.

Meine Frage ist jetzt: Wie mache ich den Schulumzug am besten? Wann gebe ich ihm dazu bescheid und was kann ich tun, wenn er mit der neuen Schule nicht einverstanden ist? Muss ich das evtl. wieder vor Gericht einfordern?
Er hat kein Auto und mit öffentlichen ist es schwierig zu uns zu kommen. Ich werde das Kind aber nicht zu ihm fahren.

Bitte teilt mit euere Erfahrungen mit.

Vielen Dank

 
17 Antworten:

Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von Holzkohle am 01.03.2018, 10:19 Uhr

wer hat denn das ABR?

Und ohne das bös zu meinen, das sind alles Fragen, mit denen Du Dich bei gemeinsamen SR (und gerade, WENN er in der Vergangenheit immer Probleme gemacht hat) hättest vorher auseinander setzen müssen. Es wundert mich eh, dass die neue Schule nicht nach dem Einverständnis des KV gefragt hat - oder ist euer Kind noch nicht angemeldet?

Für einen JA-Mitarbeiter oder einen gewitzen Rechtsanwalt ist es jetzt ganz einfach, die Sache zu Gunsten des KV auszulegen. Dazu kommt noch, wir reden nicht von 2 km Entfernung (wie jetzt), die man unter Umständen auch zu Fuß oder mitm Rad abreißen kann, sondern von 45 km und einem nach außen hin engagierten KV ohne Auto und eine KM mit der Einstellung: Ich fahr dem das Kind nicht...

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Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von spiky73 am 01.03.2018, 10:42 Uhr

Der Schuss von wegen "ich fahr das Kind nicht" kann auch ganz gewaltig nach hinten losgehen.
Normalerweise hat derjenige Elter, der die räumliche Distanz zwischen Kind und anderem Elter herstellt, auch dafür zu sorgen, dass das Kind transportiert wird.

Für mich liest sich das so, als wärst du ganz froh, mit dem Umzug den unbequemen Ex einfach entsorgen zu können.
So einfach geht das aber auch wieder nicht. Vermutlich bleibt dir nichts anderes übrig, als ihn frühestmöglich mit ins Boot zu nehmen. Auch auf die Gefahr hin, dass du das demnächst vor Gericht ausfechten musst. Aber so glatt, wie du dir das wünschst, wird es wohl nicht über die Bühne gehen.
Dein einziger Trost bleibt wohl, dass du ihn abhaken kannst wenn das Kind 18 wird...

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Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von JungeMamix3 am 01.03.2018, 14:29 Uhr

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass du dies so schnell wie Möglich mit dem KV besprechen solltest.

Ihr habt beide das Sorgerecht, somit hat er Mitspracherecht.

Deine Äußerung, dass er kein Auto hat und es mit den Öffentlichen schwierig ist zu euch zu kommen, du euer Kind, aber nicht zu ihn fährst, finde ich ziemlich hart.

Denn: Du ziehst um, mit dem Wissen, dass der KV wahrscheinlich keine Chance hat ohne Auto sein Kind zu sehen, aber bist nicht bereit dazu, dein Kind zum Vater zu fahren, der KV hat ein Recht auf Umgang, ich denke kaum, dass er begeistert sein wird, wenn er erfährt was du vor hast und binir ziemlich sicher, dass dies vor Gericht geklärt werden muss und ob du da dann so gut dastehst mit so einer Aussage, wage ich zu bezweifeln.

Denk bitte an dein Kind uns nicht ob du dem KV damit eins reinwürgen kannst.

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Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von cube am 01.03.2018, 14:42 Uhr

Ganz hart gesagt: du darfst gerne umziehen. EUER Kind aber nicht. Dem muß der KV zustimmen, wenn sich dadurch die Entfernung deutlich vergrößert und es dem KV erschwert wird, sein Kind zu sehen.
Tust du es doch, bist DU dafür verantwortlich, den Umgang zu ermöglichen. Entweder, indem du eure Kind zu ihm bringst und abholst oder dem KV evt. Fahrtkosten erstattest (zumindest anteilig).
Ganz sicher mag man mit jemandem, der sich immer quer stellt oder sonstiges tut, nicht mehr wirklich auseinander setzen. Oder sich so etwas wie Umzug erschweren lassen. Auf der anderen Seite haben genau solche Dinge wie einfach umziehen und Umgang erschweren dafür gesorgt, daß die Rechte der Väter gesetzlich gestärkt werden mußten.
Das JA und auch ein Richter werden eher dir als dem Vater einen Vorwurf machen.

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Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von mellomania am 01.03.2018, 16:26 Uhr

du kannst das kind ohne sein einverständnis überhaupt nicht an de neuen schule anmelden. auch den schulbezirkswechsel kannst du ohn seine unterschrift NICHT machen. wenn du termine mit der lehrerin hast an der schule, egal wo, ist die schule verpflichtet, den Vater über den termin zu informieren und er hat jedesmal das recht, auch an diesem termin teilzunehmen. ob du das willst oder nicht. du kannst nicht einfach mit dem kind umziehen. du alleine ja, aber mit kind nicht. die schule darf ohne beide unterschriften nicht aufnehmen

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Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von Patti1977 am 01.03.2018, 18:45 Uhr

Schwierig. Schnellstmöglich vielleicht einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt mit vorheriger Beratung für dich allein holen und dort gemeinsam besprechen.

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Re: Umzug und neue Schule, wann dem KV bescheid geben?

Antwort von Maimin20 am 02.03.2018, 1:39 Uhr

Ich schließe mich Cube an. Du brauchst schon die Zustimmung vom Vater, dass euer Kind umziehen darf. Es sei denn du hast das alleinige Aufenhaltsbestimmungrecht.
Das würde ich alles vorher mit dem Vater besprechen, bevor ihr ein Hausbau plant.
Und wenn du 45 KM wegziehen willst, bist auch du verpflichtet deinen Sohn zu seinem Vater zu bringen.
Ich kann es verstehen, dass man Differenzen hatte und nichts mit dem Kindsvater zu haben will. Aber in erster Linie sollte es dir um deinen Sohn gehen. Er sieht seinen Vater regelmäßig und ab Januar 2019 dann nicht mehr, weil du wegziehen wolltest und ihn nicht bringen willst? Ich kenne die ganze Geschichte nicht mit den Lügen vor Gericht und was alles vorgefallen ist. Aber ich denke, dein Sohn sollte weiterhin seinen Vater sehen können. Egal was zwischen euch ist oder war.

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Du darfst gerne ins neue Haus ziehen, das Kind aber nicht ...

Antwort von Ralph am 04.03.2018, 19:03 Uhr

Hallo,

wäre ich der Vater und würde alles für das Kin tun, wäre ich auch bereit, das Kind alleine zu erziehen.Unter dieser Prämisse würde ich aber pronto meinen Anwalt konsultieren und zusehen, daß ABR und Kind mir zugesprochen werden und bei mir bleiben.

Du hättest selbstverständlich alle Umgangsrechte der Welt, dürftest aber auch die Kosten für Deine Fahrten übernehmen, da Du die Distanz geschaffen hast, nicht ich.

Klingt hart? Ist es auch. Aber wenn es für Dich hart wäre, warum soll der sich kümmernde Vater der Dumme sein? Daß, was Ihr da vorhabt, grenzt an Kindesentzug übelster Sorte.

Viele Grüße
Ralph

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... ich verkaufe ein ß und nehme dafür ein s...

Antwort von Ralph am 04.03.2018, 19:55 Uhr

*grummel*

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Re: Du darfst gerne ins neue Haus ziehen, das Kind aber nicht ...

Antwort von cube am 05.03.2018, 9:30 Uhr

Kann es sein, daß du ein bisschen verbittert bist?
Ja, sie darf nicht einfach umziehen. Ja, sie muß für Umgang sorgen. Ja, sie hat sich gerade unfair verhalten.
Aber: wo steht, daß der Vater sich ständig kümmert? Wo steht, daß er seinen Umgang regelmäßig wahrnimmt? usw.
Mag sein, daß dem so ist - aber einfach der Mutter zu unterstellen, sie würde dem treusorgenden, aufopferungsvollem Vater das Kind entziehen, ist ein bisschen übers Ziel hinaus geschossen.

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Re: Du darfst gerne ins neue Haus ziehen, das Kind aber nicht ...

Antwort von taram am 05.03.2018, 13:28 Uhr

Ich kann aber nicht vorstellen, dass das Gericht bei 45km ein Umzugsverbot erteilt, das ist doch zu schaffen.

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Re: Du darfst gerne ins neue Haus ziehen, das Kind aber nicht ...

Antwort von cube am 05.03.2018, 15:26 Uhr

Das Problem ist, das sie ohne Zustimmung des KV den Status Quo verändert u d die Entfernung deutlich vergrößert. Rein rechtlich darf sie es eben nicht. Und aussagen wie “ich bringe unseren Sohn beistimmt nicht zum KV“ und gleichzeitig das Wissen um dessen Autolosigkeit - das ist nicht ok. Das ist Vorsatz (um nicht zu sagen Absicht) zum NAchteil des KV und des Kindes. Was würdest du sagen, wenn du der KV wärest?

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45 km - ohne Auto

Antwort von Holzkohle am 05.03.2018, 15:45 Uhr

also wenn ich, autolos, jedes zweite WE von Berlin nach Spreenhagen (was tatsächlich 48 km entspricht) fahren müsste und dann mit dem Kind auch wieder zurück, weils ein Umgangswochenende ist, wäre ich mit dem Zug EINFACHE Strecke + Fahrtkosten 1,5 h unterwegs... und wir reden hier von einer noch relativ gut angebundenen Strecke (mit zweimal Umsteigen)

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Und was gefällt Dir jetzt an Ralphs Posting nicht?

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.03.2018, 15:49 Uhr

Zitat:
"Was würdest du sagen, wenn du der KV wärest?"

EXAKT diese Frage hat er doch beantwortet. Sein Posting strotzt vor Konjunktiven, die sich allen auf die Bedingung "WENN ich der KV wäre..." beziehen.

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Re: 45 km - ohne Auto

Antwort von Möhrchen am 05.03.2018, 15:57 Uhr

Eben - und sie schreibt ja schon oben, dass es mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln NICHT gut zu erreichen ist...vermutlich plattes Land.

Wenn er kein Auto hat, könnte das ja auch daran liegen, dass sein Einkommen nicht so hoch ist...und dann kappt sie damit den Umgang vermutlich schon ganz schön weit runter...es liest sich so, als soll der Vater ausgeschlichen werden...

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Re: Und was gefällt Dir jetzt an Ralphs Posting nicht?

Antwort von cube am 05.03.2018, 17:38 Uhr

"zusehen, daß ABR und Kind mir zugesprochen werden und bei mir bleiben.
Du hättest selbstverständlich alle Umgangsrechte der Welt, dürftest aber auch die Kosten für Deine Fahrten übernehmen, da Du die Distanz geschaffen hast, nicht ich.
... Daß, was Ihr da vorhabt, grenzt an Kindesentzug übelster Sorte."

DAS finde ich dann eben doch etwas übertrieben, um nicht zu sagen aggressiv.

Ich finde es auch nicht ok, wie die Mutter handelt und rechtlich ok ist es erst recht nicht. Und ja, man darf sich auch ruhig mal in die Lage des KV versetze, wenn man meint, 45 km Entfernung wären doch nicht so viel (darauf bezog sich die Antwort, auf die du hier anspielst).
Aber so, wie Ralph schreibt, würde er mit aller Härte zurückschlagen. Und das klingt für mich nach jemandem, der einen offenbar nicht zu knappen Groll hegt.

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@Cube: Hast Du eine Ahnung... :-)

Antwort von Ralph am 05.03.2018, 19:41 Uhr

Aber sortieren wir erst einmal.

Die AP schrieb entwas Entscheidendes: "Er hat kein Auto und mit öffentlichen ist es schwierig zu uns zu kommen."
So, und da sie das weiß und dennoch diese Distanz schafft, andererseits aber schon jetzt defnitiv das Kind nicht zu ihm bringen will, ist das Motiv doch wohl klar: Als sehr willkommener Kolateralschaden des Hausbaus und des Wegzugs soll der Vater kalt entsorgt werden. Reden wir bitte nicht um den heißen Brei herum!

Ich schrieb: "... wäre ich auch bereit, das Kind alleine zu erziehen.UNTER DIESER PRÄMISSE... ", also wenn ich zur Alleinerzuehung bereit wäre, würde ich entsprechend handeln. Ja, warum um Himmels willen denn nicht?? Die Mutter zieht so weit weg, daß es für mich faktisch unzumutbar wird, den Umgang zu realisieren.

Ich habe mal in meiner Umgebung eine fiktive Verbindung gesucht, aus dem Norden Hamburgs (Stadtrand) in ein Kaff ca. 45km weit weg. Rückweg lt. Hamburger Verkehrsverbund dort Einstieg 14.55 Uhr, Ankunft im Norden Hamburgs um 17.34 Uhr mit 6x (sechsmal!!!) Umsteigen!
So, das lasse ich mir mal auf der Zunge zergehen: Ich fahre also am Freitag nach Feierabend los, komme, wenn ich Glück habe, um 19.00 Uhr an, kann mit dem Kind möglicherweise unter Umständen vielleicht eventuell gegen 19.30 Uhr die Rückfahrt antreten und wäre dann um sage und schreibe 22.10 Uhr daheim, sofern die Verbindung so gut wie tagsüber ist. Papa tot, Kind tot und quengelig, schläft am nächsten Tag deshalb bis in die Puppen, vernünftiger Umgang am Samstag folglich eher übersichtlich, schöne Ganztgesausflüge fallen also perse schon mal flach. Am Sonntag gegen 15.30 Uhr los, Ankunft bei der Mutter gegen 18.10 Uhr, sofern Madame das nicht zu spät ist, schließlich muß das Kind ja noch essen, Schulranzen packen etc.pp., also ggf. noch früher los. Zurück zuhause wäre ich somit gegen 21.10 Uhr. Der effektive Umgang ginge in dieser Rechnung von irgendwann ab Aufwachen des Kindes am Samstag (10.00 Uhr?) bis Sonntag ca. 15.00 Uhr.
Das reicht? Nunja, dann reicht es umgekehrt auch für die Kindsmutter, die hat immerhin ein Auto und kriegt das in einem Viertel der Fahrzeit hin.

Wenn Du meinst, ich hege irgendeinen Groll, dann irrst Du Dich gewaltig. Und ich schlage auch nicht zurück. Hey, die Mutter eröffnet hier die Schlacht und will mir faktisch den Umgang unmöglich machen!! Wenn mir also etwas an meinem Kind und einem vernünftigen, regelmäßigen Umgang liegt und ich mich kümmern will, müßte ich den Spieß umdrehen und eine Alleinerziehung meinerseits anstreben, und genau das würde ich tun! Die Mutter kann sehr gerne mit ihrem neuen Ehemann wegziegen, aber mein Kind bleibt hier.

Ganz nebenbei: Was meinst Du, weshalb ich in diesem Forum bin? Genau, ich war lange Jahre alleinerziehender Papa und habe hier 15 Jahre regelmäßig mitgesenft. Die Gründe, wie es dazu kam, spielt hier keine Rolle. Nur soviel: Die Kinder konnten jederzeit zur Mutter, am Wochenende unter der einen Bedingung, daß ich bis spätestens Donnerstag bescheid weiß wegen Lebensmitteleinkauf für's Wochenende etc., weil ich tatsächlich für meine Kinder sehr oft gekocht habe. Es gab nie Probleme, die Mutter war etwa 1500m weggezogen, und als Eltern haben wir bis weit nach der Volljährigkeit unserer Kinder funktioniert. Aber was meinst Du, was für eine Revolution ich bei der Mutter losgetreten hätte, wäre ich in ein Kaff aufs Land gezogen. Ich hätte schon ein Auto gehabt, sie damals aber (noch) nicht.

Mütter wie die APin leben noch im alten Schema "MEIN Kind, MEINE Erziehung, MEIN Recht, MEINE Macht...". Gottlob hat sich das seit einiger Zeit grundlegend geändert. Und nicht vergessen: Immer unter der Prämisse, daß ich ein kümmernder Vater und im Ernstfall zur Alleinerziehung bereit wäre. Ich war es damals und würde es immer wieder tun.

Viele Grüße
Ralph

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