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Geschrieben von 9-7 am 13.03.2017, 20:28 Uhr

Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Trennung erfolgte vor 8 Monaten. Das Umgangsrecht ist geregelt.
Die Kinder (10 und 6 Jahre alt) sind jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater.
Bisher haben sie an diesen Wochenenden -mit ihrem Vater- bei den Großeltern (seinen Eltern) übernachtet.
Seit dem 01.02. hat der Kindsvater endlich eine eigene Wohnung; die Kinder haben (das gestrigen Wochenende mit eingerechnet) mittlerweile insgesamt drei Mal dort geschlafen.
Gestern Abend habe ich das Handy von Kind 1 kontrolliert. Es schrieb am Samstag um 23:39 Uhr an seinen Vater "Papa ich bin gerade wieder aufgewacht. Wo bist du".

Daraus entnehme ich, dass die Kinder alleine in der Wohnung waren.
Die Kinder sind 10 und 6 Jahre alt. Sie kennen sich in der neuen Umgebung (Haus, Nachbarn) nicht aus.

Für mich ist es ein beklemmendes Gefühl, wenn ich daran denke, dass die Kinder nachts alleine sind.

Kind 1 hat mir davon nichts erzählt. Es ausfragen möchte ich nicht, da ich es nicht in einen Loyalitätskonflikt bringen will. Es neigt eh dazu, den Vater in Schutz zu nehmen.

In der zweiten Oster-Ferienwoche sind die Kinder zum ersten Mal eine ganze Woche bei ihrem Vater. Ich möchte sicher sein, dass es ihnen auch nachts gut geht.

Was meinen ihr?
Übertreibe ich oder sind meine Sorgen berechtigt?

Direkte Kommunikation mit dem Vater ist leider nicht möglich.
Was tun? Mache mir Sorgen.

 
7 Antworten:

Re: Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Antwort von silviag1221 am 13.03.2017, 22:09 Uhr

Ich finde deine Kinder noch zu Jungs um Nachts alleine zu bleiben.

Ich würde das Thema mit dem Ex Mann besprechen.

Meine Kinder sind 15/ fast 13 und 7 Jahre alt, ich würde sie nicht die ganze Nacht alleine lassen. Der große passt ab und zu mal auf die kleine auf und bringt sie ins Bett, aber spätestens um 21.00 sind wir wieder zuhause.

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Re: Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Antwort von spiky73 am 14.03.2017, 8:09 Uhr

Hallo,

Ganz genau weißt du aber nicht, ob die Kinder alleine waren, oder? Du hast es nur aus dieser SMS geschlossen. Von daher würde ich an deiner Stelle erst dann ein Fass aufmachen, wenn von Seiten der Kinder Klagen kommen.

Aber ich bin da auch etwas anders drauf...

Meine Töchter sind jetzt 17 und 9, regelmäßigen Umgang mit den Vätern gibt es keinen.
2008-2009 gab es mal eine Phase, wo ich keine geeignete Betreuung für die Kinder hatte. Ich arbeite im Schichtdienst, da ist es eh doppelt schwer, eine passende Betreuung zu finden. Eine Zeit lang hatte ich Au Pairs, bis ich keine zuverlässigen mehr fand. Die Kleine war damals noch ein Baby, die Große in der Grundschule.
Manchmal kam meine Mutter tageweise vorbei, um nach dem rechten zu sehen oder nahm die Kleine mit. Die Große wollte in dieser Zeit ein paar mal alleine zuhause übernachten. Wir probierten es ein paar mal erfolgreich aus, aber irgendwann hat mir meine große Tochter dann auch signalisiert, daß es ihr jetzt reicht.

Im September 2009 sind wir dann in meinen Heimatort zurück gezogen, in eine Wohnung, die meine Freundin vermietete. Ich hatte ein Betreuungsproblem, sie hatte ein Mieterproblem - also war das für alle die beste Lösung. Und natürlich war es auch eine tolle Sache jemanden im Haus zu haben, der mit auf die Kinder schauen kann, bzw den die Kinder ansprechen können (sie hat die Kinder ja nicht betreut). Für die Betreuung waren meine Eltern zuständig, dort schliefen die Kinder, wenn ich arbeiten war.

Meine Große wollte aber seit dem Umzug immer öfters alleine bleiben und nicht zu meinen Eltern gehen, und so blieb sie vor allem an den Wochenenden gerne alleine. Während der Woche ging es noch nicht, da sie ja zur Schule geht und das damals noch nicht hinbekam. An den Wochenenden war sie jedoch oft alleine da, und manchmal wollte auch die Kleine bei ihr bleiben, das klappte immer besser im Laufe der Zeit...

Inzwischen wohnen wir seit zwei Jahren im eigenen Haus, die Große hat die Schule gewechselt und muß um sechs aus dem Haus. Seitdem geht sie gar nicht mehr zu meinen Eltern, mit 16, 17 ist sie dazu aber auch alt genug.
Aber selbst mit 15 blieb sie - sooft sie konnte - schon hier im Haus alleine, manchmal mit der kleinen Schwester, oft alleine.
Das hat immer gut geklappt...

In eurem Fall sehe ich ein 10jähriges Kind, das ein Handy bedienen und schreiben kann. Da würde ich mir keinen so großen Kopf machen.
Leider hast du nicht geschrieben, wie weit der Vater von dir weg lebt. Ich nehme einfach mal an, daß es eine relativ überschaubare Distanz ist. Also könntest du im Notfall, wenn die Kinder dich um Hilfe bitten, auch schnell dort sein um ihnen zu helfen.

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Re: Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Antwort von shinead am 14.03.2017, 8:52 Uhr

Die spannende Frage wäre doch, ob der KV wirklich länger weg war, oder gerade auf dem Balkon eine rauchen, im Keller oder kurz beim Nachbarn...

Erst nach einer Antwort auf diese Frage würde ich mir Sorgen machen, oder eben nicht.

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Re: Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Antwort von Bookworm am 14.03.2017, 15:07 Uhr

Ich würde den Kindern ausdrücklich sagen, dass sie DICH jederzeit anrufen können, falls Sie (nachts) Heimweh haben nach Dir oder, oder.

Je nach dem wie weit weg der Ex wohnt, kannst zur Not ja auch Du zu den Kindern fahren, sollte wirklich etwas sein, und er nicht erreichbar.

Ich persönlich finde es unter aller Kanone, dass der EX weggeht/-fährt ohne den Kindern etwas zu sagen.
Aber Du müsstest schon sicher WISSEN, dass es so ist, bevor Du ein Fass aufmachst.

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na, jetzt mal langsam....

Antwort von Limayaya am 14.03.2017, 21:34 Uhr

...es könnte ja sein, er war schnell Zigaretten holen....oder ähnliches....

Hätte er da die Kinder wecken sollen? Weil er mal eben 10 "über die Straße" ist? Und daraus jetzt zu schließen, dass er sie jedes mal, stunden/nächtelang alleine lässt, ist eindeutig zu kurz gedacht.

Ich gehe mal davon aus, Kind weiß, dass du sein Handy regelmäßig kontrollierst? Ich würde es einfach direkt auf diese Nachricht ansprechen, dass du sie gelesen hast und "ja, wo war denn dann der Papa?" Nicht ausfragen, sondern einfach locker-erstaunt nachgefragt....und je nach Antwort ist dann noch genügend Zeit sich irgendwie aufzuregen, falls Grund besteht...

Meine Kinder waren übrigends bereits im Alter von damals 6 und 3 Jahren nachts immer mal wieder für 15 min alleine. Das wussten die beiden auch und ging nicht anderst: damals war ich noch mit dem Erzeuger zusammen, beide haben wir Schicht gearbeitet und wenn er Nachtdiensthatte, hat sich das eben so doof überschnitten, dass er ca. 10-15 min gehen musste, wie ich vom Spätdienst nach Hause kam. Kinder wussten Bescheid und haben um die Uhrzeit eh geschlafen. Telefon stand im Flur mit allen Kurzwahltasten belegt über sämtliche Handy-Nr., Oma (die ums Eck wohnte) Nachbarn, ect. ect......mehrfach wurde mit den Kindern der Ernstfall geübt und auch die Kleine wusste genau, wie sie das Telefon bedienen muss und welcher Nachbar drumrum einen Schlüssel hat usw....

Was ich sagen wollte: natürlich klingt es erst mal besorgniserregend, wenn man hört, dass 10- und 6-jährige nachts alleine sind.....aber zuerst musst du die Umstände der SMS kennen....dann weißt du, ob Grund zur Sorge ist....

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Re: Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Antwort von Lita am 15.03.2017, 9:43 Uhr

Erstmal würde ich klären, was wirklich vorgefallen ist. Vielleicht hat er nur was aus dem Keller geholt oder war kurz auf dem Balkon o.ä.?

Wenn er jetzt wirklich um die Häuser gezogen ist und die Kinder länger alleine waren, fände ich das auch nicht ok. Aber ich fürchte da kommst du um ein Gespräch entweder mit den Kindern oder mit dem Vater nicht herum. Die Pferde scheu zu machen ohne den Sachverhalt zu klären fände ich de fakto nicht i.O.

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Re: Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Antwort von clarence am 15.03.2017, 11:02 Uhr

Ich würde schon den Grund dieses SMS von deinem Kind erfragen - warum es nicht einfach zu Papa rübergegangen ist bzw. wo er gewesen sei.
Kommt auch darauf an wie lange sie alleine waren. Ich denke kurz mal allein ist okay - eine ganze Nacht nicht!

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