Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jessi757 am 16.03.2017, 14:44 Uhr

Umgangspflicht

In einer Umgangsregelung heißt es grundsätzlich : "Der Vater/Die Mutter hat das Recht und die PFLICHT das Kind an den jeweils ... Wochenenden im Monat abzuholen..." usw..

Das Recht des (meistens) Vaters steht dabei aber irgendwie immer im Vordergrund.
Wenn er keinen Umgang will, dann gibt es auch keinen.
Wenn das Kind nicht will, aber der Vater, muss das Kind trotzdem hin.
Wenn das Kind will, aber der Vater nicht, dann sollte man den Vater vielleicht doch zwingen, oder nicht?

Ich habe hier den Fall, dass fünf Kinder ihren Vater gerne sehen würden, aber der blockt ab.

Er könnte sich um die Kinder kümmern, hat er bis vor gut einem Jahr auch getan.
Ich bin echt am überlegen, ob ich im Sinne der Kinder klagen sollte.

Er ist Pflegevater des Pflegekindes seiner Freundin geworden (das hatte sie in ihrer vorherigen Ehe aufgenommen). Da keine Kindeswohlgefährdung vorlag, konnte man ihm es nicht verwehren, weil er mit dem Kind zusammen wohnt...
(Offenbar gab es doch eine Kindeswohlgefährdung, allerdings nicht für das Pflegekind, sondern für seine leiblichen Kinder, weil er sich um die seitdem nicht mehr kümmert...)
Die Kinder seiner Freundin sagen zu ihm Papa und er macht da einen auf Familienvater und Rama-Familie.
Angeblich ist seine Freundin schwanger...

Die Kinder fragen leider momentan häufiger nach, warum ihr Vater sie nicht mal abholt. (Hätte doch nicht erwähnen sollen, dass er Geburtstag hat...)

Ich finde es einfach zum Himmel schreiend ungerecht für meine armen Kinder.

Und JA, ich wäre durchaus bereit ihn vor Gericht zu zerren, damit er sich seiner Verantwortung stellt.
Und wenn er seinen Kindern ins Gesicht sagt, dass er von ihnen nichts wissen will.
Aber dann wüssten sie wenigstens woran sie sind.
Diese ständige Hoffnung der Kinder, dass er vielleicht doch mal kommt ist echt nicht anzuschauen.

LG
Jessi

 
15 Antworten:

Re: Umgangspflicht

Antwort von spiky73 am 16.03.2017, 16:26 Uhr

Aber was gewinnt man dadurch?

Der Umgangsunwillige könnte:
- Vor Gericht ja und amen sagen, hält sich aber trotzdem nicht an das Urteil, Umgang findet nach wie vor nicht statt.
- Die Kinder lustlos zu sich nehmen, irgendwo abstellen, sich nicht kümmern und hoffen, daß sie bald von sich aus keine Lust mehr haben zu kommen.

Und dann? Dann bist du trotz aller Wellen genauso weit wie vorher auch...

Ich sehe es übrigens noch von einer anderen Warte - aus dem Blickwinkel von jemand, der mit drei Geschwistern aufgewachsen ist... Mehrere Trabanten auf einen Schlag unterzubringen ist ein logistischer Kraftakt. Und wenn dann bereits mehrere Kinder im Haushalt vorhanden sind (du erwähnst zwar nur das Pflegekind, schreibst aber auch "die Kinder seiner Freundin"), dann mischt man fünf weitere nicht mal gerade so unter. Wo schlafen die? Wo essen die? Isst man dann in Schichten? Wo lagert man deren ganzes Zeugs? Wo bekommt man den Hänger her, in den man sie einladen und transportieren kann? Etc. pp.
Und weiter: Was macht man dann mit allen Kindern? Einen Bus mieten, um die ganze Plage von Punkt A zu Punkt B zu transportieren? Eine Bank überfallen, um mit der Herde in den Zoo, ins Kino oder eine Pizza essen gehen zu können? Letzten Endes bleibt da ja fast nur, zuhause zu bleiben oder um den Block zu spazieren...

Ich bin ehrlich, ich bete inständig, daß ich nur noch unbekinderte Männer kennenlerne, oder Männer mit erwachsenen Kindern, und mit jedem vorhandenen (kleinen) Kind sinkt die Attraktivität rapide ab.

Ich weiß, DIR hilft das nicht wirklich weiter - ich will dem Mann auch keinen Lorbeerkranz verleihen (wenn man schon so zahlreich Kinder in die Welt setzt, sollte man sich der Verantwortung stellen und sich nicht nach woanders orientieren), aber in so einer Situation sind kreativere Lösungen gefragt. ZB die Kinder reihum hinschicken und nicht alle auf einen Schlag, und dann auch mal unter der Woche einzeln oder zu zweit für ein paar Stunden...
Wie groß sind die Kinder eigentlich, um die es hier geht? Können die nicht von sich aus Kontakt halten und sich verabreden?

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Jessi757 am 16.03.2017, 19:03 Uhr

Nun, mein Ex hat unser Familienauto behalten.
Ein Siebensitzer. Da passen seine Kinder alle rein.
Die Madame hat ja auch ein Auto.

Da Madame vier eigene und ein Pflegekind hat, sind sie im Sommer in eine (noch) größere Wohnung gezogen.
Da kann man auch mal über Nacht ein paar Kinder mehr unterbringen.
Die Kinder kennen sich ja auch.
Madame ist eine ehemalige Nachbarin und unsere Kinder waren befreundet. Sind in ganz ähnlichem Alter.

Und was es bringt?
Er soll sich nicht vor seinen Kindern verstecken können.
Er soll ihnen Rede und Antwort stehen, denn zumindest die beiden “Großen“ (bald 14 und fast 12) haben da so einiges an Fragen...

Die Kleineren (8,6 und 3) wollen einfach nur ihren Papa haben.
Und ich finde es soooooo widerwärtig, dass er sie einfach links liegen lässt...

LG
Jessi

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Re: Umgangspflicht

Antwort von mf4 am 16.03.2017, 19:59 Uhr

Madame (Wieso nennst du sie so?) hat 4 Kinder + 1 Pflegekind = 5.
Und du möchtest, dass deine 4 dann auch dazu kommen?
Warum?

1 Vater, der kein Interesse hat und dann 10 (in Worten ZEHN) Kinder?
Mit Übernachtung (öhm... gibts ein riesen Haus mit Schlafsaal?).

So leid es mir für deine Kinder tut aber deine Verbissenheit ihm die Kinder an den Hals zu klagen verstehe ich nicht im geringsten.

Behalte sie bei dir, macht euch eine schöne Zeit. Leider werden deine Kinder damit leben müssen.

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Jessi757 am 16.03.2017, 20:37 Uhr

Ja Himmel,

er kann seine Kinder auch einfach nur mal besuchen.
Telefonieren wäre auch mal ein Anfang..

Aber die Kinder haben ein Recht darauf, dass er sich ihnen stellt. Und nicht so tut, als gäbe es sie nicht mehr.

DAS ist so widerwärtig , er hat seine Kinder einfach so durch andere ersetzt. Und das auch noch durch ehemalige Nachbarskinder, die früher bei uns ein- und ausgegangen sind.
Meine sind bei ihr ein- und ausgegangen.
Das ist unerträglich für die Kinder, dass sie wissen, dass IHR Vater sich um die anderen kümmert, aber nicht um sie.

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was willst du, wenn er es nicht will?

Antwort von Marianna81 am 16.03.2017, 20:51 Uhr

ich fände es schrecklich, wenn jemand, nur weil er dazu gezwungen wurde, das Kind sieht.

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Pamo am 16.03.2017, 20:59 Uhr

Ich finde es auch unmöglich. Die Kinder haben ein Recht darauf, dass er sich ihnen stellen muss. Verklag ihn, vielleicht hilft es, vielleicht schaffst du einen funktionsfähigen Präzedenzfall, vielleicht fällt bei ihm der Groschen, vielleicht werden die Kinder wertschätzen, dass du für sie kämpfst.

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Re: Umgangspflicht

Antwort von spiky73 am 16.03.2017, 21:00 Uhr

Ja, Kinder von fast 14 bzw 12 sollten doch in der Lage sein, den Kontakt zum Vater selbst herzustellen. Oder wissen sie nicht wie man ein Telefon bedient?
Irgendwie machen die Kinder es sich genauso einfach wie ihr Vater, wenn sie ihn zwar vermissen, aber ihn nicht einfach mal anrufen. Das mit dem telefonieren bekamen meine beiden schon im Vorschulalter hin. Hier gibt es zwar keine Väter, die eine nennenswerte Rolle spielen, aber wenn sie Sehnsucht nach Oma und Opa hatten, wurden die halt mal schnell angerufen.

Ansonsten bin ich ganz bei mf4. Ich habe den Eindruck, du arbeitest an ihm noch deine verletzen Gefühle ab...

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Chaka! am 16.03.2017, 22:14 Uhr

Ich bin ganz bei Dir... kann Dir aber nicht wirklich Mut machen oder mit einer guten Erfahrung dienen.

Mir sagte die Dame vom Jugendamt, dass es zwar eine UmgangsPFLICHT gibt, dass diese aber nicht klar definiert ist - also ist es vermutlich schwierig, da was einzuklagen.

Mein Ex fühlt sich als toller Papa, weil er seinen Teenie-Kindern gesagt hat, dass sie ihn gern besuchen können. Er überlässt aber komplett ihnen die Entscheidung, ob das wirklich stattfindet. Und wo sind Teenies am liebsten? In ihren Zimmern, in ihrem Zuhause - und nicht bei einem Erzeuger, der keinen Raum für sie hat. Sie haben noch nie bei ihm übernachtet - weder am Wochenende noch in den Ferien. So viel zum Thema UmgangsPFLICHT. Entlastung habe ich durch ihn gar keine - eher noch mehr Belastung, weil es bei uns auch so ist, dass er im Alltag vermisst wird.... Die Tränen trockne dann ich...
Die Kinder sind immer nur mal kurz bei ihm, völlig unregelmäßig...

Naja... er ist eben so wie er ist - nicht der beste Papa. Und ich vermute, dass das mit der Zeit nicht besser wird... Meine Hoffnung ist einfach, dass sie irgendwann bewusst merken, wer sich die ganze Zeit verantwortungsvoll gekümmert hat - und wer seinen Midlifecrisis und Selbstverwirklichungswünsche egoistisch ausgelebt hat.

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Jessi757 am 16.03.2017, 23:37 Uhr

Die beiden Ältesten haben Handys.
Gelegentlich schreiben sie ihn per Whatsapp an.
Dann kommen ein paar belanglose Floskeln von ihm und das war's.
Von sich aus meldet der Vater sich nie bei den Kindern.
Das verletzt sie absolut.
Bei Anrufen ging er nicht ran.

Was sollen sie denn machen?
Eigentlich müsste ich ihm seine Kinder auf die Türmatte stellen.
“Hier, nimm und kümmer dich, sind deine!,,“
Das Gesicht würd ich gern sehen...

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Re: Umgangspflicht

Antwort von aus 4 mach 3 am 16.03.2017, 23:43 Uhr

Die Kinder werden ihn irgendwann aufsuchen. Das wird kommen und dann wird hoffentlich geklärt werden was den Kindernauf der Seele brennt.

Deinen Frust und Deine Enttäuschung kann ich sehr wohl verstehen, denn sein derzeitiges Family Szenario ist ja ganz gleich wie das welches er hinter sich gelassen hat. Da es so vergleichbar ist, tut es so weh.

Hast Du mal darüber nach gedacht, über das JA ein Treffen in die Wege zu leiten. Wenigstens mit deinen Großen, dem KV und einem Mediator. Ich würde ihnen sagen, dass die Kinder fragen haben und Du nicht möchtest, dass sie das über die Pupertät, Erwachsen werden Zeit mit sich mitschleppen und es sie negativ prägt.

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Susanne.75 am 17.03.2017, 6:51 Uhr

An etwas ähnliches dachte ich auch schon. Eine Art Familientherapie (gibt es auch, um geschiedenen Familien zu helfen).
Krieg gegeneinander hilft ja niemandem. Er muss begreifen, wie sehr er seine Kinder verletzt. Das wird er aber nicht, solange er in Verteidigung gegen deine Vorwürfe (die berechtigt sind) geht. Dann kann er die Gefühle der Kinder zu leicht ausblenden.

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Jessi757 am 17.03.2017, 7:00 Uhr

Übers Jugendamt habe ich bereits angefragt.
Er lehnt alles ab...
Deshalb komme ich ja überhaupt auf den Gedanken mit der Klage.
Aber ich vermute, dass ich es damit für die Kinder momentan noch schlimmer machen würde.
Er ist ja der Meinung, dass sie ihn später (wenn sie e älter sind) verstehen werden...
Er hat aber auch den Kontakt zu seinen Eltern abgebrochen...

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Re: Umgangspflicht

Antwort von Ivette am 17.03.2017, 8:47 Uhr

Du hast PN

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Re: Umgangspflicht

Antwort von kriku am 17.03.2017, 9:32 Uhr

Hallo,

ich habe damals meinem Vater einen Brief geschrieben wie ich mich fühle und was ich für Fragen habe. vielleicht ist das noch einmal eine Möglichkeit?

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Re: Umgangspflicht

Antwort von clarence am 17.03.2017, 9:39 Uhr

Ich muss sagen ich habe das nie so eng gesehen. Der Vater von meinem Kleinen kümmert sich auch nicht richtig um ihn.
Aber je öfter und je mehr ich von seinem Vater rede, umso mehr leidet das Kind. Wenn ich gar nicht von ihm rede, dann leidet er gar nicht und denkt eigentlich gar nicht an ihn und er geht ihm auch nicht ab, da wir auch ohne ihn eine glückliche Familie sind und der Kleine alles hat was er braucht.

Ich würde nie im Leben den Umgang vom Vater einklagen. Das ist ja nur schlecht fürs Kind, wenn er keinen haben will und doch muss. Was soll das für einen Sinn haben? Er hat ja Pflichten - und zwar die Alimente zu zahlen.

Je mehr Tamtam darum gemacht wird umso mehr leidet das Kind!

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