Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von maeusezahn am 23.08.2017, 20:34 Uhr

UVG 12+

Hallo,
ich muss jetzt mal fragen bzgl. des UVG für Kinder über 12 Jahre.
Erstmal zur Info: der Erzeuger kümmert sich 0%, zahlt 0,00€ und generell ist sein Sohn für ihn nicht mehr existent. Ich weiß ebenso wenig wo er wohnt. Das alles habe ich im Antrag von Anfang Juli auch so eingetragen. Heute kam ein Brief vom Amt in dem soll ich tlw. Nachweise bringen für die ich keine Nachweise habe "ggf. vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsurkunde und ggf. vollstreckbare Ausfertigung vom gerichtlichen Vergleich/Beschluss/Urteil" - Anmerkung wir waren nie verheiratet ich habe das ASR.
Dann wollen die noch Bescheide Alg II, Sozialhilfe - ich/wir erhalten nix dergleichen, habe meine Verdienstbescheinigungen von 1/17 bis jetzt in Kopie zugesendet, auch den Arbeitsvertrag.
Dann noch ggf. Schriftwechsel bzgl. Bemühungen, vom anderen Elternteil Unterhalt zu empfangen bzw. zu veranlassen - ich wusste nie wo er so richtig wohnt, ging alles über das JA, die stellten fest kann nicht zahlen, eine Erwerbsobliegenheit liegt vor. Den Bescheid habe ich auch als Kopie versendet. Dann noch die Anlage zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt - woher soll ich das wissen, die Anlage blieb (bis auf den Namen leer). Alle Bescheide von UVG bis 2013 auch in Kopie.
Langsam glaube ich die wollen einen Steine in den Weg legen, haben den Antrag verwechselt oder ich könnte natürlich auch wirr sein
Vg

 
12 Antworten:

Re: UVG 12+

Antwort von Aprilscherz2000 am 24.08.2017, 9:24 Uhr

In welchem Bundesland wohnst Du?vieleicht gibt's da Unterschiede?

In NRW wollten Sie nur meinen Personalausweis, Kontokarte, Geburtsurkunde vom Kind und Vaterschaftserklärung (wobei der Vater in der Geburtsurkunde steht und ich hoffe das reicht)

Hab auch keine Verdienstbescheide geschickt?Wozu auch. Der Unterhaltsvorschuss ist ja nicht von meinen Gehalt abhängig oder seh ich das falsch?

LG Chrissie

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Re: UVG 12+

Antwort von Chaka! am 24.08.2017, 9:27 Uhr

Ich musste für den Antrag persönlich beim Jugendamt erscheinen. Eine Gehaltsabrechnung hatte ich auch mit. Den Nachweis, dass ich Unterhalt eingefordert habe, habe ich (hoffentlich) erbracht, indem ich auf die Beistandsschaft hinwies, die ich eingerichtet hatte.
Dann kam nur noch ein Schreiben, das ich unterschreiben musste, um die Zusammenarbeit Beistandsschaft-Unterhaltsvorschuss zu vereinfachen - mehr nicht.

Ich gehe davon aus, dass damit alle Formalitäten erledigt sind, sonst wäre das ja direkt zur Sprache gekommen.
Mein Ex zahlt auch nicht, aber ich konnte eine Adresse angeben. Die Beistandsschaft hatte ihn auch schon aufgefordert, sich aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben und dies auch nachzuweisen.

Einen Bescheid habe ich noch nicht, geschweige denn eine Zahlung, aber das (blöde) Gesetz ist ja auch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden...

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Re: UVG 12+

Antwort von Chaka! am 24.08.2017, 9:28 Uhr

Doch, der UHV ist gehaltsabhängig. Ich glaube es sind mindestens 600€, die Du verdienen musst. Und eben kein ALGII beziehen...

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Re: UVG 12+

Antwort von shinead am 24.08.2017, 11:35 Uhr

Ist das neu? Eigentlich legt doch die ARGE wert auf Unterhalts bzw. UVG bei ALG2 Beziehern. Da kommt die Zahlung für die Kinder aus einem anderen Topf und das wird auch angerechnet.

Ich musste damals eine erweiterte Meldebescheinigung, Nachweis auf Forderung nach Unterhalt (bei mir eine E-Mail) und eine Kopie der Geburtsurkunde ( da war der KV schon nachgetragen, ersatzweise wäre es die Anerkennungsurkunde gewesen) abgeben. Auf dem Antrag selbst habe ich versichert keinen Unterhalt zu erhalten. Fertig.

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Hat sich aufgeklärt...

Antwort von maeusezahn am 24.08.2017, 12:03 Uhr

... also ich habe jemanden erreicht (nach Dauerbesetzungszeichen )
jetzt muss ich nur noch eine aktuelle Meldebescheinigung und Kindergeldnachweis erbringen.
Trotzdem danke für Eure Antworten und Vg

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@Aprilscherz2009

Antwort von LaLeMe am 24.08.2017, 15:02 Uhr

bin auch aus nrw und musste meine lohnabrechnungen der letzten 3 monate einreichen

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Re: UVG 12+

Antwort von mf4 am 24.08.2017, 20:04 Uhr

Ich konnte auch nur die Anschrift des KV schreiben (trotz regelmäßigem Umgang). Er wird mir sicher nicht sagen, ob er arbeitet und wie viel er verdient. UH zahlen war und ist für ihn mit und ohne Job eh nicht drin.

Titel habe ich allerdings und einen Gerichtsbeschluss über UH-Verpflichtung, der für die Katz war.

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Re: UVG 12+

Antwort von mf4 am 24.08.2017, 20:44 Uhr

Das stimmt nicht... du kannst über 600 und auch über 1000 usw. verdienen und noch H4 aufstocken.

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Re: UVG 12+

Antwort von mf4 am 24.08.2017, 20:47 Uhr

Genau so ist es... UH-Vorschuss muss sogar beantragt werden, wenn man mindestens 600€ Arbeitseinkommen hat und aufstockt.

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Re: UVG 12+

Antwort von maeusezahn am 24.08.2017, 20:50 Uhr

Ach ja, die armen Väter - die verdienen zufälligerweise knapp unterm Satz. Da sind nie und nimmer mal zum Geburtstag oder Weihnachten 50€ drin, für anderen persönlichen Scheiß bestimmt...
Wenn er wenigstens mal sagen würde " In den Ferien kommst mal zu mir!" - lieber lebt man ungebunden

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habe gerade auf der Seite des VAMV gelesen: die Bearbeitung der Antraege

Antwort von Marianna81 am 25.08.2017, 12:59 Uhr

kann u.U. bis zu 2 Jahren dauern. Personalmangel usw. Toll, oder?

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Re: habe gerade auf der Seite des VAMV gelesen: die Bearbeitung der Antraege

Antwort von maeusezahn am 25.08.2017, 21:57 Uhr

Ohhh jeee. Naja hat schon mal 7 Wochen gedauert, dass der Antrag eingegangen ist. Ich reiche die 2 Mini-Sachen noch nach. Die Dame am Telefon tat so als wenn es dann kein Problem mehr wäre - wenn nicht dann gibts ne fette Nachzahlung

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