Geschrieben von Limayaya am 01.01.2018, 11:40 Uhr |
UHV ab 12 auch ergänzend?
Der Vater meiner Kinder (12 und 14) zahlt in seiner unendlichen Großzügigkeit mittlerweile tatsächlich 70 Euro Unterhalt pro Kind und Monat.
Ich erinnere mich, dass früher, als ich mit beiden Kindern den "normalen" UHV bekam, der JA-Beistand mal was erwähnte von UHV könnte auch aufgestockt werden, wenn der Vater nicht den vollen Betrag nach DD Tabelle zahlen könnte.
Gilt das auch für den UHV ab 12? da ist ja doch einiges anderst, von den Vorraussetzungen her. Nicht dass ich mir den ganzen Plumpquatsch antue und alles beantrage, nur um dann vom Amt zu hören, dass abgelehnt wird, weil mir ja der KV etwas bezahlt.
hat sich erledigt...
Antwort von Limayaya am 01.01.2018, 11:54 Uhr
...googlen hilft...
zu meiner Verteidigung. hatte vorher auch gegoogled aber bin mit meinen Schlüsselworten "Ergänzung" nicht weit gekommen.....daher die Nachfrage hier
Und falls es jemand interessiert:
ja, auch beim UHV ab 12 ist es so, dass wenn weniger als der Satz (z .Zt. 268 Euro) vom Unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt wird/werden kann, der Betrag aufgestockt wird. heißt in meinem Fall: 198 Euro pro Kind/Monat müsste ich dann eigentlich bekommen...jo, lohnt sich schon....
Re: UHV ab 12 auch ergänzend?
Antwort von mf4 am 02.01.2018, 12:13 Uhr
Meine beiden sind 15 und fast 14 und ich bekomme ab Januar 2018 den vollen Satz UH-Vorschuss. Unterhalt bekam ich keinen, wird sich wohl auch nicht ändern.
Re: UHV ab 12 auch ergänzend?
Antwort von Limayaya am 02.01.2018, 12:38 Uhr
soweit ich das jetzt gelesen habe: ja....ist ja aber für dich nicht relevant, wenn du eh gar keinen Unterhalt bekommst...
Warum erst ab Januar 2018?
Antwort von Aprilscherz2000 am 03.01.2018, 10:25 Uhr
Gesetzt gilt doch ab 01.07.2017!
gruss Chrissie
Re: Warum erst ab Januar 2018? - ich hab ihn immer noch nicht...
Antwort von Holzkohle am 03.01.2018, 12:24 Uhr
... ohne Worte
ich wäre auch froh wenn januar 18 hiuer wäre, unsere stadt zahlt immer noch nicht, aber
Antwort von LaLeMe am 03.01.2018, 14:01 Uhr
da es nun aucvh das 2. kind betrifft, freue ich mich über eine schöne nachzahlung
Re: Warum erst ab Januar 2018?
Antwort von 32+4 am 03.01.2018, 17:02 Uhr
Ewige Bearbeitungszeit?
Wir warten auch noch
Also dann rückwirkend!
Antwort von Aprilscherz2000 am 04.01.2018, 8:42 Uhr
ich hab gedacht das bei einigen die Zahlungen erst ab Januar möglich sind.Und das war für mich unbegreiflich!?
Aber wenn Nachgezahlt wird ab 01.07.2017 ist es ja gut!
LG Chrissie
p.S. komisch das einige Bundesländer eine sooo lange Bearbeitungzeit haben
Re: Warum erst ab Januar 2018?
Antwort von Holzkohle am 04.01.2018, 10:57 Uhr
Also mein Antrag liegt ja da schon seit Ende Juni oder Anfang Juli 2017. Und zwischendurch hatte ich ja ein wenig gedrängelt, die letzte Rückmeldung, dass viel los sei und deshalb die Bearbeitungszeit so lang, ist auch schon wieder paar Monate her.
Klar freue ich mich über eine Rückzahlung, aber gerade um Weihnachten herum wäre es schon sehr angenehm gewesen, ein paar Euro mehr zu haben (bei uns kam das Gehalt + Bonus leider erst nach den Feiertagen)
ab da wo der antrag gestellt wurde, nicht automatisch ab juli
Antwort von LaLeMe am 04.01.2018, 14:17 Uhr
.
Re: Warum erst ab Januar 2018?
Antwort von LaLeMe am 04.01.2018, 14:18 Uhr
ja aber eigentlich hätte man es gar nicht, daher
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