Für alleinerziehende Eltern

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von bea+Michelle  am 05.05.2019, 11:40 Uhr

Trennung

Folgender Fall:

Frau trennte sich vor ca. 8 Wochen vom Ehemann (ein 5 Jähriges Kind). Sie wohnten allerdings jetzt noch zusammen. Er mochte es nicht so recht wahrhaben. Das kam für ihn von jetzt auf gleich.

Jetzt war er eine Woche im Urlaub, kam gestern wieder und stand vor fast ausgeräumter Bude. ebenfalls das Auto samt Brief hat sie mitgenommen (ist auf seinen Namen zugelassen. )

Er bekam die Mitteilung, das sie nicht sagt, wo sie mit dem Kind jetzt wohnt.

Was kann oder muß er jetzt machen? Sie kann ihm doch nicht einfach das Kind entziehen

Er ist vollkommen fertig, weil er der Meinung war sie würden sich wieder annähern.

Danke schon mal.

 
15 Antworten:

Re: Trennung

Antwort von KKM am 05.05.2019, 12:10 Uhr

Da verheiratet, gemeinsames Sorgerecht.

Ab zur Polizei und das Jugendamt hat auch am Wochenende einen Bereitschaftsdienst.

Und dann überlegen, wie er sich das Leben für das Kind vorstellt.
Kann und will er die Betreuung übernehmen oder soll das Kind bei der Mutter leben?

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Re: Trennung

Antwort von pauline-maus am 05.05.2019, 12:12 Uhr

sehr blauäugig in dieser situation die basis zu verlassen aber nun sind tatsachen geschaffen und man muss das beste rausholen
das kind darf sie nicht einfach entziehen , da gibt es rechtsgrundlagen mit dem besitz ...nunja ...kann er beweisen , was alles vorrätig war?
auch wenn das auto auf ihn zugelassen ist, in der ehe wirde besitz getilt ,ausser man hat diverse vorkehrungen getroffen , das eben jeder seines behält, was er angeschafft hat in der ehe.
aber :was jeder davor hatte , bleibt im besitz desjenigen

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Re: Trennung

Antwort von bea+Michelle am 05.05.2019, 12:39 Uhr

Das Kind wird wohl bei der Mutter bleiben, Er war bisher öfter auf Montage, das wollte er aber (schon bevor das alles war) nicht mehr so häufig machen.

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Re: Trennung

Antwort von KKM am 05.05.2019, 12:41 Uhr

Er kann der Mutter aber freundlicherweise mitteilen, dass sie das Kind bzw. den Aufenthaltsort bis 16.00 Uhr mitteilen soll (z.B. per WhatsApp, E - Mail), weil er ansonsten eine sofortige Suchanzeige bei der Polizei aufgeben wird.

Es haben ja auch schon Menschen einen erweiterten Suizid begangen. Wird sie wahrscheinlich nicht tun, die Trennung geht ja von ihr aus.

Die Polizei wird sicher sofort tätig.

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Re: Trennung

Antwort von bea+Michelle am 05.05.2019, 12:44 Uhr

wie gesagt, er meinte ja, sie würden sich wieder annähern. Wie er darauf kam, keine Ahnung. Aber mit sowas hat keiner gerechnet.

Ob er beweisen kann, was da alles war, das weiß ich nicht. Er muß jetzt wohl erst mal gucken, was sie noch so alles mitgenommen hat.

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Re: Trennung

Antwort von bea+Michelle am 05.05.2019, 12:49 Uhr

Danke, werde ich mal so weitergeben.

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Re: Trennung

Antwort von KKM am 05.05.2019, 13:33 Uhr

Er sollte seine Rechte kennen und ihr die Grenzen aufzeigen.

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Re: Trennung

Antwort von Gucci75 am 05.05.2019, 19:13 Uhr

Da er wohl im Kfz-Brief steht und ihr das Auto nicht rechtswirksam übergeben hat, z. B. durch Verkauf, ist er weiterhin Eigentümer, sie hat es lediglich in Besitz. Zwar kann sie neue Kfz-Kennzeichen anfordern, aber ein Verkauf ist nicht möglich. Ganz ehrlich? Väter werden oft hart angepackt, ob gerechtfertigt oder nicht, liegt im jeweiligen Fall. Aber das darf der Frau passieren.
Mein Tipp: Anwalt einschalten und alle Register ziehen. Sie hat ihm auf dumme Art und Weise gezeigt, dass sie kein Interesse mehr an der Beziehung hat. Darf sie, aber die gesetzliche Regelung im 5.Buch BGB gilt ja auch für die Mutter/Ehefrau.

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Re: Trennung

Antwort von Patti1977 am 05.05.2019, 19:14 Uhr

Wegen Auto: Brief als gestohlen melden. Sonst ist er es los

Ansonsten Polizei und Jugendamt

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Wer den Fahrzeugbrief hat, dem „gehört“ das Auto

Antwort von Mickymouse am 05.05.2019, 23:45 Uhr

Ich habe damals unser Auto verkauft, mein noch damaliger Mann stand als Besitzer drin. Hat niemanden interessiert.
Ergo: wer den Brief hat, kann es verkaufen.
LG

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Re: Anzeigen!

Antwort von cube am 06.05.2019, 9:22 Uhr

Er darf natürlich in Urlaub fahren ohne damit rechnen zu müssen, dass seine Frau in der Zeit auszieht, die Wohnung halb leer räumt, das gemeinsame Kind mitnimmt und offenbar auch noch sein Auto entwendet.
Wenn sie nicht vorher angekündigt hat, am xy ziehe ich aus und nehme xy mit, ist es völlig irrelevant, ob er im Urlaub war oder sich das hätte sparen sollen.

Das Auto sofort als gestohlen melden. Ist schon ziemlich hinterlistig von ihr, den Brief mitzunehmen. Offenbar hat sie die Absicht, es nicht mehr herauszugeben.
Anzeige wegen Kindesentzug. Sie darf zwar mit dem Kind zB in Urlaub fahren - was sie aber nicht darf ist einfach umziehen und ihm nicht sagen, wo das gemeinsame! Kind sich aufhält.
Anzeige wegen Diebstahl. Sie kann auch nicht einfach alles mitnehmen nach eigenem Gutdünken/ohne das mit ihm zu besprechen.

Ganz ehrlich: das ist so eine miese Nummer, da würde ich garantiert nicht die Füße still halten. Wenn er jetzt nichts unternimmt, hat er schlechte Karten, später noch irgendetwas nachzuweisen.

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@mickeymouse

Antwort von Gucci75 am 06.05.2019, 11:23 Uhr

Wer im Brief steht ist Eigentümer, nicht Besitzer. Besitzerin warst zum Zeitpunkt des Verkaufs du. Der Käufer hat im guten Glauben das Auto erworben. Ein kritischer Käufer, hätte sicher nachgehakt..
Dein damaliger Nochmann hätte dich wiederum auf Schadensersatz verklagen können. Schön, dass er es nicht getan hat.

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Re: @mickeymouse

Antwort von Mickymouse am 06.05.2019, 15:19 Uhr

Ich habe nicht gesagt, dass ich es heimlich getan habe. Sondern nur dass es ohne Probleme möglich war.
Davon mal abgesehen, war es im Prinzip schon in der Ehe mein Auto, und danach abgesprochen erst recht.
LG

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Re: @mickeymouse

Antwort von Mickymouse am 06.05.2019, 15:23 Uhr

Zudem stimmt es aber tatsächlich, was ich angenommen hatte. Wer den Brief besitzt, dem „gehôrt“ das Auto. Habe gerade nochmal gegoogelt:

https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz

LG

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Re: Anzeigen!

Antwort von drosera am 09.05.2019, 9:09 Uhr

Dann sollte er auch gleich zur Zulassungsbehörde und sich beraten lassen, ob ein Aufbieten des Briefes zur Ungültigkeit führt und sich einen bei Brief ausstellen lassen.

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