Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Bubenmama am 15.05.2019, 20:33 Uhr

Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Hallo,
hat jemand sich auch vom Vater der Kinder getrennt und war nicht verheiratet?
Bekommt ihr einen Ausgleich für die Zeiten, in denen ihr euch um die Kinder kümmert und nicht Vollzeit arbeiten könnt? Oder wie macht ihr das? Gerade in Bezug auf eure Rente. Unterhalt ist ja für die Kinder ..

 
14 Antworten:

Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von 3wildehühner am 15.05.2019, 21:31 Uhr

Du hast den Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr. Du kannst also arbeiten gehen.
Verheiratete Frauen bekommen heutzutage in der Regel auch nur für das Trennungsjahr bzw. bis zur offiziellen Scheidung Unterhalt für sich und danach ist es zumutbar, arbeiten zu gehen.

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Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von Bubenmama am 15.05.2019, 21:52 Uhr

Das ist nicht das Problem. Ich arbeite in Teilzeit. Sondern man verdient in der Regel weniger als ohne Kinder. Dieses Minus wird einem ja nicht wirklich ausgeglichen. Denk da bringen die Anrechnungszeiten der Kindererziehung auf die Rente doch auch nicht viel.

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Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von 3wildehühner am 15.05.2019, 22:19 Uhr

Du kannst einen Ganztagsplatz nehmen und dann kannst du Vollzeit arbeiten.
Wie alt sind eure Kinder denn?

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Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von spiky73 am 16.05.2019, 10:02 Uhr

Ich fürchte, da kann ich dir nicht viel weiterhelfen.

Meine beiden habe ich jeweils vom Tag der Geburt an alleine versorgt und groß gezogen und bin auch überwiegend Vollzeit berufstätig gewesen. Hilfe konnte ich von den Vätern nicht erwarten, erst recht nicht finanziell (wenn es über den Kindesunterhalt hinaus ging). Vater1 hat eine von uns privat vereinbarte Summe X an Unterhalt fürs Kind gezahlt (und ist dabei sehr gut weggekommen), von Vater2 kommt erst Unterhalt, seit Kind2 acht Jahre alt ist. Läuft über das Jugendamt und wird gepfändet.

Bei Kind1 gab es noch den Erziehungsurlaub (wurde ja später euphemistisch in "Elternzeit" umbenannt). Ich hatte 2 Jahre beantragt, bin aber schon nach einem Jahr in den Beruf zurück gegangen.
Damals habe ich zunächst Teilzeit gearbeitet, 35 Stunden/Woche, dann Vollzeit und später habe ich auf 30 Stunden/Woche reduziert, weil immer irgendwas mit der Betreuung nicht geklappt hat.
Seit 2005 arbeite ich Vollzeit im Schichtdienst, 2007 wurde Kind2 geboren und sechs Wochen nach der Geburt kehrte ich an meinen Arbeitsplatz zurück. Seitdem muss es halt irgendwie funzen, aber die Große ist inzwischen erwachsen und die Kleine mit ihren 11 Jahren auch schon aus dem Gröbsten raus.

Ich wusste gar nicht, dass es da auch Ausgleiche gibt, aber wie gesagt, das habe ich selbst gemanagt.

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Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von pauline-maus am 16.05.2019, 10:14 Uhr

wer soll denn diesen ausgleich zahlen ? durch steuern der mütter, die alleinerziehend schon sehr früh wieder vollzeit gehen?
elternzeit wird aber meines wissens an die rente angerechnet...kann mich aber auch täuschen

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Re: Pauline-maus

Antwort von spiky73 am 16.05.2019, 10:49 Uhr

Ich hatte das jetzt so verstanden, dass sie hofft, über den Kindesunterhalt hinaus noch finanziell etwas vom Vater verlangen zu können.

Aber ich denke, wenn überhaupt geht das nur, falls man den berühmt-berüchtigten BGB-Vertrag, auch bekannt als Eheschließung, unterschrieben hat.

Mich würde ja mal interessieren, wieviel der steuerliche Unterschied von Klasse 2 zu Klasse 1 ausmacht. Ich dachte ja immer, das sei im Vergleich nicht besonders viel und so richtig viel bekäme man nur heraus, wenn man verheiratet und in Klasse 3 sei.
Jetzt bin ich verheiratet und in der 3 und die Differenz zur 2 sind gerade mal 250€. Also weniger als die Unterhaltssumme, die ich für Kind1 bekommen hatte. Und die pünktlich mit dem 18. Geburtstag dann auch weggefallen ist. (Zum Glück hat sich der liebende Vater wenigstens bereit erklärt, ein Taschengeld direkt ans Kind zu zahlen...)

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Re: Pauline-maus

Antwort von pauline-maus am 16.05.2019, 11:02 Uhr

ich hatte das jetzt so verstanden, dass sie hofft, über den Kindesunterhalt hinaus noch finanziell etwas vom Vater verlangen zu können.

ah ok, ich glaube das ist schwierig , wenn er es nicht freiwillig macht. vielleicht über die hälftige kinderbetreuung aber auch das ist sehr schwammig

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Re: Pauline-maus

Antwort von spiky73 am 16.05.2019, 11:10 Uhr

Ich habe fast den Eindruck, dass das früher möglich gewesen sein könnte, bevor diese Gesetzesnovellierung (scheidungs- und Unterhaltsrecht, oder was auch immer das war) in Kraft trat.

Aber wie gesagt, ich hatte nicht den Nerv dazu mich noch darum zu kümmern, das Leben als AE ist ja oft kompliziert genug. Da ist es doch wesentlich einfacher, für sich selbst und die Kinder die Verantwortung zu übernehmen.
Da kommt doch jedes Jahr so eine Renteninfo ins Haus. Und wenn ich die betrachte, dann ist mit Stand jetzt die Aussicht gar nicht so trübe...

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Re: Pauline-maus

Antwort von pauline-maus am 16.05.2019, 11:17 Uhr

stimmt , statt die nerven dazu aufzubringen , bringe ich sie eher in meinen job ein

es ist definitiv nicht einfach allein mit kind aber machbar.
ich selber bin heute stolz darauf , es auxch alleine geschafft zu haben, obwohl auch ich angst hatte und dachte das wird nie was
schlimmer finde ich aus heutiger sicht, sich abhängig von einem mann zu machen, was die finanzen betrifft

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Re: Pauline-maus

Antwort von spiky73 am 16.05.2019, 12:38 Uhr

Das hat mein Vater mir schon Anno Tobak gepredigt und das ist der wichtigste Rat, den er mir mitgegeben hat: "Mach dich nicht von einem Mann abhängig!"

Vielleicht hat er es ganz anders gemeint als ich es interpretiert habe, aber ich hätte nie meinen Partner als "Herr im Haus" anerkannt, also derjenige, der die Hosen anhat und nach dem ich mich zu richten habe. Viele Frauen, auch in meinem Bekanntenkreis, tun das heute noch (unbewusst?).

Mir war es immer wichtig, meine Selbständigkeit und eigene Meinung zu bewahren, auch in einer Beziehung. Die läuft deshalb ja nicht schlechter als andere. Und ich stelle ja auch meinen Mann nicht unter den Pantoffel. Wir reden halt viel und entscheiden gemeinsam. Und jeder hat so seinen Bereich, in dem er besser ist und um den er sich dann kümmert.
Sind bei meinem Mann technische Dinge (ich bin auch ganz froh, dass ich am Auto kein Öl mehr nachfüllen muss, ha!), er kann auch besser mit der Spülmaschine, während ich überwiegend für die Wäsche zuständig bin. Was nicht heißt, dass jeder von uns das andere niemals miterledigt. Kochen tun wir meist gemeinsam...

Und finanziell sowieso. Auch da habe ich im Laufe der letzten Jahre doch tatsächlich männliche Exemplare kennengelernt, die nicht möchten, dass ihre Partnerin arbeitet, sondern zuhause bleibt. Und wenn sie sich doch tatsächlich verwirklichen will, tut es auch ein Minijob. Keine Ahnung, welcher mittelalterlichen Sekte solches Gedankengut entspringt.
Ich habe meinen Job, ich verdiene mein eigenes Geld und das darf auch so bleiben. Die Zeiten, wo der Ehemann (oder der Vater) noch der Berufstätigkeit der Frau zustimmen musste sind gottseidank vorbei.

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Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von Sabri am 16.05.2019, 13:11 Uhr

Hallo,

ich glaube, früher gab es mal die Möglichkeit für unverheiratete Partner, die die Kindern nach der Trennung betreuen, Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil zu bekommen, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Da waren aber die Freibeträge recht hoch, so dass der andere Elternteil gut verdienen musste, wenn nach Abzug des Kindesunterhalts noch Geld für Betreuungsunterhalt übrig blieb. Für behinderte Kinder galt diese Regelung noch über das dritte Lebensjahr hinaus.
Ich habe mal gehört, das wurde abgeschafft, bin mir aber nicht sicher.
Ansonsten kann ich deine Frage und die Forderung nach finanzieller Unterstützung schon verstehen. Viele Alleinerziehende sind auch deshalb so arm, weil kleine Kinder, zumal mehrere, und Vollzeitarbeit in der Regel nicht vereinbar ist. Und wenn, dann nur mit Oma/Opa oder ähnlicher Unterstützung im Rücken.
Alleinerziehende tragen den Verdienstausfall und die Rentenlücke in der Regel alleine. Dazu kommt noch die steuerliche Benachteiligung. Es gibt welche, die das gut managen und stolz darauf sind (die werden dir hier hauptsächlich antworten), aber ich kenne so viele, die sich jahrelang sehr einschränken müssen und/oder nie wieder in ihre alte berufliche Position hineinkommen. Nach meiner Erfahrung trifft es vor allem jüngere Elternteile und Elternteile, die ungünstige Arbeitszeiten haben, sehr hart. Wer auch schon vor der Schwangerschaft oder vor der Elternschaft beruflich fest im Sattel saß, kann nach kurzer Pause häufig genau dort gut weitermachen.
Das Armutsrisiko, vor allem im Alter, das tragen die Alleinerziehenden in der Regel alleine. Ich kenne sie nicht, die Alleinerziehenden mit kleinen Kindern, die Vollzeit arbeiten und sich neben Krippe/Kindergarten alleine um ihre Kinder kümmern. Aber vielleicht gibt es sie ja.

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Unterhlt für die ersten 3 Jahre lt. BGB 1615 Abs2 besteht immer noch!

Antwort von desireekk am 16.05.2019, 19:50 Uhr

Hallo,

wir wissen immer noch nicht wie alt die Kinder sind....

Aber der weiter oben angezweifelte Unterhaltsanspruch besteht weiterhin.

Zu lesen hier
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Grundsätzlich besteht aber sonst kein weiterer "Zugewinnausgleich" o. ä.

Immerhin bekommt die Mutter Rentenpunkte gutgeschrieben als hätte sie ca. 3.500 EUR brutto jeden Monat verdient /pro Kind für 3 Jahre. das ist sooo schlecht nicht.

Größtes Problem ist einfach die Zukunft. gerade dann wenn es auch das klassische Modell hinausläuft, dass der KV gerade mal jedes 2. Wochenende abdeckt, und die Mutter schauen muss, wie sie KiGa-Zeiten oder Schulzeiten mit der Arbeit koordiniert bekommt, hier mal schnell wegen Arzttermin frei nehmen muss, etc.

Gruss

D

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Re: Trennung, unverheiratet, 2 Kinder

Antwort von Bonita_87 am 17.05.2019, 21:18 Uhr

Hallo den Betreuungsunterhalt gibts noch. Aber zuerst muss der kindsunterhalt gesichert sein - bedeutet wenn der kv grad mal so Unterhalt zahlen kann wird für Betreuungsunterhalt nicht viel bei rauskommen. Es steht der getrennten Mutter zwar zu unabhängig von Verheiratet sein aber es ist wohl sehr schwer da (ohne Anwalt) überhaupt ran zu kommen

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Re: Unterhlt für die ersten 3 Jahre lt. BGB 1615 Abs2 besteht immer noch!

Antwort von Ami1806 am 17.05.2019, 23:38 Uhr

Ein Ausgleich in der Rentenversicherung findet nur statt wenn man verheiratet ist/war. Ansonsten kriegst du nur Kindererziehungszeiten

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