Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von kevome* am 05.01.2020, 20:40 Uhr

Steuerfrage mit volljährigen Kindern, @Leena oder wer sich noch auskennt...

… oder sich auch nur mit mir Ärgern möchte.

Ich habe gerade über Elster meine Steuererklärung 2019 gemacht. Erstmalig mit volljährigem aber noch zur Schule gehendem Kind. Dabei habe ich festgestellt, dass ich mir den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für das volljährige Kind nicht mehr übertragen lassen kann, obwohl dieses nur bei mir gemeldet ist. Es funktioniert nur mit dem kompletten Kinderfreibetrag. Steuerlich ist es für mich aber günstiger nur den ersten Teil übertragen zu lassen. Kann mir bitte jemand sagen, warum das so ist?

Ich finde das komplett unverständlich, warum es diesen Freibetrag für volljährige Kinder gibt aber ich mir den als Alleinerziehende nicht mehr separat übertragen lassen kann, sondern nur noch in Kombination mit dem Kinderfreibetrag.

Mal wieder ein weiterer Punkt auf meiner Liste, wo man als Alleinerziehende weniger Geld aufgrund des Geburtstags bekommt. Ganz schön schräg, vor allem im Zusammenhang mir den zusätzlich steigenden Kosten, die auch nur am 18.ten hängen.

Nicht jede Schullaufbahn ist so angelegt, dass man mit Volljährigkeit das Abitur in der Tasche hat und/oder für sich selbst Sorgen kann

 
5 Antworten:

Re: Steuerfrage mit volljährigen Kindern, @Leena oder wer sich noch auskennt...

Antwort von katsix2903 am 06.01.2020, 11:16 Uhr

Bist du dir sicher dass das nicht mehr geht? Wir haben unsere Steuererklärung für 18 abgegeben und da war das kein Problem, allerdings hat der Steuerberater diese gemacht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Steuerfrage mit volljährigen Kindern, @Leena oder wer sich noch auskennt...

Antwort von Leena am 06.01.2020, 15:25 Uhr

Spontan würde ich sagen - beide Freibeträge sind in § 32 Abs. 6 S. 1 EStG geregelt und miteinander gekoppelt ("für jedes zu berücksichtigende Kind … ein Freibetrag von 2 586 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen").

Und nach § 32 Abs. 6 S. 6 EStG wird bei nicht miteinander aktiv verheirateten, aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Eltern "auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist".

Im Grunde setzt sich der FB für Kinder also fest aus beiden Komponenten zusammen und kann deshalb auch nur ganz oder gar nicht von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung vorliegen. Eine separate Übertragung ist somit gesetzlich nicht vorgesehen. Scheint mir zumindest spontan aus dem Bauch heraus so zu sein, bin gerade im Urlaub...

WARUM das so ist, habe ich gar keine Ahnung. Aber im Grunde hat ja beides dieselben Voraussetzungen, für die Übertragung, meine ich, insoweit wäre es innerhalb des Systems logisch, das auch beides nur zusammen übertragen werden kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Steuerfrage mit volljährigen Kindern, @Leena oder wer sich noch auskennt...

Antwort von kevome* am 06.01.2020, 16:08 Uhr

Danke Leena, wenn das grundsätzlich so wäre, würde ich es auch verstehen.

Aber in Zeile 42 steht: "Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs-oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei
dem anderen Elternteil nicht gemeldet war."

Dies ist für mich günstiger als die Übertragung beider Freibeträge, weil dann nur das halbe Kindergeld dagegen gerechnet wird.
Mir ist es eben unverständlich warum diese Variante auf Minderjährige beschränkt ist.

Grundsätzlich zahlt der Vater weder Unterhalt noch sind die Kinder bei ihm gemeldet, so dass beide Varianten in Frage kommen können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Steuerfrage mit volljährigen Kindern, @Leena oder wer sich noch auskennt...

Antwort von kevome* am 06.01.2020, 16:10 Uhr

Zeile 42 lautet im genauen Wortlaut:

"Ich beantrage den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs-
oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjährige Kind bei
42 dem anderen Elternteil nicht gemeldet war."

Falls man es trotzdem ankreuzt werden in der Proberechnung bei mir genau ein halber Monat berücksichtigt (Kind hat Mitte Januar Geburtstag).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Steuerfrage mit volljährigen Kindern, @Leena oder wer sich noch auskennt...

Antwort von Mugi0303 am 09.01.2020, 22:02 Uhr

Gesetzlich ist die gesonderte Übertragung ab volljährigen Kindern nicht mehr vorgesehen. §32 abs. 6 Satz 8 spricht ausdrücklich nur von minderjährigen Kindern. Grund soll wohl sein, dass ab volljährigkeit die ausbildungskomponente in den Vordergrund rückt. Anders als bei Betreuung/Erziehung kann aber allein vom melderechtl. Status nicht automatisch auf die Person geschlossen werden, die das wesentliche zur Ausbildung beiträgt. Im klartext: nur weil Kind bei dir gemeldet ist, kann nicht typisierend davon ausgegangen werden, dass du auch die Ausgaben zur Ausbildung trägst.

Eigentlich lebensfremd, aber so die Begründung. Da es auch direkt im Gesetz steht, kannst du nix machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Steuerfrage - Kindsvater im Ausland

Hallo die Damen, Kann man eigentlich steuerlich etwas absetzen, wenn der Vater des Kindes im Ausland lebt und das Kind den Vater dort besucht. Ich rede jetzt nicht von den gesamten Kosten, aber wie ist es denn mit den reinen Flugkosten? Es gibt doch so etwas wie ...

von SimplySingle 12.05.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerfrage

Steuerfrage

Hallo! Gestern kam ein Schreiben vom Finanzamt über die gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug. Bei mir steht: Zahl der Kinderfreibeträge: 1,0 Da müsste aber 1,5 stehen. Weil zwei Kinder, wovon ich für eins keinen Unterhalt bekomme. Stand auch immer auf der ...

von Sabri 05.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerfrage

Steuerfrage

Hallo zusammen, die Frage ist nicht AE-typisch, aber vielleicht weiß das trotzdem jemand hier. Wir sind seit Mitte 2008 getrennt. Die Steuererklärung für 2008 haben wir gemeinsam im Mai 2009 gemacht. Für 2009 und 2010 hab ich noch nichts gemacht. MUSS ich die ...

von Mucki+Ninchen 07.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerfrage

@ Leena: Steuerfrage zu Vorauszahlung und Kinderfreibeträgen

Sorry, für dies spezielle Steuerfrage hier. Aber da ich - wenn überhaupt - hier am öftesten schreibe und auch Leena hier häufiger lese, stelle ich die Frage mal hier und vielleicht gibt es neben Leena ja noch andere Steuerkundige, die mir natürlich auch gerne antworten ...

von kevome* 25.09.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerfrage

auch mal kurz ne Steuerfrage

Hallo zusammen, bevor ich mich selbst an die Erklärung setze (hab ich noch nie gemacht) oder einen Lohnsteuerverein damit beauftrage (so lief es bisher) mal eine Frage: Mein Ex und ich sind verheiratet, aber seit 1.7. getrennt lebend. Die Steuerklassen haben wir erst zum ...

von Mucki+Ninchen 13.03.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerfrage

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.