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Geschrieben von LottiHase am 02.03.2018, 22:56 Uhr

Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Hallo!

Ich stelle die Frage mal hier, vielleicht kennt sich jemand aus und kann weiter helfen!

bei uns existiert aus einem alten Familiengerichtsfall eine psychologische Stellungnahme (kein Gutachten!) von Januar 2017. In dieser vermutete die Gutachterin eine Kindswohlgefährdung.

Der Fall wurde im November 2017 in Anwesenheit eben dieser Gutachterin verhandelt. In der ersten Minute stimmte der Vater einem Vergleich zu, der allen Beteiligten vorher wochenlang bekannt war. Inhaltlich, kein Umgang unter Zwang und Vollmachten für Teilbereiche der Elterlichen Sorge, sonst nichts. Niemand, weder Richterin, noch Gutachterin oder Jugendamtsmitarbeiter hatten Einwände.

Direkt nach der Verhandlung auf dem Gerichtsflur drängte der Jugendamtsmitarbeiter mit einem Blankoantrag auf eine Familienhilfe, um die Elternebene zu klären, welche ich "freiwillig" beantragt habe.

Leider kommt es jetzt bei der Umsetzung zu Schwierigkeiten verschiedenster Art, schlussendlich verweigern sich die Kinder der Familienhilfe. Das Jugendamt übt nun massiv Druck auf uns aus, besteht auf die Mitarbeit der Kinder, notfalls unter Zwang. Weil ich mich vor die Kinder stellte und darum bat, dies zu unterlassen, wirft man mir nun Verweigerung vor.

Tatsächlich hat man nun aus dem abgeschossenen Gerichtsverfahren die Kindswohlgefährdung aus der psychologischen Stellungnahme hervorgekramt.
Diese möchte das Jugendamt nun wieder bei Gericht einreichen und überprüfen lassen.
Der Jugendamtsmitarbeiter und die Familienhilfe sahen bisher keine Kindswohlgefährdung, es gibt also keine neuen Anhaltpunkte! Es bezieht sich ausschließlich auf die alte Sache.

Bis jetzt sprach niemand von Kindswohlgefährdung, nur vom Gegenteil. Wir haben eine doppelte Familienhilfe. Eine für den Vater, eine für uns. Unsere pausierte nach vier Terminen von sich aus, weil sie nicht wusste, was sie tun sollte.

Ist das rechtlich möglich, sich auf eine dem Gericht ja schon bekannte und auch abgesegnete Kindswohlgefährdung ein Jahr später zu berufen und alles neu prüfen zu lassen? Was genau würde uns dann erwarten? Und brauche ich einen Anwalt, denn den bekäme ich nur auf Prozesskostenbeihilfe?

LG

Lotti

 
10 Antworten:

Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von fsw am 02.03.2018, 23:48 Uhr

Kindeswohlgefährdung kann jederzeit geprüft werden.Gerade,wenn es schon Anhaltspunkte dafür gibt.Es geht ja um des KINDES WOHL !!! Warum stellst du dich vor die Kinder? Bestand Gefahr? Versuche,deine Kinder stark zu machen und erkläre ihnen Kindgerecht,warum die Familienhilfe da ist! Du stellst dich ihnen ja direkt in den Weg.Arbeite mit dieser Hilfe zusammen,nimm sie an und steuer nicht dagegen! Gerade,wenn dieses Thema schon im Raum stand,wird das Jugendamt genau und öfter schauen,ob es deinen Kindern gutgeht.

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von fsw am 03.03.2018, 0:00 Uhr

Du hast geschrieben,bis jetzt sprach Niemand von Kindeswohlgefährdung,nur vom Gegenteil.Am Anfang hast du geschrieben,die Gutachterin vermutet es.Also stand/steht es doch im Raum.Besteht der Verdacht dir gegenüber,deinem Partner gegenüber oder gegen euch Beide? Das ist ja auch nochmal ein riesen Unterschied.Sei dir bewusst,dass deine Mitarbeit mit dem Jugendamt und der Familienhilfe wichtig ist! Klar,ist es erstmal eine fremde Person und die Kinder haben vielleicht Angst, "arbeiten" vielleicht nicht mit. Das kann schon sein.Darauf sollte die Familienhilfe jedoch Rücksicht nehmen und euch die Angst nehmen. Sie soll euch ja im täglichen Leben zur Seite stehen und helfen.

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von LottiHase am 03.03.2018, 5:47 Uhr

Vielen Dank für die Antwort.

Ich werde mal etwas genauer.
Das Jugendamt kennt uns seit fünf Jahren. Nie war auch nur ein Anhaltspunkt für eine Kindswohlgefährdung! Ich wurde nur gelobt. Zuletzt auch durch die Familienhilfe, die von sich aus pausierte, weil es nichts zu tun gab!

Angefangen hat es, weil der Vater Umgang übers Jugendamt wollte. Hat er bekommen, kein Ding! Wollte er dann nicht mehr und hat ihn nie wahrgenommen. Darauf empfahl das Jugendamt dem Vater die Klage.

Da gab es dann das Gutachten. Diese Gutachterin sprach mit mir nur über meine Lebensumstände. Also, wie wir wohnen, wie unser Tagesablauf ist, etc., bei zweien der Kinder brach sie die Befragung nach fünf Minuten ab, weil die Kinder nicht die erwarteten Antworten gaben, das dritte Kind wurde nicht befragt. Sonst auch niemand von meiner Familie.

Beim Vater und seiner Familie gab es viele, intensive Gespräche und aus deren Aussagen beschloss sie, das meine Mutter (sie sieht die Kinder oft wochenlang nicht) die Kinder beeinflusst. Die Kindswohlgefahr besteht darin, dass ich dies nicht unterbinde. Also, nur eine Annahme, die ich nicht verhinder. Ich selbst beeinflusse die Kinder nicht, hat sie festgestellt.
Der Vater selbst hat aber zugegeben, dass er sich falsch verhalten hat und deswegen wohl die Haltung der Kinder so ist.

Wir haben uns dann geeinigt. Alles gut also.

Diese Familienhilfe arbeitet eben doppelt. Mir wurde gesagt, damit ich meine verweigerten Unterschriften bekomme (Vergleich!!!!Ich habe eine Vollmacht!!!) und der Vater, damit er lernt, wie man Briefe und Geburtstagskarten an seine Kinder schreibt und wie man sich Lehrern gegenüber verhält. Nochmal, nur dafür, nicht wegen der Kindswohlgefährdung oder deren Überprüfung!!!!

Die Kinder wollten diese Familienhilfe schon vor der Beantragung nicht! Das wussten alle. Und mir wurde gesagt, kein Problem, sie müssen nicht mit ihr reden. Ging ja nur um uns Eltern. Der Vater will den Umgang nach wie vor nicht und kommuniziert seit Monaten nicht mehr mit mir. Er hat seine Telefonnummer geändert, beantwortet meine Briefe nicht, ruft trotz Bitte nicht zurück.

Dann plötzlich wurde nach vier Monaten ohne Rücksprache das Ziel geändert. Der Umgang sollte durchgesetzt werden und damit der Vergleich ausgehebelt werden. Das ist so nicht erlaubt. Und dafür sollten die Kinder, die schon vorher hochbelastet waren, zur Mitwirkung gezwungen werden. Und da hab ich mich vor die Kinder gestellt und darum gebeten, das vorerst! zu lassen. Mehr nicht!

Dazu hat man mir übrigens geraten. Weil die Kinder, aus psychologischer Sicht, den Vater immer stärker ablehnen, je mehr man ihre Meinung in Frage stellt.

Ich habe keine Mitarbeit verweigert, die Hilfe angenommen, bis zu dem Punkt, an dem plötzlich die Ziele verändert wurden. Da hab ich angefangen zu hinterfragen. Und von da ab lief das Jugendamt Sturm!

Es ist eine freiwillige Maßnahme, von mir selbst beantragt. Das Gericht wollte keine und hat auch die Kindswohlgefahr nie thematisiert. Und eben wegen der Unstimmigkeiten in diesem Gutachten, das noch nicht mal eins ist, war die Gutachterin in der Verhandlung. Ohne Vergleich hätte sie sich erklären müssen!

Was hab ich denn nu falsch gemacht?

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von LottiHase am 03.03.2018, 6:00 Uhr

Wirklich, ich muss irgendwo einen Denkfehler haben, das ist mir klar. Aber wo genau hab ich was falsch gemacht?

Umgang stattgegeben, Kinder nicht beeinflusst, meine Mutter sieht die Kinder kaum, kann also nicht beeinflussen und der Vater lehnt Umgang und Kontakt ab.

Bis zum Gutachten bestand regelmäßig Kontakt zu den Großeltern väterlicherseits, der dann abbrach und den ich grad versuch wieder aufzubauen. Zur Schwester des Vaters besteht auch Kontakt.

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von LottiHase am 03.03.2018, 6:08 Uhr

Vielleicht auch noch wichtig, geschieden seit 10 Jahren, angefangen hat alles eben vor fünf Jahren. Es gab und gibt leider nie Umgang, obwohl wir nach der Scheidung direkt neben dem Vater wohnten, jahrelang! Umzug dann mit schriftlichem Einverständnis des Vaters, die einzige Unterschrift, die ich ohne einen Widerspruch bekam.

Die Kinder sind zwischen 11 und 15 Jahren.

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von cube am 03.03.2018, 14:36 Uhr

Was ich nicht wirklich verstehe: dem Vater wurde zur Klage bzgl. des Umgangsrechtes geraten. Obwohl er selbst dieses bereits gewährte und vereinbarte Umgangsrecht selbst gar nicht wahrgenommen hat.
Und auch jetzt geht es wieder um Umgangsrecht für den Vater - obwohl dieser sich selbst offenbar gar nicht darum schert.
Habe ich da einen Denkfehler? Warum schaltet sich das JA denn überhaupt ein, wenn der Vater - so verstehe ich dich - doch eigentlich gar kein Umgangsrecht wahrnimmt?

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von LottiHase am 03.03.2018, 15:56 Uhr

Das verstehe ich auch nicht!

Ich hab nur Vermutungen, weil der Vater mit mir nicht spricht. Das Jugendamt mir aber auch nicht sagen will, warum...

Wir hatten das all die Jahre immer wieder. Der Vater will Umgang, ich sag ja, es wird ernst und dann will er nicht mehr. Ich würde das soo gern verstehen. Mittlerweile sind die Kinder natürlich gefrustet und lehnen den Vater ab. Durch den Druck der Klage und jetzt des Amtes wird das immer schlimmer.

Grundsätzlich nehme ich an, dass das Amt den Umgang will und den Vater unter Druck setzt. Weil unser Vergleich dann aber nicht zum Umgang führte, versucht man es mit Familienhilfe.

Ich hab schon Schulpsychologin und Schulsozialarbeiter eingeschaltet, aber keiner versteht das Jugendamt...

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von cube am 04.03.2018, 8:01 Uhr

Dann wende dich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Erläutere ihm die Situation bzw. dein Unverständnis. Im Zweifelsfall offizielle Beschwerde einreichen. Gut wäre auch, wenn du dir einen Anwalt suchst, der dich vorab berät oder entsprechende Schreiben aufsetzt.
Normalerweise geht das JA jedoch nicht hin und versucht einen Vater zu Umgangsrecht zu zwingen. Also entweder hat der Vater da irgendetwas erzählt im Sinne von "ich will ja, aber die die Mutter lässt mich nicht" oder das JA hat aus anderen Gründen den Eindruck, es müsse nochmal prüfen. Insgesamt scheint das Verhalten des JA bzw. des zuständigen Sachbearbeiters aber eben auf Grund deiner Schilderung nicht nachvollziehbar. Daher würde ich mich wanden Vorgesetzten wenden und eine Erklärung verlangen. Gut wäre, du könntest alles nachweisen - also sowohl frühere Aussagen der Familienhilfe das alles iO ist als auch die Nicht-Erreichbarkeit des KV, nicht wahrgenommene Umgangstermine seinerseits etc.

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von fsw am 04.03.2018, 17:06 Uhr

Also,von Kindeswohlgefährdung ist da nichts zu merken.Zum Glück!Mache dir da bitte nicht zu viele Gedanken! Mit deinen Eltern kannst du sicher mal ganz ruhig und entspannt - und vor allem immer sachlich - sprechen.Bitte immer OHNE Vorwürfe und Schuldzuweisungen!Das bringt euch nicht weiter.Da wünsche ich dir viel Glück!

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Re: Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Antwort von LottiHase am 05.03.2018, 8:32 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten!

Eure Ansicht beruhigt mich etwas. Es macht mich tatsächlich ganz irre, weil ich das Verhalten des Jugendamtes eben nicht nachvollziehen kann. Deswegen kann ich mein Verhalten auch nicht wirklich ändern, sollte dies denn falsch sein.

Ein Gespräch mit dem Amtsleiter habe ich am Mittwoch, ob sich alles klären lässt, keine Ahnung. Vieles habe ich tatsächlich schriftlich, leider nicht alles... Zur Kiwoge und den Aussagen des Jugendamtsmitarbeiters und der Familienhilfe habe ich leider nur Mails, in denen ich die Aussagen erwähne und als gegeben hinstelle. Diese Mails wurden vom Mitarbeiter beantwortet, meine Aussage zur Kiwoge aber einfach nur hingenommen und nicht irgendwie korrigiert. Das reicht dann sicher nicht, oder?

Dann werde ich heute sicherheitshalber mal meinen Anwalt einschalten. Den brauche ich dann ja ohnehin, wenn das Jugendamt da was gerichtlich prüfen will.

Mit meinen Eltern bin ich zum Glück im reinen. Sie kennen die Aussagen zur Kiwoge in dem Gutachten ja bereits. Tatsächlich ist es aber so, dass die Kinder meine Mutter gar nicht oft sehen und meist bin ich dabei. Weil ich erst jetzt eine neue Ausbildung mache, haben sie auch nie sie Kinder länger betreut. Ich bin mir wirklich sicher, dass meine Mutter die Kinder nicht beeinflusst.
Aber die Kinder haben jahrelang die Ablehnung des Vaters erlebt und gespürt, jetzt die Klage, der Druck... Sie sind alle drei sehr clever und denken selbst, bzw. holen sich Informationen auch selbst. Der sprachliche IQ vom ältesten lag schon in der ersten Klasse bei 128, sein bevorzugter Lesestoff seitdem, Lexika und Fachliteratur, dem macht man nichts vor!

Was für ein Drama und alles mit öffentlichen Geldern finanziert! Nur, falls sich jemand fragt, wofür er Steuern zahlt!

Liebe Grüße!

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