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Geschrieben von shinead am 15.01.2019, 14:38 Uhr

Negativbescheinigung

Für die Bank brauche ich eine aktuelle Negativbescheinigung. Ich bin tatsächlich einigermaßen entsetzt, was das (heute) für ein Aufwand ist die zu bekommen. Ich muss einen beglaubigten (!) Auszug aus dem Geburtenregister vorlegen, ein Formular vorlegen und wahrscheinlich 1 bis 2 Wochen Zeit einkalkulieren. *augenroll*

Ist das bei euch auch so kompliziert oder spinnt nur mein Jugendamt?

 
8 Antworten:

Re: Negativbescheinigung

Antwort von JaLu9116 am 15.01.2019, 16:13 Uhr

Jup, das ist normal. Aber was hat das mit dem JA zu tun?

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von Susanne.75 am 15.01.2019, 16:17 Uhr

Bei mir ist das ein paar Jahre her.

Ich meine, das war nur ein Anruf beim Jugendamt und die wurde mir zugeschickt. Das zuständige Jugendamt war damals 30 Autominuten entfernt. Da hätte ich mich auch echt bedankt, wenn ich extra hin gemusst hätte.

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von spiky73 am 15.01.2019, 21:04 Uhr

Ganz aktuell.. Ich habe heute mit dem Jugendamt an K1s Geburtsort und an unserem Wohnort telefoniert, weil ich eine Bescheinigung haben wollte, die besagt, dass das alleinige Sorgerecht von der Geburt bis zur Volljährigkeit bei mir als Mutter lag.

Ich dachte, dazu ruft man das am Geburtsort zuständige Jugendamt an und gut ist, die schicken das dann einfach und unbürokratisch zu. Zumindest war das anno 2000 noch so.

Heute wurde mir dann erklärt, dass die Anforderung durch das Heimatort-Jugendamt erfolgen muss.

Aber rückwirkend wird die Bescheinigung wie ich mir das vorgestellt hatte eh nicht mehr ausgestellt. *grummel*

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von Taya am 15.01.2019, 22:23 Uhr

Das ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich. Früher in Berlin, ein Anruf und 2 Tage später lag das Ding im Briefkasten. Seit 10 Jahren lebe ich in Brandenburg und beim hiesigen Jugendamt bedarf es einem schriftlichem Antrag, dann fordern die jedes Mal erneut eine Geburtsurkunde an und anderlei Gedöns -hab mich schon gewundert, dass noch nie ein Gentest verlangt wurde- und mit ca. 3x Nachfragen meinerseits habe ich den Schrieb nach ca. 5 Monaten im Briefkasten.
Jetzt ist das Kind ein Glück Volljährig. -wobei gibt dafür andere Probleme...

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von LaLeMe am 16.01.2019, 10:36 Uhr

Also das dauert hier keine zwei Minuten. Anruf Jugendamt-Mail Jugendamt -ausdrucken fertig

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von Holzkohle am 16.01.2019, 11:09 Uhr

das ging tatsächlich auch hier sehr schnell.
Allerdings spinnert man dafür an anderer Stelle wieder rum.

Die UHV-Stelle (die mit uns seit 8 Jahren zu tun hat) hat mich neulich angeschrieben und zwei Anträge zum Ausfüllen beigelegt, ob das Kind noch UHV-berechtigt ist. Dagegen hab ich ja nichts einzuwenden; kann ja auch sein, das Kind hat mit 15 ne Ausbildung angefangen :)

Naja, nachweisen muss ich wiederholt, dass der KV tot ist. Und bitte die Sterbeurkunde beilegen. Die dem JA inzwischen in allen Abteilungen, und gerade in der UHV-Stelle, vorliegt. Gähn.

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von shinead am 16.01.2019, 14:56 Uhr

Das Jugendamt stellt sie mir aus. Zumindest in Hessen sind sie dafür zuständig.

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Re: Negativbescheinigung

Antwort von drosera am 17.01.2019, 22:42 Uhr

Hallo, ich habe zuvor auch in Hessen gewohnt und da war es einfach: zuständiges JA hatte ein Formular auf der Webseite - runterladen und ausgefüllt hinschicken. Die fragen dann beim JA der Geburtsstadt an (auch Hessen), eine Woche später hatte ich die Bescheinigung.

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