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Geschrieben von 32+4 am 03.05.2017, 11:58 Uhr

Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Hallo

Wir benoetigen gefuehlt staendig neue negativbescheinigungen.
Bei kind 2&3 gehts fix, kind1 anderes bundesland geboren. Da dauerte es immer wochen bis 3 monate.

Aber bislang ueber unser jugendamt, die in kontakt traten mit dem geburtsortjugendamt


Geht nicht mehr. Warum auch immer.

Kinderreisepass, kontoeroeffnung: anruf samtgemeinde oder bank beim jugendamt, ob die negativauskunft noch stimmt. Zack erledigt.

Geht auch nicht mehr

Drama reisepass fuer kind1
Gemeinde erhaelt keine auskunft. Dafuer ich ein schreiben geburtsortjugendamt.
Gefordert werden: geburtsurkunde mutter (beglaubigt), geburtsurkunde vater beglaubigt (wat???), geburtsurkunde kind1 (beglaubigt) und ein schreiben, warum ich eine negativauskunft benoetige.plus 10€ gebuehr fuer negativauskunft.

Da ich alle paar monate eine neue auskunft benoetige, hat sich hier was geaendert oder habe ich eine auszubildende erwischt beim geburtsortjugendamt?
Buerokratie!

 
17 Antworten:

Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von LaLeMe am 03.05.2017, 12:12 Uhr

Ich hab es bis jetzt in 14 Jahren nur einmal gebraucht und das am nächsten tag im Briefkasten und kostenlos

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 12:33 Uhr

2 mal kiga
4 mal schule
3 mal reisepass
1 mal reisepass aktuell
3 mal sparbuch
3 mal kontoeroeffnung

Und sonst immer aktuell bei allen medizinischen dingen


Die nehmen das hier wohl sehr genau
Was ansich korrekt ist. Aber besser waere, wenn beim ausstellen/beantragen vor ort beim jugendamt angerufen wird. Denn in 6 monaten kann sich das alles aendern.
Bezahlt hab ich nie was.
Aber bei kind1 war das schon immer kompliziert.

Bei mir aehnlich. Wohne in niedersachsen. Geboren in berlin. Ich werde immer nach berlin geschickt, dabei existiert das standesamt dort seit jahren nicht mehr und es weiss immer keiner wo die alten unterlagen JETZT sind.

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von Jessi757 am 03.05.2017, 12:47 Uhr

Ich brauchte auch gerade eine vor ein paar Wochen wegen Kontoeröffnung meiner Ältesten. (Fiel der Bank auch direkt ein halbes Jahr hinterher auf, da nachzufragen...)

Ich beim hiesigen Jugendamt (es ist grundsätzlich jenes zuständig am Wohnort der Mutter) angerufen, ein paar Tage später abgeholt.
Kostenfrei versteht sich. Kenne ich auch nicht anders.
War in Berlin auch so.

LG
Jessi

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 12:49 Uhr

Danke


Das ist ja "lustig".

Ich wohne in nds, kind 1 ist in sachsenanhalt geboren. Ich muss immer nach sachsenanhalt.
Das jugendamt an meinem wohnort ist nicht zustaendig.


Deine info ist interessant.

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von Jessi757 am 03.05.2017, 12:51 Uhr

“Dein“ Jugendamt scheint sich ja durchweg seltsam anzustellen.

Wahnsinn!

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 12:54 Uhr

Ich habs immer darauf geschoben, dass die hier eben etwas genauer sind.


Fuer kind 2&3 stellt mir das oertliche jugendamt das aus.

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 13:09 Uhr

Google 1.seite

Mainz und lippe handhaben das unterschiedlich


Also scheint es ueberall anders zu sein. Mhm

Nur gebuehrenfrei ist das wohl doch weiterhin!

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von Jessi757 am 03.05.2017, 15:55 Uhr

Oh Mann...
Da bin ich froh, ausnahmsweise in einer “guten“ Region zu wohnen.
Müssen einige immer alles so verkomplizieren?

Aber warum Du dafür auch noch zahlen sollst, würde ich nicht einsehen.

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von spiky73 am 03.05.2017, 17:13 Uhr

Ich habe genau zwei Negativbescheinigungen: Eine für Kind1, ausgestellt ein paar Monate nach der Geburt, und eine für Kind2, ebenfalls recht zeitnah nach der Geburt ausgestellt.

Gebraucht habe ich sie: Manchmal, meist wurde noch nicht mal danach gefragt (selbst wenn ich davon überzeugt war, daß ich sie vorlegen muß)...

Akzeptiert wurde: Jeweils die alte Bescheinigung, die wurde auch nie angezweifelt...

Gekostet hat sie: Nichts, wurde auf telefonische Anfrage unbürokratisch zugeschickt, innerhalb von wenigen Tagen...

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Nachtrag

Antwort von spiky73 am 03.05.2017, 17:21 Uhr

Mir wurde mal erklärt, daß alle Änderungen, was Elternschaft, Sorgerecht und so IMMER dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt mitgeteilt wird, weil dort die Informationen gebündelt werden - und man so eine einzige Anlaufstelle hat. Die Jugendämter bundesweit müssen dazu halt zusammen arbeiten und sich die Informationen gegenseitig mitteilen.
Die Negativbescheinigung ist daher auch immer bei dem Ur-Jugendamt anzufordern (dh bei dem am Geburtsort ansässigen)...

Daß mit der Gebühr wundert mich übrigens auch. Oder sind die genervt, weil du ständig eine neue Bescheinigung anforderst?? ;-)

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Re: Nachtrag

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 17:43 Uhr

sonst hat oft ein kurzer anruf gereicht, wenn die alte bescheinigung zu alt war.

Wobei das vielleicht auch anstellerei ist. Theoretisch koennte naechste woche die bescheinigung ungueltig sein.

Mich hat nun nur gewundert, dass nicht mal die samtgemeinde auskunft beim geburtsjugendamt erhaelt.

Werde da auch ganz sicher nichts bezahlen.
Vor allem alle urkunden beglaubigt einreichen fuer die bescheinigung?? Unnoetig
Das liegt dort eh alles vor seit geburt. Fuer kind2&3 hab ich das auch nicht gebraucht aktuell


Genervt bin eher ich, weil ich staendig eine benoetige dabei steht da alles drauf. Eine behoerde koennte ja dann anrufen o.ä. kurzer amtsweg

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von desireekk am 03.05.2017, 18:12 Uhr

Reisepass musst Du auch ohne alles das bekommen.
Steht so im Passgesetz!

Hab ich hier schon öfter gepostet inkl. Link dazu.

Such mal, sonst schau ich nochmal nach.

Ich hab nur bei den Konten die KV der Kinder gebraucht...

... und da wo ich jetzt bin, brauch ich ihn nicht mal mehr für die Konten

Gruss

D

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 21:09 Uhr

Beantragen mit kind kann ich ihn.

Aber ohne negativbescheinigung ende mai nicht abholen.
Sagte sie

Die letzten durfte ich auch erst mitnehmen nachdem die aktuellen bescheinigungen vorlagen.

Kind1 ist 13. Fuer ihn gibt es nur noch den teuren elektronischen. Meinte sie
Mir war so als haette kind1 auch einen guenstigeren haben duerfen. Seinen durfte ich nicht verlaengern lassen.

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 03.05.2017, 21:47 Uhr

https://www.hansestadtlueneburg.de/Home-Hansestadt-Lueneburg/Was-erledige-ich-wo/Was-erledige-ich-wo-hansestadt-lueneburg.aspx/oeid-8770164/anliegenid-8665039/


Stadt in der naehe, wo ich gerade online "mehr" fand ;-)
Welche unterlagen usw


Ja, beim passgesetz fand ich, dass das kind alleine bei mir gemeldet ist und somit ich alleinige antragstellerin sei.

Kopfkino. Leg ich dass der sachbearbeiterin so hin (im hinblick darauf, dass eine negativbescheinigung vorhanden ist und eine aktuelle mal wieder umstaendlich zu bekommen ist), dann wird sie vermutlich die arme verschraenken und was vom laengeren hebel erzaehlen. Oder zumindest, dass ich ihr nicht erklaeren soll wie sie ihren job ausfuehrt.
So aehnlich laeuft gerade mein kopfkino

Mal davon ab, dass ich mit sowas hier durchaus offline bei beamten bekannt bin ^^

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von ela_wue am 07.05.2017, 23:02 Uhr

Hab letztens erst eine für den Kinderreisepass gebraucht. Eine E-mail ans JA geschickt und dann von meiner Beistandschaft eine zurück bekommen, dass die Bescheinigung per Post unterwegs ist. War wunderbar unkompliziert.

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von Keldana am 12.05.2017, 10:57 Uhr

Also ich nehme immer das Urteil mit, mit dem ich das alleinige Sorgerecht bekommen habe. Hält schon seit Jahren ...

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Re: Negativbescheinigung, kostenpflichtig?

Antwort von 32+4 am 12.05.2017, 20:39 Uhr

Hallo

Ich hatte ja von anfang an das ASR, somit kein Urteil zur Hand

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