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Geschrieben von Flitschy am 01.11.2018, 18:23 Uhr

Mutter verstarb bei Geburt, Vormundschaft bei JA, Kind in Pflegefamilie

Hallo ihr lieben Mitstreiter,

Werde das ganze kurz, sachlich schildern was sich bis jetzt Alles ergab.....

Die Kindesmutter verstarb im Kreißsaal trotz Reanimation, Notkaiserschnitt, Kind wurde auch reanimiert wurde dann in Kinderintensivstation gebracht und einige Tage runtergekühlt damit sich die Zellen besser regenerieren. Nun trat ich in den Fall ein ,der Kindesvater seit ca. 6 Monaten von der Kindesmutter getrennt( nicht verheiratet).

Kontaktaufnahme Krankenhaus, Aufenthaltsort Sohn, alles weitere entscheidet das Jugendamt.
Leider wurde ich ab da nur noch ausgebremst durch das JA

24.09.18 Geburt meines Sohnes
25.09.18 Kontaktaufnahme Fr. S .Vaterschaftsanerkennung(Ausweis, Geburtsurkunde ) und Hr .F
26.09.18 Kontakt Hr.Fl Vaterschaftsanerkennung
27.09.18 Antrag AG Vaterschaftsanerkennung
28.09.18 Übermittlung Arbeits/Wohnsituation/Anfrage wann Sohn sehen darf,Angebot DNA Test im Krankenhaus bei Hr. F
29.09.18
30.09.18
01.10.18 HR. S zuständig
02.10.18 Anfrage Hr. S wie weit eingearbeitet in Fall/ 2.Angebot Vaterschaftstest in KH
03.10.18
04.10.18 Freigabe zu Besuch
05.10.18 DNA Test gekauft, AG über Leons Aufenthaltsort informiert
06.10.18 1. Besuch Sohn ca 2Std.
07.10.18
08.10.18 2.Besuch 3,5-4Std
09.10.18 3.Besuch 3,5-4Std
10.10.18 Freigabe zu DNA Test 4.Besuch 3,5-4Std
11.10.18 5.Besuch 3,5-4Std incl. DNA Test 18 Tage seit Geburt vergangen
12.10.18 Leon in PflegeFamilie
13.10.18
14.10.18
15.10.18 Hr.S Urlaub
16.10.18 Hr.S Urlaub Anfrage Labor ob Test angekommen (Ergebnisse werden rausgeschickt)
17.10.18 Hr.S Urlaub
18.10.18 Hr.S Urlaub
19.10.18 Hr.S Urlaub Erhalt DNA Test, Weiterleitung an Hr. S 8Tage von Test -Ergebnis
20.10.18
21.10.18
22.10.18 Antrag AG elterliche Sorge gestellt
23.10.18 Aussage Umgang in GM Anfrage Kontaktdaten Pflegefamilie
24.10.18
25.10.18 Anfrage Fr. S Planung Umgang ( 1xWoche a´2Std. wurde bewilligt, 9:00-11:00, 2x Woche a´2Std. wurden leider telefonisch zugesagt von Vormund)
26.10.18
27.10.18
28.10.18
29.10.18
30.10.18 Treffen Kathrin(Hebamme) Anfrage beim JA ob andere Personen mit dürfen zum 1. Umgangstermin
31.10.18 Antwort besser nur ich, Alleine
01.11.18
02.11.18 Umgang in GM 9-11uhr Sohn sehen 40 Tage seit Geburt vergangen
03.11.18
04.11.18
05.11.18
06.11.18 Besichtigung Wohnung 15:30:00

Sorry das es evtl. umständlich zu lesen war, ist aus Tabelle eingefügt.

Dies ist mein persönliches Leid mit dem JA derzeit, zu meiner Person :
40j., vollzeitberufstätig, geschieden, Tochter(8), meine Firma gibt mir Rückendeckung wegen kurzfristiger Elternzeit und kriege von jedem nur Hilfeangebote/Unterstützung außer von Öffentl. Seite dort spielt man in meinen Augen auf Zeit warum auch immer und man behandelt diesen Fall irgendwie wie eine "Inobhutnahme" durch das JA. Ich soll ein Betreuungskonzept erstellen und die kommen zu mir wegen meiner Wohn/Lebenssituation, ist mir ja auch Recht aber statt den Fall zu beschleunigen werden alle Fristen vom JA voll ausgereizt. Statt im Sinne des Kindes zu handeln und den Prozess zu verkürzen wird das Gegenteil getan.
Es werden angesprochene Themen gegen einen verwendet... Beratungsstellen genannt(phychologische Hilfe???? Wofür?) und wenn keine Kontaktaufnahme geschehen ist das ja NEGATIV auszulegen (Familienhebamme vergessen) und einem nicht zugetraut einen Säugling zu betreuen( meine Tochter ist 8 und die ersten 4 Jahre habe ich alle Tätigkeiten wahrgenommen).
Durch das JA ist mir schon viel zu viel Zeit mit meinem Sohn verloren gegangen, man konnte Ihn ja nur knapp 20 Std. in 6 Wochen sehen und der witzige Umgang a´2Std./Woche bis ???? wird das nicht besser werden lassen eine Bindung zu mir aufzubauen wird dadurch nur erschwert durch das JA.

Kann mir wer kostenlose Beratungsstellen nennen oder hat Erfahrung im Umgang mit Jugendamt??
Bin derzeit auf der devot/unterwürfigen Kooperationsschiene am fahren um die Lage nicht zu verschlimmern trotz das ich seit 16.10.´18 im Recht wäre. Und warte das die Gesetzesmühlen mahlen.

LG Jürgen

 
20 Antworten:

Re: Mutter verstarb bei Geburt, Vormundschaft bei JA, Kind in Pflegefamilie

Antwort von fsw am 01.11.2018, 18:38 Uhr

Hmm...erstmal machst du viel zu viel öffentlich hier. Du klingst eher aufdringlich als fürsorglich.Welchen genauen Grund nannte man dir,warum das Kind in einer Pflegefamilie ist? Wurden auch die Eltern der Frau gefragt,ob sie sich um ihr Enkelkind kümmern können/wollen? Manche Entscheidungen sind schon sehr ungewöhnlich. Anlaufstelle ist hier das Jugendamt,Familiengericht oder ein guter Anwalt. Weitere Stellen können dir helfen.Caritas,Diakonie,Familienhilfe,Kinderschutzbund...Bedenke bitte! Es geht um das KINDESWOHL .

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Warum plötzlich so eilig ?

Antwort von Julie am 02.11.2018, 9:03 Uhr

Es waren 9 Monate Zeit, die Vaterschaft anzuerkennen, unabhängig von der (doch recht schnell nach Eintritt der Schwangerschaft vollzogenen) Trennung von der Kindesmutter.
Aus Sicht des Jugendamtes ist das Kind erst mal ohne Eltern. Der einzige bekannte Elternteil (die Mutter) ist verstorben. Dann taucht ein Mann auf, der angibt, der Vater zu sein. Diese Behauptung muss natürlich erst mal geprüft werden, ebenso wie die Frage, ob der angebliche Vater in der Lage ist, sich adäquat um das Kind zu kümmern oder ob das Kind bei anderen Angehörigen (Großeltern mütterlicherseits) oder in einer Pflegefamilie besser aufgehoben ist.
Gerade wenn es um das Kindeswohl geht, ist Gründlichkeit wichtiger als Schnelligkeit.

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Re: Warum plötzlich so eilig ?

Antwort von SunnyGirl!75 am 02.11.2018, 11:02 Uhr

Na er hat doch die Vaterschaft kurz nach der Geburt angemeldet.
Das die Frau versterben wird, konnte man ja vorher nicht ahnen.
Vaterschaftstest kann ja auch eingereicht werden als Beweis.

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Re: Warum plötzlich so eilig ?

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.11.2018, 11:41 Uhr

Das mit der Prüfung ist Nonsens. Wenn er der anerkannte Vater ist, wird gar nix (mehr) geprüft. Warum auch? Sonst hätten die Jugendämter viel zu tun, wenn alle Eltern erst geprüft werden müßten, bevor sie das Kind aus dem Krankenhaus mit nach Hause nehmen dürften.

Daß die Vaterschaft nicht vor der Geburt anerkannt wurde, kann ganz viele Gründe haben. Definitiv darf dies nicht dem Vater per se angelastet werden.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

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Re: Warum plötzlich so eilig ?

Antwort von Felica am 03.11.2018, 11:52 Uhr

Es ist völlig Ok das Vater die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkennt. Würde ich sogar jedem ledigen Vater dazu raten vor allen wenn Vaterschaft nicht 100 sicher.

Es ist aber sexistisch wenn ein mann nachweisen muss das er geeignet ist für ein Kind zu sorgen wo 100% klar ist er ist der Vater, wenn gleiches nicht auch bei der Mutter geprüft wird. Das ist ganz klar gegen das Gleichheitsgesetz.

Spätestens ab dem Moment wo die Vaterschaft klar ist, diese anerkannt wurde, hat das Jugendamt das Kind heraus zu rücken. Andere mögliche Angehörige tun da gar nichts zur Sache, denn die rechte der leiblichen Eltern wiegen solange nichts anderes von einem Richter festgestellt worden ist weit höher. Das ein Jugendamt also in einem solchen Fall sich nicht daran hält, kann man als Schikane betiteln die weit über ihre Befugnisse gehen. Zumal es sicherlich nicht dem Kindswohl entspricht wenn da weiter zeit vergeht.

Ich würde mal zu gerne dein Gesicht sehen wenn du auf de Wöchnerinnenstation wach wirst, da steht ein JA-Mitarbeiter vor dir und der sagt, wir müssen jetzt erst einmal prüfen ob sie als Mutter geeignet sind. Das Kind käme so lange in eine Pflegefamilie und es wird auch geprüft ob die Oma nicht besser geeignet ist. Dein einzige Vorteil ist, das man sich die 1-2 Wochen Zeit spart zur Feststellung der Mutterschaft.

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Re: Warum plötzlich so eilig ?

Antwort von Flitschy am 03.11.2018, 22:10 Uhr

Richtig es wäre genug Zeit gewesen, aber mal ehrlich welcher Mann (der bei relativ geistiger Gesundheit ist) erkennt die Vaterschaft vorgeburtlich an??? Kann man(n, oder Frau) sich so zu 100% sicher sein das nicht fremdgegangen wurde?
Aber das ist nicht der Kernpunkt. Habe direkt am 1.Tag um eine Einbestellung ins KH gebeten zum DnaTest. Dies geschah aber erst nach Wochen und nach mehrmaligen Aufforderungen meinerseits, natürlich habe ich den Test gekauft und bezahlt!!

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Mit so einer Aussage...

Antwort von Limayaya am 04.11.2018, 12:49 Uhr

"aber mal ehrlich welcher Mann (der bei relativ geistiger Gesundheit ist) erkennt die Vaterschaft vorgeburtlich an??? Kann man(n, oder Frau) sich so zu 100% sicher sein das nicht fremdgegangen wurde?"

Mit so einer Aussage machst du dir hier, in einem Forum, wo genug Frauen unterwegs sind, die oft jahrelang einem Kindsvater hinter rennen müssen, der sich mit dem Argument "ich bin bestimmt nicht der Vater, die hat doch fremdgev***" aus der Affäre (und aus der Verantwortung -sowohl mental als auch finanziell) ziehen wollen total viele Freunde.

Ich kann regelrecht fühlen, wie hier das Verständnis für deine Situation wächst....

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Re: Mit so einer Aussage...

Antwort von Felica am 04.11.2018, 14:35 Uhr

Naja, es war eine scheinbar extrem kurze Beziehung. Sieht wohl anders aus wenn man seit Jahren fest zusammen ist und sich dann so was anhören darf.

So oder so finde ich auch als Frau, das auch einem Mann das recht zugesteht da auf Nummer sicher zu gehen. ich hätte da wenig Probleme mit wenn der Kindsvater das damals bei unserm verlangt hätte, auch nach über 10 Jahren Beziehung nicht. Hatte ich ihm sogar angeboten, auch weil er auch erst Monate nach Geburt anerkannt hat. Wenn Frau sich nichts vorzuwerfen hat, wo ist dann das Problem? Der Vater zahlt ja, kann einem also egal sein. Da der Unterhalt zudem rückwirkend ab Einforderung gilt, verliert man außer Nerven auch wenig. Hat dafür aber was in der Hand wenn der Ex meint dann später überall rum meckern zu müssen Kind wäre ihm angeblich untergeschoben worden.

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Re: Mit so einer Aussage...

Antwort von Limayaya am 04.11.2018, 16:22 Uhr

"Kann man(n, oder Frau) sich so zu 100% sicher sein das nicht fremdgegangen wurde?"

ist eine schallende Ohrfeige für jede ehrliche Frau da draußen.

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Re: Mit so einer Aussage...

Antwort von Leena am 04.11.2018, 16:58 Uhr

Ehrlich gesagt, in gewisser Weise kann ich ihn schon verstehen. Wirklich WISSEN kann man es nie. Wenn mein Partner einen Vaterschaftstest fordern würde, weil er wirklich glaubte, es wären nicht seine Söhne - dann könnte er den gerne machen. Was es für unsere Partnerschaft bedeuten würde, wenn er ernsthaft darauf bestehen würde, weil er mir nicht glaubt - das stünde auf einem ganz anderen Blatt.

Aber hier - der Kindsvater hatte sich ca. 6 Monate vor der Geburt getrennt, und es gab ja vermutlich auch schon Gründe für die Trennung.

Und es ist ja auch nicht so, als ob es noch nie einem Mann passiert wäre, dass ihm ein Kind "untergeschoben" wurde. Ist das jetzt nicht auch eine schallende Ohrfeige für "jede ehrliche Frau da draußen"?

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Re: Mit so einer Aussage...

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.11.2018, 17:09 Uhr

Nimmst Du tatsächlich jeden Vaterschaftstest stellvertretend für alle Frauen auf der Welt persönlich?

Im vorliegenden Fall: Wir wissen nicht, warum der AP lieber auf Nummer sicher gehen will. Die Frau, die das persönlich nehmen könnte, ist tot. Insofern: Who cares, dann soll er halt einen machen. Wenn Dich das in Deiner weiblichen Integrität beschädigt ist das doch eher Dein Problem als seines.

Es liegt allerdings im Interesse des Kindes, daß das Ganze möglichst zügig über die Bühne geht. Daß das JA blockiert läßt ja beinahe vermuten, daß es da auch jemand im Namen der Frauen persönlich nimmt. Und das Kind hat die Arschkarte, weil es im Zweifel unnötig hin und hergeschoben wird.

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Re: Mit so einer Aussage...

Antwort von Limayaya am 04.11.2018, 19:59 Uhr

Ich nehme nicht den Vaterschaftstest persönlich.

Ich nehme die pauschale Aussage, dass man sich doch nie sicher sein könnte, persönlich.

Lasst es gut sein, offensichtlich bin ich die einzige, die sich dran stört.

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Keinen Streß jetzt geht ums Kindeswohl!!!

Antwort von Flitschy am 05.11.2018, 9:10 Uhr

So erstmal sollten alle relativ sachlich bleiben und div. Mutmaßungen einfach weg lassen, dann fühlt sich keiner angegriffen. Es darf jeder von seinem Recht GG Art. 5 gebrauch machen.
1. 3,5 Jahre ist nicht ganz so kurz, oder?
2. Es gibt auf jeder Seite einen der querschießt(der Erzeuger, den nichts interessiert o.ä., die Kindsmutter, die ihre Kinder als Druckmittel einsetzt)
Mir geht es hier nicht darum das wieso/weshalb der Vorgeschichte durchzuspielen sondern um evtl. Hilfestellungen im Umgang mit BIGBROTHER(Jugendamt). Und um Denkanstöße zu geben wie man einen solchen Fall auch von amtswegen her besser und schneller abwickeln kann.

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Dann laß die Vorgeschichte weg

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.11.2018, 9:27 Uhr

Ist die Vaterschaftsanerkennung durch oder nicht? Hast Du das Sorgerecht beantragt?

Ich rate immer noch zur Einschaltung eines Anwalts. Oder wende Dich an den Väteraufbruch (www.vaeteraufbruch.de). Ich kann den Verein zwar nicht leiden, aber in Deinem Fall könnten die hilfreich sein.

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Vaterschaftsanerkennung!!

Antwort von Flitschy am 05.11.2018, 9:27 Uhr

Ich hätte die Vaterschaft auch ohne Test anerkannt und alle Rechte und Pflichten wahrgenommen aber es war Vorgabe des JA da Ich sonst keine Rechte an meinem Sohn hatte. Und alles ist in Wege geleitet und beantragt beim Familiengericht. Es liegt also nur noch im Ermessen der JAmitarbeiter und des Vormunds.
Letzten Freitag durfte ich meinen Sohn sehen für 2std....Viel zu wenig aber geht halt nicht anders.. Aussage des Vormunds wie lange das noch so gehen soll, so ca.1/2-3/4jahr die anwesende familienhebamme fiel aus allen Wolken und schmiss kurzbein"Sie wissen schon das die ersten Monate, die wichtigsten sind!! 2becont....

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Vorgeschichte

Antwort von Flitschy am 05.11.2018, 9:44 Uhr

Weglassen ging ja nicht ganz weil sonst wieder ne These aufgestellt wird wieso/weshalb etc. Und irgendeine Seite sich wieder angegriffen fühlt.
Wie meine Aussage wegen Vaterschaftsanerkennung bzw. Test... ob man sich sicher sein kann.. Jeder hat seine Erfahrungen gemacht egal ob KV oder KM und grade bei dem Thema ist immer viel böses Blut mit im Spiel.

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Re: Dann laß die Vorgeschichte weg

Antwort von spiky73 am 05.11.2018, 20:15 Uhr

Hier muss ich Strudelteigteilchen beipflichten.

Ich hatte vor einem Jahr üble Probleme mit dem Jugendamt, allerdings aus anderen Gründen. Früher habe ich deren Hilfe gerne in Anspruch genommen und die Zusammenarbeit klappte auch jahrelang reibungslos (Familienhilfe immer dann, wenn ich merkte, dass ich an meine Grenzen stieß).

Bis ich eine neue, übermotivierte Sachbearbeiterin bekam. Die plötzlich, für mich ohne ersichtlichen Grund, Druck aufbauen und sich wohl auf meine Kosten profilieren wollte.
Plötzlich fielen dann auch solche Begriffe wie "Kindeswohlgefährdung" und "Jugendgericht" und was weiß ich, bloß weil ich mit der Hilfe nicht mehr einverstanden war und die Maßnahme beenden wollte. Es war auch so, dass Kind1, wegen der die Maßnahme durch mich beantragt wurde, volljährig war. Somit entfiel die Grundlage. Kind2 wurde am Ende auch aufgenommen, sie hätte dringend eine Förder- oder Integrationsmaßnahme in der Schule wegen ihrer Teilleistungsstörungen benötigt. Weder die Grundschule noch das Amt kamen drei Jahre lang in die Puschen, obwohl das Problem bekannt war. Plötzlich sollte - ein Vierteljahr vor dem Übergang an die weiterführende Schule - ganz, ganz schnell was geschehen. Da war ich auch nicht mehr bereit zu kooperieren. (Unnötig zu erwähnen, dass sie bereits nach drei Monaten an der neuen Schule Integrationskind ist und intensiv gefördert wird, ich bin darüber sehr, sehr froh.)

Ich habe mir dann gegenüber dem Amt einen Anwalt genommen. Bei mir hat zum Glück ein Schreiben genügt um aus der Sache raus zu kommen

Aber inzwischen kann ich kein uneingeschränktes Loblied mehr auf das JA singen. Alles steht und fällt in der Tat mit dem Sachbearbeiter. Unser Amt hat - wie mir kürzlich jemand erzählte - einen schlechten Ruf und agiert wenig qualifiziert.
Dann muss man sich eben auf die Hinterbeine stellen und mit harten Bandagen kämpfen. Solche Stellen wie VAMV oder Väteraufbruch können da (hoffentlich) helfen und unterstützen und über die Rechte aufklären. Ich wäre zB auch nie auf den Gedanken gekommen,dass man nicht dazu verpflichtet ist, die JA-Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen so lange es keine gerichtliche Verfügung gibt. Hier hieß es immer: Ich muss das unbedingt sehen.

Jedenfalls rate ich zum Anwalt und drücke die Daumen, dass das ganze Trauerspiel bald beendet ist und du dein Kind endlich bei dir hast.

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Update.....

Antwort von Flitschy am 07.11.2018, 11:01 Uhr

Gestern Termin mit JASa und Vormund bei mir zu Hause gehabt.
Ergebnis:
Einzugstermin des kleinen Mannes ca. 1.12.'18
Das JA wird mich zwar noch etwas begleiten, aber Hauptsache Leon Noel ist erstmal da wo Er hingehört und auch bleiben wird!!!
Beantragte elterliche Sorge wird befürwortet von JA und Vormund beim AG.

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Re: Update.....

Antwort von Felica am 07.11.2018, 17:00 Uhr

Herzlichen Glückwunsch. Dann mal alles Gute euch.

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GESCHAFFT!!!!

Antwort von Flitschy am 27.12.2018, 20:35 Uhr

Erstmal allen nachträglich ein frohes Fest und nen guten Rutsch!

Hab die elterliche Sorge.. Hüpf... SPRING... Freu.. Yeeeaaahaaaw

Jugendamt ist zwar raus aber hat ja noch seine "Fsh" Spitzel bei mir drin aber mit denen bin ich auf einer Linie.. Alles für den Kleinen.. Die sind mega lieb und toll mag die, sind schon fast Familie geworden(klar bei 4,5Std./woche).

Rate jedem Mann der Vater wird...
Entweder vorgeburtlich anerkennen o.
Sich anders absichern mit der Kindsmutter.
Denn sonst braucht man(n) verdammt gute Nerven, ne Horde Anwälte und Zeit.
Geburt 24.09.2018 >Elterliche Sorge 12.12.2018
Und das soll angeblich schon "schnell" gewesen sein.
Naja egal jetzt hab ich alle Pflichten und Rechte an und für meinen Miniterroristen, die mir man nur noch aus meinen kalten, Toten Händen kriegt(Nein liebe mitlesende JAmitarbeiter werde NIEMALS das Wohl meines Kindes gefährden, soll nur Sehr deutlich ausdrücken....
MEINS IST MEINS UND AUSSERDEM HAB ICH ES ANGELECKT )

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