von spiky73 am 18.09.2017, 16:34 Uhr |
Kind und Nebenjob...
Huhu,
hier sind doch bestimmt ein paar Auskenner...
K1 ueberlegt, sich einen Nebenjob zu suchen - zum Aufbessern des Taschengelds...
Was muessen wir denn dabei beachten, wo muss es gemeldet werden, was wird durch diesen Verdienst beeinflusst? Kindergeld, Krankenkasse, (meine) Steuer?
Sie hat heute (wenn sie es nicht verbummelt hat) eine Bewerbung als Zeitungszusteller abgeschickt, das waere 1x pro Woche das Gemeindeblaettchen, auf geringfuegiger Basis. Ich nehme an, wenn ueberhaupt, kommt da ein Verdienst von ca. 150 EUR pro Monat raus.
Wenn das nicht klappt, waere eine andere Moeglichkeit noch Patientenbetreuung hier im Ort im Altenheim... Die haben mal explizit Schueler gesucht, so fuer kleine Erledigungen fuer die alten Leut', laut der Anzeige damals lief das allerdings nicht unter "Verdienst", sondern Aufwandsentschaedigung...
Hat von euch jemand sowas mit dem Nachwuchs durch?
LG, Martina...
Re: Kind und Nebenjob...
Antwort von pauline-maus am 19.09.2017, 10:09 Uhr
ich dächte, ich hätte einmal gehört, kinder haben bei schülerjobs einen freibetrag bis 255,00 monatlich. beschwören möchte ich das aber nicht
Re: Kind und Nebenjob...
Antwort von Biboliti am 19.09.2017, 10:32 Uhr
Einen Schülerjob musst du nicht anmelden.
meine Große hat das mit 13/14 Jahren gut zweieinhalb Jahre gemacht.
und verdient sich seitdem noch nebenher als Betreuer beim Kinderturnen ein paar Euro (sie ist mittlerweile 20)
Das beeinflusst weder Kindergeld noch Krankenkasse.
LG Birgit
Re: Kind und Nebenjob...
Antwort von Samsine am 21.09.2017, 12:25 Uhr
Hallo,
wie alt ist Deine Tochter?
Ab 16 (bzw. ab 15 mit Elterneinwilligung) dürfen in den Ferien (wenn noch schulpflichtig) 4 Wochen/Jahr gearbeitet werden (sogar Vollzeit, aber mit Auflagen vom JSG wie Beschränkung auf Tageszeiten etc.). Dafür gibt es geringe Abzüge, die man aber am Ende des Jahres erstattet werden (vereinfachte Steuererklärung). Aber über die Steuernummer des Kindes.
Krankenkasse läuft normal weiter, Kindergeld dito.
Es geht auch ein Minijob (oder mehrere, in Addition aber max. 450€/Monat), Rentenversicherungsbeiträge werden abgezogen; dem kann man jedoch schriftlich widersprechen. Auch hier sind Krankenkasse und Kindergeld nicht betroffen. Keine Steuererklärung notwendig. Die angestrebten Jobs deiner Tochter klingen ganz danach.
Unter 15 ist nur stundenweise Beschäftigung erlaubt.
Schüler (unter 18/ohne abgeschl. Berufsausbildung) unterliegen übrigens nicht dem Mindestlohngesetz!
Re: Kind und Nebenjob...
Antwort von LeRoHe am 21.09.2017, 21:15 Uhr
Mein Teenie trägt auch ab Anfang Oktober am Wochenende das regionale Ofenanzündblättchen aus.... aber eine Bewerbung hat er da nicht für geschrieben, nur per Telefon. Und ich habe auch kurz mit der Dame gesprochen und schon hatte er den heiß ersehnten Job. Er hat wochenlang die Stellenanzeigen der diversen Wochenblättchen gewälzt. So kannte ich meinen Sohn bislang nicht.
Für den gesamten Ortsteil mit 280 Haushalten bekommt er 100 - 120 EUR im Monat, je nach Anzahl der dazukommenden Werbeheftln.
Drücke die Daumen, dass sie den Job bekommt!
Re: Kind und Nebenjob...
Antwort von kieselchen am 22.09.2017, 22:26 Uhr
Meine 14jährige trägt einmal in der Woche ca 2 Stunden das hiesige Käseblatt aus. Aber viel Geld ist das nicht. Ca 60€ im Monat.
Das einzige was sie brauchte war ein eigenes Girokonto. Damit die das überweisen können. Dazu brauchte ich noch die Unterschrift vom KV, das war mal wieder ein Akt.
Aber jetzt läuft es...
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