Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von zwergenmama4 am 10.09.2009, 19:32 Uhr

Kennt sich jemand damit aus

habe das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht aber das gemeinsame sorgerecht. darf kindsvater sohn einfach ohne meiner einwilligung von schule abholen.
weiss das jemand von euch? gern auch pn.

danke und lg

 
16 Antworten:

Re: Kennt sich jemand damit aus

Antwort von mamafürvier am 10.09.2009, 19:38 Uhr

Das ist ein völlig anderes Paar Schuhe.
Aus der Schule oder Hort (auch KiTa) dürfen bei uns nur eingetragene Personen die Kinder abholen. JEDER andere ist nicht befugt.
lG Kerstin

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Re: Kennt sich jemand damit aus

Antwort von Patti1977 am 10.09.2009, 19:57 Uhr

Als sorgeberechtigter Vater ja, da müssen sie ihn raus geben, die anderen Personen nur nach Liste. Wie es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir allein verhält, keine Ahnung. Jugendamt fragen.

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Re: Kennt sich jemand damit aus

Antwort von mamafürvier am 10.09.2009, 19:58 Uhr

Ich wurde nach der Trennung in der Kita von der Betreuerin sogar gefragt, ob der Papa die Kids nun weiterhin abholen darf oder ich möchte, daß er von der Liste der Befugten gestrichen wird.
Bei uns gabs da keine Probleme, er darf natürlich aber würde das auch nie tun ohne mir bescheid zu geben. Besonders, wenn du befürchten mußt, daß dein Ex das tut ohne das du das möchtest sprich das in der Schule an und bestehe darauf, daß du das nicht möchtest.
Wenn dein Kind allerdings allein aus der Schule gehen darf ist die Schule dann natürlich nicht mehr verantwortlich, wer z.B. vor der Schule steht.
lG Kerstin

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ohne meiner einwilligung?

Antwort von zwergenmama4 am 10.09.2009, 20:00 Uhr



er kommt sonst immer mit bus, er kann doch ihn net einfach mitnehmen.

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Patti

Antwort von mamafürvier am 10.09.2009, 20:00 Uhr

Nein bei uns ist das anders und das finde ich auch okay. Was ist denn dann mit einem/einer durchdrehenden Ex, der/die ein Kind abholt und entführen könnte.
Ich mußte nicht nachweisen, daß ich das SR allein habe, die Kids leben bei mir und ich konnte die Abhol-Berechtigten bestimmen.
lG Kerstin

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Bus?

Antwort von mamafürvier am 10.09.2009, 20:01 Uhr

Hm... das ist ein Problem, denn wenn er allein zum Bus darf oder nach hause gehen darf von der Schule kann die Schule natürlich nicht wissen, wer das Kind mitnimmt oder ist haftbar zu machen. Die Liste gilt natürlich nur für Abhol-Kinder.
lG Kerstin

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Re: Patti

Antwort von zwergenmama4 am 10.09.2009, 20:03 Uhr

er ist doch grad mal 6. betreuer setzen ihn in bus und er wird vor unserer tür abgesetzt, da er in eine schule für gehörlose usw geht, ist ein grosser komplex. hatte schon bescheid gegeben bitte nicht rausgeben..
muss wirklich anwalt darauf ansprechen.

trotzdem danke ihr lieben

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Re: Patti

Antwort von mamafürvier am 10.09.2009, 20:07 Uhr

Wenn das Personal in der Schule ihn immer in den Bus setzt dann bestehe darauf. Ohne deine Zustimmung denke ich nicht, daß er den Kurzen einfach mitnehmen darf.
Notfalls würd ich dagegen klagen, wenn ich Angst haben müßte, er haut vielleicht mit dem Kind ab.
Sagt er dir denn nicht bescheid? Hallo.... gehts noch. Du wartest dann auf dein Kind und weißt nicht wo es ist... ich würde durchdrehen.

lG Kerstin

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du der darf alles

Antwort von zwergenmama4 am 10.09.2009, 20:10 Uhr

hat anscheinend sonderrechte, er ist psychisch labil, auf deutsch gesagt er hat einen an der waffel. will nur seine rechte, aber die pflichten kennt er nicht.das seit 4 jahren...seit froh wenn ihr so gut mit euern exmännern könnt, beneide euch. habe es probiert. immer und immer wieder.

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Re: du der darf alles

Antwort von Patti1977 am 10.09.2009, 20:16 Uhr

mein Ex kennt seine Rechte nicht wirklich, das beruhigt mich. Die vom Jugendamt sagte mir: beim gemeinsamen Sorgerecht kann jedes Elternteil allein ohne Zustimmung des anderen das Kind holen und behalten. Man muss dann auf Herausgabe klagen. Ist mir auch klar, er hat ja genauso die Vollmacht über das Kind wie ich. Wie beim Konto, jeder darf voll verfügen und hinterher streitet man. Klingt blöd, ich weiß, Kind ist kein Konto aber das Prinzip ist das gleiche. Deshalb halte ich meinen kurz bei solchen Sachen und dann ist auch die Angst weniger da. Er muss seine Rechte nicht kennen.

Die Lehrer sichern sich schon bei uns ab, dass ich zustimme, wenn er ihn früher holt etc. Aber sie müssen nicht. Schaut auch keiner auf die Liste ob die Oma, die abholt auch drauf steht. Wie bei 50 Kindern.

Meiner kennt auch nur Rechte, die er meint zu haben aber keine Pflichten. Siehe unten. Bin auch :

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@patti

Antwort von zwergenmama4 am 10.09.2009, 20:18 Uhr

willkommen im club

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Kerstin, das ist rechtlicher Quatsch

Antwort von +emfut+ am 10.09.2009, 20:24 Uhr

Wenn der Vater das SR hat, darf er natürlich das Kind vom Hort oder sonstwo abholen und die ErzieherInnen müssen das Kind im Zweifel an ihn rausgeben.

Ich hatte damals mit den ErzieherInnen in Temis KiGa und Fumis Hort die Abmachung, daß sie mich sofort anrufen, falls der Vater die Kinder holt. Aber sie hätten die Kinder - rein rechtlich - rausgeben müssen.

Warum sollte die Mutter mit SR mehr Rechte haben als der Vater? Weil sie die Mutter ist? Warum sollte die Mutter in ihrer Wigenschaft als Mutter bestimmen dürfen, wer die Kinder abholt, der Vater - mit den gleichen Rechten ausgestattet - darf das nicht? Das macht doch rechtlich gar keinen Sinn.

Daß das bei Euch anders gehandhabt wurde, ist Göück (?) für Dich - aber rechtlich stehen die ErzieherInnen doof da, wenn sie einem sorgeberechtigten Vater die Herausgabe seines Kindes verweigern.

Kann man doof finden, ist aber so.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: @patti

Antwort von Patti1977 am 10.09.2009, 20:26 Uhr

Wir sollten wirklich einen Club aufmachen und unsere Ex-Männer ist der Kinderbetreuung für Große (mit oben-ohne-Bedienung) abgeben, da können sie ihre Tricks und Gemeinheiten austauschen und uns herrlich weiter die Nerven rauben. Nicht, dass wir mal in Ruhe eine Kids-Übergabe erleben und dann nicht wissen wohin mit unseren negativen Erwartungen. ;-)

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kann sein Elisabeth aber ich kenne das nur so

Antwort von mamafürvier am 10.09.2009, 20:40 Uhr

Ich wurde niemals in der Kita oder jetzt Schule gefragt ob ich das alleinige SR habe oder mußte sowas nachweisen. ICH konnte ganz allein bestimmen, wer die Kids abholen darf. Bei uns kein Thema, Papa darf aber in so manchem Falle verstehe ich die Ängste der Müter.

Es geht dabei darum, daß das Kind bei ihr lebt und somit nach KiTa oder Schule auch in sein zu hause kommen soll und das ist ganz sicher nicht der Fall, wenn ein durchgeknallter Elternteil das Kind abholt, dem anderen Elternteil nichts sagt...

lG Kerstin

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Re: kann sein Elisabeth aber ich kenne das nur so

Antwort von +emfut+ am 10.09.2009, 20:51 Uhr

Kerstin, wie ich schrieb: Natürlich kann das doof sein, war bei mir ja auch so - ich hatte Angst, daß er die Kinder abholt und eine Stunde später im Flieger nach sonstwo sitzt und ich seh die Kinder nicht wieder und erfahre das erst, wenn ich die Kinder abholen will, was ja dann gerne ein paar Stunden später sein kann, bis dahin ist der schon auf halben Weg nach Lagos.

Aber rein rechtlich ist es so, daß ein Elternteil mit Sorgerecht jederzeit das Recht hat, sein Kind von der Schule oder dem Hort abzuholen. Wenn "Deine" ErzieherInnen Dir einfach glauben, daß Du das ASR hast, dann wissen sie vielleicht, daß sie Dir vertrauen können oder sie sind gutgläubig oder so. Aber WENN der Vater auch das SR hätte UND sie ihm die Kinder verweigern würden, dann hätten sie den Staatsanwalt am Hals - wenn es blöd läuft und der Vater das anzeigt.

Es geht nicht um Bewertung dieser Tatsache. Es geht lediglich um die juristischen Fakten. Und die juristischen Fakten sind nun mal so, daß zwei Elternteile mit GEMEINSAMEN Sorgerecht beide die gleichen Rechte haben.

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Re: Kennt sich jemand damit aus

Antwort von NotHelpless am 11.09.2009, 8:28 Uhr

hallo, nein darf er nicht.
ich habe auch das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht, *gemeinsames sorgerecht*.
allein du entscheidest, wer dein kind abholen darf.

lg

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