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Geschrieben von DoppelMama0611 am 06.01.2018, 15:55 Uhr

Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

hallo ihr lieben,

ich möchte meinem ärger mal ein wenig luft machen.

ich habe 2 Kinder von 2 Vätern. mein sohn ist 11 und meine tochter 6.

mit dem vater meiner tochter war ich verheiratet. deswegen haben wir geteiltes Sorgerecht. nach der Trennung zog er 4 häuser weiter zu meiner Freundin ;-)

seit langem ist der kontakt nur sehr selten (jeden fritag für 2 stunden zum reiten...)
doch seit ihgrer Einschulung vor 6 Monaten, haben wir ihn nicht mehr gesehen, obwohl er ja sogar in der selben straße wie wir wohnt. er möchte mir keinesfalls das ganze Sorgerecht überlassen, sorgt sich aber null!! jetzt zahlt er keinen unterhalt mehr, seit 2 Monaten,

Gott sei dank habe ich einen neuen freund, seit 2,5 jahren, den meine maus auch super als papa annimmt (und umgekehrt)!

was kann ich tun, damit ich mit dem vater nicht persönlich krieg führen muss, das Geld bekomme und er uns einfach in ruhe lässt?
ich habs so satt, ihn ständig um Erlaubnis fragen zu müssen, ob wir in Urlaub fahren können oder so.

er hat offensichtlich kein Interesse an unserer tochter, will nicht für sie zahlen... will mir aber auch nicht das Sorgerecht überlassen (aus reiner Boshaftigkeit!!)

Hilfe!!

Anna

 
20 Antworten:

Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von Marianna81 am 06.01.2018, 16:46 Uhr

Ist der Unterhalt tituliert? Wurde evtl. bereits gepfändet? Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt sowie den UV?

Warst du schon beim Anwalt? Evtl. würde sich die Übertragung des ABR sich lohnen.

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von DoppelMama0611 am 06.01.2018, 17:09 Uhr

bisher habe ich leider gar nichts unternommen... wollte abwarten, ob es doch vernünftig geklärt wird.

was ist ABR??

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von DoppelMama0611 am 06.01.2018, 17:12 Uhr

der unterhalt ist tituliert.

hatte vor ca 2 mon schon kontakt mit dem JA. ich wollte mit einem dritten alles klären. ich sollte den vater fragen, ob er mit der gegenwärtigen Situation zufrieden ist. und ob er sich zu einem treffen bereiterklären würde. er wollte nicht. also sagte die frau beim JA, dass sie dann nichts weiter unternehmen kann.

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von fsw am 06.01.2018, 18:14 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht hin oder her...ich würde ihn nicht mehr um Erlaubnis bitten,dass du mit deinen Kindern in den Urlaub fahren môchtest.Mache es einfach!

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von fsw am 06.01.2018, 18:16 Uhr

ABR bedeutet Aufenthaltsbestimmungsrecht.Liegt Dieses bei dir,kannst du Alltagsdinge allein entscheiden.!

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von pauline-maus am 06.01.2018, 21:38 Uhr

Um etwas Krieg wirst du nicht umhinkommen,den kannst du aber führen lassen ( Anwalt) und musst es nicht persönlich tun. Leider geht es manchmal nur so, wenn gut zureden nicht hilft
Schade für das Kind , wenn es den Papa nicht sieht aber nicht zu aendern.
Du hast Aufenthaltsbestimmungsrecht und kannst den Alltag des Kindes selber entscheiden, tu das somit bitte auch.
Hör mehr auf dein Bauchgefühl und denke nicht immer "darf ich das auch?",denn der Vater stellt sich diese Frage wohl nie

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von taram am 06.01.2018, 21:46 Uhr

War da nicht was mit...wenn ein Elternteil 6 Monate alleine für das Kind sorgt bzw. dort den Lebensmittelpunkt hat, hat dieser Elternteil die Alltagssorge automatisch?

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von desireekk am 07.01.2018, 0:01 Uhr

Hallo Anna,

Du machst Dir das leben unnötig schwer!

Die Bittsteller Haltung die Du gerade hast solltest Du Dir dringend abgewöhnen.

1.) Unterhalt: wenn ein Titel besteht muss er diesen solange bedienen bis er abgeändert wurde, selbst bei Arbeitslosigkeit o.ä.
Also: google welcher Gerichtsvollzieher bei Euch zuständig ist (Adresse des KV) und übergebe diesem die original Titelurkunde sowie ein Scheiben von Dir welcher Unterhalt aussteht und auf welches Konto das überwiesen werden soll.
Der GV holt dann das Geld für Dich. Danach bekommst Du den Titel zurück.
Das geht ganz ohne dass man sich aufregen muss,. habe ich genau so durch...

2.) Warum musst Du um "Erlaubnis bitten " für Urlaub? Das klingt so unterwürfig.
Wenn es Auslandsurlaub sein soll: Fordere ihn lange vorher schriftlich auf dir innerh. von 10 Tagen ein entsprechendes Schriftstück zu unterschreiben, wenn er es nicht tut geht Du sofort am tTg danach zum Amtsgericht und bittest seine Unterschrift zu ersetzen.
Fertig.

Genau das selbst gilt für alle anderen Ding wo zwingend seine Unterschrift benötigt würde. man muss ggf. ein paar Wochen vorplanen, aber sonst...

Das "nicht kümmern" hat nun mal leider NULL mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun. Das muss man lernen auseinander zu halten.

Grus und alles Gute

D

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von golfer am 07.01.2018, 14:10 Uhr

am besten in der ganzen Strasse erzählen.....ist ja echt peinlich fü ihn dann

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von pauline-maus am 07.01.2018, 14:27 Uhr

ach nein, dreckwäsche waschen hat keinen stil aber jeder wie er mag

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von DoppelMama0611 am 07.01.2018, 15:12 Uhr

naja, da wir in einem 400 Seelen Örtchen leben, haben es schon viele mitbekommen. die leute sind ja nicht blöd.

was würdet ihr machen, wenn euer Kind den wunsch äußert, den papa einfach mal besuchen zu gehen?
anfangs sagte ich immer, dass der papa arbeiten muss oder in Urlaub ist. dann habe ich sie mal gehen lassen. damit er ihr mal selbst sagt, dass er keine zeit für sie hat. meistens hat das dann seine Freundin für ihn erledigt. so ein schisser.
das Kind kommt dann weinend heim... und wer hat dann den ärger und ist der arsch? ich! ich will ihn bei ihr nicht schlecht machen. ich will ihr nicht sagen, dass ihr papa keine lust auf sie hat. aber es fällt so unglaublich schwer. klar, in 10 jahren weiß sie es selbst. aber bis dahin... er wird uns noch oft über den weg laufen. sein Auto steht hier in der straße. sie wird ständig an ihn erinnert.
jetzt hat sie schon lange nicht mehr nach ihm gefragt. sogar nicht an weihnachten. aber wenn sie ihn einmal sieht, geht alles wieder von vorne los.

dieser zustand macht mich wahnsinnig.

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von DoppelMama0611 am 07.01.2018, 18:54 Uhr

was muss passieren, damit ich das ganze Sorgerecht bekomme? wenn mir was passiert, muss sie dann zu ihm? sie kennen sich doch gar nicht :(

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von pauline-maus am 07.01.2018, 21:22 Uhr

Auch wenn es schwer fällt ,lass sie weiter hingehen und abblitzen, das wird dann nicht mehr oft sein, dann ist sie es leid.
Auch Kinder verstehen und handeln dann.
Traurig aber nicht zu aendern und sie gewöhnt sich sehr schnell an diese situation und wird es ausblenden...ist alles noch zu frisch.
Leider wird sie, im Falle es passiert dir was, automatisch zum Vater kommen, da kann man nichts dran drehen

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von Mutti69 am 08.01.2018, 9:57 Uhr

Kein Kontakt, aber er soll „euch in Ruhe lassen“?! Bist du dir sicher was DU willst und was du für dein KIND willst? Das muss nicht immer das Gleiche sein und kann das eigene Handeln doch sehr (subtil) beeinflussen.

Wann habt ihr denn zum letzten Mal auf der Elternebend miteinander geredet?
Vielleicht solltet ihr das tun? Für euer gemeinsames Kind?

Einfach mal anschreiben, freundlich und sachlich und vorschlagen sich auf neutralem Boden zu treffen? Die Belange des Kindes in den Vordergrund stellen und betonen.
Was sagt er denn, warum er nicht mehr bezahlt? Warum will er keinen Kontakt?

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von DoppelMama0611 am 08.01.2018, 12:42 Uhr

ja, inzwischen will ich, dass er uns in ruhe lässt! ich kämpfe seit 6 jahren, dass er sich kümmert. doch langfristig passiert nix. ich merke, dass meine tochter immer wieder neu darunter leidet, wenn mal kontakt war und dann wieder nicht.
dann also lieber aus den augen, aus dem sinn. so macht er es ja auch.
das Thema papa kommt immer nur auf, wenn sie sein Auto sieht oder ihre Freundinnen vom papa erzählen... also finde ich, dass es für meine tochter besser ist, gar keinen kontakt zu haben, als ständig aufs neue enttäuscht zu werden.

ich habe ihn vor ca 2 monaten gefragt, ob er sich mit mir und einer Mitarbeiterin vom JA zusammensetzen möchte, um die Situation zu klären, um vielleicht feste Zeiten abzumachen oder so... um einfach mal zu wissen, wie er über die Situation denkt. aber er hatte kein Interesse.

heute habe ich wieder mit dem ja gesprochen. bekomme jetzt anträge zur Beistandschaft und unterhaltsvorschuss.
die frau meinte, dass wir jetzt erstmal das alles klären und dann mal weiter sehen.

ich weiß, dass er hier um die ecke wohnt. mir wird die tür aber nicht geöffnet. eine nummer habe ich nicht mehr. auch sein Auto habe ich schon länger nicht mehr gesehn. weiß weder, ob er arbeitet, noch ob er überhaupt lebt...

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als ich das ASR eingeklagt habe, hatte die Richterin als Begründung

Antwort von Marianna81 am 08.01.2018, 16:52 Uhr

für die Übertragung dieser auf mich, als alleinige, Desinteresses des KV am Leben des Kindes genannt.

Allerdings hat sich im Familienrecht so einiges verändert. Jedoch, würde ich einen Anwalt aufsuchen um mit ihm das alles zu besprechen.

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von Mutti69 am 08.01.2018, 17:42 Uhr

Du kämpfst seit 6 Jahren? Das Kind ist 6. Habt ihr euch direkt getrennt? Ihr seid geschieden?

Was ich immer dokumentieren würde: Kontaktversuche und das jeweilige Scheitern. Und ich würde ihm wirklich mal eine Zeitlang auf die Nerven fallen mit Kontaktangeboten, Nachfragen etc., vielleicht erleichtert das dann seine Entscheidungsfindung hin zur Zustimmung zum alleinigen SR.

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Re: Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

Antwort von dee1972 am 08.01.2018, 18:49 Uhr

Was brauchst du da für extra Anträge für die Beistandschaft?

Hier geht man direkt zum JA, hat idealerweise Geburtsurkunde, Sorgerechterklärung und seinen eigenen Perso dabei. Die Beratung dauert 20 min und den Rest erledigt der zuständige Sachbearbeiter.

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Hast Du oben gelesen?

Antwort von desireekk am 08.01.2018, 21:28 Uhr

Also nochmal:

Gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben eigentlich NICHTS miteinander zu tun!

Es gibt Tausende von Eltern die KEIN Sorgerecht haben und ihre Kinder regelmäßig sehen

Es gibt Tausende von Eltern die gemeinsames Sorgerecht haben und ihre Kinder NICHT sehen (wollen).

Wenn deine Tochter zum ihm gehen will, dann geh einfach zur Unterstützung mit. Wenn die Freundin sie "abspeist" oder abspeisen wil/soll, dann (erst dann) greife ein und bitte den Vater zur Tür damit ER das klärt.
Alleine dass sie nicht alleine hingehen (und zurückgehen!) muss stärkt ihr den Rücken und wird ihr Kraft geben.

Lass ihn sein Verhältnis zur Tochter selber vermasseln! Du bist nicht dafür verantworlich wenn er sich aus der Affäre zieht. Du musst/kannst sie nicht schützen.
Aber Du kannst sie auffangen und liebhaben.
Leider Gottes muss sie den Rest selber aushalten, so sehr Du es möchtest: den Rest muss sie tragen, denn das bürdet ihr der Vater auf!
Du kannst lediglich helfen die Last zu tragen, aber die Last selbst kannst Du nicht abnehmen.

Und wie Du schon sagst: Auch ihr Interesse wird weniger, das schläft ein. Klar, es flammt ab und zu auf, aber lass sie das selbst durchleben, umso eher wird sie es "lernen" dass dieser Vater eben keine Rolle in ihrem Leben spielt.

Zwingen kannst Du ihn nicht.
Ich würde ihn auch nicht selbst anschreiben, sondern das darf gerne das Jugendamt machen.
Es ist recht wichtig das Jugendamt mit ins Boot zu holen damit sein Reagieren oder Nicht-Reagieren amtlich dokumentiert ist.

Aber Ansonsten würde ich SOFORT zum Gerichtsvollzieher gehen wie oben geschrieben. Da Du einen Titel hast regelt er das schneller als ein Jugendamt.
Und Du kannst auch zum Einwohnermeldeamt gehen und eine Anfrage nach dem Wohnsitz machen wenn Du denkst er wohnt dort nicht mehr. Du hast ein berechtigtes Interesse.

Ich verstehe dich sehr gut, aber:
Man liest bei Dir noch viel zuviel Emotion!
Du bist eine Löwenmutter die ihr verwundetets Junges verteidigt... aber leider Gottes ist es der Vater der die Wunden zufügt, da kannst Du eigentlich die Wunden nur eincremen und verbinden, NICHT verhindern.

LG

D

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Hast Du oben gelesen?

Antwort von desireekk am 08.01.2018, 21:28 Uhr

Also nochmal:

Gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben eigentlich NICHTS miteinander zu tun!

Es gibt Tausende von Eltern die KEIN Sorgerecht haben und ihre Kinder regelmäßig sehen

Es gibt Tausende von Eltern die gemeinsames Sorgerecht haben und ihre Kinder NICHT sehen (wollen).

Wenn deine Tochter zum ihm gehen will, dann geh einfach zur Unterstützung mit. Wenn die Freundin sie "abspeist" oder abspeisen wil/soll, dann (erst dann) greife ein und bitte den Vater zur Tür damit ER das klärt.
Alleine dass sie nicht alleine hingehen (und zurückgehen!) muss stärkt ihr den Rücken und wird ihr Kraft geben.

Lass ihn sein Verhältnis zur Tochter selber vermasseln! Du bist nicht dafür verantworlich wenn er sich aus der Affäre zieht. Du musst/kannst sie nicht schützen.
Aber Du kannst sie auffangen und liebhaben.
Leider Gottes muss sie den Rest selber aushalten, so sehr Du es möchtest: den Rest muss sie tragen, denn das bürdet ihr der Vater auf!
Du kannst lediglich helfen die Last zu tragen, aber die Last selbst kannst Du nicht abnehmen.

Und wie Du schon sagst: Auch ihr Interesse wird weniger, das schläft ein. Klar, es flammt ab und zu auf, aber lass sie das selbst durchleben, umso eher wird sie es "lernen" dass dieser Vater eben keine Rolle in ihrem Leben spielt.

Zwingen kannst Du ihn nicht.
Ich würde ihn auch nicht selbst anschreiben, sondern das darf gerne das Jugendamt machen.
Es ist recht wichtig das Jugendamt mit ins Boot zu holen damit sein Reagieren oder Nicht-Reagieren amtlich dokumentiert ist.

Aber Ansonsten würde ich SOFORT zum Gerichtsvollzieher gehen wie oben geschrieben. Da Du einen Titel hast regelt er das schneller als ein Jugendamt.
Und Du kannst auch zum Einwohnermeldeamt gehen und eine Anfrage nach dem Wohnsitz machen wenn Du denkst er wohnt dort nicht mehr. Du hast ein berechtigtes Interesse.

Ich verstehe dich sehr gut, aber:
Man liest bei Dir noch viel zuviel Emotion!
Du bist eine Löwenmutter die ihr verwundetets Junges verteidigt... aber leider Gottes ist es der Vater der die Wunden zufügt, da kannst Du eigentlich die Wunden nur eincremen und verbinden, NICHT verhindern.

LG

D

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