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Geschrieben von traumwolke am 20.08.2006, 18:04 Uhr

Kann man den Vater zwingen arbeiten zu gehen ?

Hallo,

ich weiß, ich schneide ein brisantes Thema an, aber ich bräuchte mal eine Auskunft dazu. Mein Exmann sagt, er kann keinen Unterhalt für die Kinder zahlen und hat Harz 4 angemeldet. Somit fallen für mich im Monat 150 Euro weg, die ich zusaätzlich mit erarbeiten muß, obwohl ich keine Kinderbetreuung finde, um das zu können. Da das Erziehungsgeld nun auch bald wegfällt, plane ich einen Umzug in eine dementsprechend günstigere Wohnung, aber ich kann beim besten Willen keine 450 Euro einsparen und muß sie also selber verdienen, obwohl ich noch keine Tagesbetreuung für die Kinder habe(ich suche weiter).

Ich habe gedacht, irgendwie schaffe ich das schon, aber ... es ärgert mich auf der anderen Seite, das er seinen Pflichten nicht nachkommt und ich das wieder auffangen muß. Nun sind wir schon getrennt und ich muß wieder für seinen Anteil mitaufkommen.

Gibt es auch die Möglichkeit, ihn über das Amt oder einen Rechtsanwalt zu zwingen, wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, damit er seinen Unterhalt für die Kinder bezahlen kann, oder muß ich als Mutter auch in Zukunft selber zusehen, wie ich das alleine hinbekomme?

Es geht mir ja gar nicht darum, das ich auf der faulen Haut liegen will. Ich arbeite schon kurz seit der Geburt meines Sohnes wieder ca. 20 Stunden die Woche. Aber ich bin die ganze Zeit für die Kinder da, fange alles auf, bin der Ansprechpartner für meine Kinder, organisiere alleine unsere Zukunft und jetzt weiß ich finanziell einfach nicht weiter!

Liebe Grüße, traumwolke

 
14 Antworten:

Re: Kann man den Vater zwingen arbeiten zu gehen ?

Antwort von Elkelein am 20.08.2006, 18:22 Uhr

Also erstmal so einfach ist es nicht. Hat er denn gekündigt oder ist gekündigt worden oder warum Hartz 4?
Hast du einen Titel für den Kindesunterhalt?

Gruss Elkelein

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Nachtrag: Meinte nicht einfach für ihn. o.T.

Antwort von Elkelein am 20.08.2006, 18:27 Uhr

o.t.

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Ich bekomme aus demselben Grund ...

Antwort von meanne am 20.08.2006, 18:36 Uhr

... auch nur UVG statt dem vollen Unterhalt für meine Kleine ... weil er nicht "kann" wegen Hartz4.

Aber anscheinend steht einem für die UVG-Zeit bei vorliegendem Unterhaltstitel und rechtzeitiger schriftlicher Bekanntgabe gegenüber dem Unterhaltsschuldigen ja eine "Nachforderung" des über das UVG hinausgehenden, vom Unterhaltsschuldner aber nicht bezahlten Betrages zu !

Wurde mir zumindest vom Jugendamt gesagt, als ich mich dort wegen Beistandschaft erkundigt habe ...

LG Andrea

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meanne.

Antwort von Olpschine am 20.08.2006, 19:03 Uhr

Hallo,verlass dich lieber darauf nicht,ich habe den Rechtsanspruch per Gericht abgenommen bekommen trotz Beistand gehe zwar in Berufung ob es was bringt?Er hat noch kein Pfennig gezahlt wegen Hartz 4.
LG Bille

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selbstständig

Antwort von traumwolke am 20.08.2006, 19:25 Uhr

Er ist mit seiner Selbstständigkeit in die Miesen gerutscht und bevor er den Kindern den Unterhalt zahlen will, will er erst mal seine Schulden weghaben.

kann man so einfach hinten angestellt werden? haben seine Kinder keine Rechte?
Müssen wir jetzt mit ihm sozial abrutschen? ich meine, seine Kinder verlieren gerade die gewohnte Umgebung, Freunde aund alles, weil ich so gezwungen bin, in die Nähe einer Krippe zu ziehen, die gibt es hier auf dem Dorf natürlich nicht.

Und ja, ich habe einen Titel, aber was bringt mir der, wenn er nichts hat, was man pfänden kann?

Ich finde, es ist ihm doch zuzumuten, wenigstens nebenbei das Geld für die Kinder zu erwirtschaften, das muß ich ja schließlich genauso tun! ODER???

Liebe Grüße, traumwolke

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verlass

Antwort von katze32 am 20.08.2006, 19:25 Uhr

dich nicht drauf - meiner geht arbeiten (und dazu noch schwarz - also 2 einkommen sogesehen) und zahlt trotzdem keinen pfenning und ich komm auch nicht ran an die kohle

JA, es wird männern (auch manche frauen haben das drauf) echt so einfach gemacht sich aus der pflicht zu ziehen und der zurückbleibende mit den kids hat weiterhin die a-karte *grmpf*

katze

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Re: verlass

Antwort von Papi-Ralf am 20.08.2006, 21:01 Uhr

Jetzt kannste aber froh sein das Du "auch manche Männern" geschrieben hast... grins...

Meine werte Frau zahlt auch keinen Cent... trotz Tagesmutter nebenjob usw. usw.

Naja... Ich brauch se dazu auch net... bekomme das auch so geregelt, wenn es auch nicht leicht ist... aber ich hoffe ja auf die gerechtigkeit und dann bekommt se auch Ihr Fett ab...

Doch ein Titel nützt Dir nur etwas wenn auch was vorhanden ist... ansonsten ist der schönste Titel nur das Papier wert auf dem er geschrieben ist... leider...

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nene

Antwort von Katze32 am 20.08.2006, 21:14 Uhr

das das auch frauen können weiß ich wohl :-)
deswegen hab ich das auch reingeschrieben

kenne auch eine reihe papis persönlich denen das gleiche passiert wie mir :-(

titel hab ich, lohnabrechnungen habe ich, beweise für die schwarzarbeit hab ich allerdings nicht

und trotzdem ist da nix zu machen *seufz*

das ding kann ich mir aufs klo pinnen und fertig
und er lebt weiterhin sein tolles leben und denkt nicht eine sekunde dran wie seine kids das schaffen (sollen)

katze

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Verlassen ?

Antwort von meanne am 20.08.2006, 21:24 Uhr

Verlassen tu ich mich bei unseren Gerichten auf gar nichts ... ich verlasse mich auf meine eigene Arbeitskraft, die ich ab Oktober (Ende der Elternzeit) wieder für 30 Wochenstunden einsetzen werde, um die Kleine und mich alleine durchzuboxen ! Da weiß ich dann wenigstens, daß pünktlichst am 1. des monats das Geld auf dem Konto ist, mit dem wir über den Monat kommen werden ...

;o)

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Re: Kann man den Vater zwingen arbeiten zu gehen ?

Antwort von Challanger 5 am 20.08.2006, 21:37 Uhr

Hallo,man kann,zumindest in gewisser Weise.

Das Oberlangesgericht in Koblenz hat folgendes Urteil gesprochen:

Ein Mann muß sich verstärkt um einen Job bemühen um seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Tut er das nicht dann kann ihm ein Teil seines Arbeitslosengeldes gepfändet werden!!

Az.13 UF 337/05

Bei uns ist dies gerade der Fall,im Zuge der Beistandschaft mußte mein Exfreund dem Jugendamt jeden Monat 15 Bewerbungen nachweisen.

Da er dies nicht gemacht hat wird ihm nun 143 Euro von ALG 2 abgezogen.

Sicher,ich habe direkt davon nichts,bekomme 254 Euro Unterhaltsvorschuß für zwei Kinder und das Geld vom Ex geht ans Jugendamt aber darum geht es auch nicht.

Meinem Ex verbleieben jetzt genau 200 Euro zum leben,daß ist natürlich viel zu wenig,deshalb läuft er auch derzeit amok,aber nun muß er wohl oder übel seinen Hintern in Bewegung setzen und sich endlich mal Arbeit suchen!!!

Komisch finde ich nur,mein geschiedener Mann zahlt lediglich 147 Euro Unterhalt für unsere 17 jährige Tochter,ihr würde sehr viel mehr zustehen,aber weil er einen Job hat wird bei ihm die Pfändungsfreigrenze angesetzt und die beträgt etwas über 900Euro.

Für arbeitslose scheint das aber nicht zu gelten oder liegt es am Jugendamt,daß der eine Sachbearbeiter energischer vorgeht als ein anderer?LG

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@Elkelein

Antwort von Schlaflos am 20.08.2006, 21:37 Uhr

Was ist denn ein "Titel"?

Ich weiß noch nicht Bescheid, da für mich alles recht neu ist.

Leider traue ich meinem Mann zu, dass er sich aus der Affäre zieht, wenn's für ihn knapp wird. Schließlich hat er sich von uns verabschiedet, damit er endlich sein Leben genießen kann, das - wie schrecklich - ja ach so kurz ist.

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Re: nene

Antwort von Nicole-Mami am 20.08.2006, 22:51 Uhr

Wenn Du einen Titel hast, kannst Du doch eine Lohnpfändung veranlassen, oder?

Dann wird Dir von seinem Arbeitgeber jeden Monat der Unterhalt überwiesen.

Die Vorgehensweise ist recht einfach, ruf mal beim Gericht an. Falls sich nichts geändert hat, mußt Du den Schrieb nur mit einem Dreizeiler ans Gericht schicken, sagen, dass der KV nicht zahlt und sie bitte aus dem Titel einen vollstreckbaren Titel machen sollen. Dann kannst Du Dich an einen Gerichtsvollzieher wenden oder - noch besser - an seine Bank (falls Du seine Bankverbindung hast). Die pfänden dann sein Konto bis zum vollstreckbaren Betrag. Ist aber eine zweischneidige Sache, denn falls das Geld auf seinem Konto nicht reicht, wird auch keine Miete etc. mehr abgebucht oder überwiesen.

Versuch´s doch mal.

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es gibt ein Gerichtsurteil

Antwort von Suka73 am 21.08.2006, 11:40 Uhr

wonach man den Mann (oder von mir aus auch Frau *g*) zwar nicht zur Arbeit zwingen kann aber dazu, sich AUSREICHEND darum zu kümmern, welche zu bekommen. Dieses Urteil habe ich hier schon mal an einige Leute verschickt... soll ich Dir das mal schicken?

LG Sue

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meiner...

Antwort von Ursel66 am 21.08.2006, 15:12 Uhr

mein Ex zahlt keinen Unterhalt, trotz mehrerer Anzeigen, redet er sich immer wieder schön raus.
JETZT habe ich Beweise, dass er Mitglied im Golfclub ist (die Preisliste reiche ich der Staatsanwaltschaft rein, wenn er sich wieder herausredet) und dass er selbständig mit genügend Einnahmen ist (siehe Umsatzsteuererklärung....).
Hoffe, dass jetzt endlich Geld fließt!
Sonst nützt mir der Titel auch nichts....
Suche noch die Kto.Nummer, um evtl. über die Bank was zu erreichen!!!
Drückt mir mal die Daumen! Heute habe ich erneut Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht!
Ursel

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