Geschrieben von Pimboli am 20.08.2017, 7:45 Uhr |
KV verschweigt Einkommen
Der Kindsvater hat beim Jugendamt für die Berechnung des Kindesunterhalts nicht
die Mieteinnahmen seiner Eigentumswhg. angegeben . Demzufolge wurde der Unterhalt"nur" nach seinem Gehalt berechnet . Kann man nachträglich mehr Unterhalt einfordern ? Kann ich selbst überprüfen , ob er aktuell noch diese Eigentumswhg. hat ? Gibt es eine Verjährungsfrist , um nachträglich mehr Unterhalt zu fordern ?
Re: KV verschweigt Einkommen
Antwort von Limayaya am 20.08.2017, 8:33 Uhr
Ich nehme an, du hast eine Beistandschaft beim JA wg. dem Unterhalt? Dann direkt dich mit dem Herrn/Dame in Verbindung setzen und schildern, dass du weißt -aus eurer gemeinsamen Zeit- dass da noch Einnahmen bestehen. Die werden dann entsprechend den KV anschreiben und Offenlegung fordern. Je konkretere Angaben du dem JA gegenüber machen kannst (Adresse der Wohung, wie hoch waren die Miete früher ect.), desto schneller werden die reagieren.
Selbst wenn der KV die Wohnung nicht mehr hätte, würde es ja bedeuten, er hatte hohe Einnahmen durch den Verkauf. Dann muss sowas ja auch irgendwo auf einem Steuerbescheid ect auftauchen.
Re: KV verschweigt Einkommen
Antwort von WurmsMama am 20.08.2017, 9:12 Uhr
Bei der Unterhaltsberechnung meines Kindes wurden die Eigentumswohnungen nicht berücksichtigt, da es heißt sie wären Altersvorsorge, da er selbständig ist.
Re: KV verschweigt Einkommen
Antwort von Pimboli am 20.08.2017, 12:05 Uhr
Der KV ist nicht selbstständig , seit 1.7.17 allerdings arbeitslos .
Re: KV verschweigt Einkommen
Antwort von shinead am 21.08.2017, 8:00 Uhr
Wer auch immer das so hat durchgehen lassen, hat Dich besch**en...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt_005033.html.
Erst wird das zu berechnende Einkommen komplett ausgerechnet (also ALLE Einnahmen, minus Werbungskosten (z.B. Kredit für Vermietobjekt), Krankenversicherung, Vorsorge, etc.). Dabei ist wichtig, dass die Vorsorge (Alter, Pflege, etc.) nur bis zu einer bestimmten Höhe berechnet werden. Man kann also nicht einfach so monatlich 10.000 Euro zurück legen um den Unterhalt zu drücken.
Einfach raus lassen kann man Mieteinnahmen nicht.
Re: KV verschweigt Einkommen
Antwort von shinead am 21.08.2017, 8:02 Uhr
Auf jeden Fall dem Sachbearbeiter beim Jugendamt melden. Auch Mieteinnahmen müssen berechnet werden. Klar, ein eventuell noch abzuzahlender Kredit kann gegengerechnet werden. Aber die Einnahme per se muss mit einberechnet werden!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt_005033.html
Re: KV verschweigt Einkommen
Antwort von Mutti69 am 21.08.2017, 12:35 Uhr
Ich würde beim Grundbuchamt Einsicht beantragen. Bei berechtigtem Interesse darfst du dann schauen, ob die Immobilie ihm noch gehört.
Wenn du möglichst alle Informationen hast, dann würde ich tatsächlich handeln.
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