Für alleinerziehende Eltern

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von JungeMamix3  am 06.06.2017, 11:28 Uhr

Hin und Her gerissen....

Hallo...

Erstmal kurz zur Vorgeschichte, ich bin noch verheiratet, Gerichtstermin ist Ende diesen Monats, mein noch Mann und Ich haben 2 Kinder, ich lebe mit den Kindern noch in der Wohnung, er ist ausgezogen, dass Verhältniss zwischen ihm und mir ist eher schlecht als Recht, ich habe einen neuen Partner und seitdem gibt es eigentlich nur noch Streit.

Nun wollten wir umziehen, da wir eher ländlich leben und nicht mobil sind, dazu wissen hier einfach zu viele was alles passiert ist, mein Sohn wird im Kindergarten von Kindern angesprochen, dass ihn ja die Polizei holen musste bei seiner Oma...warum er denn jetzt diesen ,,Baby,, Rucksack hat (denn hat seine Oma zurück verlangt)...usw

Mein Sohn ist bei einer Heilpädagogin, da es nach der Trennung ziemlich schwer für ihn war, ich war die Böse denn sein Papa musste auziehen, er hat mehrere Vorfälle mitbekommen, als sein Vater in unserer Wohnung ein Möbelstück kaput geschlagen hat, er einen Nachbarn angeschriehen usw...

Auch seine Heilpädagogin ist der Meinung, es wäre das beste, wenn wir hier wegziehen würden, nur der Vater macht nicht mit, er stimmt einem Umzug nicht zu, als Argument bringt er, der Weg sei zu weit, er könnte seine Kinder nicht mehr sehen...wir wollen höchstens 30 km weiter weg ziehen, mehr nicht, es gibt Bus und Bahn Verbindungen, also könnte er seine Kinder wie auch jetzt sehen.


Nun war ich letzte Woche bei meiner Anwältin, wegen der Scheidung, da meinte sie, wir beantragen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, denn sonst wird er nie zustimmen, dass wir wegziehen können, er meinte auch schon, er hätte schon seine Spione, die ein Auge auf uns haben.

Zudem möchte sie versuchen, dass ich DInge wie, Anträge, Untersuchungen usw, alleinig Unterschreiben darf, da der Vater entweder nicht kommt, zu spät kommt oder nicht einverstanden ist...

Hierbei geht es um Heikpädagogik, diese haltet er nicht für Notwendig.

Pyschologe, dieser konnte ihm damals auch nicht helfen, deshalb möchte er diesen nicht.

Kernzeitbetreeung, kam er einfach nicht, obwohl er noch schrieb er würde am Abend kommen.

Untesuchung in der Klinik, kann er nicht, hat er vergessen, oder er kommt nicht mit weil mein Partner dabei ist.



Ich könnte bestimmt 10 Seiten schreiben, was aber zu lange dauern würde =)


Was denkt ihr, habe ich eine Chance, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und den Teil das ich alleinig Unterschreiben darf ?


Sorry für den langen Text.

LG

 
5 Antworten:

Re: Hin und Her gerissen....

Antwort von erlentrillich am 06.06.2017, 12:50 Uhr

Hallo,
erstmal tut es mir leid, dass dein Ex so ein Ar... ist ....kann ich sehr gut nachvollziehen....war bzw ist der Vater meiner beiden großen Mädels auch...
ABER mein Anwalt von vor ca10 Jahren meinte schon , dass es kaum mehr möglich ist ,dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Es sei denn es liegen wirklich Härtefälle vor...diese musst DU nachweisen, dass hat nix mit zu tun, dass dein Ex nen Termin nicht einhält...dass passiert jedem...Es gibt immer zwei Seite, die muss sich der Richter leider anhören, dass können wir hier so nicht sagen....
Glaub mir, er ist einfach nur in seiner Männlichkeit verletzt, es wird besser mit der Zeit, es ist ja noch relativ frisch bei Euch...
Mein Ex war genauso und heute bzw alles was die Kinder angeht läuft echt super...hat aber allerdings auch 2 Jahre gedauert...
Den Umzug wird er mehr oder weniger zustimmen, er ist nur verletzt und du bist wütend...
Viel Kraft...

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Re: Hin und Her gerissen....

Antwort von Birgit22 am 06.06.2017, 13:29 Uhr

Wenn deine Anwältin dir dazu geraten hat, wird sie dich doch auch darüber aufgeklärt haben, welche Chancen du dabei hast ?
Mein Anwalt hat das gemacht .....in einer anderen Sache, ist aber letztlich egal.
Hat mir gleich gesagt, wie meine Chancen stehen, bei einer möglichen Klage.

Meine Schwester hat übrigens beides bekommen. ABR und Teile des gemeinsamen Sorgerechts. Ging vorrangig auch um die Gesundheitssorge die sie hatte.

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Re: Hin und Her gerissen....

Antwort von desireekk am 06.06.2017, 16:13 Uhr

Ganz ehrlich:

die Anwältin ist eher Mittelmaß...

Der Vater taucht nicht auf für eine Unterschrift?
geh am nächsten Tag zum Gericht, weise nach dass Du ihn zur Unterschrift aufgefordert hast und bitte um Ersetzung seiner Unterschrift.

Das machst Du 2-4 Mal... dann wird es dem Gericht zu blöd und Du hast echt gute Karten auf ABR oder gas ASR.

Zusätzlich würde ich noch einen Gesprächstermin mit dem KV beim Jugendamt anberaumen lassen, taucht er da auch nicht auf schneidet er sich ebenfalls ins eigene Fleisch.
Das muss man ihm aber nicht sagen, das darf er selbst rausfinden!

Gruss

D

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Re: Hin und Her gerissen....

Antwort von leaelk am 07.06.2017, 7:26 Uhr

Hallo,
normalerweise bekommt man bei gemeinsamen Sorgerecht KEIN alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und die von Dir genannten Gründe dürften dafür auch nicht ausreichend sein.

Ich selber habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil mein Ex-Mann und ich zusätzlich zu den "normalen" Scheidungsformalitäten eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen haben, die ein Notar für uns aufgesetzt hat und die bei der Scheidung verlesen und damit rechtsgültig wurde.
Wir haben uns auf diese Lösung einvernehmlich geeinigt.

Rein rechtlich hätte ich keinen Anspruch darauf gehabt.
Letztlich ändert das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aber auch nicht so unendlich viel.
Richtig weit weg ziehen kann ich auch damit nicht, weil das Umgangsrecht gewahrt bleiben muss.
Die Unterschriften von meinem Ex-Mann brauche ich trotzdem für viele Dinge, denn das ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts.

Ich würde eher daran arbeiten, eine Elternebene zu finden.
Auf der Paarebene seid ihr gescheitert und trotzdem seid ihr Eltern.
Das ist harte Arbeit, trotz Scheidung gemeinsam Eltern zu bleiben, aber es ist generell möglich.
Reden und Kompromisse gehören dazu.

LG leaelk

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Re: Hin und Her gerissen....

Antwort von Ivette am 07.06.2017, 10:37 Uhr

Hallo,

es gibt die Möglichkeit, auch nur Teile vom Sorgerecht auf den anderen Elternpart zu übertragen. Bei euch wäre es dann die gesundheitliche Sorge, die dir übertragen werden könnte. Somit bräuchtest du in Gesundheitsdingen nicht mehr die Unterschrift des KVs.

Die fehlenden Unterschriften, die nicht wahrgenommenen Termine, würde ich genau dafür dokumentieren!

Ich bezweifle stark, dass ein Gericht dir einen Wegzug von 30 - 50 km untersagen würde. Das ist wirklich keine Distanz, die den Umgang erschwert. Lass dich vom KV nicht verunsichern.

Ein Gespräch beim Jugendamt wäre außerdem ratsam, wo ihm klargemacht wird, dass gemeinsames Sorgerecht kein Druckmittel darstellt, sondern Verantwortung. Sollte er zu diesem Termin nicht kommen, siehe es als weiteren Pluspunkt für dich.

Grundsätzlich solltet ihr beide die Paarebene verlassen und auf Elternebene kommunizieren. Aus eigener Erfahrung weiß ich leider, wie schwer das ist, und wenn nur einer auf Elternebene kommuniziert es auch entsprechend aussichtslos ist.

Alles Gute!

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