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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 21.11.2018, 10:22 Uhr

Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Mir erscheint das fast zu einfach - wo ist der Haken?

Hintergrund:
Der KV zahlt keinen müden Cent, noch nie. Bisher konnte ich nicht viel machen - das JA hat eine Beistandschaft und pennt, aber ich war Aufstocker und das JC bestand auf der Beistandschaft. Wobei ich von dem Geld - wenn der KV denn zur Zahlung überredet worden wäre - eh nix gesehen hätte.

Jetzt bin ich weg vom JC und könnte die Beistandschaft kündigen. Aber mir rennt die Zeit davon, KindKlein wird im Februar 18.

Folgender Plan:
Ich kündige die Beistandschaft rückwirkend zum Ende der "JC-Abhängigkeit", dann werfe ich einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und ziehe mir den Betrag aus der niedrigsten Stufe. Weil ich nicht bis Februar warten will, würde ich die Zahlbeträge von "Ende JC-Abhängigkeit" bis Januar zusammenrechnen und Anfang Januar einen Mahnbescheid über den Betrag veranlassen. Der KV hat dann drei Möglichkeiten: Entweder er zahlt - dann ist alles cremig und ich leiste uns einen schönen Urlaub. Oder er ignoriert den Mahnbescheid - dann bekomme ich automatisch einen vollstreckbaren Titel und kann pfänden, wenn mir danach ist. Oder er widerspricht - dann landet das Ganze vor dem Amtsgericht. Der KV wohnt im Ausland und müßte einen Anwalt beauftragen, das ist im Zweifel teurer als der (vergleichsweise) niedrige Zahlbetrag für ein paar Monate Unterhalt. Zumal er befürchten muß, daß - wenn das Faß erstmal offen ist - auch noch Nachforderungen für die vergangenen 14 Jahre kommen. Wobei ich nicht gut einschätzen kann, inwieweit er das Thema überhaupt versteht, aber bei Nichtverstehen greift wahrscheinlich am ehesten Option 2 - dann habe ich zwar auch kein Geld, aber einen Titel über einen kleinen, aber feinen Betrag. Schlimmstenfalls habe ich rund 50,- Euro in den Sand gesetzt, aber das wäre es mir wert.

Was ich mich jetzt frage: Kann das so einfach sein? Bin ich die erste, die auf die Idee kommt, einfach mal einen Betrag eigenmächtig festzusetzen und den dann per Mahnbescheid einzufordern? Das kann doch nicht sein, oder? Also: Wo ist der Haken?

 
13 Antworten:

Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von fsw am 21.11.2018, 11:20 Uhr

Noch ein guter Tipp : Selbst wenn man einen Brief ans Gericht schreibt,prüfen Diese die Lage. Deine Idee finde ich auch gut.

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Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von Astrid18 am 21.11.2018, 11:26 Uhr

Hat der KV einen Wohnsitz in Deutschland für die Zustellung des Mahnbescheides? Falls nicht, gibt es auch einen europäischen Mahnbescheid, sonst kann es im Ausland mit der Zustellung schwierig werden.

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Hat er

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.11.2018, 11:40 Uhr

Die Sozialwohnung, in der er ordnungswidrig gemeldet ist, hat er gewinnbringend und illegal untervermietet.

Man könnte sich über einiges aufregen. Wenn man wöllte. Aber mir reicht ein Urlaub mit den Kindern

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Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von desireekk am 21.11.2018, 19:18 Uhr

Theoretisch geht das und ich hatte mir das auch mal überlegt...

Hast Du vorher "qualitativ" gemahnt?
- also (mindestens 1x) nachweislich mit Fristsetzung, idealerweise auch mit Androhung des Mahnbescheids?
Dann erst würde ich den MB rausschicken.

Nur: geht die Forderung am 18. Geb nicht an das Kind über?

LG

D

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Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von 3wildehühner am 21.11.2018, 20:22 Uhr

Wenn nur die geringste Chance besteht, dass er so zahlt, dann würde ich es auf jeden Fall so versuchen.So weit ich weiß kannst du nur eine Gesamtforderung anmahnen und nicht monatlich wiederkehrende Zahlung. Aber das hast du ja sowieso vor.
Ich wünsche dir, dass das klappt!!!

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Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von kravallie am 21.11.2018, 22:43 Uhr

mach alles was geht!

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@ Désirée

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.11.2018, 9:57 Uhr

Ich habe (noch) nicht gemahnt. MUSS ich das vorher tun, oder meinst Du nur, daß es besser wäre? Eigentlich wollte ich den Punkt überspringen, denn ich habe keine "echten" Kontaktdaten, jeglicher Kontakt findet ausschließlich über KindGroß statt.

Den Mahnbescheid würde ich an seine deutsche Adresse schicken lassen und darauf vertrauen, daß der derzeitige Untermieter so ein offizielles Schreiben an ihn weiterleitet. Wenn nicht, tritt wieder Option 2 - er reagiert nicht, daher bekomme ich einen Titel - in Kraft ;-).

Ich könnte natürlich auch einen freundlichen Binnen-Brief an die deutsche Adresse schicken, aber irgendwie finde ich das komisch. Wenn ich über die Adresse gehe, kann ich es auch gleich richtig machen. Finde ich. Irgendwie.....

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Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von Pamo am 22.11.2018, 15:58 Uhr

Ich hatte eine persönliche Begegnung mit einem Gerichtsvollzieher. Der wollte mich persönlich antreffen, daher kam er mehrfach. Er setzte sich mit mir auf das Sofa, ließ sich den Sachverhalt schildern, las einige eingescannte Schreiben von mir und beschloss, dass er erst mal nicht tätig wird. Gab mir Tipps, wünschte mir Glück und ließ sich später von mir antelefonieren und den Ausgang schildern.

Daher vermute ich, dass die Vollstreckung schleppend sein könnte, wenn man den KV weder antrifft, noch seine Kontoverbindung kennt noch sein Gerümpel besichtigen kann.

Aber ich würde es auf jeden Fall versuchen. Bitte berichte!

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Gibt es denn einen Titel?

Antwort von weißnicht am 23.11.2018, 8:22 Uhr

Hat die Beistandschaft denn einen Titel erwirkt über Gericht oder hat der Vater freiwillig tituliert? Wenn nein wird das nämlich ohne Titel nicht funktionieren, dann müsste über das Gericht im vereinfachten Verfahren erst mal ein Titel über 100% des Mindestunterhalts oder was auch immer geschaffen werden. nur der wäre durch den Gerichtsvollzierer vollstreckbar.

Gruß Dani

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Nein, es gibt eben keinen Titel

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.11.2018, 17:24 Uhr

Sonst könnte ich mir den ganzen Zinnober ja sparen.

Aber den brauche ich auch nicht. Ich will ja nicht durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, ich will einen Mahnbescheid veranlassen. Ganz andere Geschichte.

Erst am Ende der Veranstaltung steht ein Titel. Oder Knete.
Oder ein Gerichtsverfahren . Das macht mir bissi Angst.

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Re: @ Désirée

Antwort von desireekk am 24.11.2018, 2:24 Uhr

Du musst schon in Verzug setzen.

Du dazu braucht es MINDESTENS eine qualifizierte Mahnung: Angemessene Fristsetzung mit genauem Datum.

Aber auch wenn Du sagst weiter unten dass Du keinen Titel hast:
Bei / im Rahmen der Scheidung wurde kein Unterhalt festgelegt?

LG

D

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Re: Hat es schon mal jemand mit einem simplen Mahnbescheid versucht?

Antwort von ursel66 am 28.11.2018, 18:30 Uhr

Hmmmm, du hast ja quasi gar keinen Anspruch, da es keinen Titel gibt? Oder habe ich das falsch verstanden.
Irgendein Gericht/JA muss den Unterhaltsanspruch festgelegt haben. Darauf kann man dann einen Mahnbescheid gründen. Es wird teuer, wenn die Forderung unbegründet ist (habe ich mir mal sagen lassen, nicht nur die eingesetzten Gebühren zum Erlass und Weiterleitung an den Gerichtsvollzieher).
Theoretisch würde ich bei euch auch davon ausgehen, dass der KV gar nicht oder zu spät reagiert. Aber es sind ja 2 Aktionen von dir zu starten: Mahnbescheid und 14-Tage-Frist, keine Reaktion: Vollstreckung beantragen und - ich glaube - noch mal 4 Wochen Frist, bevor es rechtskräftig ist. (Leider lange her, dass ich so etwas wusste...- damals wurden noch Marken auf die Mahnbescheide geklebt :-( )

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Der Anspruch besteht durchaus

Antwort von desireekk am 28.11.2018, 19:06 Uhr

Natürlich hat jedes Kind einen UnterhaltsANSPRUCH, der steht im Gesetz,.

Nur der Weg wie man diesen durchsetzen kann ist eben verschieden.

Habe ich ein richterliches Urteil oder einen Titel, kann ich direkt zum Gerichtsvollzieher gehen, diesem erklären dass ich XXX,- € an Unterhalt nicht erhalten habe und der marschiert sofort los und pfändet.
Wenn ich aber eben so ein Urteil oder Titel NICHT habe, muss ich dieses erste erwirken /Hier Weg des Mahnbescheides etc.) um daraufhin den GV aktivieren zu können.

Gruss

D

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