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Geschrieben von IgelMama am 25.05.2008, 17:41 Uhr

Hartz4, Mann zieht aus, Kosten der Unterkunft?

Meine Trennung ist schon ein wenig her, aber Ex wohnte bisher weiter in einem abgetrennten Teil der Wohnung.meinen Anteil an Kosten der Unterkunft wurde und wird von der Arge bezahlt nach qm.
Nun ist es so,daß Ex warscheinlich ne andere Wohnung in Aussicht hat, wir dementsprechend nach einem Auszug von ihm mehr Platz hätten (von knapp über 60 auf 100qm).
Wenn er nun ausziehen würde, müßte die Arge dann weiterhin nur die bisherigen Kosten übernehmen oder die volle Miete? Der Vermieter würde ihn zwar nicht aus dem Mietvertrag entlassen, aber Ex wäre dann ja unter anderer Adresse gemeldet und es wäre ja auch jeder Zeit überprüfbar, daß er hier nicht mehr wohnt.
Ich hab echt keine Lust, jeden Monat draufzuzahlen, das kann ich nämlich nicht und ne andere Wohnung finde ich nachweislich seit 1,5 Jahren nicht, das wäre jetzt die einzigste Chance, endlich mehr qm zu haben und sich nicht mehr gegenseitig auf die Füße zu latschen.Mein Ex könnte und würde nach Auszug nichts mehr für diese Wohnung zahlen.
Einen Rausschmiß will ich nicht riskieren, also bitte bitte Infos, bevor er auszieht.

 
20 Antworten:

Re: Hartz4, Mann zieht aus, Kosten der Unterkunft?

Antwort von Anjaunddavid am 25.05.2008, 17:52 Uhr

Huhu;-)))

Ich denke mal, dass ihr sone große Wohnung haben dürft zu viert oder??? Was ist angegeben bei dir von der qm2 Zahl?
Wenn das nicht mehr ist, müsste die ARGE das eigentlich übernehmen.

Ruf lieber vorab deinen SB an und frage nach.

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Re: Hartz4, Mann zieht aus, Kosten der Unterkunft?

Antwort von IgelMama am 25.05.2008, 18:05 Uhr

Normalerweise 85qm für uns alle 4 und ca. 600 warm, diese Wohnung kostet aber nach Neuberechnung der Nebenkosten (wenn Ex ausgezogen ist) ca. 660- 670 Euro warm.
Problem ist aber, ich finde nirgends ne andere Wohnung und die knapp über 60qm sind einfach zu eng, ich krieg auf Dauer nen Koller, dazu noch mit nem ADHSler.
Ex hat auf Dauer auch kein Nerv mehr, mit uns ne Wohnung zu teilen (ich ebenfalls nicht), wir werden schließlich dieses Jahr geschieden und wollen jeder unsere eigenen Wege gehn und nicht mehr durch eine Wohnung aneinander gebunden bleiben.Wenn er also auszieht, häng ich hier eh erstmal fest, weil ich nichts anderes finde.Ex könnte nicht gleichzeitig seine Wohnung bezahlen und dann hier seine ehem. 40qm, die er dann nicht mehr bewohnt, wir würden dann also Mietschulden machen, wenn die Arge nicht die volle Miete übernimmt (und das kommt bei meiner Wohnungssuche absolut nicht gut, zumal wir ja dann in Gefahr laufen, auf Dauer hier rauszufliegen bei Mietschulden).
Ich weiß nicht wie und ob die Arge hier mitberechnen würde, daß 3 von uns vieren einen Schwerbehindertenausweis haben und ich demnächst (hoff ich immer noch) eine Umschulung mache (Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte), wo ich dann weiter Alg2 bekomme und zusätzlichen Mehrbedarf.
Mein momentaner SB hat mir nun schon mehrmals Käse erzählt, dem trau ich nicht übern Weg.Der davor war echt klasse, der hätte mir bestimmt weiter geholfen, aber der wurde an eine andere Stelle versetzt, leider.

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hab hier was gefunden...

Antwort von mic0202 am 25.05.2008, 18:05 Uhr

Es steht zwar nicht im Gesetz drin aber von Stadt zu Stadt gibt es unterschiedliche Regelungen, was die m² zahl pro person angeht....

In Dortmund

1 Person = 45 m² = 276,75 Euro Kalt
2 Personen = 60 m² = 369,00 Euro Kalt
3 Personen = 75 m² = 461,25 Euro Kalt
4 Personen = 90 m² = 553,50 Euro Kalt

bei uns in lübeck ist es genauso....

lg
mic

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durch eine freundin weiß ich leider, dass die arge

Antwort von mic0202 am 25.05.2008, 18:07 Uhr

von ihren vorgaben keinen Euro oder m² abrücken..

meine freundin muss sich wegen 4€ (die sie selbst zahlen wollte) eine neue wohnung suchen...die arge geht nicht darauf ein...leider

lg
mic

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von IgelMama am 25.05.2008, 18:10 Uhr

Bei uns wären das 505 mit Betriebskosten,aber ohne Heizkosten (da würden wir, soweit ich informiert bin nochmal 89 Euro zurechnen dürfen, also ungefähr 600 Euro Gesamtmiete warm).

Ich hab nun mehrmals die Info bekommen, daß nach Auszug meines Ex trotzdem weiterhin etwas abgezogen wird von den KdU, da er noch im Mietvertrag stünde, also ca. 1/5 der KdU.Ich kanns aber nicht ändern, daß der Vermieter ihn dann nicht aus dem Mietvertrag lassen will, wir habsn schon angesprochen und nen neuen Mietvertrag würde er mit mir auch nicht eingehn.Aber die Nebenkosten würden etwas runtergehn,wenn er auszieht.

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von Anjaunddavid am 25.05.2008, 18:15 Uhr

SO wenig dürft ihr nur haben zu viert an Größe?? Frage mal beim Wohngeldamt nach, ob das stimmt.

Hast du Therapeuten /Psychologen für deine KInder?
Dann würde ichs mit Attest versuchen!!

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von IgelMama am 25.05.2008, 18:29 Uhr

ich kopiers mal ein:

Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Niedersachsen
Diese sehen folgende Wohnungsgrößen vor:
für Allein stehende
bis 50 qm
für 2 Haushaltsmitglieder
bis 60 qm
für 3 Haushaltsmitglieder
bis 75 qm
für 4 Haushaltsmitglieder
bis 85 qm
für jedes weiteren Haushaltsmitglied zusätzlich
+ 10 qm
------------------------------------
Die Zugrundelegung der Höchstwerte der Wohngeldobergrenze (je nach Haushalts-
größe die jeweils äußere rechte Spalte aus der Tabelle VII) bringt für die Leistungsbe-
rechtigten den Vorteil, dass ein Entscheidungsspielraum zur Auswahl einer Wohnung
eingeräumt wird. Es kann variiert werden zwischen Altbau und Neubau, Größe der
Wohnung sowie Ausstattung und Standard, wenn die Gesamtmiete innerhalb der
Höchstwerte verbleibt.

Bei 4 Personen sind das 505 Euro plus Heizkosten.

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von Anjaunddavid am 25.05.2008, 18:55 Uhr

Oh man, diese Differenz ist natürlich heftig.....

Ich würds wirklich probieren über ein Attest.Auf einen Versuch kommts an.

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von IgelMama am 25.05.2008, 18:59 Uhr

Naja, versuchen, hm, ich komm hier ja so nicht raus, das ist das Problem :-(
Atteste hab ich hier genug rumfliegen, unser Kinderarzt schriebt auch gerne nochmal was aktuelles, beim Jüngsten kriegen wir hoffentlich jetzt endlich die Pflegestufe 2, mal schaun, vielleicht zählt das ja auch noch positiv dazu.

(mal davon abgesehn,daß ein Umzug noch um vieles mehr kosten würde, denn ich kanan gesundheitlich keinen Umzug machen,samt Streichen und Tapezieren, da käme einiges zusammen, ich hab ja nichtmal nen Führerschein, um nen Umzugswagen zu fahren)

Wenn ich nun alleine im Mietvertrag stünde, da weiß ich,daß die zumindest 6 Monate diese Miete zahlen müßten, aber ich steh ja nicht alleine drin und da weiß ich nicht, ob das gleiche gilt :-(

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von Anjaunddavid am 25.05.2008, 20:24 Uhr

Und genau SO würde ichs der ARGE erklären.
Mit nem Attest dabei .
Am besten alles schriftlich niederlegen.

Viel Glück!

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Ähmm, ich will Dir ja nicht alle Hoffnung nehmen....

Antwort von +emfut+ am 25.05.2008, 20:37 Uhr

... aber das Problem ist wohl eher der Vermieter als die ARGE.

Solange der Ex im Mietvertrag steht, wird die nicht den Gesamtbetrag übernehmen dürfen. Nur, weil er woanders gemeldet ist, ist ja keine Garantie, daß er nicht mehr bei Euch wohnt. Wäre ja sonst schick: Männe zieht offiziell wieder zu Mama und Papa und prompt zahlt die ARGE. (Ich will Dir wirklich nichts unterstellen, aber es gibt ja leider viele, die so bescheißen - was dann immer den Ehrlichen schadet, im Endeffekt - deswegen macht mich Betrug auch so wütend.)

Ich würde das dem Vermieter mal genau so erklären: Daß die ARGE nur die gesamte Miete bezahlen KANN, wenn er den Ex aus dem Mietvertrag entläßt. Der Vermieter kann doch auch kein Interesse daran haben, daß Du die Miete nicht zahlen kannst.

Ansonsten würde ich mich mal beim Anwalt schlau machen. Du kannst einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen, dann MUSS der Vermieter den Vertrag mit Dir alleine abschließen.

Wenn Du alleine im MV stehst, zahlt die ARGE ja zumindest erstmal 6 Monate. Und danach mußt Du "nur" nachweisen, daß Du Dich nach einer angemessenen Wohnung umschaust - wenn Du tatsächlich nichts findest, werden die Dich mit 3 Kindern, davon 2 behindert, nicht auf die Straße setzen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ähmm, ich will Dir ja nicht alle Hoffnung nehmen....

Antwort von IgelMama am 25.05.2008, 20:55 Uhr

Wir gelten ja schon als 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften (Scheidung wurde vor Monaten eingereicht),er wohnt ja nicht bei uns,sondern neben uns (zwar innerhalb der Ehewohnung, aber die Wohnung hat 2 Eingänge und durch einen Umbau haben wir sozusagen 2 getrennte Wohnungen innerhalb einer Wohnung gemacht,wo keiner Zugang zum andenrn hat, das wurde von der Arge schon vor nem Jahr überprüft und als eindeutig befunden,daher bekomme ich auch den Regelsatz für Singles plus Alleinerziehendenmehrbedarf).
Der Vermieter will, daß wir den Umbau umgehend entfernen, so müßte ich mit meinem Ex wieder innerhalb eines Haushalts leben und das will weder er noch ich *schauder*.Der Vermieter drängt auf Kündigung (er war am Einreden auf Ex, daß der per gericht mich zwingen soll, eine Kündigung zu unterschreiben), er würde gerne an jemand anderen vermieten (seinen alten Kriegsfreund samt Frau (2 alte Personen mit 100qm, ja nee schon klar), dann stünde ich aber auf der Straße mit den Kindern.
Die Wohnungszuweisung klappt leider nicht, weil der Richter sicher sein muß, daß ich wirtschaftlich in der Lage bin, diese Wohnung alleine zu bezahlen und das wäre ich momentan nicht, solange ich nicht sicher sein kann, daß die Arge die Gesamtmiete zahlt :-(
Mein Ex will so schnell wie möglich hier raus und ich steh dann da und kann die Gesamtmiete nicht zahlen, bei Ex ist auch nichts zu holen, also würd ich auf Dauer obdachtlos werden wegen Mietschulden :-(

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Re: hab hier was gefunden...

Antwort von IgelMama am 25.05.2008, 21:23 Uhr

Ich hoffe, daß das klappt, meine Befürchtung ist, daß Ex in einer Nacht udn Nebelaktion verschwindet und ich dnan da stehe, wenn das dnan nicht klappt mit der Miete, hab ich ein ziemlich dickes Problem :-(

Das muß aber doch irgendwie hinhaun, ich meine, es kommt doch öfter vor, daß Frau plötzlich alleine da steht mit ner Wohnung und Kerl noch mit im Mietvertrag steht, irgendwie muß es da doch ne Regelung geben (nur find ich genau darüber gar nichts im Netz).

Nachweisen kann ich mit nem ganzen Stapel an Wohnungsabsagen,daß ich mich seit 2007 um ne andere Wohnung bemühe, aber nichts bekommen hab bisher.

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Ich weiß immer noch nichts :-(

Antwort von IgelMama am 26.05.2008, 10:50 Uhr

Ich kann darüber nichts finden im Netz, hab mir schon die ganze Nacht nen Kopp gemacht, wie ich diese Wohnung hier demnächst bezahlen soll, wenn die wirklich seinen Kopfanteil anrechnen weil er noch im Mietvertrag steht :-(

Ich möchte erst zu meinem SB,wenn ich genaueres weiß, nicht daß der mir wieder Mist erzählt.

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Re: Ich weiß immer noch nichts :-(

Antwort von Anjaunddavid am 26.05.2008, 11:03 Uhr

Vielleicht , bzw. sicher weiß das Ralph..schreib ihn doch mal an?

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Dann gehe zum Anwalt

Antwort von +emfut+ am 26.05.2008, 11:07 Uhr

Informationen aus dem Netz sind sowieso immer mit Vorsicht zu genießen. Niemals würde ich mit einem Ausdruck von Wikipedia oder tacheles meinem SB vor der Nase herumfuchteln.

Was ICH machen würde: Ich würde zum SB gehen, dem die Situation vorheulen, mir die Antwort mit Paragraphen und allem Pipapo geben lassen, und dann überprüfen (lassen), ob die Antwort so stimmt. Meiner Erfahrung nach sind Menschen an sich nämlich eher bereit, ihren Spielraum auszunützen, wenn man nicht gleich mit einem Haufen Paragraphen ankommt. Und auf den Spielraum hast Du nämlich keinen Rechtsanspruch.

Auf keinen Fall würde ich das jetzt noch weiter vor mir herschieben. Das schadet Deinem Nachtschlaf, und auch der SB wird sicher freundlicher gesonnen sein, wenn Du zeitnah da aufkreuzt.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ich weiß immer noch nichts :-(

Antwort von IgelMama am 26.05.2008, 11:09 Uhr

Hast du denn die Email-Addi von ihm?

Mir liegt das echt im Magen, nicht zu wissen, ob und wie demnächst die Miete gezahlt wird :-(

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Re: Ich weiß immer noch nichts :-(

Antwort von Anjaunddavid am 26.05.2008, 11:11 Uhr

ich gebe ihm mal Bescheid.

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Re: Ich weiß immer noch nichts :-(

Antwort von IgelMama am 26.05.2008, 12:03 Uhr

danke dir

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Re:

Antwort von IgelMama am 26.05.2008, 12:08 Uhr

Hast recht mit dem Anwalt (hab da auch schon angerufen), meiner ist leider bis Mittwoch außer Haus, ich hoffe, ich krieg für Donnerstag oder Freitag noch nen Termin (die rufen noch zurück).Die Arge hat bei uns nur Montags, Mittwochs und Freitags vormittags auf, hieße also, ich müßte Mittwoch hin.
Ich habs ja erst dieses Wochenende erfahren und dieses "in der Luft hängen", weil man nicht weiß, was nun Sache ist, naja es schlaucht.

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