Geschrieben von Mono_noke am 20.06.2019, 19:22 Uhr |
Hälftiges Kindergeld
Hey,
Kann mir einer meinen Denkfehler erklären bitte?!
Wenn der Umgangsberechtigte Unterhalt zahlt, kann er das hälftige Kindergeld abziehen.
“muss“ dieser dann das Geld für das verwenden, für das es gedacht ist?
Also die Grundsicherung des Kindes mit Kleidung, Hygiene, Bildung, Wohnung und Co?
Oder wie wird das gerechnet?
Ich verstehe nicht, dass es heißt, der Unterhaltszahler habe das Geld nicht, er zieht es dem Unterhalt ab.
Wo geht es denn dann hin, wenn der Zahler keine eigenen Sachen fürs kind besitzt oder Hygiene Artikel etc.
Das sollte der betreuende Elternteil ja immer alles zum Umgang mitgeben.
Außer man einigt sich natürlich anders.
Ich sehe es als ein Recht, aber die Pflicht daran erkenne ich nicht.
Kann mir das irgendjemand erklären?
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Sternenschnuppe am 20.06.2019, 22:17 Uhr
Kindergeld ist ein Steuervorteil, nicht mehr.
Er hat ein Kind, er zahlt, aber Du bekommst seine Hälfte mit, daher kann er sie beim Unterhalt abziehen.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Mono_noke am 21.06.2019, 21:58 Uhr
Hey,
Danke für die Antwort!
Das steuerrechtliche verstehe ich, aber es ist doch eigentlich für etwas gedacht, was dem Kind und den Eltern Erleichterung bringt, im Sinne von, Kleidung, Hygiene artikel und Material für Bildung kaufen.
Oder sehe ich das falsch?
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von kravallie am 22.06.2019, 9:01 Uhr
was genau ist denn dein problem?
kauft der vater dem kind in der umgangszeit nichts?
der kindergeldabzug verändert doch nur den unterhaltszahlbetrag, ist ja nicht so, dass ihm jemand geld in die hand drückt und sagt: jetzt kauf mal ein zahnbürschtl für das kind.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Strudelteigteilchen am 22.06.2019, 10:24 Uhr
Das ist doch kein Geld, das er bekommt.
Das ist Geld, das er nicht (an Dich) bezahlen muß, weil Du es schon von jemand anders (dem Staat) bekommst.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Sternenschnuppe am 22.06.2019, 13:48 Uhr
Nein, es ist eine Steuererleichterung als Belohnung dass man ein Kind in die Welt gesetzt hat.
Und er kommt ja finanziell auf durch den Unterhalt den er leistet.
Du bekommst aber alles an Kindergeld, also darf er seine Hälfte beim Unterhalt abziehen.
Dafür gibt Essay auch zwei Tabellen in der Düsseldorfer Tabelle.
Einmal der Anspruch und dann die Zahltabelle wo das halbe Kindergeld abgezogen ist.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Mono_noke am 22.06.2019, 15:03 Uhr
Also kann ich es so verstehen, dass wenn der Staat die Steuersätze anpassen würde für Eltern, dann könnte man das Kindergeld einfach weg lassen und man würde den Betrag über's Jahr anteilig erhalten?!
Dann hat es keine “zweckgebundene“ Verwendung?
Um mehr geht es mir gar nicht.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Sabri am 22.06.2019, 16:42 Uhr
Das wäre nachteilig für Eltern, die wenig oder keine Steuern zahlen, dort ist Kindergeld Zuschuss und nicht die Rückzahlung zuviel gezahlter Einkommenssteuer.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Petra28 am 23.06.2019, 7:00 Uhr
Nein, es ist keine Belohnung, sondern grundsätzlich eine Rückerstattung für das Kind, dessen Existenzminimum nicht besteuert werden darf.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Sternenschnuppe am 23.06.2019, 8:33 Uhr
Ok, hatte das anders im Kopf.
Frage dazu aber, wieso bekommen dann auch die was rückerstattet, die gar nicht einzahlen?
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Petra28 am 24.06.2019, 7:28 Uhr
Für diese Familien ist es eine Förderung.
Re: Hälftiges Kindergeld
Antwort von Keksraupe am 03.07.2019, 6:42 Uhr
Wenn die Eltern so viel verdienen dass sie beim Steuerfreibetrag mehr haben als das Kindergeld, dann würde es weg fallen ;)
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