Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von jessica261179 am 31.03.2010, 7:37 Uhr

Guten morgen....wann ist es sinnvoll die steuerklassen zu ändern???

Hallo.....mein noch Ehemann hat ein gutes einkommen ....Steuerklasse3
mit beiden Kindern drauf.......
Ich versuche noch meine beiden Jaahre Elternzeit zu nehmen....ich verdiene vielleicht ein drittel dessen was er verdient.

Wann wäre es geschickt die Klassen zu ändern? Jetzt dirket anfang des nächsten Jahres oder wenn ich wieder anfange zu arbeiten?
Weil wenn ich noch in EWlternzeit bin nützt mir doch die steuerklasse 2 wenig oder???
Vielen Dank

 
5 Antworten:

Re: Guten morgen....wann ist es sinnvoll die steuerklassen zu ändern???

Antwort von +emfut+ am 31.03.2010, 7:42 Uhr

Da gibt es nicht viel auszusuchen oder abzuwägen.

Um gemeinsam veranlagt zu werden (also mit Steuerklasse 3/5 oder 4/4), müßt Ihr in dem Steuerjahr mindestens einen Tag zusammengelebt haben.

Ihr habt Euch dieses Jahr getrennt, wenn ich mich recht erinnere. Also könnt Ihr dieses Jahr noch 3/5 behalten. Aber ab 1.1.2011 werde Ihr mit 2/1 auskommen müssen - no choice.

Du kannst ihm die kompletten Kinderfreibeträge geben, soweit ich weiß. Normalerweise bekommt jeder die Hälfte.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@emfut

Antwort von jessica261179 am 31.03.2010, 8:14 Uhr

oder soll ich die Kinderfreibeträge nehmen??
kann man das denn asuch auf der steuerkarte jedes jahr ändern?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @emfut

Antwort von marie03 am 31.03.2010, 8:33 Uhr

hallo

die steuer klasse muss beie euch dann zu jan 2011 geändert werden wenn ihr euch in diesem jahr getrennt habt und normalerweise werden die kinder je zur hälfte eingetragen.

Gruß Marie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kinderfreibeträge

Antwort von Leena am 31.03.2010, 9:24 Uhr

"Du kannst ihm die kompletten Kinderfreibeträge geben, soweit ich weiß. Normalerweise bekommt jeder die Hälfte."

Kinderfreibeträge konnten zwar früher auf Antrag von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden, ist aber schon seit etlichen Jahren geändert. Mittlerweile können die Kinderfreibeträge zwischen den Eltern nur noch dann übertragen werden, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% nachkommt. Wenn der nicht-hauptbetreuende Elternteil also seiner Zahlungsverpflichtung entsprechend zu mind. 75% nachkommt, ist eine Übertragung insoweit ausgeschlossen. Und der hauptbetreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel dadurch, dass er Betreuungsunterhalt leistet, sprich: Wenn die Mutter sich um die Kinder kümmert, kann ihr anteiliger Kinderfreibetrag nicht auf den (Noch-)Ehemann übertragen werden.

Die Frage der Übertragung der Kinderfreibeträge wird allerdings nur bei getrennter Veranlagung (bzw. Steuerklasse I / II) interessant.

Bei einer Zusammenveranlagung für das Jahr, in dem die Trennung war, bekommen ja beide Elternteile zusammen noch die Kinderfreibeträge in ihrer gemeinsamen Steuererklärung, und bis zur Trennung bei Steuerklasse III / V sind die Kinderfreibeträge sowieso nur bei der III eingerechnet und können grundsätzlich nicht auf die V übertragen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke euch allen...

Antwort von jessica261179 am 31.03.2010, 12:02 Uhr

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Frage habe wegen Steuerklassenwechsel

Hallo, als alleinerziehende habe ich bis dato die Steuerklasse 2. Da ich in Kürze mit meinem Partner zusammenziehe, ging ich davon aus, daß ich die Steuerklasse in 1 ändern lassen muss. Nun meinte gestern eine Bekannte, dass es da eine sogenannte Schonfrist gibt von einem ...

von MiniCooper 19.01.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerklassen

Steuerklassen, Unterhalt usw...

Hallo, könnt ihr mir sagen ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe. AE = Steuerklasse II Düsseldorfer Tabelle minus 50 % Kindergeld 0,5 Kinderfreitrag für den Papa wenn er Unterhalt zahlt wenn er nicht zahlt und ich UVG bekomme - bekommt ich dann auch das ...

von Lena_1977 23.01.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerklassen

Steuerklassenwechsel

Hallo, eigentlich bin ich ja nicht mehr alleinerziehend, aber trotzdem frage ich hier, vielleicht weiss das jemand. Also ich hatte bisher die Steuerklasse 2, weil ich alleinerziehend mit 2 Kindern war. Bin dann vor über 3 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammengekommen ...

von Sandr@1974 15.01.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Steuerklassen

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.