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Geschrieben von Sarahlita am 24.01.2018, 20:01 Uhr

Geteiltes Sorgerecht Neuling hier :-)

Hallo, ich bin neu hier u bräuchte mal euer Ohr
Mein Mann u ich leben noch zusammen u manchmal läuft es auch ganz gut. Diese Zeiten werden nur immer weniger u der Streit immer aussichtsloser u häufiger. Ich bin eigentlich mit meinem Latein am Ende. Damit es mit uns als Familie weiter funktionieren kann müsste sich sehr viel ändern. Wir haben einen Jungen (15Monate) u ich möchte nicht dass er einen Schaden bekommt weil seine Eltern so oft streiten Auch ich kann so nicht leben....

Nur immer wenn ich an eine Trennung denke, habe ich große Angst dass mein Mann nachher möchte dass der Kleine bei ihm lebt.
Er ist selbständig, arbeitet seehr viel u macht mit dem Kind nur das aller Nötigste.
Wenn er keine Lust hat eine Windel zu wechseln oder den Kleinen zu baden, dann mault er rum u verweigert.
Er kann ihn nicht schlafen legen, hat noch nicht eine einzige Nachtschicht übernommen, war noch nie mit beim Kinderarzt, sitzt meist mit dem Laptop auf der Couch usw usw usw
Es gibt 100Beispiele. Er ist dann Papa wenn er grade Lust drauf hat oder wir Besuch haben. Wirklich Verantwortung übernimmt er keine.

Wie läuft das ab mit dem Sorgerecht?
Ich denke wir würden es uns teilen, aber ich möchte dass das Kind bei mir lebt.
Geht das? Er arbeitet ohnehin nur, aber um mir weh zu tun u weil er seinen Sohn schon sehr liebt, könnte ich mir vorstellen dass er sich quer stellen würde u möchte dass er bei ihm lebt.

Wer müsste aus der Wohnung ausziehen? Die wäre für mich alleine zu teuer oder bekommt man dann Wohngeld?

Ihr seht ich bin total planlos u ein absoluter Neuling auf diesem Gebiet.
Brauche nur ein paar Infos um zu wissen was auf mich zukommen würde.

Vielen Dank euch u liebe Grüße

 
5 Antworten:

Re: Geteiltes Sorgerecht Neuling hier :-)

Antwort von Ryberia_16 am 25.01.2018, 10:24 Uhr

Wie sieht es denn momentan aus? Habt ihr geteiltes Sorgerecht oder hast du das alleinige? Hast du das alleinige kann er es im Falle einer Trennung einklagen und wird es vermutlich auch bekommen. Das du denkst, er kümmert sich nicht richtig oder nur wenn er Lust hat spielt dabei keine Rolle, denn er wird es vermutlich anders sehen, dann steht aussage gegen Aussage und ein parteiloser Richter wird zum Wohl des Kindes entscheiden. Wenn nichts gravierendes dagegen spricht, dass ihr euch das Sorgerecht teilt, dann wird es in den meisten Fällen auch so gemacht. Wie ihr das mit der Wohnsituation gestaltet ist erst mal euch überlassen, könnt ihr euch nicht einigen entscheidet auch da das Gericht bzw. Jugendamt. Genauso sieht es mit dem Umgang aus, das könnt ihr machen wie ihr lustig seid.
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht ändert sich dabei eigentlich nicht viel.

Wer ausziehen muss kommt darauf an, wer die Wohnung gemietet hat. Steht ihr beide im Vertrag müsst ihr euch einigen, entweder einer steigt freiwillig aus dem Mietvertrag aus oder ihr müsst die Wohnung beide zusammen kündigen. Stellt sich einer quer kann es schwierig werden. Wohngeld kannst du beantragen, solltest du in der Wohnung bleiben, ob das genehmigt wird kann man hier aber nicht sagen.
Sollte das Kind weiterhin bei dir leben bekommst du natürlich Unterhalt vom Vater, sollte der nicht zahlen kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Lebt das Kind beim Vater bist du selbstverständlich dem Kind zu unterhalt verpflichtet. Wenn du nicht arbeitest steht dir evtl. auch Betreuungsunterhalt zu, das muss aber im Einzelfall entschieden werden.

Liebe Grüße
Ryberia

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Re: Geteiltes Sorgerecht Neuling hier :-)

Antwort von Ivette am 25.01.2018, 10:43 Uhr

Hallo Sarahlita,

falls ihr verheiratet seid, habt ihr automatisch geteiltes Sorgerecht. Was das genau bedeutet, kannst du gut ergooglen oder hier mal die Suchfunktion benutzen, weil dieses Thema hier regelmäßig auftaucht und es viele, sehr gute Erklärungen dazu gibt.

Solltet ihr euch bei einer Trennung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einig werden, muss das von einem Gericht entschieden werden. Hier wird nach Kindeswohl entschieden.

Außerdem ist der Vater seinem Kind unterhaltsverpflichtet. Wie hoch der Unterhalt sein wird, rechnet entweder ein Anwalt oder auch das Jugendamt aus. Der Unterhalt richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Hierfür wäre es gut, wenn du sämtliche dafür relevanten Unterlagen kopieren kannst, denn gerade bei Selbständigkeit wird gerne die ein oder andere Einnahmequelle verschwiegen oder runtergerechnet.

Bezüglich Wohngeld kann ich dir nicht helfen, aber dafür gibt es ebenfalls feste Richtlinien und Einkommensgrenzen. Im Net findest du dazu mehr.

Grundsätzlich solltest du dir Gedanken machen, wie du dich und das Kind langfristig ohne finanzielle Hilfen vom Staat finanzieren kannst.

Das was du persönlich über eure Beziehung schreibst, finde ich übrigens gar nicht sooooo ungewöhnlich.
Eure Rollen scheinen klassisch aufgeteilt zu sein, er arbeitet (viel) und verdient damit euren Lebensunterhalt und du kümmerst dich um Kind und Haushalt. An dieser Regel gibt es ja erst mal nichts auszusetzen, oder?
Und wenn dein Partner so viel arbeitet, warum muss er dann noch den Müll runterbringen? Oder das Kind ins Bett bringen? Übrigens lassen sich viele Kinder in dem Alter nur von der Mama ins Bett bringen. Und Väter können oft erst was mit ihren Kindern etwas anfangen, wenn sie etwas älter sind.

Setzt euch noch mal zusammen und sprecht über eure Wünsche und Vorstellungen :-)

Alles Gute
Ivette

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Re: Geteiltes Sorgerecht Neuling hier :-)

Antwort von Sarahlita am 25.01.2018, 11:42 Uhr

Danke für eure Antworten!!

@Ivette: Ich habe auch kein Problem mit der Rollenverteilung. Aber auch als Mutter Zuhause in Elternzeit darf man mal eine Stunde Pause haben. Unter der Woche darf er unseren Sohn gerne mir überlassen wenn er soviel arbeitet, aber am WE mal eine Windel wechseln oder kurz was spielen muss denke ich drin sein.
Das sind auch nur die Gründe warum ich möchte dass der Kleine bei mir lebt.
Das sind nicht die Trennungsgründe. Die Trennungsgründe sind andere.....

Ich habe einen Arbeitsstelle in die ich zurückkehre wenn der Kleine nächstes Jahr in den Kiga geht. Davon können wir ohne den Staat leben!! Nur bis dahin dauert es eben noch ein starkes Jahr

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Taktisch

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.01.2018, 12:30 Uhr

Wenn Du taktisch denkst, solltest Du Dich deutlich VOR KiGa-Start des Kindes trennen.

Falls es bei einer Trennung zum Streit um das Kind kommt, wird ein Gericht zunächst mal versuchen, den Status Quo aufrechtzuerhalten. Im Moment ist Eure Aufteilung die, daß Du das Kind betüdelst und er die Kohle ranschafft. Im Falle einer Trennung wird diese Aufteilung berücksichtigt und er hat kaum Chancen, das ABR zu erhalten.

Wenn aber in eineinhalb Jahren die Aufteilung anders ist, kann die Entscheidung eines Gerichts auch anders ausfallen. Ganz besonders dann, wenn Du aus der gemeinsamen Wohnung raus mußt und deswegen evtl. das Kind den KiGa wechseln müßte. Dann zählt für den Status Quo, daß der Vater für das Kind die gewohnte Wohnung und den gewohnten KiGa erhalten kann, und es ist deutlich wahrscheinlicher als jetzt, daß er im Streitfall das ABR bekommt.

So oder so - ich empfehle den Besuch einer einschlägigen Beratungsstelle (die üblichen Verdächtigen wie Caritas, Diakonie, AWO... bieten sowas oft an, auch das Jugendamt kennt meistens Ansprechpartner) und/oder eines Anwalts. Den Anwalt brauchst Du bei einer Scheidung sowieso, und in punkto "strategisches Vorgehen" sollte ein guter (!) Anwalt sich am besten auskennen.

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Re: Geteiltes Sorgerecht Neuling hier :-)

Antwort von pauline-maus am 26.01.2018, 8:48 Uhr

wenn du wirklich abgeschlossen hast und die entscheidung zu einer trennung fest steht, dann zieh das durch.
am besten mit einer anwaltlichen unterstützung, die dir in rechtlichen fragen den halt gibt den du brauchst.
die meisten verlassenen männer drohen aus verletztem stolz an , die kinder weg zu nehemn, letzlich wollen das aber wirlich nur geschätzte 95%.
wohngeld kannst du beantragen aber ich gleube nicht für einen gewissen betrag, da bin ich aber nicht wirklich sicher.

alles gute ,beim treffen der richtigen entscheidung

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