Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dreamgirl25 am 31.03.2003, 16:14 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Unterhalt???

Hallo ihr lieben!

Bin schon seit längerem eine stille Mitleserin.
Erstmal zu mir.Bin in der 15.SSW und werde später allein erziehend sein.Ich lebe vom KV getrennt(wir wohnen in verschiedenen Städten), haben aber nicht vor uns zu trennen.
Nun zu meiner Frage.Ich möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht.Der KV ist der Meinung, dass er dann keinen Unterhalt zahlen muss.
Entspricht das der Wahrheit?

 
22 Antworten:

Unterhalt

Antwort von Richie am 31.03.2003, 16:19 Uhr

Hallo dreamgirl,

da irrt er in dieser Grundsätzlichkeit.
Unterhalt bekommt Der/Diejenige, bei dem/die das Kind seinen Lebensmittlpunkt hat und überwiegend betreut wird.
MfG Richie

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Re: Unterhalt

Antwort von dreamgirl25 am 31.03.2003, 16:34 Uhr

Hallo Richie!

Das heisst also, er muss 100% Unterhalt bezahlen? Und wenn er sich weigert?Er ist der Meinung, solange die Eltern ein Paar sind, ist der Vater nicht unterhaltspflichtig.Das Kind wird später bei mir leben.Wäre es dann eventuell doch besser, auf das alleinige Sorgerecht zu bestehen?

LG
Ivy

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Blöde Frage

Antwort von Elisabeth mit Fumi + Temi am 31.03.2003, 16:37 Uhr

Mal eine ganz naive Frage: Von was, stellt sich der Vater denn vor, sollen Du und das Kind denn dann leben? Hast Du ihn das mal gefragt?

Gruß,
Elisabeth.

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Unterhalt

Antwort von Richie am 31.03.2003, 16:46 Uhr

Hallo dreamgirl25,

wegen der gemeinsamen Sorgeerklärung
müßtet ihr sowieso zum Jugendamt.
Laß dir also vom JA für euch b e i d e
einen Termin geben (mit KV vorher absprechen und abstimmen) und euch als
getrenntlebende Eltern zunächst beraten
betreffs eurer Rechte und Pflichten.
Da wird dann auch ein evtl. Unterhalts-
anspruch von dir und dem Kind zur Sprache
kommen. Es ist besser wenn der KV das von
denen hört als von dir, denn dann brauchst du dir nicht den Mund deswegen zu verbrennen. MfG Richie

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Re: Blöde Frage

Antwort von dreamgirl25 am 31.03.2003, 16:47 Uhr

Vom Sozialamt.
Er meint, sie können ihm eh nicht viel nehmen, da er ja arbeitslos ist und schon für ein Kind Unterhalt zahlt.

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Re: Unterhalt

Antwort von dreamgirl25 am 31.03.2003, 16:49 Uhr

Danke für Deine Antworten.
Werd ich machen.Ist wohl eh besser so.
LG
Ivy

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Nun ja

Antwort von Elisabeth mit Fumi + Temi am 31.03.2003, 16:53 Uhr

Wenn er tatsächlich zu wenig hat, kann es sein, daß Dir wirklich Sozialhilfe zusteht. ABER: Wenn Du einen Antrag auf Sozialhilfe stellst, wird automatisch geprüft, ob jemand anders Dir unterhalsverpflichtet ist. Und dann wird er halt vom Sozialamt angeschrieben....

Es wäre also besser für ihn, wenn er das mit Dir gütlich macht - u.U. mit Hilfe des Jugendamtes, wie Richie vorschlug.

Aber mache Die Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts bitte nicht von seiner "Zahlunsgwilligkeit" abhängig. Mein Mann ist ein beziehungstechnisches Schwein, aber ein supertoller Vater. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nun ja

Antwort von dreamgirl25 am 31.03.2003, 16:57 Uhr

Danke auch Dir für Deine Antworten.
Mein Freund tut auch alles für seine Tochter und beziehungsmässig naja...
Aber ich bin schon mal schlauer...

LG
Ivy

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Das ist ein Irrtum

Antwort von RainerM am 31.03.2003, 17:36 Uhr

Hi,
nein, elterliche Sorge und Unterhalt sind verschiedene Schuhe.

Wenn z.B. wie bei meinem Bruder das Kind gesundheitlich bedingt in ein Schulheim untergebracht werden muss, müssen beide eltern Unterhalt zahlen.

cu

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Aufgrund welcher Grundlage...

Antwort von RainerM am 31.03.2003, 17:40 Uhr

... willst du mit ihm die gemeinsame elterliche Sorge wahrnehmen?

Wäre dazu nicht nötig, dass

- gegenseitiges Vertauen besteht?

- der Vater auch Interesse und Verantwortungsbewusstsein signalisiert?

Mir kommt es so vor, als fehlte alles, was die Basis für die gemeinsame Sorge wäre.

Mein Rat: Lass es sein.

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Bewährung

Antwort von Richie am 31.03.2003, 18:41 Uhr

Hallo Rainer,

wenn gemeinsame elterliche Sorge (auch)
ein 'Vertrauensbeweis' sein soll, so ist
doch demzufolge keine solche (auch) ein Mißtrauensbeweis.
Aber vielleicht lauert hier ja (unbewußt)
der arbeitslose werdende Vater, ohnehin
nicht im Vollbesitz gesunden Selbstwert-
gefühls, daß sie gemeinsames Sorgerecht ablehnt und ihm somit den Anlaß liefert,
sich bedeckt als Vater zu halten, weil
er sich ohnehin zunächst überfordert sieht im Grunde. MfG Richie

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Außerdem .....

Antwort von Prinz am 01.04.2003, 7:17 Uhr

... kannst Du das gemeinsame Sorgerecht auch später noch machen. Soll er doch erstmal "beweisen", daß er wirklich ein guter Vater ist, bevor Du Dich zu diesem Schritt entschließt. Habt Ihr erstmal das gemeinsame Sorgerecht, kannst Du daran nämlich nixmehr ändern.

LG, Prinz

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Bewährungsrecht......

Antwort von Richie am 01.04.2003, 7:36 Uhr

Hallo Prinz,

....... für Väter, zumal getrennt und arbeitslos, geht meist in die Hose.
Von wessen 'Gnaden' ist er denn (sogevoller) Vater?
Wenn er zwischenzeitlich sich ne neue Freundin zulegt, dennoch ein sich kümmernder Vater ist und sein will, will
ich die Mutter sehen, die diese partnerschaftliche 'Niederlage' n i c h t
auf seine 'sorgevolle' Vaterschaft
überträgt. MfG Richie

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Re: Bewährung

Antwort von RainerM am 01.04.2003, 8:56 Uhr

Ich kann deinen Argumenten nicht immer folgen.

Wenn eine gemeinsame Sorge besteht - entweder wegen einer Ehe oder einer Sorgeerklärung - und es stellt sich heraus, dass einer der Elternteile nicht in der Lage ist, GEMEINSAM für das Kind zu sorgen, dann würde der betreuende Elternteil mit Erfolg das alleinige Sorgerecht erkämpfen.

Wenn man diesen Konflikt jedoch im Vorwege vermeiden kann, dann sollte man das tun.

Es ist in einem wie hier vorliegenden Fall nicht nur eine Bewährung für den Vater, sondern auch für die Mutter.
Beide müssen sich erst gegenseitig bestätigen, dass sie zu gemeinsamen den Kindeswohl dienendem Handeln befähigt sind.

Wenn die Mutter also erst einmal abwartet, wie sich die Situation entwickelt, erkenne ich nicht, dass dem vater Unrecht geschieht, denn auch er kann erkennen, dass die gemeinsame Wahrnehmung des Erziehungsrechtes mit der Mutter nicht möglich ist.... so sehe ich das zB in meinem höchst persönlichen Fall.

Wenn du annimmst, dass ein Vater sich von seinem Kind abwendet, nur weil die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, dann denke ich, hat die Mutter recht.

Ein Vater, der sich seinem Kind wegen eines Formalismusses zu- oder abwendet, der kann seinem Kind nicht die Kontinuität geben, die ein heranwachsender Mensch über viele viele Jahre dringend benötigt.

cu

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Re: Bewährungsrecht......

Antwort von Prinz am 01.04.2003, 9:04 Uhr

Wenn Du Dich jetzt"auf den Schlips getreten" fühlst, sorry, war nicht beabsichtigt.

Tatsache ist aber nun, daß sie diese Möglichkeit hat.

Und ob das/die Kind/er bei Vater oder Mutter leben ist in dem Fall ja schnurzegal! Und Wenn die Mutter dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen will (gibt´s auch), kann sie das auch tun. Nur in einer Situation, in der sie nicht sicher ist, ob sich der KV um´s Kind kümmern wird, kann sie ja mal abwarten. Das sie wegen einer eventuell neuen Partnerin das gemeinsame Sorgerecht verweigert muß ja nicht gleich sein. Wenn das bei dir so ist/war, schade für Euch und die Kids.

Deine Mutmaßung, daß ich hier den Vater "ausschalten" will, finde ich - sorry - affig!

LG, Prinz

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Unter rein pagmatischer Sicht......

Antwort von Richie am 01.04.2003, 9:42 Uhr

Hallo Rainer,


......gebe ich dir Recht.

**Wenn man diesen Konflikt jedoch im Vorwege vermeiden kann, dann sollte man das tun.**
Ich gehe immer davon aus, daß frau/man Konflikte immer dann bewältigt, wenn sie da sind. Unter deinem Gesichtspunkt der Prophylaxe wäre auch Kinderkriegen
zuerst zu vermeiden wegen evtl. auftretender Konflikte.
Zudem entstehen eben n e u e Konflikt-
herde durch die Vermeidung gemeinsamer elterlicher Sorge.
Deine weiteren Absätze verkennen m.E.
die überwältigende Bedeutung von Macht
und Ohnmacht in einem so engen, sehr stark auch unterbewußt gesteuerten Ver-
hälnis von werdenden/frischgebackenen Eltern.
** Ein Vater, der sich seinem Kind wegen eines Formalismusses zu- oder abwendet, der kann seinem Kind nicht die Kontinuität geben, die ein heranwachsender Mensch über viele viele Jahre dringend benötigt.**
Elterliche Sorge ist in der Gesamtheit seiner Verfügungs- und Vertretungskom-
petenzen nicht nur ein formales (Papier)
Recht, sondern eben als solches überwiegend auch ein qualifizierendes
Elternrecht von grundlegender Bedeutung:
1. Namensbestimmungsrecht
2. Aufenthaltsbestimmungsrecht
3. Vermögenssorgerecht
4. ein Recht, zu wichtigen Entscheidungen
betreffs des Kindes g e f r a g t
zu sein(werden zu müssen),
mitzubestimmen in:
a)Gesundheitsürsorge
b)Antragsberechtigungen bei öffentlichen
Stellen
Du willst mir doch nicht erzählen, daß die Summe all' dieser Rechte eine Papier-
Formalie sei. MfG Richie

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Re: Unter rein pagmatischer Sicht......

Antwort von RainerM am 01.04.2003, 10:01 Uhr

HI Richi,
also für mich ist die Sorgeerklärung ein Papier, dass nur in der Praxis einen wert bekommt, oder vollkommen entwertet wird.

Ich habe nicht das Sorgerecht für meinen Sohn, aber aufgrund der Situation zwischen der Mutter und mir, fühle ich mich eingebunden.
Mir ist wichtig, dass sie mir nicht reinredet, in Bezug auf meinen Umgang.
Mir sind einige andere Mütter bekannt, die ständig bemüht sind, dem Vater Auflagen zu machen.... das passiert mir nicht.

Wenn etwas anliegt, das meinen Sohn betrifft, spricht mich seine Mutter darauf an und fragt nach meiner Meinung dazu.

Ich wüsste nicht, was eine gemeinsame Sorge für Verbesserung bewirken würde.

In einem anderen Forum lese ich viel zu oft, dass selbst bei gemeinsamer Sorge der betreuende Elternteil in der Praxis die alleinige Sorge ausübt, um den anderen Elternteil auszusperren.

Was nützt es dem anderen Elternteil, dass er bei einigen Dingen gefragt erden MUSS, dann aber doch das umgesetzt wird, was der betreuende Elternteil will?!

Die Saache ist doch so irrwitzig (um nicht zu sagen zynisch), dass bei Trennung der Eltern die partnerschaftlichen Fähigkeiten mehr gefordert werden, als würden sie zusammen leben.
Und genau darin sehe ich den Grund, weshalb es so oft nicht funktioniert und i.d.R. der Vater nicht in der Lage ist, den Kontakt zu seinen kinder zu halten.

Das Papier macht aus Eltern, die nicht miteinander reden können, keine funktionierende Partner.

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Zustimmung.....

Antwort von Richie am 01.04.2003, 12:59 Uhr

Hallo Rainer,

.....zu deiner pragmatischen, vernunft-
orientierten Sicht.
Sie gilt leider nur für einen kleineren
Teil der Menschen mit solidem Selbstbe-
wußtsein.
Gerade auch hier im Forum finden sich immer
wieder Motive, in denen (werdende) Mütter
implizit ein Alleinbestimmungsrecht über
ihre Kinder voraussetzen und damit
einen willigen Vater abblocken und/oder
auf eine spätere praktizierte Vaterschaft
außer zu bezahlen vertrösten.
Ich denke freilich auch, daß Vaterschaft
spätestens nach der Geburt des Kindes
beginnt.
Auch du bist, soweit ich weiß, eben auch
ein 'Opfer' dieser A-Priori - Sorglosig-
keit, weil ihr als Eltern diese vorge-
gebene (gesetzliche) Schiene übernommen
und verinnerlicht habt und die Mutter
immer noch davon ausgeht, daß sie glatt-
weg befugt ist und das legitim sei, daß
sie a l l e i n Wichtiges bestimme.
Hat aber nicht das Kind gerade demgegenüber nicht das Recht, gleich-
berechtigte, auf Augenhöhe mitbestimmende
Eltern zu haben? MfG Richie

ps: Es ist immer wieder wohltuend, mi
dir ein kontrovers gesehens Thema zu
diskutieren - danke Rainer!

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Ich trage keinen Schlips......

Antwort von Richie am 01.04.2003, 13:08 Uhr

HalloPrinz,

.....auf den zu treten wäre:-)
Wenn der Vater alleinige Sorge nicht will,
kann sie das natürlich auch nicht erzwingen.
Bei mir war das nicht so, wie du vermutest.
Von dem, was d u willst, habe ich doch gar nicht geschrieben und da etwas unter-
stellt, um 'affig' zu sein. (:-(I)
A b w a r t e n? Also Vater auf Bewährung? Welche Delinquenz liegt denn
solchem Abwarten, solcher Bewährung zugrunde? MfG Richie

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Re: Unter rein pagmatischer Sicht......

Antwort von lucile am 02.04.2003, 10:25 Uhr

Hi Richie
Ich klinke mich hier auch nochmal ein. Auch wenns nur drum ist, den gefallenen Groschen in diesem Thread weiter zu geben.

Weiter oben wurde es von jemand auf den Punkt gebracht:

Die eine Seite sind die Rechte. Die stellst Du vorne an.
Die andere Seite sind die Pflichten.
Die Nichtausübung derer ist das, was so oft den Müttern das Leben so schwer macht.

Wenn Du all die hier abgesetzten Beiträge verfolgst. Erkennst Du, dass so oft die Rede davon ist, dass man sich wünscht es würde mehr Einsatz, Engagement, Interesse seitens des Vaters kommen.
So viele Väter würden offene Türen einrennen. Und wäre das Interesse dieser Väter so gross, möchte ich wetten, dass die Mütter gerne die Form-gemeinsame-Sorge ausüben.

Vergisst Du mit Deiner zwar im Ansatz richtigen Forderung nicht, dass hinter dieser "Rechteinforderung" oft auch dieses unberechtigte Gefühl steht, dass frischgebackene Mütter automatisch zum Abbild der eigenen Mutter verkommen müssen?
Von der zumindest erwartet mann in aller Regel, dass sie ohne Murren wäscht, kocht, Männern den Ego hinterer räumt und nebenbei ohne Murren oder Anspruch auf eigene Wertschätzung, auch noch Kinder erzieht.
Mir tut sich da ganz gewaltig das Gefühl auf, dass auch diese Haltung sehr tief in einigen Köpfen sitzt.

Grüsse
Heike,
die sich auf die modernen Männer freut *scherz*

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Abstrakt

Antwort von Richie am 02.04.2003, 11:36 Uhr

Hallo lucile,

.....hast du ja Recht.
Mir geht es ja nicht um eine 'Entschuldigung' von Vätern, sondern um
Erklärungen.
Die Rechte und Pflichten, denke ich, sind
insgesamt abhängig von ihrem selbstwert-
schöpfenden Gehalt.
Von daher denke ich, daß eben Väter, zumal
sie (biologischerweise) zunächst Zuschauer entstehenden neuen Lebens sind,
Probleme damit haben, motivierenden,
selbstwertschöpferischen Antrieb aus
ihrer Vaterrolle zu ziehen. Da hinein
müssen sie erst wachsen, indem Gesellschaft a u c h an der Wertstei-
gerung dieser Rolle mitwirkt und sie
nicht als unverheiratete zu rechtlosen
Zahllaffen verkümmert. MfG Richie

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Rechteeinforderung.

Antwort von Richie am 02.04.2003, 16:00 Uhr

Hallo lucile,

es ist nicht eine 'Rechteeinforderung', um die es mir geht, sondern um die Feststellung nicht vorhandener Rechte, Rechte, die überhaupt erst eine Plattform
für gleichberechtigte Elternschaft wären.
Es ist allgemeine Binsenweisheit, daß
engagierte, motivierte Mitarbeit an einer
gemeinsam beförderten 'Sache' nur bei
Mitbestimmung und Gleichrangigkeit der
'Mitarbeiter' möglich ist, nur bei ue Elternschaft soll das nicht gelten, komisch.
Ich werte deine Vermutung, hier walteten
noch mütterliche Rollenbilder, als glatten projektiven Irrtum, denn 1. war
von kochen, waschen und putzen keinerlei Rede im Zusammenhang mit einem 'Sorgerecht', und 2. halte ich trotz
vorhandener gesetzlicher Umstände ein
'Sorgerecht' für Väter von Mütter Gnaden
für blanken Unsinn, weil ich denke, daß
grundlegende Elternrechte nicht persönlichen individuellen Opportunitäten
und Willkürlichkeiten oder auch nur
subjektiv geschmacklichen Präfrenzen
unterworfen sein sollten.
Natürlich stehen Pflichten und Rechte Hand in Hand, z.Zt. aber haben eben
ue Väter (fast) keinerlei Rechte,auf deren
Basis unveräußerliche Elternpflichten einforderbar wären, und das a priori,
grundsätzlich und unbesehen.
MfG Richie

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