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von jamelek  am 28.10.2012, 19:45 Uhr

Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Hallo!

wie ja einige hier wissen, bekomme ich im März 2013 ein weiteres Baby. -Und freue mich riesig über dieses eigentlich nicht mehr erwartete kleine Wunder.

Mit dem Vater lebe zusammen -unverheiratet- aber manchmal weiß ich nicht so recht, wie lange noch. Jedenfalls möchte ich aufgrund diverser Vorfälle und in Kenntnis seines Charakters in Extremsituationen möglichst ein gemeinsames Sorgerecht vorerst umgehen. Jedenfalls zum momentanen Zeitpunkt. Vielleicht ändert sich meine Einstellung, wenn ich ihn im Umgang mit dem Baby erlebe. Mit dem Vater vom Großen pflege ich ja auch einen guten und regelmäßigen Kontakt/Umgang.

Zur Erläuterung, es geht nicht um regelmäßigen Umgang und co, sondern nur darum, mir nicht noch zusätzliche Probleme für die Zukunft aufzubürden.

Bei meinem Großen bin ich damals vor der Geburt zum Jugendamt, um die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Und genau dabei ist der KV von der Sachbearbeiterin darüber aufgeklärt worden, dass wir ja auch unbedingt eine Sorgeerklärung für den Vater abgeben sollten.

Wird das dort immer so gehandhabt? Sprich, momentan hoffe ich noch, dass der zukünftige KV meines Ungeborenen an solch Dinge wie gemeinsames Sorgerecht schlicht nicht denkt, muss ich damit rechnen, dass er im Jugendamt bei der Vaterschaftsanerkennung auch darauf aufmerksam gemacht wird?

Es ist diesmal ein anderes Jugendamt/anders Bundesland.

Wie würde es laufen, wenn wir nicht vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lasen?

LG Jamelek

 
16 Antworten:

Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Sternenschnuppe am 28.10.2012, 19:58 Uhr

Anerkennung macht auch das Standesamt. Die klären meist weniger auf.
Will er es aber haben, so sind zum Glück die Rechte der Väter gestärkt worden, und Du müsstest nachweisen können dass es dem Kindeswohl schadet.

Von daher. Macht es beim Standesamt und ansonsten wird das gemeinsame Sorgerecht überbewertet von den Müttern.
Schiesst er quer kannst jede Unterschrift ersetzen lassen vom Gericht.
Im Falle einer Trennung kannst Du durch die Alltagssorge eh fast alles alleine entscheiden.
Und wenn Du stirbst bekommt er das Kind eh, wenn er will und keine Hammerdinger dagegen sprechen.. Auch ohne Sorgerecht.

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Nachtrag

Antwort von jamelek am 28.10.2012, 20:14 Uhr

Stimmt, ich glaub wir waren damals auf dem Standesamt und nicht Jugendamt. Ist halt schon 12 Jahre her. Jedenfalls ist der KV in genau dieser Situation sehr genau über das Thema Sorgeerklärung aufgeklärt worden.

LG Jamelek

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Re: Nachtrag

Antwort von Sunny76 am 28.10.2012, 20:19 Uhr

Weiß der zukünftige Vater, dass er kein Sorgerecht bekommen soll?

Wir waren damals unverheiratet und als mein Sohn geboren wurde, bekam ich automatisch das alleinige SR. Als ich mich trennte, brach der Kontakt sowieso fast komplett ab. Geteiltes SR war damit niemals ein Thema.

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Re: Nachtrag

Antwort von Sternenschnuppe am 28.10.2012, 20:22 Uhr

Naja, irgendwo muss das ja geklärt werden und anerkannt werden.
Machst es nicht , verschiebt sich das "Problem" ja nur.

Daher wirklich mein Rat : Überbewerte das ganze nicht, Du wirst es im Falle des Falles eh nicht verhindern können. ( was ich gut finde wie oben schon gesagt )
Er hat damit mehr Rechte, ja, aber es liegt immer am Betreuungselternteil wie weit man sich damit abhängig und zum Bittsteller macht.
Zumindest in , nach meiner Schätzung, 95 % der Fälle.

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Mama_von_Ben am 28.10.2012, 20:27 Uhr

wir haben die vaterschaft auf dem standesamt anerkennen lassen (vor fast 3 jahren) der beamte las nur den namen meines sohnes vor,ob er richtig wäre und lies den vater unterschreiben.über das sorgerecht hat er nicht ein wort verloren.

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von spiky73 am 28.10.2012, 20:40 Uhr

hallo j.,

erst mal herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft, ich drücke alle verfügbaren finger und zehen für eine bilderbuchschwangerschaft und flutschgeburt!

der vater - ist das derjenige, wegen dem du damals umgezogen bist und bei dem du schon mal auf dem sprung standest?
bei mir ist das ja auch schon so lange her, fast auf den tag genau 13 jahre. mein ex hatte damals die vaterschaft ja vorgeburtlich anerkannt, und du erinnerst dich vielleicht, dass er amerikaner ist.
jedenfalls sind wir damals in frankfurt zum jugendamt und dann wurde uns gesagt, dass wir einen übersetzer benötigen, dass es nicht zulässig ist, wenn ich übersetzer. wir sind dann in blinden aktionismus ausgebrochen (zum glück konnten wir noch auf die schnelle jemanden auftreiben, eine nette junge dame, die auch ganz schnell im amt erschienen ist...), und ich war daher schon ziemlich aufgeregt, so dass die sache mit der vaterschaftsanerkennung an mir vorbeigerauscht ist wie ein uninteressanter film. die schwangerschaftshormone haben sicher ein übriges dazu beigetragen.

aber ich weiss noch ganz sicher, dass ich damals davon ausging, dass mit der vaterschaftsanerkennung auch gleichzeitig das sorgerecht geklärt ist (sprich, das gemeinsame dokumentiert wird) und ich muss - sobald die ganze sache über die bühne war - wohl eine frage in der richtung gestellt haben, bzw. eine bemerkung gemacht haben, auf die der urkundsbeamte dann mir gegenüber kurz und knapp geantwortet hat, dass das zwei verschiedene dinge sind, und dass wir eben aufgrund der vaterschaftserklärung nicht das gemeinsame haben. er hat das damals auch nicht groß meinem ex gegenüber dargelegt (das hätte dann ja die dolmetscherin auch übersetzen müssen), kann sein, dass er noch nachgefragt hat, ob wir das jetzt (also in dem moment) auch grad noch regeln wollten, und ich dann sagte, nee, das verschieben wir erst mal. mag sein, dass ich einfach auf die uhr geschielt hab, um die dolmetscherin nicht länger zu beanspruchen als nötig (das war halt eine ungeplante ausgabe für uns beide und mein ex und ich hatten da im kopf schon die uhr mitlaufen, lach).

aber wie gesagt, bei uns war es eben nicht so, dass der beamte da ganz konkret von sich aus drauf einging. damals war das gemeinsame sorgerecht eine sache, die ich meinem ex unbesehen eingeräumt hätte - es hatte nur deshalb keine priorität, weil ich ja noch davon ausging, dass wir heiraten würden, dann hätte sich die entscheidung eh erledigt.
und weil es sich dann ja mit der scheidung von ehefrau #1 so in die länge zog, er pünktlich zur geburt eh in amiland weilte, damit die karten neu gemischt waren und die gemeinsame zukunft dadurch völlig offen wurde war ich letztendlich schon froh über das alleinige sorgerecht (schon bei der eröffnung des ersten sparbuchs und nach dem ersten umzug mit kind beim ummelden etc.) - und nach der endgültigen trennung dann sowieso.

ich muss allerdings sagen, hätte mein ex mich auch später noch gefragt, ob wir uns das sorgerecht teilen können, wäre ich nicht prinzipiell dagegen gewesen. wir haben uns viel später auch nochmals darüber unterhalten. für mich war es halt schon eine große erleichterung, weil ich eben im fall der fälle seine unterschrift unter umständen nicht schnell bekommen hätte.
und er meinte, für ihn war es schon gut so und er wollte es auch nicht ändern. aber ich muss auch sagen, dass er eigentlich immer 'hinter meinen entscheidungen stand', was aber daran liegt, dass er ja auch das kind im alltag nicht erlebt und sicher auch spürt, dass er keine entscheidungen treffen könnte, die ein kind betreffen, das in einem ihm fremden land aufwächst...

lg, martina.

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Re: standesamt - jugendamt?

Antwort von spiky73 am 28.10.2012, 20:44 Uhr

leute, macht mich nicht schwach! ich bin plötzlich gar nicht mehr sicher, ob wir im jugendamt oder standesamt waren, lach.

aber ich gehe mal ganz vorsichtig vom jugendamt aus, weil das zuständige standesamt in einem anderen gebäudekomplex war (damals war frankfurt-mitte für uns zuständig, und das standesamt ist in einem nebentrakt des römer, wir waren aber ganz woanders)... *hmpf*

ich weiss nur noch, dass der mensch schipper hieß und dass er 'amtmann' unter die urkunde gesetzt hat...

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 28.10.2012, 21:12 Uhr

Wir waren beim Standesamt.
Aufklärung? Wenn der KV nicht davon angefangen hätte, wohl eher nicht.

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Rabenmutter am 28.10.2012, 23:07 Uhr

Hallo,

wir waren damals auch beim Standesamt zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung. Mir war wichtig dass er als Vater angegeben war damit - falls mir bei der Geburt etwas passiert - die Neugeborenen nicht erstmal ins Heim kommen bis geklärt ist, dass er der Vater ist.

Dort hat die Standesbeamtin dann gefragt, ob wir dann auch gleich eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgeben wollen...

Mir war damals ehrlich gesagt nicht wirklich in der gesamten Tragweite bewusst, was ich da unterschreibe. Da ich nicht Deutsche bin und nach der Trennung wieder zurückgegangen bin (wo ich übrigens die ganze Zeit über meine eigene Wohnung hatte und auch gemeldet geblieben war mit vollem Einverständnis des Vaters der Kinder) - hat das gemeinsame Sorgerecht ihm ein wunderbares Mittel an die Hand gegeben, um sich an mir zu rächen. (Ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen, er hat es mir bei einer Mediation selbst ins Gesicht gesagt).

Dadurch dass es über nationale Grenzen ging, konnte er mich nämlich wegen Kindesentzuges durch sämtliche Instanzen zerren, obwohl er die Kinder tatsächlich nie bei sich haben wollte.

Wie sagte eine Bekannte mal, als ich ihr die Geschichte erzählte: "Wärst Du doch nur in dem Moment, als Du unterschreiben solltest hingefallen und hättest Dir den Arm gebrochen!"
Besser hätte ich es auch nicht sagen können! *schiefgrins*

LG

Rabenmutter

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Birgit22 am 29.10.2012, 5:32 Uhr

Wir haben beides damals auf dem Jugendamt gemacht, Vaterschaftsanerkennung, sowie Sorgerechtserklärung. Damals hielt ich das für eine gute Idee.
Aus heutiger Sicht würde ich das nie wieder machen.
In den letzten beiden Jahren benötigte ich zwei mal die Unterschrift vom Vater. Eine für den Personalausweiss, sowie eine für das Konto bei der Bank.
Beim Personalausweiss hat er mich zappeln lassen, bis kurz vorm Abheben des Flugzeuges, zur Kontoeröffnung musste ich auch zwei Monate betteln.
Sich einfaach die Unterschriften ersetzen zu lassen, durch einen Richter, scheint zumindest hier, ein Unding zu sein. Ich habe mir die Finger wund telefoniert beim Jugendamt, und Gericht; ohne Ergebnis. Niemand wusste Bescheid, und konnte mir Auskunft geben.

Icch würde es nie wieder tun, schon gar nicht wenn ich davon ausgehen müsste, dass mir Unannehmlichkeiten ins Haus stehen, und ich hoffe, ich komme nie wieder in Not.

Ich würde einfach mal auf dem Standesamt anrufen, wegen der Vaterschaftsanerkennung ( ob man die zwingend benötigt, weiß ich nicht ), und wegen der Sorgerechtserklärung zunächst die Füße still halten.

Birgit

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Patti1977 am 29.10.2012, 7:41 Uhr

bei uns macht es nur das jugendamt.

ums sorgerecht gings dabei nicht. das geht glaub ich auch erst nach der geburt zu machen. aber da bin ich nicht ganz sicher.

nicht vorher anerkennen: dann hast kein unterhaltsanspruch gegen ihn nach der geburt es sei denn, du gibst ihn in der geburtsurkunde an, dann muss er nachträglich hin und anerkennen. am besten termin für dich allein beim jugendamt machen und beraten lassen.

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von kravallie am 29.10.2012, 8:46 Uhr

hallo jamelek!!

finde nur ich es lustig, dass niemand deine frage beantwortet hat??

wenn du es nicht machst, schreibt dich das jugendamt an und fragt nach dem vater. dann gibst du ihn an, sie schreiben ihn an, dann kann er "gestehen" oder auch nicht.

ich würde das in deinem fall auch genauso auf mich zukommen lassen!

alles gute!

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Pamo am 29.10.2012, 8:47 Uhr

Geh doch erst mal alleine hin und teste den Sachbearbeiter diesbezüglich. Wenn der "nichts taugt", dann probierst du einen anderen.

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Aprilscherz2000 am 29.10.2012, 9:12 Uhr

Ich hab bei meinem Jüngsten den Vater vor der GEburt eintragen lassen.Damit konnte er ihn dann beim Standesamt anmelden.Beim JA wurde dann extra darauf hingewiesen das wir das gemeinsamse Sorgerecht beantragen können, er selbst aber davor abriet.Und so haben wir das gelassen.

Gruss CHirssie

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Strategieempfehlung

Antwort von Rabenmutter am 29.10.2012, 11:47 Uhr

Hallo,

also, dann nochmal ganz konkret. Wie könntest Du vorgehen in dieser Situation?

1. Würde ich mir überlegen, ob für Dich die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung zwingend nötig ist.
Das ist eine Frage die nur Du selbst beantworten kannst.
Falls die Antwort "Nein" ist, entfällt ja die ganze Problematik. Zu berücksichtigen ist natürlich auch dass man die Vaterschaft ja auch nachgeburtlich eindeutig feststellen lassen kann. Allerdings kann das dann sehr aufwändig sein, falls es über das Gericht laufen muss und natürlich ist es auch nicht schön, wenn ein kleines Baby Blut abgenommen bekommt.

2. Falls die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung für Dich unabdingbar ist, würde ich folgendermassen vorgehen: Bei JA und Standesamt nachfragen, wie der Ablauf ist, ob z.B. die Beamten/Sachbearbeiter eine Anweisung haben in diesen Fällen die gemeinsame Sorge anzubieten (könnte ich mir vorstellen).

3. Ich denke dass Du damit rechnen solltest dass die gemeinsame Sorge zumindest angesprochen wird. Inwieweit Du dann dazu gedrängt wirst, hängt m.E. vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Deshalb würde ich mir vorher überlegen, wie Du in diesem Fall reagierst. Eine Möglichkeit wäre z.B. ganz überrascht tun und dann ganz freundlich sagen dass Du darüber doch noch gerne eine oder zwei Nächte schlafen würdest und Ihr Euch dann nochmal melden würdet...
Oder vielleicht fallen Dir ja noch andere Alternativen ein...

4. Sei Dir bewusst, dass die gemeinsame Sorge Deine Unterschrift voraussetzt und dass Dein Partner (und eventuell der Sachbearbeiter/Beamte) zwar psychologischen Druck auf Dich ausüben können, aber keiner kann Deine Hand nehmen, sie auf das Schriftstück führen und Dich zur Unterschrift zwingen.
Ich weiss, das klingt jetzt etwas drastisch, aber mir helfen solche kleine psychologischen Tricks immer, wenn ich mich durch meine Umgebung sehr in eine bestimmte Richtung gedrängt fühle die mir nicht behagt.

Ich drück Dir die Daumen, dass Du die richtige Lösung für Dich und das Baby findest.

LG

Rabenmutter

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Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von RayJay am 30.10.2012, 0:50 Uhr

Hallo. Hab jetzt die anderen Antworten nicht gelesen, schreibe dir aber trotzdem mal, da ich mich auch mit dem Thema beschäftige.
Bei meinem Sohn vor drei Jahren, haben wir die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt im Jugendamt gemacht und da wurden wir auch gleich erinnert oder dazu aufgefordert auch gleich die Sorgerechtsvereinbarung mit zu machen. Denke also schon, dass das gemacht wird.
Jetzt gibt es neuerdings (oder erst ab 2013) stärkere Gesetze für Väter. Wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht will, wird er es auch bekommen, egal was die Frau sagt, solange keine Kindswohlgefädung von ihm ausgeht...
Ich hab mich jetzt auch dazu entschlossen, dass wir wohl oder übel gS haben werden.
Zu deiner letzten Frage: Ohne Vaterschaftsanerkennung steht er halt nicht in der Geburtsurkunde und er braucht dir dann auch keinen Unterhalt bezahlen. Und er kann dich auch gerichtlich ab 2013 sehr einfach dazu bringen, dass du die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht Vereinbarung unterschreibst... Also erspare dir liebe den Stress, diese ganzen Ämtergänge nach der Geburt zu erledigen und mach es schon vorher.

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