Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 05.06.2019, 16:41 Uhr

Es ist vollbracht ...

Bezugnehmend auf meinen unten stehenden Post wollte ich Euch nur mitteilen, dass alles erledigt ist.
Ich habe mit meinem Ex Kontakt aufgenommen und ihm die Problematik geschildert und er schlug daraufhin vor, mir eine Generalvollmacht zu geben. Ich habe dann recherchiert und diverse Vorlagen für eine Vollmacht über Angelegenheiten der elterlichen Sorge gefunden und eine individuelle Version daraus gestrickt. Es ist jetzt quasi so, als ob ich das alleinige Sorgerecht hätte. Alles auf der Basis der juristischen Vorlagen des Netzes.
Und was soll ich sagen? Er hat ohne Probleme unterschrieben, wie auch schon beim Verzicht auf Versorgungsausgleich bei der Scheidung. Selbst ein Umzug in ein anderes Land wäre damit kein Problem, auch wenn das kein Thema ist.

Für uns ist es eine große Erleichterung, aber gleichzeitig ist es auch ein wenig traurig. Gerade auch, weil er noch meinte, dass wenn noch ein weiterer Punkt hinzukommen sollte, ich computertechnisch diesen Punkt unter "Sonstige Angelegenheiten" einfach einfügen soll. Dies ist gleichbedeutend mit "Ich will mit den Angelegenheiten unserer Tochter nichts mehr zu tun haben". Unabhängig davon, dass ich mich schon ihr ganzes Leben alleine um alles gekümmert habe und er mir nur entsprechende Einzelvollmachten im Fall der Fälle gegeben hat.

Auch wenn meine Tochter den Kontakt abgebrochen hat, tut ihr seine Gleichgültigkeit dennoch weh.

Danke nochmal für Eure Ratschläge.

Vg Charty

 
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