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Geschrieben von an.vas am 27.03.2013, 22:03 Uhr

Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Hallo,
Wollte ein Sparbuch für den kleinen aufmachen aber
da der Vater Problemlos auf dad Geld zugreifen kann
hab mir doch anders überlegt. Und zwar möchte ich
jetzt auf meine Name ein Sparbuch aufmachen und
den kleinen als begüntigten Eintragen. Aber ich bekomme
Sozialgeld habe jetzt viel darüber gelesen, dass man 150€
Jährlich jedoch 3100€ einsparen kann. Aber der kleine
wird von vielen ein bischen bekommen(zb von beiden omas
10€ monatlich von mir das selbe usw.) dann wird es schon
im Jahr mehr als 150€ sein. Könnte dann das Sozialat
trotzdem auf das Geld zugreifen obwohl das gAnze Geld
nicht von mir eingezahlt wurden und auch nicht für mich
(bzw für das Kind)???
Vielen Dank für ihre Antworten!!

 
17 Antworten:

Re: Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Antwort von mama.frosch am 27.03.2013, 22:22 Uhr

bekommst du alg2?

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Re: Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Antwort von leonessa am 27.03.2013, 22:25 Uhr

Ich persönlich kenne mich da nicht aus. Eine Idee wäre, wenn die Oma/der Opa ein Sparbuch für den Enkel aufmacht und monatlich einzahlt (und Du evtl. über ihren Namen dazu gibst?). Vielleicht sogar einen fest gelegten Sparvertag aufsetzen über eine bestimmte Laufzeit. Natürlich sollte der Enkel als Begünstigter eingetragen werden. Was allerdings mal ist, wenn die Eltern (also die Großeltern Deines Sohnes) pflegebedürftig werden und für die Heimunterbringung aufkommen müssen, weiß ich auch nicht.

Ist es denn noch möglich, eine "Lebensversicherung" oder "Ausbildungsversicherung" für das Kind abzuschließen? Das darf man doch nicht vorher kündigen - oder doch? Fällt mir nun gerade ein. Beratung würde ich mir allerdings von unabhängigen Menschen holen. An den Banken und Versicherungen wollen doch meistens nur die "Berater" Provisionen kassieren - zumindest meine Erfahrung (leider).

LG, Leonessa

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Auf wessen Name das Sparbuch läuft, dem gehört das Geld...

Antwort von Ralph am 27.03.2013, 22:27 Uhr

... alles andere ist rechtlich und damit auch für das Amt irrelevant.

Allerdings liegen die Freibeträge etwas anders... Kinder haben grundsätzlich 3.100,- € sogenanntes Schonvermögen. Bei Dir pro vollendetem Lebensjahr 150,- €, mindestens aber 4.100,- € zzgl. 750,- € für Anschaffungen. Wenn Du also 30 Jahre alt bist, wären es 4.500,- € plus 750,- € = 5.250,- €.

Das muß erst einmal zusammen kommen. Und Du wirst ja auch nicht ewig ALG II beziehen, sondern in absehbarer Zeit wieder arbeiten gehen, insofern besteht doch gar keine Gefahr.

Viele Grüße
Ralph

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Wenn die Großeltern pflegebedürftig werden...

Antwort von Ralph am 27.03.2013, 22:31 Uhr

... es ist ihr Sparbuch, also auch ihr Vermögen.

Ralph

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Re: Auf wessen Name das Sparbuch läuft, dem gehört das Geld...

Antwort von mama.frosch am 27.03.2013, 22:38 Uhr

na aber diese spar-freibeträge ergeben sich doch aus dem, was man selbst spart, oder?

wenn oma und opa dem enkel monatlich zehn euro aufs konto zahlen würde das doch als einkommen gerechnet?

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30,- € sind doch frei im Monat! :-)

Antwort von Ralph am 27.03.2013, 22:49 Uhr

Und, ganz ehrlich, da findet bei mir auch ein innerer persönlicher ziviler Ungehorsam statt. Diese 10,- € von Oma und Opa will ich am besten gar nicht wissen und hören...

Mein Spruch an meinen Fachassistenten ist dann immer: "Das sind doch nicht die Leute, die ins Beuteschema passen!" Soll heißen: Einen Mann, der mir sein Aktienvermögen vom 300.000,- € verschweigt oder der seit 3 JAhren monatlich eine ausländische Rente nicht angegeben hat, habe ich eher (und viel lieber) im Fokus als ausgerechnet den Spargroschen eines Kleinkindes.

Ralph

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Re: 30,- € sind doch frei im Monat! :-)

Antwort von mama.frosch am 27.03.2013, 22:51 Uhr

wie, ein kind darf bis zu 30 euro im monat von sonstwem zb aufs sparbuch bekommen, ohne dass das angerechnet wird? also können oma und opa zb zum geburtstag 20 euro aufs sparbuch überweisen?

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Was ist mit einer "Schenkung"?

Antwort von leonessa am 27.03.2013, 22:55 Uhr

Angenommen, Deine Eltern leben noch (hoffentlich) 10 Jahre, dann darf doch die "Schenkung" an Deinen Sohn nicht mehr angetastet werden?. Wenn nun Deine Eltern Deinem Sohn statt 120 Euro im Jahr 1200 Euro einfach so "schenken" - dann dürfte das doch ihm gehören und muss auch nicht zurückgezahlt werden - wenn sie innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht pflegebedürftig werden.... Stimmt das so?

Andererseits bei 1200 Euro in 10 Jahren würde ich eher überlegen, ob direktes Geld (investiert in Musikschule, etc. ) von den Großeltern nicht besser angelegt ist. Wie Ralph schon schrieb - ewig wirst Du hoffentlich nicht Harz 4 beziehen...

LG, Leonessa

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Re: Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Antwort von Catmu am 28.03.2013, 7:41 Uhr

Du kannst ein Sparbuch auf dein Kind laufen lassen, OHNE dass irgendjemand sonst außer dir verfügungsbefugt ist.

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Frage dazu....

Antwort von Christine-HH am 28.03.2013, 8:23 Uhr

Eine Bekannte steht kurz davor, ALG II zu beziehen, ihr Kind geht zum Musikunterricht, was die Bekannte aber nicht selber finanzieren kann. Oma und Opa überweisen monatlich ca. 30 Euro auf das Konto der Bekannten, damit der Musikunterricht stattfinden kann. Was wäre, wenn sie ALG II bezieht und eventuell eine Kontoprüfung anstünde? Bekäme sie da Probleme wegen der 30 Euro?
LG Christine

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Re: Frage dazu....

Antwort von Catmu am 28.03.2013, 8:49 Uhr

Kann ich mir nicht vorstellen.

Können die Großeltern es nicht an die Musikschule direkt überweisen? Oder eine Zweckbindung angeben?

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Re: Frage dazu....

Antwort von shinead am 28.03.2013, 8:55 Uhr

Wir hatten das Thema schon mal. Da ging es um eine Krankenzusatzversicherung, die vom Kto der Empfängerin abgezogen wurde, die Mutter allerdings den Betrag monatlich überwiesen hat.

Die Überweisung wurde als Einkommen angesehen und der H4Betrag entsprechend gekürzt. Daher würde ich auf jeden Fall mit den Großeltern sprechen, damit sie den Betrag direkt an die Musikschule überweisen.

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ähmmm Ralph...........

Antwort von Aprilscherz2000 am 28.03.2013, 9:09 Uhr

.........im Januar war ich auf nem Infovormittag von der Arge bezüglich Hartz IV und da wurde nichts mehr von dem Schonvermögen der Kids gesagt.Auf nachfragen wurde dann gesagt, das ein Kind (genauso wie die Eltern) nur 150€ pro Lebensjahr haben darf und nicht mehr die 3.100€ wie früher.Wurde das nur in NRW geändert oder auch bei euch?

LG Chrissie

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Das ist falsch, allerdings auch ein Teil meiner Info von gestern...

Antwort von Ralph am 28.03.2013, 12:09 Uhr

Das Schonvermögen ist bei Eltern und Kindern gleich, und zwar 150,- € pro vollendetem Lebensjahr, mindestens aber 3.100,- €. Bei §12 SGB II handelt es sich um Bundesrecht, deshalb muß es zwingend überall gleich sein, auch in NRW.
Meine 4.100,- €, die ich gestern erwähnte, sind überholt und irgendwann einmal auf 3.100,- € herabgesetzt worden, bin da allerdings nicht alleine, eine Blitzumfrage unter den Kollegen ergab, daß die auch alle noch mit 4.100,- € im Kopf herumlaufen...

Snoopy

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Re: Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Antwort von Schippchen am 28.03.2013, 13:43 Uhr

Ein Kind darf 100,- Euro im Monat Taschengeld sparen, höchstens etwas über 3000,- an Vermögen haben, wenn ich das recht erinner. Habe ich vor einem Jahr mal nachgeschaut.

Ich an deiner Stelle würde einfach mit der Bank reden und das klären, dass der Vater nicht ohne deine Einverständnis da ran darf, dann kannst du ja immer noch nein sagen.

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Re: Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Antwort von shinead am 28.03.2013, 15:22 Uhr

Geht rein rechtlich bei gemeinsamen Sorgerecht nicht.

Sparbücher sind sogenannte "Oder-Konten". Beide sorgeberechtigten Elternteile können unabhängig voneinander bei Vorlage des Sparbuches Verfügungen veranlassen.

Es gibt noch sogenannte "Und-Konten". Dabei müssen beide sorgeberechtigten bei Verfügungen unterschreiben.

Aber das nur die Mutter verfügungen bei einem Minderjährigen-Konto machen darf, geht rein rechtlich nicht. Die Angestellte vor Ort kann das zwar abnicken, die Auszahlung verweigern darf die Bank dann trotzdem nicht.

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Re: Darf man ein Sparbuch bei Sozialhilfe haben?

Antwort von Pamo am 28.03.2013, 19:10 Uhr

Aber doch nicht, wenn der KV sorgeberechtigt ist? Der kann dann nämlich zugreifen!

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