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Geschrieben von Neuanfang2016 am 04.04.2017, 15:03 Uhr

Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Leider habe ich ab Sommer ein echtes Problem, eigentlich auch jetzt schon, aber im Moment kann ich es noch irgendwie lösen.

Unser Kindergarten bietet leider nur Betreuung ab 7:30 Uhr an, ich muss um 8Uhr auf der Arbeit sein, fahre 40 Minuten. Ihr könnt euch vorstellen was das Morgens für ein Spaß ist.

Jetzt kommt die Große im Sommer in die Schule, diese wird aber die meiste Zeit erst zur 2. Stunde anfangen. Ich kann das einfach zeitlich nicht hin bekommen.

Der Vater der Kinder macht Nachtschicht und hätte Morgens nach der Schicht die Möglichkeit die Kinder zu betreuen, sagt aber das er wegen Fitnesssstudio das nciht schaffen würde, denn dann könnte er da nach der Arbeit nicht mehr jeden morgen hin und es wäre mein Problem wie ich das mit unseren Kinderen mache, schließlich sei er ja nur am Wochenden zuständig.

Meinem Arbeitgeber habe ich vorgeschlagen eine Stunde später anzufangen und dafür Mittags eine länger zu machen, dem gefällt das leider nicht und ist damit nicht einverstanden. Auch müsste die Große dann bis 15Uhr in der Schule bleiben, dass finde ich jetzt auch zuviel.

Tja jetzt steh ich hier, allein mit allem und niemand hilft so wie versprochen.

Kann ich den Vater übre das Jugendamt oder so zur Mitarbeit verdonnern lassen? Ich kann ja schlecht meinen Job kündigen.

 
18 Antworten:

Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von Möhrchen am 04.04.2017, 15:24 Uhr

Nein - diese Mühe und Energie kannst Du Dir sparen; wie sollte das auch aussehen?

Darüber hinaus würde ich es grundsätzlich tunlichst vermeiden, mich in die Abhängigkeit von Menschen zu begeben, die eh keinen Bock haben...das führt zu keiner guten Situation.

Was mich etwas wundert: warum wird die Schule meist erst zur 2.Std. anfangen? Da müsste es m.E. vorher ein Betreuungsangebot o.ä. ab spätestens 8 Uhr geben.

Klar ist 15 Uhr nicht sooo toll...aber sie ist sicher nicht das einzige Kind dort. Meine Tochter war auch die überwiegende Grundschulzeit bis 16 Uhr in der Betreuung der Schule...

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von Zwerg1511 am 04.04.2017, 15:50 Uhr

Also ich würde auch mal nach Betreuung vor der Schule fragen. Bei uns ist in der ersten Klasse auch meist erst ab 08.40 Unterricht (bis auf einen Tag). Aber die Betreuung ist ab 07.00 geöffnet.

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nein, kannst du nicht. Das JA wird das auch nicht machen.

Antwort von Marianna81 am 04.04.2017, 17:03 Uhr

suche lieber nach anderen Möglichkeiten. Evtl. Eltern aus dem KiGa oder Schule? Verwandtschaft, Freunde, Nachbarn?

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von mf4 am 04.04.2017, 17:09 Uhr

Oh Mann... bevor ich den Ex darum betteln müsste seine eigenen Kinder zu betreuen und er es ablehnt würde ich mir eine zuverlässige Alternative organisieren.
Bis 15 Uhr bleiben finde ich für ein Schulkind nicht schlimm. Meine waren immer gern im Hort.

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von Bubenmama am 04.04.2017, 17:13 Uhr

Ich würde mich nicht von ihm abhängig machen. Über Jugendamt , etc etc eine alternative Betreuung suchen. Da bist du auf der sicheren Seite. Wenn er eh schon keine Lust dazu hat.

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von Bubenmama am 04.04.2017, 17:13 Uhr

Ich würde mich nicht von ihm abhängig machen. Über Jugendamt , etc etc eine alternative Betreuung suchen. Da bist du auf der sicheren Seite. Wenn er eh schon keine Lust dazu hat.

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von WurmsMama am 04.04.2017, 20:09 Uhr

Du könntest doch in deinen Arbeitgeber fragen, ob Du um 8:15 Uhr anfangen kannst um nicht gleich eine Stunde nach hinten verschieben zu müssen. Dann kanst du das Kitakind um 7:30 Uhr abgeben.

Bei dem Schulkind würde ich nach Frühbetreuung fragen. Wie weit ist die Schule? Ggf. alleine gehen lassen?
Mein Sohn ist auch bis 15:45 in der Schulbetreuung. Er beginnt morgens immer um 8 Uhr in der ersten Klasse.

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von mf4 am 04.04.2017, 20:16 Uhr

Nachmittags Hort ist doch super.
Hausaufgaben werden gemacht, er kann spielen usw.
Nach der Arbeit hetzen, Kind abholen um es dann zum Einkauf mit zu zerren ist weniger funny.

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von pauline-maus am 04.04.2017, 22:06 Uhr

Ich fange generell 7.15 Uhr an zu arbeiten, die Schule beginnt 7.40uhr. Deshalb musste meine Tochter in der ersten Klasse in den fruehort.
Gearbeitet habe ich nachmittags bis 15.00 und auch bis 19.00 ( natürlich mit laaaanger Pause dazwischen), da stand dann auch hort auf dem Plan. Zusätzlich waren die Großeltern greifbar.
Meiner Tochter hat der Hort immer gut gefallen, viele Kinder,viel Spiel und Spass.
Der Vater musste somit nicht sein leben umkrempeln , nur weil er ein Kind hat( hat Spuren von Ironie)
Der hort wird uns fehlen auf dem Gymnasium...aber auch da finden sich Wege

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von clarence am 05.04.2017, 8:47 Uhr

Nein, die Kinder meinem Ex zu geben, der noch dazu keine Lust hat - käme für mich nicht in Frage.
Kannst du sie ev. in dieser Zeit zu einer Freundin (die vielleicht auch ein Kind in der Schule hat wo sie dann gemeinsam in die Schule gehen können), Oma,... geben?

Bei uns fängt die Schule auch erst um 7:40 Uhr an, ABER die Frühbetreuung ist ab 7:15 Uhr (oder 7 Uhr, weiß nicht so genau). Erkundige dich mal in der Schule ob es eine Frühbetreuung gibt.

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.04.2017, 9:27 Uhr

Hast Du wirklich Lust, jeden Morgen zu zittern, ob er nicht doch kurzfristig einen Grund findet, die ihm aufgezwungene Betreuung abzusagen? Selbst wenn es theoretisch ginge, ihn dazu zu verdonnern - ich hätte zu viel Angst um mein Nervenkostüm.

Hier war jahrelang einmal die Woche morgens eine Klassenkameradin von KindKlein, deren Mutter an dem Tag früher zur Schicht mußte. Sie kam zwischen 7:00 Uhr und 7:15 Uhr zu uns, hat manchmal noch bissi was gegessen und ansonsten mit großen Augen das allmorgendliche Chaos bei uns beobachtet, bis sie sich dann gemeinsam mit KindKlein auf den Weg gemacht hat.

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@clarence

Antwort von Möhrchen am 05.04.2017, 10:11 Uhr

...bei euch fängt die Schule "erst" um 7:40 Uhr an?!

Hier startet die weiterführende Schule um 7:45 Uhr und das finde ich schon früh...

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von Stuff84 am 05.04.2017, 11:52 Uhr

Mir nutzt der Hort aber nichts, weil ich trotzdem die Kleine erst ab 7:30 abgeben kann. Mein Arbeitgeber ist eben mit der veränderten Arbeitszeit nicht einverstanden und außer meinem Ex hat in der Familie leider sonst keine Möglichkeit.

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Re: Zweitnick?

Antwort von spiky73 am 05.04.2017, 12:29 Uhr

???

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Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Antwort von pauline-maus am 05.04.2017, 12:36 Uhr

der frühhort beginnt hier 6.00uhr

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Re: @Möhrchen

Antwort von spiky73 am 05.04.2017, 12:36 Uhr

Ist hier auch so.

K1 besucht seit diesem Schuljahr eine ca. 20 km weit entfernte weiterführende Schule, die um 7.45 Uhr beginnt. Ihre alte Schule im Ort begann dagegen um 8.10 Uhr und ich konnte sie hin fahren bzw wenn sie bei meinen Eltern schlief, musste sie nur die Straßenseite wechseln.

Hier sind die Verbindungen mit Bus und Bahn so unterirdisch schlecht, daß sie für die relativ kurze Distanz 90 Minuten benötigt und um kurz vor sechs aus dem Haus muss, also steht sie kurz nach fünf auf.
Und mittags braucht sie noch länger: Bei Schulschluss um 12.45 Uhr ist sie dann kurz nach drei zuhause.
Da ist der Tag dann natürlich gelaufen...

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Re: Zweitnick?

Antwort von Bookworm am 05.04.2017, 13:08 Uhr

Da steht oben ja als Nick: "Neuanfang 2016", vll. gibt es ja noch einen alten Nick??

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7:25 Uhr

Antwort von mf4 am 05.04.2017, 20:00 Uhr

ist hier Schulbeginn

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