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Geschrieben von Lita am 24.04.2017, 17:01 Uhr

Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Ich bräuchte mal euren Rat. In den vergangenen Jahren hat mein Ex mehrere Fahrtstunden von uns entfernt gewohnt und unsere Tochter an den (meisten) Wochenenden besucht. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich habe von ihm immer regelmäßig Unterhalt bekommen. Es gab nie Zoff - wir verstehen uns eigentlich sehr gut und sind uns in allen wesentlichen Belangen immer einig gewesen.

Nun ist er wieder in unsere Nähe gezogen und hat verkündet, dass er gerne zum Wechselmodell übergehen würde. Und da in ein paar Wochen seine neue Freundin mit ihrem Kind bei ihm einzieht und er dann höhere Ausgaben hat, möchte er dann auch eigentlich keinen Unterhalt mehr zahlen. So weit so gut (bzw. schlecht), allerdings hat sich im Laufe des Gesprächs herausgestellt, dass er seine Arbeitszeit keinesfalls reduzieren kann, sondern der Plan ist, dass seine Lebensgefährtin sich dann um unsere Tochter kümmert. Sie arbeitet nämlich nur stundenweise und ist tagsüber zuhause.

Ich finde das nicht ok. Weiß aber nicht, ob es mir überhaupt zusteht, das nicht ok zu finden Dazu muss man wissen: Er arbeitet im Außendienst. Kommt spät heim (oft auch gar nicht). De fakto wäre es also ein Wechselmodell zwischen mir und der Lebensgefährtin (die mir nicht wohlgesonnen ist und nicht an einem Kennenlernen interessiert) - nicht zwischen mir und ihm. Völlig unabhängig vom Unterhaltsthema verursacht mir das Bauchschmerzen. Gleichzeitig finde ich es aber auch logisch, dass jeder in seiner Betreuungszeit entscheiden kann, wer auf das Kind aufpasst. Ich würde mir auch nicht vorschreiben lassen wollen, wer mal zum Babysitten kommt. Aber ich finde wenn diese mir fremde Person so maßgeblich die Betreuung übernimmt, ist das etwas Anderes. Oder liege ich da komplett daneben?

Der fehlende Unterhalt ist natürlich auch ein Riesenproblem. Ich müsste sicher umziehen. Wäre ein Drama für unsere Tochter, die hier sehr verwurzelt ist. Aber das fällt dann wohl eher in die Kategorie "Pech gehabt". Helft mir doch mal meine Gedanken zu ordnen

 
14 Antworten:

Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von Zwerg1511 am 24.04.2017, 17:10 Uhr

Also rechtlich können Dir sicher die anderen besser weiterhelfen, aber:

Warum sollst Du keinen Unterhalt mehr bekommen? Klar fällt das zweite Kind auch in die Berechnung, aber dann wird der Unterhalt gemindert und nicht beim ersten Kind gestrichen.

Dem Wechselmodell würde ich unter den Umständen auf gar keinen Fall zustimmen. Für mich hört sich das so an, als ob der Vater mit dem Wechselmodell die Unterhaltszahlungen umgehen möchte. Deine Tochter hat zu ihrem Vater eine gute Bindung, aber wenn sie in erster Linie durch die neue Lebensgefährtin betreut werden soll, sieht sie ja den Vater nicht öfters. Schon gar nicht würde ich ein Wechselmodell praktizieren, wenn die Hauptperson, die das Kind betreuen wird, sich weigert mit mir zu sprechen. Wechselmodell heißt enge Abstimmung zwischen allen Parteien. Da geht es um alle Belange des Kindes: Kindergarten, Schule, Gesundheit usw.

Ich würde mir schnellstens einen Anwalt nehmen.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von Zwerg1511 am 24.04.2017, 17:18 Uhr

Habe noch gesehen, dass es ja das Kind der Lebensgefährtin ist. Dann dürfte sich meines Wissens an dem Kindesunterhalt für Euch gar nichts ändern.

Aber wie gesagt, hier würde ich mir einen Anwalt nehmen.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von shinead am 24.04.2017, 17:49 Uhr

Zum Unterhalt:
Selbst im Wechselmodell muss ggf. (z.B. bei großem Einkommensunterschied der Eltern) weiterhin Unterhalt gezahlt werden. Er kann gerne mit seiner Freundin zusammenziehen und (fast) alle Kosten dafür übernehmen, aber eben nur, wenn er es sich auch leisten kann.

Zum Wechselmodell:
Unter den Umständen würde ich dem Wechselmodell nicht zustimmen. Das bisherige Umgangssystem hat sich offensichtlich über die Jahre etabliert und eine reine Fremdbetreuung des Kindes im Wechselmodell kann m.E. nicht Sinn und Zweck sein, schon gar nicht wenn die Betreuungsperson nicht mit Dir spricht.

Was sagt denn Deine Tochter zu dem Thema?

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von Susanne.75 am 24.04.2017, 17:52 Uhr

Der Unterhalt ändert sich meines Wissen nach aufgrund des Wechselmodells und nicht aufgrund des anderen Kindes.

Wie alt ist denn eure Tochter? Wie findet sie seine Freundin? Möchte sie überhaupt etwas am Umgang ändern? Sie würde dich schließlich deutlich seltener sehen.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von desireekk am 24.04.2017, 18:43 Uhr

Nun, die neueste dt. Rechtsprechung sagt ja, dass das Wecjhselmodell zu favorisieren ist.

ABER zum Wohle des Kindes.

"Wohle des Kindes" hier ist ja wohl, dass es mehr Zeit mit beiden Eltern verbringen kann.
Übrigens sieht das BGB vor

ich würde so vorgehen:

einen Termin beim Jugendamt vereinbaren, der KV soll kommen.

Dann fragen:

Was will er mit dem Wechselmodell bezwecken?
Dass sein Kind mehr Zeit mit ihm verbringen kann?

... wenn er das bejaht hat:

wie will er denn sicherstellen dass sein Kind mehr Zeit mit IHM (!) verbringt wenn er arbeitet wie bisher und viel unterwegs ist, nicht spontan kommen kann wenn SEIN Kind krank ist in der Woche wo ER für das Kind zuständig ist, etc.
Wo ist da der höhere Benefit für das Kind?
DARUM geht es. DAS muss ihm klar sein.
ER will das Wechselmodell zum Wohle des Kindes, NICHT zum Wohle seines Geldbeutels.
Und: ob er mehr Kosten hat weil seine Freundin zu ihm zieht kann dem Kind (und Dir) wurscht sein.

Was mich zum Unterhalt bringt:
Grundsätzlich hebt sich der gegenseitige Unterhaltsanspruch auf, aber:
Wenn ein Elternteil mehr verdient als der andere, kann ggf. ein Ausgleich fällig werden.
Zudem ist zu diskutieren was mit Fixkosten geschieht wie Haftpflichtversicherung, ggf. sonstige Versicherungen, KiGa-gebühren, Musikunterricht, Sportvereine, Arztkosten, etc.

Und ich würde auch DEUTLICH diskutieren dass das Wechselmodell nur zum WOHLE des Kindes ist, wenn sich die Eltern einig sind UND ALLE Beteiligten an EINEM Strang ziehen, miteinander kommunizieren, etc.

Nachdem das von ihm bejaht wurde:
... Frage an den KV: wie passt da eine kommunikationsverweigernde neue Freundin mit rein, die anscheinend maßgeblich hier mitspielen soll/will nach seiner Idee? Kann sie Eure gemeinsamen Vorstellungen umsetzen?

Wie gesagt: es geht um das Kind!

Gruss

D

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von Lita am 24.04.2017, 19:11 Uhr

Danke euch. Beruhigt mich schon, dass meine Bedenken anscheinend nicht völlig aus der Luft gegriffen sind. Nach unserem Gespräch war ich ziemlich verunsichert, weil er so gar kein Verständnis dafür hatte, dass ich die Idee nicht super fand. Denn schließlich hätte ich dann auch endlich wieder mehr Zeit für mich, könnte im Beruf wieder durchstarten (arbeite aber sowieso schon Vollzeit, allerdings mit viel Home Office, insofern würde sich da nicht viel ändern) und und und....

Zu den Fragen:

Ja, er verdient deutlich mehr als ich.

Ja, ich weiß dass das Kind der Lebensgefährtin nicht relevant ist, was den Unterhalt betrifft. Er begründet das Streichen des Unterhalts mit dem Wechselmodell, nicht dem anderen Kind.

Unsere Tochter ist 10. Sie versteht sich sehr gut mit der neuen Freundin. Die geht wohl sehr lieb mit ihr um. Aber ihr ist auch nicht bewusst, dass diese keinen Kontakt zu mir haben möchte. Da wäre sie vermutlich solidarisch mir gegenüber und würde das doof finden.

Wenn man sie fragt, was sie sich wünscht, antwortet sie: "Ich will gar keine feste Regelung. Ich will jeden Tag spontan entscheiden wo ich hingehe." Ich glaube wenn sie noch 2-3 Jährchen älter ist, ist das in der Tat keine doofe Lösung, aber im Moment aus diversen Gründen nicht praktikabel. Dafür ist sie noch nicht selbstständig genug, mag auch noch nicht alleine zu Hause sein. Man muss also schon gucken, dass jemand da ist wenn sie aus der Schule kommt. Striktes Wechselmodell findet sie selber total doof - das hat sie mehrfach ausdrücklich gesagt.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von kleineTasse am 24.04.2017, 19:12 Uhr

Ich würde zum Anwalt gehen und mit ihm alles daran setzen, dass das Wechselmodell nicht zustande kommt. Wo ist denn da noch das "Wohle" der Kleinen? Mit dir will die Lebensgefährtin nichts zu tun haben, aber für die Kleine Ersatzmutti spielen. Das würde mich richtig anko... (entschuldige) und ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit mein Kind dieses komische Wechselmodell erspart bleibt. Dem Vater würde ich was husten. Also ab zum Anwalt und auf in den Kampf. Lustig, dass die Lebensgefährtin dich ignoriert und kein Wert auf ein Kennenlernen legt. Aber deine Tochter soll halb bei ihr wohnen. Sehr infantiles Verhalten! Lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen und lass dich bei dem Vater der Kleinen auf nichts ein. Keine mündlichen oder schriftlichen Zusagen. Sprich erst mit einem Fachmann. Der kann ihn anschreiben und darauf darf der Vater dann Bezug nehmen. Alles Gute und lass dich nicht unterkriegen!

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von fsw am 24.04.2017, 20:43 Uhr

Der Hauptgrund scheint für ihn ja zu sein,Unterhalt zu sparen.Sehr schlau... .Wechselmodell funktioniert nur,wenn ihr euch Beide einig seid.Da er in seinem Job nicht kürzer tritt und die Neue Pflichten übernehmen soll,welche Seine sind,würde ich definitiv nicht zustimmen.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von trauriger-engel am 25.04.2017, 6:28 Uhr

Hihi, mein Ex dachte auch durch seine Partnerin müsse er doch weniger zahlen aber nein. Durch das zusammenleben minderte sich sein Selbstbehalt um 100€ und Schwups hatte ich meinen Unterhalt wieder.
Ich weiß das beim Wechselmodell die hälfte des Kindergeld zusteht. Aber weniger Unterhalt? Euer Kind kann ja nichts dafür das die beiden zusammenziehen.
Hast du ihr das mal erklärt was der Papa arbeitet und das er unter der Woche wenig da wäre? Würde sie denn nur mit der Freundin alleine bleiben? Das muss ihr bewusst sein.
Wie wäre es mit einer Probewoche? Einfach um erst einmal zu schauen ob das überhaupt klappt und damit deine Tochter sich ein Bild machen kann wie es abläuft. Parallel Jugendamt oder Anwalt zum vermitteln einschalten. DENN Kindswohl ist nicht verbessert wenn das Kind den Papa gar nicht sieht in der Zeit.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von shinead am 25.04.2017, 8:59 Uhr

>>Ja, er verdient deutlich mehr als ich.

Dann würde er selbst beim Wechselmodell nicht um Zahlungen an Dich herum kommen. Sag' ihm das mal. Vielleicht wird das Wechselmodell dann weniger attraktiv.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.04.2017, 9:31 Uhr

Eine Änderung des Ist-Zustands ist eigentlich nur sinnvoll, wenn sie eine deutliche Verbesserung FÜR DAS KIND bringt - und das sehe ich hier nicht.

Ich würde eine Beratung beim Jugendamt einfordern und da freundliche "Ja, aber...."-Geräusche machen. Parallel würde ich mich jedoch schon mal nach einem guten Anwalt umschauen. Und ich würde den ohne Unterhalt drohenden Umzug durchaus in die Waagschale werfen, denn das Kind wird aus der gewohnten Umgebung herausgerissen - und das nur, damit die Next des KV sich kümmern kann? Wo ist da der Vorteil für's Kind?

Das Thema ist eh bald durch, denn in dem Alter werden die Freunde immer wichtiger. Ein Kumpel von KindKlein beendete auf eigenen Wunsch mit 12 das Wechselmodell und wohnte nur noch bei der Mutter, weil es zu kompliziert war, den Freunden immer zu erklären, wann er wo zu erreichen sei. Und "Kümmern" ist ja auch nicht mehr wirklich nötig.

Ich habe den dumpfen Verdacht, daß die Harmonie zwischen dem KV und Dir vor allem auf Deiner Leidensfähigkeit beruht. Ich wäre jedenfalls nicht einig mit jemandem, der sich hinter seine kontaktverweigernde Lebensgefährtin stellt.

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praktisch gedacht vom Ex, Respekt!

Antwort von KKM am 25.04.2017, 13:46 Uhr

Die neue Lebensgefährtin ist wahrscheinlich wegen des eigenen Kindes nicht oder nur geringfügig in Teilzeit beschäftigt.

Ist also eh zu Hause, da spielt es eigentlich auch keine Rolle, ob sie auf 1 Kind oder 2 Kinder aufpasst.
Vielleicht ist es sogar unkompliziert, wenn sich die Kinder gut vertragen.

Und den Unterhalt für das eigene Kind kann man dann in der eigenen Familienkasse behalten....

Super, für alle Beteiligten, nur nicht für die Mutter und nur unwesentlich super für das Kind.

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Re: Betreuung durch neue Lebensgefährtin

Antwort von mf4 am 25.04.2017, 19:38 Uhr

Verklicker ihm, dass er weiterhin Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind 50% bei ihm ist. Lass dich den neuen UH vorher schon mal durchrechnen um mit Fakten zu glänzen.
Ich nehme an, sein Interesse am Wechselmodell wird dann kleiner werden.

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Re: praktisch gedacht vom Ex, Respekt!

Antwort von Lita am 26.04.2017, 13:39 Uhr

Genauso ist es. Und ja - ich verstehe, dass sich für ihn diese Lösung total anbieten würde. Wenn die Situation umgekehrt wäre und ich einen Partner hätte, der viel zuhause ist und gerne auf meine Tochter aufpasst wenn ich arbeite, wäre ich auch nicht abgeneigt. Vor allem wenn sich dadurch auch noch meine finanzielle Situation verbessert. Ich würde diesen Menschen ja auch lieben und ihm vertrauen.

Allerdings hätte ich vollstes Verständnis wenn mein Ex davon nicht begeistert wäre und dieses Verständnis geht ihm leider ab :/

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