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Geschrieben von Piepsy am 10.02.2017, 16:44 Uhr

Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Hey ihr Lieben,
Ich bin etwas verstört...vllt könnt ihr mir helfen.
Wie ist das mit dem Elterngeld für den 13+14 Monat? Ich hätte dieses beantragt da ich ja alleinerziehend bin. Habe auch alles eingereicht was verlangt war. Jetzt wurden die Monate nicht bewilligt weil ich keinen steuerbescheid eingereicht habe... was ist das? Ich war beim Finanzamt und habe dort extra einen schrieb geholt und eingereicht. Da ich immer wenig Geld verdient habe, habe ich auch nur eine Steuererklärung gemacht. Wie bekomm ich denn jetzt meinen 13+14. Monat? Es steht mir doch zu dachte ich :(

Jetzt zu einem anderen Thema. Der Vater meines Kindes hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt. Mitunter auch weil ich Angst davor habe. (Bin der meinung das durch die Anerkennung die Tür zum Sorgerecht geöffnet wird) Er sieht das Kind unregelmäßig dann wenn er Zeit hat. Vllt könnt ihr mir ein paar Sorgen nehmen um alles entspannter zu sehen.
Meine Sorge ist, das er das geteilte Sorgerecht bekommt. Es würde sehr viele Probleme zwecks Unterschriften geben oder sonstigen Dingen. Er ist viel unterwegs und auch nicht für kurzfristige oder auch etwas langfristigere Dinge zu greifen. Er sieht das Kind und hat ja alles was er in dem Sinne will und das Kind hat ihn. Da dieses ja da ist ist das geteilte Sorgerecht für mich Blödsinn und hätte nichts mit dem kindeswohl zu tun sondern nur mit ärger zwischen uns als Eltern. Wie wahrscheinlich ist es das er dieses bekommt? So scheint das Interesse nicht sonderlich groß zu sein an dem Kind. Ihm würde es wie er sagte nur um die Rechte an dem Kind gehen. Das macht mir große Angst und auch Sorgen.
Wir wollen eventuell eine beistandschaft einleiten...hat da jemand Erfahrungen wie das abläuft? Hat jemand nach der vaterschaftsfeststellung und unterhaltsforderungen Probleme bekommen weil er plötzlich das Sorgerecht wollte? Mein Anwalt und auch Beratungsstellen meinten zwar das er höchstens das umgangsrecht zugesprochen bekommen würde dennoch habe ich tierische Angst das er da noch mehr bekommt. Wie leicht bekommen Männer das Sorgerecht zugesprochen? Das Kind ist aus einem ons entstanden und so kenn ich ihn auch nicht. Wodurch ich auch panische Angst habe. Er kann das kind nach Absprache sehen und das soll er auch also bitte nicht so was schreiben wie das Kind benötigt beide Eltern das hat es... nur habe nur ich das Sorgerecht und das sollte so bleiben. Mach ich mir da umsonst zu viele Sorgen?
Wir haben auch einen beratungstermin beim Jugendamt aber ich bin wirklich sehr aufgelöst gerade und wäre euch dankbar ihr mich etwas beruhigen könntet damit ich in Zukunft nicht immer eine halbe herzattacke bekomme wenn mein Handy klingelt

 
12 Antworten:

Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von mf4 am 10.02.2017, 18:03 Uhr

Das Kind lebt bei dir und das bleibt auch so. Er könnte (bei Interesse seinerseits) das SR bekommen aber da er noch nicht mal Interesse hat offiziell Vater zu sein hat er es wohl nicht eilig damit.
Die alltäglichen Dinge entscheidest du, in Notfällen verlangt keiner, dass der Vater umgehend irgendetwas unterschreibt und wichtige Dinge werden auch selten binnen Minuten entschieden.

Er hatte nicht einmal eine Bindung zu dir... ich kann mir nicht vorstellen, dass er spontan zum Kümmervater werden will und wenn wäre das wenigstens für das Kind schön.

Vaterschaftsanerkennung ist Voraussetzung überhaupt das SR zu bekommen aber auch nötig, wenn du Forderungen gegen den Vater geltend machen möchtest.
Ich verstehe auch nicht recht, was er will... das Kind sieht er, Vater sein will er offenbar aber er erkennt es nicht an?
Wie stellst du dir das vor? Das Kind wird also ab jetzt einen Mann regelmäßig sehen, den es irgendwann Papa nennt aber der es auf dem Papier nicht ist?

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von Piepsy am 10.02.2017, 21:14 Uhr

Ich denke er würde die Vaterschaft anerkennen...
Wie regelmäßig die treffen stattfinden steht ja in den Sternen... bis jetzt war ihm vieles wichtiger und alles geht vor und zwischen durch fällt ihm ein das er ja ein kind hat. Da lässt er dann den fürsorglichen kümmervater raushängen aber das ist alles sehr kurzfristig. Wer weiß ob das kind jemals Papa zu ihm sagt...
Ein Kind guckt ja nicht aufs Papier also ich habe da bis heute nicht drauf geschaut...

Was passiert bei der beistandschaft mit der Geburtsurkunde die man mitbringen soll?

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von p...082016 am 11.02.2017, 7:12 Uhr

Hallo Piepsy,
zunächsteinmal ist euer Kind zu gleichen Teilen Mutter und Vater. Das bedeutet natürlich auch, dass sowohl du als auch der Vater für euer "gemeinsames" Kind Verantwortung tragen und das bis an euer Lebensende. Ihr wart in der Lage ungeschützt miteinander zu schlafen, also solltet ihr auch gemeinsam in der Lage sein, für das da durch entstandene Kind zu sorgen. So wir es auch das Familiengericht sehen, wenn der Vater sich dort um die gemeinsame Sorgerecht bemühen muss. Ihr könnt das allerdings auch einvernehmlich beim Jugendamt beurkunden lassen ganz ohne Gerichtsverfahren. Eine Beistandschaft halte ich im Sinne alle Beteiligten für eine gute Sachen. Hoffe ihr findet für euer Kind eine gemeinsame gute Lösung, denn Streit zwischen euch schadet lediglich eurem Kind.

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von Piepsy am 11.02.2017, 9:19 Uhr

Hey ho,
Danke für deine Antwort.
Das ist genau so ein Beitrag der mir nicht weiter hilft.
Weil letzendlich meine Fragen nicht beantwortet werden. Ich brauch keine Aufklärung da bin ich schon bestens informiert.
Es geht ja nicht darum das er es nicht sieht oder nicht mit erzieht es geht lediglich darum das es in manchen Fällen besser ist das alleinige Sorgerecht zu haben.
Da es dafür einfach einige Gründe gibt werde ich dieses auch nicht freiwillig mit ihm teilen. Weil es eben nicht nur das Sorgerecht sondern auch die sorgepflicht ist. Und dieser kommt er nicht nach. Leider.
Wenn er mehr Interesse zeigen würde und auch anders mit der Schwangerschaft und der Zeit bis jetzt umgehen würde wäre das Teilen überhaupt kein Problem.
Trotz allem pflegen wir in der Regel eigentlich einen "freundschaftlichen" Kontakt falls man es so nennen kann.

Die beistandschaft würde ich schon machen damit ich nicht dauernd hinter dem Geld her rennen muss. Falls ich dieses tue.

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von Gucci75 am 11.02.2017, 10:04 Uhr

Als Kindsvater kann er jederzeit das geteilte Sorgerrecht anstreben. Anträge stellen kann man immer...
Ob er das bekommt steht auf einem anderen Blatt, da eben schon geguckt wird, welche Bindung zum Kind besteht. Deine Aussage, dass du gewisse Dinge allein entscheiden möchtest und auch nicht teilen willst, wird sicherlich auch auf seine Bestandskraft geprüft.
Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, dass nicht mit “wenn-dann“ arbeitet. Gleiche Fälle führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Aber das Umgangsrecht wird ihm sicherlich zugesprochen, wenn er es denn möchte. Wenn dieses regelmäßig und intensiv wahrnimmt, kann er daraus auch einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen. Wie zu Anfang geschrieben, beantragt werden kann vieles.

Die Tatsache, dass das Kind aus einem ONS entstanden ist, ist unerheblich: Ihr seid Mutter und Vater desselben Kindes und müsst euch zum Kindeswohl arrangieren.

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von mf4 am 11.02.2017, 15:05 Uhr

Dein Baby ist ein paar Monate auf der Welt...
und du schreibst als hätte er sich die gaaanze laaange Kindheit nicht ums Kind geschwert.
Ihr hattet einen ONS, wie soll es mit ihm aufwachsen und er es mit erziehen?
In irgendeiner Weise wird er wohl der Vater sein wollen und dann wohl auch das VA machen. Dann spricht auch nichts gegen das halbe SR.
Das hat nichts damit zu tun, dass es bei dir aufwächst.Dass du es erziehst davon kann bei einem so kleinen Baby auch nicht die Rede sein.

Ich finde es ziemlich unrealistisch, dass du erwartet hast, dass ein Mann, der 1 mal mit einer Frau im Bett war großes Interesse am Verlauf der Schwangerschaft haben sollte um Vater sein zu dürfen.
Lass Zeit vergehen... wenn Interesse da ist kann sich etwas entwickeln aber nicht von heute auf morgen.

Würdest du ihm mehr gestatten? Dass er allein mit dem Baby unterwegs ist? Es irgendwann mit zu sich nimmt und wirklich Verantwortung übernimmt?

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von Piepsy am 12.02.2017, 10:52 Uhr

@ mf4
Schön das du mich so kennst.... mein Kind ist 3 1/4 Jahre alt :D Ich teile mir den Account mit einer Freundin die hat ein wenige Monate altes Kind. ;)

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ach so... der Account der Freundin

Antwort von mf4 am 12.02.2017, 15:44 Uhr

sorry aber

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von pauline-maus am 12.02.2017, 20:55 Uhr

Wenn dein Kind schon über 3 ist bekommst du doch kein Elterngeld für den 13./14. Monat????Oder verstehe ich da etwas nicht?

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von mf4 am 13.02.2017, 0:01 Uhr

DAS war dann wohl wieder die Freundin.

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von pauline-maus am 13.02.2017, 12:26 Uhr

nun ja andere teilen sich einen mann und wieder andere den account hier...ist halt beides mangelware...

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Re: Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Antwort von kirshinka am 15.02.2017, 6:03 Uhr

Das war nun wirklich lächerlich gelogen. Kind ist 3,5 aber du hast recht auf Elterngeld im 13./14. Monat????
Und dann jetzt erst einen Termin beim Jugendamt? Also anscheinend bist du nicht auf Unterhalt angewiesen - aber du verdienst wenig?

Ohne Vaterschaftsanerkennung keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss.
Dein Kind hat ein Recht auf Unterhalt!

Wo vaterschaftsanerkennung da auch ein Weg offen, das halbe Sorgerecht einzuklagen. Gerichte lehnen das bei Unterhalt und Kontakt sehr selten nur ab-es sei denn es besteht eine konkrete Gefährdung.

Hättest du dir ersparen können, wenn du statt ONS Spermination nach Dänemeark oder Niederlande gefahren wärst.

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