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Geschrieben von Cemi am 04.05.2019, 19:38 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Vater der Kinder rief mich gestern an und meinte die Kinder würden bei ihm wohnen wollen. Was ich nicht glaube. Die Kinder haben noch nie derart was geäußert. Hab ihm deutlich gemacht das ich dem ganz sicher nicht zustimme bis die Kinder ein alter haben wo die verstehen was es für ein Ausmaß bzw wie groß die Veränderung wirklich für die ist.
Zudem habe ich ihm die Kinder niemals vorenthalten. Termine bei der diakonie hat er nicht eingehalten und an die von ihm aufgestellte Regelung hält er sich auch nicht. Er muss seid Februar das doppelte an Unterhalt zahlen und die neue Freundin kann wohl nicht so einfach Kinder bekommen. Man zählt eins und eins zusammen.
Wenn es wirklich vor Gericht geht und einer von uns beiden dann das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, für wie lange wäre es dann? Zählt es dann bis zur Volljährigkeit der Kinder, gibt es da eine Frist? Kennt sich da jemand aus? Und ganz wichtig wie stehen da meine Chancen?

Kurze Eckdaten.
Sind getrennt seid dem die Kinder 2 und 4 sind. 9 Monate nach der Trennung habe ich meinen jetzigen Mann kennen gelernt. Seid dem die Kinder 3 und 5 sind leben wir zusammen, jetzt sind die Kinder 8 und 10 und haben inzwischen Zwillinge als Geschwister dazu bekommen.
Die Kinder großziehen war von Anfang an meine Aufgabe.

Evtl hat da jemand Erfahrung und es auch schon selber durch.

 
9 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von leaelk am 04.05.2019, 20:07 Uhr

Hallo,
wie das in Eurem Fall ist, das weiß ich nicht und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass Du in der Ausgangslage so ohne weiteres das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen würdest.

Ich habe seit der Scheidung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und hier ist es so, dass es bis zur Volljährigkeit gilt.
Bei uns wurde das aber einvernehmlich entschieden.
Liebe Grüße
Leaelk

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von cube am 05.05.2019, 8:13 Uhr

Naja, die Kinder sind schon alt genug, eine Meinung äußern zu können, die auch nicht komplett ungehört bleiben wird, wenn der Vater das ABR einklagen will. Das sie das dir gegenüber nicht sagen, kann auch stimmen - sie wollen dich nicht traurig machen zB.
Also ich würde evt. erst mal das Gespräch mit den Kids suchen und nachfragen, was da dran ist.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von kravallie am 07.05.2019, 9:59 Uhr

Bis sowas entschieden wird, vergeht einige zeit. Erst mal muss das der vater einklagen, dann werdet ihr alle befragt und beleuchtet, dann geht es vor gericht und dann werden ganz unterschiedliche urteile gefällt.
Blind würde ich mal auf das allseits beliebte wechselmodell als kompromiss tippen, das auch nur für einen bestimmten zeitraum gelebt werden muss.
Lass alles auf dich zukommen, zunächst kostet der ganze schmontius nämlich auch noch geld.
Lebe so weiter wie bisher, versuche aber auch herauszufinden, wie die kinder tatsächlich ticken. Vll gibt es beim vater eis bis zum erbrechen, tv oder haustiere?
Vll nerven auch die jüngeren geschwister und sie haben beim vater mehr ruhe und aufmerksamkeit? Heisst nicht, dass du dagegensteuern sollst, nur weisst du, woran du bist.
Alles gute!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Cemi am 07.05.2019, 15:16 Uhr

Ich glaube das Wechsel Model wäre gar nicht möglich, da wir 25km auseinander wohnen er Vollzeit arbeiten ist und ich komplett zu Hause bin. Die Kinder kommen jeden Tag direkt nach der Schule nach Hause.

Aussage der Kinder war das die den vater gerne öfter sehen möchten.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von kravallie am 08.05.2019, 23:36 Uhr

Dann sei klug und biete einen erweiterten umgang an.
Die 25km können schnell zerpflückt werden, auch kann er stunden reduzieren und die next als betreuung "anbieten". Sei auf der hut, sämtliche institutionen finden kümmerväter gaaaanz toll!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsre

Antwort von Cemi am 09.05.2019, 9:03 Uhr

Haben bei der diakonie schon vor Jahren festgelegt, das er die Kinder auch in der Woche am freien Tag nach der Schule abholt. Oder wenn Feiertag ist er die am Vortag nach der Arbeit zur Nacht haben kann. Bedienung war eine Woche vorher Bescheid sagen , damit wir es bei unserer Planung berücksichtigten können. Dran gehalten hat er sich 2 Wochen.

Und ist es immer wieder! Vorletztes Jahr hat er die Umgangsregelung geändert , zwei Sachen waren nach meinem Wunsch den Rest habe ich allem zugestimmt. Was ist dieses Jahr ist schon nichts mehr wie festgemacht.

An mir liegt der geringe Kontakt nicht. Aber er möchte das ich ihn anrufe und sage du kannst die Kinder dann und dann zusätzlich haben. Also darum muss er sich schon selber kümmern.

Das alles kann ich nachweisen per WhatsApp und vom Protokoll der diakonie, wo er auch nur 2 Termine von 7 wahrgenommen hat.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsre

Antwort von kravallie am 09.05.2019, 13:32 Uhr

Das machst du alles gut, nur nützt es dir wenig, wenn die kinder in das mehrkontakthorn tuten.
Mach doch zusammen mit den kindern einen plan fürs ganze jahr. Berücksichtige die abmachungen und die wünsche der kinder. Leg ihm den vor und lass ihn seinen senf dazu abgeben. Dann ggf. Korrigieren.
Damit kommst du dokumentierterweise dem wunsch und wohl der kinder nach.
Was er draus macht, ist sein bier.
Wie gesagt, wenn er das abr will, muss er klagen und das auch gut vorbereiten....

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Noch ein Hinweis:

Antwort von Petra28 am 09.05.2019, 15:36 Uhr

Der betreuende Elternteil ist verpflichtet, den Umgang zu fördern. Behauptet der Umgangselternteil, dass man das nicht tut, so muss man die Förderung des Umgangs beweisen (und nicht etwa der andere, dass man nicht fördert). Also nicht wie bei Strafsachen, wo einem Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, sondern man muss das „gutes Verhalten“ nachweisen.

Das heißt aber nicht, dass man dem Vater die Kinder immer „nachtragen“ muss, aber man muss gut dokumentieren, wann man es getan hat, an welchen Stellen man seine Wünsche hinter die eigenen zurückgestellt hat etc. Und natürlich auch, wann der Vater den Umgang nicht eingehalten hat, sich nicht an Vereinbarungen gehalten hat...

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Re: Noch ein Hinweis:

Antwort von Cemi am 09.05.2019, 20:49 Uhr

Danke, das sind schon mal gute Tipps.

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