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Geschrieben von maleja am 15.10.2015, 15:55 Uhr

Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Mein Sohn verreist nächste Woche für einige Tage mit einer größeren Gruppe nach Südafrika. Jetzt hab ich ihm eine Reiseapotheke zusammengestellt.
Wie ist es denn nun, darf er bei Bedarf jemand anderem von diesen Medis abgeben? Sind ja alles eher harmlose Medis, das meiste sind Globulis, aber halt auch Ibu und was gegen Durchfall u.ä.

Ich habe als Erzieherin alle 2 Jahre einen 1.Hilfe Kurs zur Auffrischung. Und JEDES Mal hören wir, dass wir mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn wir auch nur so was wie Arnica Kügelchen verabreichen.
Kopfwehtabletten für die Kollegin? AUSGESCHLOSSEN! usw

Im Internet konnte ich jetzt keine klare Aussage finden.
Was wisst Ihr denn darüber?

 
22 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von shinead am 15.10.2015, 16:01 Uhr

M.E ist es so, dass alles, dass mit apothekenpflichtig gekennzeichnet ist (ja, auch Globulis sind apothekenpflichtig) auch nur von Apotheken an Endkunden abgegeben werden darf.

Will heißen: rein rechtlich keine Weitergabe von Aspirin, Sinupret oder Arnika Kügelchen. Weder im Kindergarten, noch in der Reisegruppe.

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von Leena am 15.10.2015, 16:02 Uhr

Wir haben bei unserem 1.-Hilfe-Kurs für unsere Kinderferienbetreuung gelernt bekommen, dass wir auf gar keinen Fall und unter gar keinen Umständen Kindern Medikamente verabreichen dürfen - es wäre aber völlig legal, wenn wir Medikamente in der Hand halten, erklären, wofür die sein sollen und wie man die nimmt, und das Kind (wenn soweit alt genug dafür) würde sich dann selbst von unseren Medikamenten etwas nehmen.

Insoweit hätte ich keine Bedenken, meinem Kind Ibuprofen etc. mitzugeben und meinem Kind auch zu erlauben, dass er anderen auf seine Sachen Zugriff einräumt.

Wenn man alt genug ist, mit einer Gruppe nach Südafrika zu fahren, sollte man alt genug sein, sich bei einem Freund eine Kopfschmerztablette o.ä. "auszuleihen". Aber vielleicht bin ich da jetzt auch total naiv und blauäugig, wie so oft...

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Leena

Antwort von maleja am 15.10.2015, 16:06 Uhr

er ist mit seinen 17 Jahren mit der Jüngste. Die meisten sind volljährig.
Aber das Problem ist, wie wir es eben gehört haben, dass man NIEMANDEN etwas geben darf. also auch keinen erwachsenen Kollegen, Freunden oder so.

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Re: Leena

Antwort von Leena am 15.10.2015, 16:11 Uhr

Okay, das sah unser Malteser-Fortbilder offensichtlich entspannter, aber vielleicht auch nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Wobei er immer auf das "nicht geben, sondern selber nehmen lassen!" abgestellt hat.

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Re: Leena

Antwort von shinead am 15.10.2015, 16:19 Uhr

Wenn Die Apotheke auf dem Bett liegt und jemand nimmt sich eine Asprin, hat er sie genommen. Das ist ok.

Beim selber geben hätte ich echt Bauchschmerzen, wenn ich den Hintergrund nicht kenne (Allergien etc.). Ich reagiere auf das ein oder andere apothekenpflichtige Medikament nicht so prickelnd und rechne immer damit, dass es meinem Gegenüber ähnlich geht.

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tatsächlich?

Antwort von Morla72 am 15.10.2015, 16:48 Uhr

Wenn ich Paracetamol oder Aspirin in der Tasche habe und die Kollegin fragt mich nach einer Kopfschmerztablette, darf ich ihr keine davon geben, rein rechtlich??

Ich meine, ich stopfe sie ja nicht in sie hinein, sie ist volljährig und alles...

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Ich frage mich auch gerade....

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.10.2015, 17:00 Uhr

... wo dann die Grenze ist zur unterlassenen Hilfeleistung?

Wenn ich bombastische Kopfschmerzen habe und die Kollegin sagt: "Ich habe Ibu in der Handtasche, aber ich darf sie Dir nicht geben, sonst mache ich mich strafbar!" - ich bekäme Mordgelüste *lach*. Und um das mal weiterzuspinnen: Mit meinen Bombast-Kopfschmerzen fahre ich mit dem Auto zur Apotheke (weil die Kollegin mir ja keine Ibu abgeben darf) und baue unterwegs einen Unfall? Oder wenn ich die Kollegin bitte, mir Ibu aus der Apotheke zu holen, weil ich mit meinem Kopf nicht Autofahren und den Verkehr gefährden will?

Interessante Fragen werfen sich da auf....

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Re: Ich frage mich auch gerade....

Antwort von Morla72 am 15.10.2015, 17:05 Uhr

Kann es nicht sein, dass es nur um verschreibungspflichtige Medikamente geht?
Wenn der Nachbar meint, ach, das Herzmedikament nehme ich auch, gib mir mal bitte 2 Tabletten, sehe ich das eher ein als bei frei in der Apotheke verkäuflichen Kopfschmerztabletten.

(Bei Globuli ist es eh nicht einzusehen, Zucker darf ich schließlich in Haushaltsüblichen Mengen einfach so weitergeben und verschenken...)

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von kanja am 15.10.2015, 17:12 Uhr

Wer soll das denn kontrollieren?

Es kontrolliert doch auch niemand, ob ich meiner Kollegin eine Kopfschmerztablette gebe.

Falls dein Sohn jetzt nicht jemandem etwas gibt, auf das dieser hochgradig allergisch ist - was sollte passieren?

Ist doch normal, dass in der Gruppe was verteilt wird. Als ich zu meiner Schulzeit im Schullandheim war, hatte auch jemand Halsschmerzen, jemand anders hatte Tabletten dabei und diese weitergegeben. Ok, vor 30 Jahren hat noch kein Hahn nach diesen Regelungen gekräht.

Ich finde dieses Getue im Kindergarten übrigens schrecklich. Als meine Kinder noch im Kindergarten waren, habe ich öfter Ausflüge begleitet, da wurde dieses Credo auch ständig von den Erzieherinnen gepredigt. Als ein Kind im Wald stolperte und eine schmutzige Schürfwunde hatte, durfte ich immerhin mit meiner eigenen Trinkwasserflasche diese auswaschen. Die Erzieherin hatte noch nicht mal Wasser dabei ....

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Re: Ich frage mich auch gerade....

Antwort von Dreamie0609 am 15.10.2015, 17:17 Uhr

Wir machen es immer so, dass wir auf Klassenfahrten die Medikamente mit genauer Dosis der Kinder aufbewahren. Beim Frühstück legen wir die Medikamente auf den Tisch und die Kinder nehmen sich dann die Medikamente. Wir überwachen halt die Einnahme und Dosis, aber geben dem Kind das Medikament nicht direkt in die Hand.

Ist umständlich, aber so müssen wir es machen. Von daher würde ich meinem Kind sagen, er soll das Medikamente einfach hinlegen und die anderen nehmen lassen.

Es gilt bei allen Medikamenten, auch bei Kopfschmerztabletten.

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STT

Antwort von maleja am 15.10.2015, 17:28 Uhr

Mir war das bis zu den Kursen auch nicht klar.
Aber es ist halt so, was ist, wenn Dir Deine Kollegin eine Ibu gibt und du mit einer Schockallergie tot umfällst?
Wer ist dann schuldig? Sie. Und wird gerichtlich belangt.

Ich finde das auch alles etwas merkwürdig, deshalb wäre für mich klar, mein Sohn kann so wohl seine Arnica Kügelchen, wie auch sein Ibu bei Bedarf teilen. Aber es geht hier halt nicht darum, was MEINE Meinung ist...

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Re: STT

Antwort von Morla72 am 15.10.2015, 17:35 Uhr

Ganz ehrlich? Das ist doch völlig gaga!

Wenn ich als volljährige Person sage, gib mir bitte mal eine von deinen Ibus, und ICH erlange dann einen Schock, dann ist das doch MEIN Pech, und nicht das der Kollegin? Die Apothekerin fragt mich doch auch nicht, ob ich irgendwelche Allergien hätte, wenn ich Aspirin kaufe...

Ganz hanebüchener Vergleich: Wenn sich die Nachbarin von mir eine Tasse Zucker ausleiht und dann mit diabetischem Schock in die Klinik kommt, bin dann auch ich Schuld? Oder sich die Freundin meinen Akkubohrer leiht und sich damit in die Hand bohrt, muss ich ihr dann auch Schmerzensgeld zahlen?

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von Leena am 15.10.2015, 17:38 Uhr

Wir haben bei unserer Fortbildung für unsere betriebliche Ferienbetreuung auch gelernt bekommen, dass wir auf keinen Fall auch schmutzige Schürfwunden mit Wasser ausspülen dürfen, rein rechtlich gesehen. Aber wir dürfen den Kindern erlauben, sich selbst Wunden mit Wasser auszuspülen... zum Glück sind die meisten Kinder bei uns im Grundschulalter, da können sie das immerhin schon.

*seufz*

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Morla

Antwort von maleja am 15.10.2015, 18:27 Uhr

Es ist jetzt müßig über Sinn und Unsinn zu diskutieren. Ich wollte eigentlich nur wissen, wie es rechtlich nun letztendlich geregelt ist.
Meinem Sohn, dem ich das vor längerer Zeit mal erzählt hatte, ist das wichtig. Der hat mich nämlich auch erst wieder drauf gebracht. Als ich ihm sagte, dass er die Medis ja auch anderen geben könne, wenn jmd was brauchen sollte.

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von kravallie am 15.10.2015, 19:03 Uhr

in meiner flugamselzeit gab es ein first aid kit mit apothekenpflichtigen medikamenten, zb aspirin, nasivinetten, vomex a, etwas gegen durchfall und reisekaugummi (pflaster auch) die durften wir abgeben, aspirin immer mit dem beipackzettel und/oder dem hinweis auf evtl unverträglichkeiten (ich glaube asthmatiker dürfen/sollen keins nehmen).
und es gab ein doctor's kit, das war verplombt und man durfte im notfall nur berotec und isoket abgeben (asthmaspray und bei herzinfarkt). diese abgabe hätte unbedingt im bordbuch vermerkt gehört.

besonders auf gastarbeiterflügen in die türkei hätte ich dann jahre an gefängnis angesammelt, denn gerade diese passagiere hatten IMMER ALLE kopfschmerzen.

das ist das, was ich weiß/wußte.

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von maleja am 15.10.2015, 20:57 Uhr

Was man macht, was man darf und was man nicht darf...

Ich hab auch schon öfters mal was jmd gegeben. Weil ichs auch nicht anders wusste.
Es hat auch schon eine Mutter eines Kumpels meinem damaligen 10jährigen Sohn Aspirin gegeben. DAS fand ich aber gar nicht witzig. Denn Aspirin unter 12 kann auch mal ganz blöd ausgehen...

Es ist halt nun so, wenn man nun WEISS, dass man es nicht darf, dann handelt man vorsichtiger.

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Re: Leena

Antwort von Muts am 15.10.2015, 21:48 Uhr

Also ich denke, die meisten Eltern werden doch ihren Kindern selbst eine kleine Reiseapotheke zusammenstellen und mitgeben, oder?

Ich bin Erzieherin und verstehe ja, dass wir Kindern keine Medis geben dürfen, aber es viel mir immer schwer, einem Kind z.B. keine Salbe auf Stiche oder so was geben zu dürfen, grade beim Waldtag, wo man 30 Minuten zum Kiga zurück laufen musste.

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von Zzina am 15.10.2015, 22:25 Uhr

schräges Gesetz....dann habe ich mich ja schon ab und an mal strafbar gemacht, wobei ich schon verstehe das Erzieherinen zum Beispiel den Kindern nicht einfach was geben dürfen. Wobei wer würde das auch schon tun ??

Ich würde denken wenn die Mitreisenden volljährig sind und nach einer Ibu fragen, kann er sie abgeben. Mir wären Globulis auch recht, das sieht ja aber wieder jeder anders

Mal ganz ab von diesem Thema, ich beneide Deinen Sohn...aber so richtig!!
Wißt ihr schon wie ihr das mit der Verständigung regelt ?? Telefonkarte und so ? Habe noch eine Prepaidkarte liegen, mit super Kurs nach Deutschland telefonieren zu können......schreibe Dich morgen früh mal per PN an.

Lieben Gruß
Zzina
jetzt mit Fern- und Heimweh

Übrigens ganz off Topic aber The Help ist ein wunderbares Buch !!! Der Film auch sehr empfehlenswert, werde es jetzt noch mal auf Englisch lesen, danke für den Tip dafür.

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Die Weitergabe ist nicht strafbar.

Antwort von emilie.d. am 15.10.2015, 23:04 Uhr

Bleibt die Haftungsfrage, wenn es zu Folgeschäden käme. Das weiss ich nicht.

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Re: Wer kennt sich aus mit der rechtlichen Seite von Medikamentengabe?

Antwort von Ebba am 15.10.2015, 23:35 Uhr

Ich wüsste zunächst einmal nicht, woraus sich eine Strafbarkeit ergeben sollte, wenn ein 17 jährigem einem anderen 17 jährigem oder gar Volljährigen ein frei in Apotheken verkäufliches Medikament, ggf mit der ganzen Packung, so dass der andere sich auch den Beipackzettel dielenden könnte übergibt, damit er daraus eine Tablette entnimmt, selbst wenn er ihm die Tablette in die Hand drücken sollte sähe ich da keine Strafbarkeit. Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) ist hier mE nicht einschlägig, da sein Sohn nicht berufs- oder gewebsmäßig handelt.
"§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte

(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden. Die Angaben über die Ausstellung oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach Satz 1 sind in die Datenbank nach § 67a einzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR024480976.html#BJNR024480976BJNG000705310"
Sofern nun derjenige dem dein Sohn das Medikamente zur eigenverantwortlichen Einnahme gegeben hat dadurch einen Gesundheitsschaden erleidet, könnte man evtl. an eine Körperverletzung denken. Aber, er hat das Medikament ja wie gesagt selbst eingenommen. Eine Körperverletzung durch deinen Sohn sehr ich da nicht.
Das gilt ja sogar bei Sterbehilfe, wenn ich jmd. das tötliche Medikament gebe, und er mit der Einnahme wartet, bis ich weg bin, damit ich mich nicht der unterlassenen Hilfeleistung strafbar mache.

So hätte doch auch wohl kaum ein Ehepartner Bedenken dem anderen Medikamente zur Verfügung zu stellen, die er gekauft hat. Oder würdest du deinen Partner mit Kopfweh in den Apothekennotdoenst schicken, obwohl du selbst noch einen Haufen Aspirin hast?
Und dürfte man dann für andere in deren Auftrag Medikamente kaufen? Müssten sich die Apotheker dann nicht immer vergewissern, dass ich sie Asperin mit zum Eigengebrauch kaufe?

Dass das bei der Gabe von Medis in Kindergärten und Schulen anders ist, liegt meines Erachtens vor allem daran, dass die Kinder nicht eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie ein Medikament nehmen wollen/sollen und die Erzieherinnen nicht die Aisbildung haben das zu beurteilen.Eltern können Erzieherinnen aber durchaus mit der Medikamentengabe beauftragen. Die Erzieherinnen können das aber mW ablehnen.

Soviel von meiner laienhaften Seite dazu.

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Unerlaubte Heilkunde.

Antwort von tina14 am 16.10.2015, 14:21 Uhr

Das Problem mit der Abgabe von Medikamenten besteht darin, dass nur Ärzte und Heilpraktiker heilkundlich tätig werden dürfen. Jemanden eine Tablette aus dem eigenen Vorrat zu überlassen ist erlaubt.
Z.B. Freund hat Kopfschmerzen, Sohn geht hin, "schau mal, ich gebe dir jetzt eine Tablette, dann wird es gleich besser" ist verboten
ZB. Freund fasst sich an den Kopf." ohje, ich hab so Kopfschmerzen." Sohn meint, "ich hätte Ibu dabei, willst eine" Freund " oh ja, gerne, vielen Dank" ist erlaubt.
Und dabei ist es egal, ob es um eine Tablette, einen feuchten Wadenwickel oder eine kleine Kugel aus Milchzucker geht.
Das gilt übrigens auch für Erzieherinnen und Betreuer, Lehrer...
Und - erste Hilfe ist nicht strafbar, darunter fällt auch das Säubern einer verschmutzten Wunde.
LM, tina

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Re: Unerlaubte Heilkunde.

Antwort von Johanna3 am 16.10.2015, 15:01 Uhr

Da hat unser Erste-Hilfe-Kursleiter etwas anderes gesagt. Und zwar, dass wir Wunden weder auswaschen noch desinfizieren dürfen.
Und wenn eine Erzieherin einem Kind Tabletten verabreicht, ist das eine private Abrede zwischen ihr und den Eltern und nicht etwa ihre Verpflichtung. Der Träger wäre mit soetwas kaum einverstanden.

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