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Geschrieben von Schokolina am 08.02.2008, 10:55 Uhr

Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen oder mir Quellen nennen, wo ich mich selbst informieren kann.
Es geht um die Mutter einer Freundin. Sie wird demnächst nach einem Schlaganfall in ein Pflegeheim müssen. Meine Freundin und ihr Mann arbeiten beide. Sie nur als Aushilfe, er Vollzeit!
Das Heim wird ca. 2000€ Eigenanteil kosten, die die Mutter nicht zahlen kann.
Es sind 3 Kinder vorhanden. Meine Freundin hat sich die letzten Jahre etwas um ihre Mutter gekümmert, ihre Geschwister jedoch überhaupt nicht! Sie wollen auch nichts von den Kosten wissen, weigern sich, ihre Vermögensverhältnisse darzulegen.
Meine Freundin hat nun Sorge, dass sie die Heimkosten ihrer Mutter allein wird tragen müssen. Zumindest, soweit wie möglich. Laut Aussage des zuständigen Amtes muss der 3-köpfigen Familie lediglich ein monatliches Einkommen in Höhe von ca. 1800 € bleiben. Alles, was darüber hinaus geht, wird für den Heimplatz aufgebracht werden müssen.
Zudem gibt es noch eine Eigentumswohnung der Mutter, die meiner Freundin und ihrem Mann überschrieben wurde! Die Mutter hat lebenslanges Wohnrecht, nach ihrem Tode gehört die Wohnung meiner Freundin. Würde sie die Wohnung VOR dem Tod ihrer Mutter verkaufen, würde jeder die Hälfte bekommen.
Wird sie die Wohnung verkaufen MÜSSEN, um den Heimplatz zu bezahlen?
Was ist mit den beiden anderen Kindern dieser Frau?
Sind sie gezwungen, über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen?
Meine Freundin verdient nur ca. 400 € monatlich. Wird auch das Einkommen ihren Mannes mit berechnet?

Ohje das waren jetzt viele Fragen....

Ich hoffe aber, mir kann jemand eine Auskunft geben. Ich möchte ihr einfach helfen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!
Sie sorgt sich einfach, dass nun auch der eigenen Familie nicht mehr viel zum Leben bleibt. 1800 € sind ja nun nicht all zuviel für eine Familie.

Ich hoffe, es weiss jemand Rat oder kann mich auf eine andere Seite verweisen.

Tausend Dank!
Lina

 
15 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Antwort von marie-claire am 08.02.2008, 11:15 Uhr

Hi

also gleich mal vorweg über die Kosten an sich kann ich dir keine Auskunft geben. Aber was ich dir bzw. deiner Freundin raten kann. Ist im Pflegeheim nach zu fragen. Was auf sie zu kommt an kosten. Sie soll ein Beratungsgespräch machen. Wichtig ist, das ihr evtl mehrere Altenheime euch anschaut und euch die Kosten aufstellen lasst.

Nicht immer ist ein großes neu gebautes Heim schöner, als in einem kleinen älteren heim zu gehen. Ich habe in eine Großes "schönes" gearbeitet und es ist immer knapp mit Personal.
Jetzt arbeite ich einem kleinen privaten Heim und es ist familär und man hat noch Zeit für die Bewohner.

Es kommt auch noch darauf an ob sie evtl eine Pflegestufe hat. bzw bekommen wird. Will sie ein Einzelzimmer? dies muss auch alles beachtet werden.

Alles Gute für Deine Freundin und ihrer Mama.

Lg
doreen

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Re: Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Antwort von fiammetta am 08.02.2008, 11:21 Uhr

Hi,

herzlichen Glückwunsch - da hat sie ja fast dieselbe Horrorsituation wie wir damals.

Also, egal ob die Kinder ihre Vermögensverhältnisse offenlegen wollen oder nicht - so etwas kann gerichtlich angeordnet werden, wäre ja noch schöner... Ich bin Millionär, sag`s aber keinem und lasse dann meine Eltern auf Staatskosten pflegen - nee, nee.

Das zu unserer Zeit gültige Gesetz, daß auch Schwiegerkinder für ihre Schwiegereltern aufkommen müssen, ist gekippt, existiert also nicht mehr. D.h. daß jedes Kind für seine Eltern zuständig ist, aber auch, daß das Familieneinkommen durchgerechnet wird, davon steht ein bestimmter Prozentsatz nach Abzug aller Kosten demjenigen zu, der weniger/nichts verdient und davon muß sie dann eben ihren Teil entrichten. Haariger wäre es, wenn es SEINE Mutter beträfe.

Die Wohnung ist überschrieben, sprich geschenkt worden und damit hat die Mutter ein 10jähriges Rückforderungsrecht, z.B. wenn es um die Sicherung ihres Unterhaltes geht. Sollte sie unter Pflegschaft gestellt werden, dann wird das u.U. sogar gerichtlich angeordnet. Diese Schenkung wäre ja auch ein Vorteil Deiner Freundin gegenüber ihren Geschwistern und es kann nicht sein, daß sie sich auf Staatskosten (Finanzierung der Pflege) doppelt und dreifach bereichert (Ich rücke zwar nichts `raus, aber die Wohnung gehört mir und die Staatskasse darf blechen).

Uns blieb damals nichts anderes übrig als meinen pflegebedürftigen (Stufe 2) SV daheim zu behalten und 24-Stunden am Tag selbst zu betreuen, weil wir nicht dazu in der Lage waren, die Heimkosten aufzubringen. Bei uns war die finanzielle und die Rechtslage aber noch wesentlich dramatischer.

Die Freundin könnte sich z.B. beim Vormundschaftsgericht oder bei einem Rechtspfleger am Gericht jeweils kostenlos (Termin machen!) informieren.

LG

Fiammetta

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Re: Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Antwort von Peli75 am 08.02.2008, 11:24 Uhr

Hallo,

ich kenne natürlich den gesundheitszustand der mutter nicht, aber muss sie denn zwingend ins Heim?
Wir hatten dieses Problem auch und meine Oma ist dann nicht ins Heim gekommen, sondern konnte weiterhin in ihrem Haus wohnen bleiben, da wir eine 24h Pflegekraft für sie angestellt haben. Sie kostet weniger als ein Heimplatz, die Mutter kann in der gewohnten Umgebung bleiben und sie hat eine individuelle 24h Pflege (was sogar noch billiger ist als 3x täglich einen Pflegedienst kommen zu lassen). Die Pflegerin wohnt jetzt mit bei meiner Oma, sie hat dort ein Zimmer und nutzt die anderen Räume normal mit. Somit ist meine Oma versorgt und hat auch noch Gesellschaft.
Falls du ein paar mehr Infos haben möchtest, dann melde dich bitte.

LG

Peli

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Re: Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Antwort von Schokolina am 08.02.2008, 11:33 Uhr

Vielen lieben Dank einmal vorab für alle Antworten.

Ich schau gleich nochmal rein, da ich mir alles noch genauer durch den Kopf gehen lassen möchte. Momentan brüllen meine Kinder und ich muss sie zunächst mal versorgen...*g*

Nur soviel: Das Pflegeheim ist unumgänglich!!!!!, da ihre Mutter sogar ein "Beatmungsbett" (ich hoffe, ich habs nicht falsch ausgedrückt) benötigt. Ich gehe also davon aus, dass eine Pflege zu Hause nicht möglich ist. Unter keinen Umständen.

Den Termin im Heim hatte sie übrigens bereits. Daher weiss sie ja so genau, was ungefähr an Kosten auf sie zukäme (eben genannte 2000€ monatlich).

Stimmt! Die Wohnung hat lediglich sie und ihr Mann bekommen. Eben aus dem Grund, weil sie die einzige war, die sich überhaupt noch um ihre Mutter gekümmert hat!!!!
Dennoch: auch ihre Schwester lieh sich vor ein paar Jahren eine hübsche Summe Geldes und zahlte bisher nicht zurück!
Aber wenn solche Angaben verschwiegen werden....., dann hat doch auch keine Behörde eine Chance, oder?
Bei der Wohnung sieht es da schon wieder anders aus. Die kann man schlecht "verschweigen"....

Tja.....ich lese mir eure Tipps gleich nochmal GANZ genau durch und hoffe, dass noch mehr Ideen kommen.

Danke vorerst mal!!!!
lina

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Re: Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Antwort von bastelverrückte am 08.02.2008, 11:34 Uhr

Hallo Lina, das habe ich gerade hinter mir. Meine Mutter ist seit Juni 07 nach einem Schlafanfall im Heim. Bei ihr ist es so, dass sie für das Zimmer dort Wohngeld bekommt. Dann wird ihre komplette Rente dafür verwendet und für den Restbetrag kommt das Sozialamt auf. Jedoch hat meine Mutter kein Wohneigentum, sondern nur eine Mietwohnung.

Alles gute
Kathrin

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Re: Wer kennt sich aus? Mutter im Pflegeheim! Kosten

Antwort von Shinead am 08.02.2008, 11:34 Uhr

Es gibt einen Artikel von der Stiftung Warentest zu dem Thema. Wenn Du den haben möchtest, kann ich ihn Dir gerne schicken. Mail mich dann einfach an.

Die Quintessenz aus dem Artikel ist:

- Die Sozialämter treffen Einzelentscheidungen. Diese sind auch regional Unterschiedlich. Vergleiche mit anderen Bundesländern oder Sozialämtern bringen leider nix...

- Forderung des Sozialamtes IMMER durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen! Die Ämter sagen gerne, dass es dann teurer würde, aber viele (die meisten!) Bescheide sind schlichtweg fehlerhaft und verlangen von den Angehörigen zuviel Elternunterhalt.

- Vermögensverhältnisse können mit Zwangsgeldern gefordert werden. Bei weiterer Auskunftsverweigerung droht Klage. (Gruß an die Geschwister... )

- Alle Einnahmen (auch Zinsen, Weihnachts- und Urlaubsgeld) werden herangezogen

- Mit zu berücksichtigende Ausgaben sind u.a. Zins und Tilgung für Eigenheim, Auto, Möbel, Vorsorgesparen fürs Alter, Berufl. Aufwendungen, Autofahrten zur Arbeit...

- Von der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben werden noch Selbstbehalt und Kinderfreibetrag abgezogen. Vom Übersteigenden Betrag sind 50% als Unterhaltszahlung abzutreten.

Gruß
Corinna

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Nachtrag

Antwort von bastelverrückte am 08.02.2008, 11:48 Uhr

Hab noch was vergessen. Die Ersparnisse werden auch mit einbezogen. Meine Mutter mußte erst ihre Ersparnisse für die Heimkosten verwenden, bevor das Sozialamt gezahlt hat.

Viele Grüße
Kathrin

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@Shinead

Antwort von Schokolina am 08.02.2008, 12:06 Uhr

Lieben Dank!
Ich werde dir gleich mal eine Mail schreiben und würde mich freuen, wenn du mir entsprechenden Artikel zusenden könntest!

Nur eine Frage noch: Wie kann man herausfinden, wie hoch der Selbstbehalt für diese 3-köpfige Familie nun wirklich ist?

LG
lina

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Und noch etwas.....shinead

Antwort von Schokolina am 08.02.2008, 12:09 Uhr

Du schreibst: "Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben".
Was heißt das? Das gesamte Einkommen der Familie! Soviel ist klar:-)
Aber welche AUSGABEN werden denn berücksichtigt? ALLE? Ich meine, auch Schulden?


Tja...die Wohnung wird sie wohl nicht behalten dürfen....

LG
lina

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Mail ist weg......@Corinna

Antwort von Schokolina am 08.02.2008, 12:42 Uhr

Danke:-)

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auf alle Fälle Anwalt einschalten (Fachanwalt für Sozialrecht)

Antwort von KH am 08.02.2008, 13:41 Uhr

Ich hatte das Thema vor 6 Jahren. Meine Mutter kam ins Altenheim. Vorab hat mal das Sozialamt gezahlt. (Wir hätten damals bei uns noch keinen Platz gehabt). Nach dem Tod meiner Mutter, wollte das Sozialamt von mir das Geld wieder (und hat dabei falsche Berechnungsgrundlagen verwendet). Ein Brief von der Anwältin, und die Sache war erledigt. Gerade wenn es drei Kinder sind, ist es doppelt wichtig.

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Nun schicke ich doch nochmal eine Frage hinterher.....zum "Schonvermögen" bzw. bezüglich einer LÄNGER als 10 Jahre zurückliegenden Schenkung!

Antwort von Schokolina am 08.02.2008, 14:05 Uhr

Wie sieht es da aus?
Besagte Wohnung wurde doch schon vor ÜBER 10 Jahren an die Tochter überschrieben. Mutter hat lediglich das lebenslange Wohnrecht!
Ist diese Wohnung (die eigentlich nun bald vermietet werden sollte, da die Mutter sicher nicht mehr alleine dort wird wohnen können) als Schonvermögen zu betrachten??????
Ich weiss nur, dass SELBSTbewonte Immobilien zum Schonvermögen gehören. Aber wie ist es mit Immobilien, die NICHT selbstbewohnt, sondern vermietet sind????

Lieben Dank nochmals!!!

lina

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Re: Nun schicke ich doch nochmal eine Frage hinterher.....zum

Antwort von fiammetta am 08.02.2008, 16:26 Uhr

Hi,

nach 10 Jahren gehört die Wohnung Deiner Freundin. Im Falle von Mieteinnahmen sind diese aber Einkommen, das eben miteingerechnet wird in das ihr zur Verfügung stehende Geld. Wie gesagt, das wäre ja wohl der Hammer, wenn sich die eigene Familie bei so leicht gestrickten Verhältnissen aus der Verantwortung stehlen könnte.

LG

Fiammetta

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Darum gehts ja nicht, fiammetta

Antwort von Schokolina am 08.02.2008, 16:42 Uhr

Es will sich ja niemand aus der Verantwortung stehlen. Sie macht sich lediglich Sorge, die Wohnung u.U. verkaufen zu müssen. Denn von dem Erlös wäre der Heimplatz natürlich sehr viel länger zu bezahlen als von einer im Vergleich lächerlichen Mieteinnahme.

Wie gesagt....MEINES Wissens nach sind lediglich SELBST bewohnte Immobilien vor dem Verkauf geschützt. Darum hatte ich nochmals gefragt.
Weisst du evtl. auch, ob diese Wohnung verkauft werden muss?

Ach noch etwas: NOCH ist die Wohnung nicht vermietet. Klar....die Mutter ist ja vor ein paar Wochen erst ins KH gekommen. Jetzt steht nur leider fest, dass sie keinesfalls in die Wohnung zurück kann. Eine Vermietung ist also lediglich geplant!

LG
lina

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Re: Darum gehts ja nicht, fiammetta

Antwort von fiammetta am 08.02.2008, 16:59 Uhr

Hi,

wie gesagt, nach 10 Jahren gehört sie Deiner Freundin und gehört damit zu den Dingen, die ihr Vermögen ausmachen, von dem nun ihre Mutter wiederum profitieren soll. Ich gehe nicht davon aus, daß sie sie verkaufen muß, da sie sie ja vermieten kann. Problematischer wird`s wenn sie sie einfach nur leerstehen ließe, weil sie dann auf den genannten und von mir kritisierten Nullpunkt zurückkäme.

LG

Fiammetta

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