Geschrieben von Tonic2108 am 17.11.2019, 18:22 Uhr |
Raserurteil Stuttgart
Der Unfall hat ja bundesweit Aufsehen erregt, weil ein junges Pärchen ums Leben kam.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/Urteil-Stuttgarter-Raser-Prozess-21-Jaehriger-zu-fuenf-Jahren-Jugendstrafe-verurteilt,urteil-raserprozess-102.html
Findet ihr das Urteil gerecht oder hätte der Raser als Mörder verurteilt werden sollen?
Die Verteidigung hat Bewährung gefordert, ich persönlich hätte das schlimm und unangemessen gefunden.
Mord? Schwierig. Klar, es sind zwei junge Menschen gestorben und die Sache ist sehr tragisch. Dennoch, Vorsatz sehe ich da auch nicht. Der junge Mann ist ja nicht ins Auto gestiegen um zu töten.
Was denkt ihr?
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von Mommy2be8.17 am 17.11.2019, 18:41 Uhr
Seh ich auch wie Du, er hat es nicht mit Vorsatz gemacht, aber er hätte sich bewusst sein müssen, dass etwas passieren hätte können.
Für mich hätte aber das Erwachsenenstrafrecht greifen müssen.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von Philo am 17.11.2019, 19:45 Uhr
Hier in München hat am Wochenende ein 34jähriger im Suff sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert (160 km/h innerorts) und ist dabei in eine Gruppe Jugendlicher gefahren. Ein 14jähriger starb, ein 16jähriger wurde schwer verletzt.
Ich hoffe, dass die Richter auf abschreckende Wirkung setzen und wg. Mordes verurteilen. Das lindert nicht das Leid der Familie des getöteten 14jährigen, hat aber hoffentlich abschreckende Wirkung.
Und wenn jemand 160 km/h innerorts über rote Ampeln fährt, hat er klar keine Absicht zu töten, nimmt das aber in Kauf, dass er dabei jemand zu Tode fährt.
Ich hoffe, dass hier der Alkohol nicht strafmildernd sondern strafverschärfend bewertet wird.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von Hashty am 17.11.2019, 20:00 Uhr
Diese Frage wollte ich auch schon hier fragen. Ich sehe es so wie du. Ich wohne ja bei Stuttgart und dieser Unfall hat mich ziemlich mitgenommen. Er ist seitdem auch immer präsent in den Medien. Da kamen mir schon oft die Tränen.
Aber mir tut tatsächlich auch die Familie des Fahrers leid. Und manchmal sogar der Fahrer. Der war zu diesem Zeitpunkt 20! Meine zwei "kleinen" Söhne sind ca in diesem Alter. Wie dumm man da noch ist und für wie unsterblich man sich da noch hält! Der wollte natürlich niemanden töten. Und ich denke, dass es ihm tatsächlich nicht bewusst war, was er tut, wenn er mit 165 kmh durch die Stadt raste.
Ich wohne in einer verkehrsberuhigten Zone, auf die Kinder oft unvermittelt aus Einfahrten rausrennen o.ä. Leider fahren die meisten Autofahrer viel zu schnell da durch. Vor allem die jungen Männer. Ich hab mal einen angehalten und ihm gesagt, dass er doch bestimmt ein netter Kerl sei (Nicken) und es ganz bestimmt ganz furchtbar fände, wenn er mal ein kleines Kind unterm Auto hätte (entsetzter Blick und heftiges Nicken).
Ich weiss nicht, ob es letztendlich etwas bewirkt hat, aber das Entsetzen in seinem Blick war echt.
Nochmal zum Urteil: man kann in fb lesen, dass viele es lächerlich und viel zu mild finden. Ich persönlich finde 5 Jahre Gefängnis für einen 20 jährigen richtig viel. Das ist nicht ohne.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von Berlin! am 17.11.2019, 21:41 Uhr
Schwierig, Du sagst es.
Rechtsdogmatisch betrachtet halte ich es für sehr bedenklich, solche Delikte als Mord zu ahnden, oder ggf. als versuchten, wie jetzt gerade in Köln.
Um das zu erklären, muß man aber tatsächlich ziemlich tief ins Strafrecht eintauchen. Kurz gesagt: wenn der Täter bei so einer Fahrt sein Leben auch aufs Spiel setzt geht man eigentlich davon aus, dass er keinen für Mord notwendigen (Tötungs)Vorsatz hatte.
Die Frage nach der Gerechtigkeit ist eben so schwer zu beantworten, da kann man ja sowohl in Jura als auch in Philosophie drüber promovieren.
Es ist ein Trugschluss, dass Urteile im Strafrecht zu mehr Gerechtigkeit führen. In erster Linie sollen sie bestrafen, ganz platt. Weitere Aspekte sind Prävention und Resozialisierung.
Das ist vielen, vor allem den Opfern/Hinterbliebenen nicht klar und deswegen geht es ihnen selten besser nach einem Urteil, weil sie es als ungerecht empfinden. Aber was ist schon gerecht, wen jemand ums Leben gekommen ist? Strafrecht, insbesondere Strafverfahren und Strafurteile, sind einfach nicht dafür gedacht, Opfer zu Gerechtigkeit zu verhelfen.
Wenn ich Hinterbliebene oder Opfer wäre, würde ich eine Straftat auch ganz anders wahrnehmen, als bspw. ein unbeteiligter Dritter und anders beurteilen als eine Juristin.
Ich persönlich denke, das Verurteilungen wegen Mordes bei derlei Straftaten nicht bringen. Nicht für die Prävention, nicht für die Satisfaktion der Opfer.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von SassiStern am 17.11.2019, 21:52 Uhr
Die 5 Jahre wird er sowieso nicht absitzen müssen. Nach 2/3 der Strafe kommt er ziemlich sicher auf Bewährung raus. Davor gibt es nach einigen Monaten sicher offenen Vollzug.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von SassiStern am 17.11.2019, 21:55 Uhr
Ohne niedrige Beweggründe wäre es sowieso "nur" Totschlag und kein Mord.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von DK-Ursel am 17.11.2019, 22:28 Uhr
Hej !
Eine Mitarbeiterin in unserer großen neurologischen Klinik meinte sowieso, daß der Führerschein eigentlich erst an über 15J. zulässig sei, wenn man die neuere Gehirnforschung berücjksichtige.
Trotzdem denke ich:
Wo ist jetzt bitte der Unterschied dazu, wenn sich jemand mit einem Messer, einer Pistole unters Volk mischt und dann plötzlich Lust bekommt, wild ums sich zu hacken/schießen?
Daß 18/20... Jährige sich für unsterbich halten und nie glauben, es passiere (ihnen) was, ja - aber ihnen sind ebenso die Regeln bekannt, wie man sich gegenüber anderen Menschen verhäklt.
Man sticht sie nicht nieder, man schießt sie nicht nieder, man fährt sie nicht nieder.
Das weiß man in dem Alter.
Und wer sich da nüchtern und ohne Drogeneinfluß drüber hinwegsetzt, ist in meinen Augen schuldfähiger als jemand im Vollrausch, auch wenn die Folgen da genauso schrecklich sind.
Ja, darüber kann man sicher philosophieren, und ich weiß, daß harte Strafen wneig abschrecken, aber das als Bagetelle abzurteieln (und DAS wäre enie Bewährungsurteil für mich), hat sicher den entgegengesetzten Erfolg bei Nachahmern.
Gruß Ursel, DK
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von Berlin! am 17.11.2019, 22:36 Uhr
Nein, das kann man so nicht sagen.
Es kann ja auch ein anderes Mordmerkmal erfüllt sein.
Und im Fall von solchen Rasern kommt auch noch ein gemeingefährliches Mittel in Betracht. Oder Verdeckungsabsicht, wenn es eine Fluchtfahrt ist.
Objektiv lässt sich das gut begründen, es scheitert aber subjektiv am nötigen Vorsatz.
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von SassiStern am 17.11.2019, 22:58 Uhr
Ich muss mich korrigieren. Da ja keine Tötungsabsicht vorliegt käme auch Totschlag nicht in Betracht. Mord sowieso nicht.
Ursel
Antwort von Hashty am 17.11.2019, 23:02 Uhr
Die "15" Jahre waren doch ein Schreibfehler, oder?
Welches Alter wäre denn nun das richtige Alter?
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von Berlin! am 17.11.2019, 23:47 Uhr
Ich glaube, Du verwechselst da was.
Weder für Mord, noch für Totschlag ist Absicht erforderlich.Bedingter Vorsatz reicht, sprich: der Täter hält den Erfolg für möglich und nimmt ihn billigend in kauf.
Beim Mord müssen auch die Mordmerkmale vom Vorsatz erfasst sein.
Absicht hingegen ist der zielgerichtete Wille, einen bestimmten (tatbestandlichen) Erfolg zu verwirklichen.
Absicht ist die stärkste Form des Vorsatzes. Sie ist nur in wenigen Fällen erforderlich.
Re: Ursel - Entschduligung: 25 oder gar noch etwas mehr
Antwort von DK-Ursel am 17.11.2019, 23:52 Uhr
meinte sie.
Danke für´s Korrekturlesen
Re: Raserurteil Stuttgart
Antwort von shinead am 18.11.2019, 10:40 Uhr
Klassenkamerad von mir starb durch einen betrunkenen Fahrer der sein Auto von Straße abgedrängt hat. Mit ihm starben im Auto noch 4 weitere junge Menschen (alle um die 21 Jahre alt).
Der Verursacher des Unfalls war bereits durch betrunkenes Fahren aufgefallen und hat sich vom Unfallort entfernt.
Er bekam 3 Jahre und wollte sich dann noch kurz vor Haftantritt nach England absetzen.
Wenn Du jemals jemanden umbringen willst: nimm betrunken ein Auto.
Verkehrsrecht ist m.E. niemals gerecht. Eines der Gesetze das dringend reformiert werden muss. Wer betrunken in ein Auto steigt, dem muss Vorsatz (und nicht Unzurechenbarkeit) zur Last gelegt werden.
Soviel zu dem Allheilmittel „E-Auto“.....🙄
Impfpflicht / Betreuungsanspruch / Schulpflicht
Impfpflicht- was ist bei Mensche n mit Abtikörpern richtig?
Schulpflicht und fehlende Impfung
Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht ab 2020
Elon Musik plant riesiges Tesla-Werk in Brandenburg...
Warum wird so gewackelt?
Kurkuma in der ssw
Erste Genossenschaften stoppen Wohnungsbau wegen Mietendeckel