Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sechsfachmama am 10.10.2013, 0:53 Uhr

kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

bin durch meine arbeit mit menschen zusammengetroffen, die sich keinen rat mehr wissen. ich kenn mich aber auch nicht so aus ...

mann wohnt hier, hat frau aus anderem land "von der straße" aufgelesen, sie wurde zur "straßen"arbeit gezwungen, nix gelernt, noch nie in nem betrieb gearbeitet usw. betritt seitdem das land nicht mehr, weil sie um ihr leben fürchten muss.
bekommt in D keinerlei geld, ist wohnungsmäßig in D gemeldet, arbeiten kann sie wohl nur mit aufenthaltsgenehmigung? und diese bekommt sie nur, wenn sie arbeit hat ... deutschkenntnisse vermutlich eher mangelhaft.

man darf wohl 3 jahre "so" in D leben, dann muss man zurück. diese frist läuft in kürze aus, wenn frau dann nicht weg ist, wird sie von der polizei geholt und abgeschoben.
kann aber in anderem land nicht leben - wie gesagt, sie fürchtet um ihr leben, hat keinen besitz, gar nix.

mann will frau zwar heiraten, aber dafür brauchen sie haufenweise papiere, die nicht schnell beschaffbar sind. es war schon schwer, eine beglaubigte geb.urkunde zu bekommen.

mann war wohl auf ausländerbehörde (heißt das so?) und der beamte hat nur gesagt: entweder sie hat in kürze arbeit (die sie nicht bekommt, da sie keine aufenthaltsgenehmigung? hat) oder sie wird in vier wochen zwangsausgewiesen.

sie hat keine deutsche staatsbürgerschaft, bekommt sie nicht (ich glaube, weil sie in D keine arbeit hat?)

nun frage ich mich:
- es gibt so viele ausländische mitbürger, die aufgrund von verfolgung, lebensbedrohlicher situationen usw. in D leben dürfen - welche bedingungen müsste frau erfüllen, damit sie das auch kann?
- wieso steht ihr nicht mal der sockelbetrag von sozialhilfe zu, wenn sie hier ihren wohnsitz hat?

es kann jetzt durchaus sein, dass ich widersprüchliches geschrieben habe - kenne mich überhaupt nicht aus, habe nur diese besagten infos von den personen mitbekommen.
hat diese frau irgendeine chance hierzubleiben?
kann man da was vermitteln, helfen?

wie gesagt, der beamte von der ausländerbehörde ist knallhart, da zählt vermutlich menschliches schicksal nicht, nur fakten.

 
14 Antworten:

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von lastunicorn am 10.10.2013, 3:22 Uhr

Das klingt leider wirklich etwas wirr... bei all den vielen nicht ganz zusammen passenden "Fakten" wundere ich mich aber, dass da innerhalb von drei Jahren nicht mehr unternommen wurde. So kurz vor Fristende ist das natürlich eng.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von Mutti69 am 10.10.2013, 4:38 Uhr

Hat sie denn jemals einen Asylantrag gestellt? Google “Asylantrag“ und das entsprechende Bundesland.

Wenn sie im Asylverfahren ist, dann erhält sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es gibt diesbezügliche Beratungsstellen.

Wenn sie bereits abgelehnt wurde oder aber einfach so eingereist ist, dann ist es schwer und mit Verlaub, sie hat sich auch äußerst dämlich verhalten. Die 3 Jahre hätten für das Erlernen der Deutschen Sprache herhalten können...Die Arbeitserlaubnis selber ist nicht schwer zu bekommen, sie wird auf Antrag erteilt, wenn ein konkretes Jobangebot vorliegt.

Ohne großen Bildungshintergrund und ohne ausreichende Sprachkenntnisse...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von alemana_mex am 10.10.2013, 5:52 Uhr

Will der Mann sie heiraten?
Wenn ja warum nicht in Dänemark?
Haben Freunde von uns, weil es so schwer war die nötigen Papiere zumbekommen.
Haben nur Pass und Geburtsurkunde benötigt und 2 Nächte in Dänemark.


LG alemana_mex

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von Birgit67 am 10.10.2013, 8:15 Uhr

gestern kam ja im ersten: Wer hat Angst vor weißem Mann und da war die ähnliche Problematik - Schwarzafrikaner - nur mit Duldung ohne Aufenhaltsgenemigung- durfte nicht arbeiten weil er aus einem Land kommt das nicht in der EU ist - irgendwie so was war es - ihm wurde es extrem schwer gemacht und nur die Heirat konnte ihn retten nicht ausgewiesen zu werden.

Kann es sein dass es dort ähnlich ist?? Evtl. mit einem Anwalt das ganze Regeln - vielleicht hat MANN ja eine rechtschutzversicherung und kann da dem ganzen nachgehen.

Gruß Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von Pamo am 10.10.2013, 8:28 Uhr

Was für eine Staatsbürgerschaft hat die Frau denn?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von sechsfachmama am 10.10.2013, 9:41 Uhr

Staatsbürgerschaft: tschechisch
Asylantrag: mir unbekannt
ja, Mann will Frau heiraten, aber er kann kein tschechisch (um die nötigen Papiere zu beschaffen) und Frau tut keinen Schritt mehr über die Grenze
(Dänemark könnte ich ja mal vorschlagen, bezweifle aber, dass man sich die Fahrt und zwei Tage dort überhaupt leisten kann)
Rechtsschutzvers. - ich bezweifle, dass da eine da ist, man lebt am Ex.minimum und Frau hat nicht mal ne KKV, wenn da was passieren sollte, wirds absolut kritisch.
ich sag mal so, allg. eher nicht so mit übermäßiger intelligenz ausgestattet, wissen sich nicht wirklich zu helfen, internet zum nachforschen hat man nicht usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von Pamo am 10.10.2013, 9:47 Uhr

Als tschechische Staatsbürgerin kann sie als EU-Bürgerin unbehelligt in Deutschland leben und arbeiten. Sie braucht keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Da stellt sich die Frage einer Abschiebung nicht.
Irgendwas stimmt an dieser Geschichte nicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von sechsfachmama am 10.10.2013, 10:26 Uhr

hm, ja iwie frage ich mich das auch - in EU kann ja jeder überall arbeiten.
aber das mit dem abschieben usw. hat der mensch auf der behörde wohl erzählt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von Pamo am 10.10.2013, 10:39 Uhr

Das ist jetzt alles Spekulation, aber es kann wohl sein dass sie in Deutschland keine Sozialtransfers bekommt. Abschieben ist definitiv nicht - ausser sie hat eine Straftat begangen.

Gib ihr einen Kontakt von einer binationalen Beratungsstelle, da kann sie jemand beraten bzw. mit ihr zu der entsprechenden Stelle gehen und ihr den Sachverhalt vernünftig erläutern. Oder mach den ersten Termin für sie und führe sie das erste Mal dorthin. Google deine Stadt und "binationale Beratung".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von eleanora am 10.10.2013, 13:39 Uhr

mir kam so eine Idee... hast du wirklich tschechisch verstanden, oder war es viell. tchetchenisch ??
Tschechien ist EU, zur Sozialhilfe kann ich nichts sagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von sechsfachmama am 10.10.2013, 14:14 Uhr

nee, tschechisch ist schon richtig, weil er mir erzählt hat, wo er die geb.urkunde holen musste und auch, wo er sie "aufgelesen" hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Tschechien????

Antwort von Mutti69 am 10.10.2013, 14:40 Uhr

Upps...ja, das haut dann wirklich mit der Geschichte nicht hin. Ich hätte vermutet sie ist Tai.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Antwort von MillyKakao am 10.10.2013, 18:47 Uhr

Hallo, als EU-Bürgerin genießt die Frau die EU-Freizügigkeit und darf also ohne weitere Genehmigung in Deutschland leben und auch arbeiten. Richtig ist, dass sie keine Sozialhilfe bekommt, da sie hier noch nicht gearbeitet hat. Ich glaube man muss 1 Jahr in D gearbeitet haben, um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Sie kann natürlich jederzeit nah Tschehien fahren, um die nötigen Unterlagen für eine Heirat zu besorgen (ein wenig Papierkram ist das schon). Falls sie es nicht selbst machen möchte, kann sie einen tschechishen Anwalt in D beautragen (es gibt ein paar davon). Der kann den ganzen Papierkram natürlich gegen Honorar erledigen.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Eben, da stimmt was nicht...

Antwort von MM am 11.10.2013, 22:12 Uhr

... Tschechien ist EU und so etwas wie Abschiebung kommt nicht in Frage. Da muss was anderes dahinter stecken...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.