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Geschrieben von tabeamutti am 11.11.2017, 13:29 Uhr

Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus :-)

Also, wir (Gatterich + ich) gehen 1x pro Woche zum tanzen zu einer privaten Gemeinschaft. (Keine Tanzschule od. ähnlich.).

Dafür sind Räume angemietet von unserem "Obertänzer" und seiner Frau (genauere Angaben kenne ich nicht) und wir zahlen alle pro Nase 10Euro als Mitgliedsbeitrag (allerdings ohne was schriftliches).
Die Räume befinden sich auf dem Gelände einer Campingplatzes, auf dem viele auch ihren ersten Wohnsitz haben.
Die kommen natürlich auch - aber um was zu trinken (zu kaufen, Bier etc.) - denn wir haben eine kleine Bar , die wir für uns gebaut haben.

Alle paar Monate wird jetzt ein - öffentliches - Event gemacht, - am 25.11. z.B. Glühweinparty mit Verkauf - auch Essen (Würstchen , Kartoffelsalat ).

Und jetzt meine Frage(n).
- Es wird öffentlich (Facebook, Aushang, HP) beworben und eingeladen.
D.h. es wird verkauft bzw. Geld eingenommen - muss da nicht ein Gewerbe angemeldet werden?

- Es wird mit Essen hantiert - wie sieht es mit dem Gesundheitszeugnis aus? Reicht das so ein"kleines", wo man sich nur diesen Film angucken muss?

- Muss nicht wenigstens eine Einnahmen -Ausgaben Rechnung erstellt werden?
- Braucht man eine Ausschank Genehmigung?
- Muss eine Aushang des Jugendschutzes aushängen?

Es gibt bestimmt noch viel mehr zu beachten - aber was?
Oder braucht man das alles nicht?
Angeblich ist mit dem Vermieter der Räume alles abgeklärt - aber dieser Vermieter ist bei den Partys nicht anwesend und die Verkäufe/Einnahmen gehen in unsere Kasse und davon werden die Getränke etc. bezahlt.
Wie sieht es mit den Hygiene Vorschriften aus?

Kennt sich da jemand aus?
Danke + LG

tabeamutti

 
14 Antworten:

Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von Danyshope am 11.11.2017, 13:42 Uhr

Für mich ja - und zwar schon ab "Tanzschule".

Spätestens mit "Gewinnabsichten" - was passiert mit den Einnahmen - liegt eine Gewerbeabsicht vor. Und muss dann auch so angemeldet werden. Ob es dann was zu versteuern gibt bzw das Amt sagt, muss doch nicht sein weil Kleinstgewerbe, entscheiden die nach Prüfung.

Ich hatte das Problem damals wegen überzähligen Nachzuchten bei Aquarien. Hatte ich damals kundig gemacht und ich hätte das ganze erst normal anmelden müssen, die hätten geprüft, samt Veterinär usw und dann wäre entschieden worden. Und wir reden nicht von Massen an Tieren.

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von dhana am 11.11.2017, 14:00 Uhr

Hallo,

je nach Einkommenshöhe könnte es unter Kleingewerbe fallen (bis 17.500 Euro Gewinn pro Jahr glaub ich) oder es wäre auch ein Verein möglich - aber dann müsste halt auch ein eingetragener Verein (mit Satzung und Mitgliedern) dafür gegründet werden.
Es gibt auch irgendwie die Möglichkeit das es beim Finanzamt als Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht läuft - wenn die Einnahmen über mehrere Jahre niedrig sind und sich Kosten und Einkommen immer wieder aufheben, das ist z.B. oft bei den Hobbykünstern so die nur ein paar Märkte im Jahr machen.

Sinn würde es vermutlich wirklich machen sich da von einem Fachmann beraten zu lassen, was die beste Möglichkeit ist.

Gruß Dhana

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ja ......

Antwort von Caot am 11.11.2017, 15:48 Uhr

...... es wäre ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Sobald Du Einnahmen mit Gewinnabsicht erzielst. Bei Verkauf von Lebensmitteln ist Vorsicht geboten. Ich würde mich bei der Stadt im Gewerbeamt erkundigen. Was auch gänge ist die IHK, um erste Fragen abzuklären.

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von Christine70 am 11.11.2017, 16:42 Uhr

Gewerbeanmeldung ist - meiner Meinung nach - nicht unbedingt nötig, aber sobald öffentlich beworbe wird und Geld fließt, muß der Verein eingetragen werden als e.V.

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von babuschka-29 am 11.11.2017, 17:17 Uhr

Land der Burokrate.

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von Nicole_Meyer am 11.11.2017, 17:31 Uhr

Über manches kann man sich sicher streiten, aber wen die Bürokratie stört, der kann ja in so schöne unbürokratische Länder gehen, wo es dafür aber keinen Sozialstaat gibt. Dafür aber jede Menge nette Menschen,die "Geschenke" annehmen, wenn man was offizielles braucht....

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von Hubbeldubbel am 11.11.2017, 17:52 Uhr

Lebensmittel an den Mann oder die Frau bringen, ist nur mit erfolgter Belehrung/ Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erlaubt.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von Hubbeldubbel am 11.11.2017, 17:54 Uhr

Gewerbe oder Verein - fast keine Unterschiede in dem Bezug...

Kann leider die PDF nicht anfügen, bitte googeln... :-)

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gerade bei Lebensmitteln etc wäre ich vorsichtig

Antwort von Ellert am 11.11.2017, 18:41 Uhr

selbst wenn es vor ort keinen stört
da muss nur einer hinterher den Durchfall bekommen und sagen er hat da was getrunken...

dagmar

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von babuschka-29 am 11.11.2017, 19:11 Uhr

Mein Man tut Arbeiten.

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Re: Ist das schon ein Gewerbe oder nicht?

Antwort von Pippilotti am 11.11.2017, 20:06 Uhr

Warum willst du das denn alles wissen?

Gewerbe muß das keins sein, als Tanzlehrer würde er zu den Freiberuflern gehören. Anmelden muß er das aber beim Finanzamt und muß auch Steuererklärungen machen (mit Umsatzsteuer wegen Ausschank). Auch ein Verein muß Umsatzsteuer anmelden und abführen wenn er Einnahmen durch Ausschank hat.

Ich hoffe aber ihr wollt ihn vor allem informieren und nicht anschwärzen. Redet mit ihm. Wegen dem Gesundheitsamt bin ich mir nicht sicher. Kommt wohl eher drauf an ob da nur etwas verkauft oder auch da zubereitet wird.

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Re: @Pippilotti

Antwort von tabeamutti am 11.11.2017, 21:22 Uhr

Hi,

nein, wir wollen da nix melden - und wir haben ihn auch schon drauf hingewiesen.
Tanzlehrer ist er nicht, wir machen das als Interessengemeinschaft , kein Verein od. ähnlich. Einfach nach dem Motto: Wir tanzen alle gern Linedance - und er bringt uns bei.

Nur wird es jetzt halt öffentlich mit Einkauf/Verkauf. Und wir leben nun mal in Deutschland - da muss ja alles irgendwie angemeldet etc. werden.

LG
tabeamutti

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Re: @Pippilotti

Antwort von Danyshope am 12.11.2017, 8:32 Uhr

Es braucht 7 Personen wenn ich mich nicht irre um einen gemeinnützigen Verein zu gründen - wäre evtl eine Lösung. Würde ich mich mal drüber informieren lassen.

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Schankerlaubnis/Gestattung

Antwort von Lusil am 12.11.2017, 17:51 Uhr

Hallo,
ja, ihr braucht eine Schankerlaubnis oder auch Gestattung genannt. Diese muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Dies benötigt man sobald man für die Öffentlichkeit Essen/Trinken verkauft, z. B. wie für einen Weihnachtsmarkt, Jahrmarkt, Fest vom Musikverein, usw.
Gruß Lusil

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