Geschrieben von Butterflocke am 02.01.2013, 14:03 Uhr |
hier auch: muss ich das zahlen?
Ich war die letzten zwei Tage bei einer Freundin in Österreich.
Sie musste heute schon wieder zur Arbeit und ich wollte noch kurz einkaufen gehen. Ich parkte in der Stadt, zog mein Parkticket und legte es ins Auto, wie man´s eben macht....
Als ich dann nach ca. 1,5 Stunden zurückkam, hatte ich einen Strafzettel. Es war eindeutig ein Parkplatz - eben kostenpflichtig. Also kein Halte- oder Parkverbot.
Die Polizeistation war ganz in der Nähe, also schnappte ich mir Strafzettel + Parkschein (auf dem sogar noch eine halbe Stunde stand) und ging dort hin, um die Sache zu klären.
Aber nix da.....:-(
Man erklärte mir, dass ich den Strafzettel bekommen habe, weil ich KEIN Ticket im Auto liegen hatte. Hatte ich doch aber....!
"Ja Fräulein....den können Sie auch gerade von ihrem Park-Nachbarn bekommen haben"
Ja wirklich? HAB ich aber nicht! "Nein", sagte ich dann, "den hat mir die Silvesterhexe herbeigezaubert".....
Sch...., hätt ich die Klappe gehalten!
Auf jeden Fall war nichts zu machen, die Polizisten waren richtig unverschämt und unsachlich.
Hm....
Nettes Erlebnis..., das ich Euch nur mitteilen wollte.
Die Frage im Betreff ist nicht so ernst gemeint....
Ich zahle, denk ich. Das nächste Mal kopiere ich mir allerdings die Ausweise dreier Zeugen, die mir dann schriftlich die Existenz meines Parkzettels bestätigen.....
ähm...das Ding lag natürlich gut sichtbar im Auto!
Antwort von Butterflocke am 02.01.2013, 14:05 Uhr
nur so der Vollständigkeit halber;-)
nun ja...
Antwort von DecafLofat am 02.01.2013, 14:15 Uhr
eine freundin von mir hat jüngst einen strafzettel bekomen weil sie im anwohnerbereich parkte, ohne parkausweis. der aber war im auto. das kann ich bezeugen (musste ich aber nicht) weil der festgeklebt ist an der windschutzscheibe, innen. und er ist noch gültig bis sept 2013, also entweder war der verkehrsüberwacher (polidingens darf man ja nimemr sagen) blind oder doof oder beides.
sie hat beim hiesigen ordnungsamt widerspruch eingelegt, ihre sicht der dinge samt fotobeweisen eingereicht und das ding wurde storniert.
aber mit den ösis würde ich mich ehrlicherweise auch nicht anlegen, lach...
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von Lauch1 am 02.01.2013, 14:27 Uhr
Welche Stadt war es denn?
Üblicherweise ist nicht die Polizei, sondern private Sicherheitsdienste für die Parkraumüberwachung zuständig.
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von Silke11 am 02.01.2013, 14:27 Uhr
Musst du nicht zahlen. Dein Auto mit deutschem Kennzeichen in Österreich - da passiert eh nichts. Wir haben im Sommer in Frankreich auch mal einen Zettel am Auto gehabt, als wir echt keinen Parkschein gezogen hatten, da kam auch nichts, wie mir gerade eingefallen ist.
Und sonst würde ich auch Widerspruch einlegen und den Parkschein in Kopie beifügen.
LG
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von Loraley am 02.01.2013, 14:28 Uhr
Ich habe da so ne Macke. Wenn ich gegenüber einer Behörde im Recht bin zahle ich niemals, gargargar niemals um nur dem Ärger aus dem Weg zu gehen. Da wäre es mir egal, ob der Polizeiposten in Timbuktu oder anderswo gelegen wäre.
Letztes Jahr im September parkte ich am Bahnhof auf einem Park and Ride Parkplatz, der von einer privaten Firma "bewirtschaftet" wird. Ich habe ein Ticket gezogen, dieses vor die Windschutzscheibe gelegt und bin los. Als ich am Abend mit dem Zug zurückkam, hatte ich einen Brief am Auto, samt Strafzettel. Und, was war? Den Zettel hatte es umgedreht, wahrscheinlich als ich die Tür zugeschlagen hatte.
Man hat aber durch das sehr dünne Papier des Tickets die Ankunftszeit und das Datum samt dem gelösten Betrag erkennen können. So. Ich habe die Firma angeschrieben, daß ich die 27 € nicht zahle. Ja, genau, 27 Tacken. Ich habe ein bisschen recherchiert, und besagte Firma mit Sitz in Berlin ist wohl für unseriöses Geschäftsgebaren bekannt. Mal sehen, ob noch was kommt, ich habe bis zum heutigen Tag nichts gehört. Mich regt zum einen der Betrag auf, zum anderen, daß die Bahn eine so unseriöse Firma ihre Parkplätze bewachen lässt. Mit "Bewirtschaftung" hat das nichts mehr zu tun. Leider hattte ich keine Zeit an die Bahn zu schreiben.
Ich würde nicht zahlen. Du bist doch im Recht! Du hast dir doch nichts vorzuwerfen.
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von shinead am 02.01.2013, 14:30 Uhr
Warst Du nicht zufällig mit Deiner Freundin dort einkaufen, die Dich noch darauf aufmerksam gemacht hat, den Parkzettel deutlicher auf das Armaturenbrett zu legen *räusper*?
Warte, bis Du die Zahlungsaufforderung bekommst und leg' dann unter Nennung eines Zeugen Widerspruch ein - fertig!
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von Zwurzenmami am 02.01.2013, 14:48 Uhr
Ich hab mal in Harz ein Ticket bekommen, obwohl ich einen Parkschein ordentlich und lesbar im Auto liegen hatte. Der Parkplatz war für unseren Chevy schlichtweg zu klein, die Stoßstange ragte auf den hinteren Parkplatz. Ich hab dann Fotos gemacht und glücklicherweise lag der Zollstock immer noch im Auto und ich hab den Parkplatz ausgemessen.
Widerspruch eingelegt, Maße mitgeteilt und ich brauchte nichtzahlen, hab aber ein Freiparkticket zu geschickt bekommen mit einer Entschuldigung
Re: Nein! nicht zahlen!
Antwort von guinan am 02.01.2013, 14:56 Uhr
Hier in Graz z.B. sind private Parkraumüberwacher unterwegs. Also wäre die Polizei der falsche Ansprechpartner.
Abwarten bis die "Mahnung" kommt und dann mit Kopie des Parktickets widersprechen!
So würde ich, als Österreicherin, das jedenfalls machen!
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von Laneybucks07 am 02.01.2013, 15:07 Uhr
Ich würde auch nicht zahlen! Auf keinen Fall! Du hast nichts verkehrt gemacht und unverschämt waren sie auch noch, die Herren Wachtmänner. Da würd' ich ja streiten "bis auf's Blut"! Warte erst mal ab, ob da überhaupt noch was kommt.
Lg
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von hgmeier am 02.01.2013, 16:05 Uhr
>Dein Auto mit deutschem Kennzeichen in Österreich
> - da passiert eh nichts.
1. Mittlerweile wird EU-Weit vollstreckt.
2. Selbst früher war es im Falle des nicht-zahlens dann besser nie wieder mit dem Fahrzeug in das Land einzufahren.
Re: hgmeier
Antwort von guinan am 02.01.2013, 16:19 Uhr
Weißt Du, ob es bei diesen "grenzüberschreitenden" Geschichten auch eine "Mahnung" gibt?
Loralay
Antwort von maleja am 02.01.2013, 16:34 Uhr
die bahn moechte doch die strecke nach ulm schneller machen. und das so ca 10 milliarden kosten wird, braucht sie doch das geld. das weisst du doch...
und da das ganze eh mit zwielichten partner gemacht wird, kommts auf die geldeintreiber auch nicht mehr an!!!
Bin uebrigens gerade am ueberlegen, ob ich morgen genau mit selbiger bahn ins selbige ulm fahren soll... soll ich? mit kind und kegel, aber ohne hund!
Re: hier auch: muss ich das zahlen?
Antwort von Silke11 am 02.01.2013, 16:40 Uhr
"1. Mittlerweile wird EU-Weit vollstreckt"
aber erst ab einem bestimmten Betrag, glaube ich.
Wie gesagt, bei uns kam wegen eines Parkverstoßes in Frankreich nichts.
Nachtrag: Link zu den Beträgen
Antwort von Silke11 am 02.01.2013, 16:42 Uhr
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/probleme-verkehrsverstoesse-ausland/eu-bussgelder-vollstreckung/default.aspx?quer=auslandsbussgeld
Also ich glaube, in Deutschland müssen die Politessen
Antwort von jaspermari am 02.01.2013, 17:10 Uhr
ein Foto von der Front des Autos machen....ob in Österreich auch, weiß ich nicht...
Re: Also ich glaube, in Deutschland müssen die Politessen
Antwort von Butterflocke am 02.01.2013, 17:13 Uhr
Tja....keine Ahnung.
Von einem Foto haben die mir nichts gesagt (oder gezeigt).
Ich probiere jetzt mal, die Sache zu ignorieren und werde eine Kopie meines Parkscheins zuschicken, falls eine Mahnung kommt. Und wenn nicht, umso besser.
Danke Euch:-)
wir hatten auf Madeira 4 Knöllchen...
Antwort von jaspermari am 02.01.2013, 17:21 Uhr
haben die ignoriert. und es kam nix...trotz Leihwagen ;-)
Aber Portugal is nicht Österreich. Hier hatte ich auch ständig Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis...da hab ich nach dem 4. beim Ordnungsamt angerufen und mich beschwert. Da brauchte sie nur auf die Fotos zu gucken und sagte: " Ich schenk der Dame eine Brille !"
Fand ich voll lustig....
Re: wir hatten auf Madeira 4 Knöllchen...
Antwort von Leena am 02.01.2013, 17:24 Uhr
...ich habe am Rande mitbekommen, dass unsere Vollstreckungsstelle mittlerweile auch für Stellen im EU-Ausland entsprechende Gelder einzieht, wenn die Leute in unserem Zuständigkeitsbereich wohnen.
Ob es eine Bagatelle-Grenze gibt, weiß ich allerdings nicht.
Re: wir hatten auf Madeira 4 Knöllchen...
Antwort von Liebemaus am 02.01.2013, 17:45 Uhr
Vielleicht war das garnicht dein strafzettel ?kann ja sein,das den jemand anderes hatte und beim weg fahren,einfach bei dir dran gemacht hat.hab ich auch mal aus Spaß bei jemand anderen gemacht ... lächel
wär aber auch interessant wer...
Antwort von schneematsch am 02.01.2013, 18:50 Uhr
...da was beweisen muß.
Du das du ein ticket hattest oder die anderen das du keines hattest...
Von dem abgesehen glaub ich nicht da ö solche parkstrafen bis ins ausland verfolgt, das wär doch doof irgendwie...
Lg
Re: wär aber auch interessant wer...
Antwort von schneematsch am 02.01.2013, 18:58 Uhr
Ok, hab gerade ergoogelt das strafzettel trotz ausland zu zahlen sind..
Software zur Arbeitsblattgestaltung
Muss ich den Brunch zahlen?
Bräuchte mal ein Tipp für Nürnberg Freitagnachmittags/abends
Wahnsinn
Antolin, kennt sich hier jemand damit aus ??
@vallie, nikas, ninas und jasper
@leewja, Konservierungsstoffe in Lebensmitteln
Mal ordentlich aufregen muss...achtung UNSACHLICH ;-)
Einladungen Indoorspielplatz ( Werbung )