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Geschrieben von Schokolina am 08.03.2013, 21:33 Uhr

Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Ach blöde Fragestellung ich weiß.
Also Folgendes: meine Oma möchte meiner Mutter eine große Geldsumme schenken (über 100.000 Euro).
Meine Oma hat dieses Geld immer zu hause aufbewahrt und über die Jahre hinweg angespart, irgendwann mal Sparkonten aufgelöst, usw. Ich weiß nicht ob sie überhaupt nachweisen könnte woher das alles kommt

Meine Mutter macht sich nun Sorgen, dass meine Oma nachweisen muss, woher sie das Geld hat.
Sie fürchtet, dass man Geld in so großem Umfang eigentlich gar nicht zu Hause aufbewahren dürfte.

Ist das so?
Und darf meine Oma dieses Geld meiner Mutter bar in die Hand drücken?
Wenn meine Mutter es dann auf ihr Konto einzahlt, muss sie dann nachweisen, woher sie es hat?
Sollten meine Oma und meine Mutter eine Art Schenkungsvertrag machen?

Und nicht zuletzt: muss meine OMA auch nachweisen, wie sie so viel Geld ansparen konnte?

Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke!!

 
41 Antworten:

Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Vanessa1704 am 08.03.2013, 21:40 Uhr

Wer soll einen denn verbieten, Geld zu Hause aufzubewahren? Wenn deine Mutter das Geld einzahlt, können tatsächlich Fragen kommen.Das Finanzamt will was abhaben.Ich würde das Geld wahrscheinlich auch zu Hause aufbewahren, werde aber sicher nie soviel haben.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 21:44 Uhr

Fragen natürlich, aber sie dürfte mit diesem Betrag kein Problem haben, da es die eigene Mutter ist. Da gibts doch dann einen Freibetrag, der bedeutend höher ist, oder?

Mir gehts mehr um die Oma, die gar nicht nachweisen könnte, wie dieses Geld zusammengekommen ist.
Muss sie das aber überhaupt?

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von KKM am 08.03.2013, 21:47 Uhr

Die Banken werden sicher fragen, wenn Deine Mutter das Geld einzahlen will.

Es gibt in Deutschland das Geldwäschegesetz, Beträge über 10.000 € sind demnach meldepflichtig....

Mehr weiß ich leider nicht dazu...

KKM

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Re: man darf fast alles

Antwort von Julie am 08.03.2013, 21:50 Uhr

Natürlich darf deine Oma so viel Geld zu hause aufbewahren, es ist allerdings nicht sinnvoll - hier in der Gegend gab es jüngst viele wohnungseinbrüche und eine derart hohe summe ersetzt keine Versicherung bei einem möglichen Diebstahl.
Sie darf das Geld auch an deine Mutter verschenken, allerdings muss deine Mutter damit rechnen, dass deine Oma das Geld innerhalb der nächsten zehn Jahre zurückfordern muss, wenn deine Oma zb ins Pflegeheim muss und die kosten aus eigenen mitteln nicht bestreiten kann.
Es empfiehlt sich, die Schenkung schriftlich festzuhalten, alleine schon, um später den genauen Zeitpunkt der Schenkung nachweisen zu können.
Und deine Mutter darf das Geld natürlich auf ihr Konto einzahlen, wird sich aber bei der Bank ausweisen (zb durch Vorlage des bpa) ausweisen müssen, Geldwäsche-Gesetz.
Noch weitere fragen ??

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was heißt meldepflichtig?

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 21:50 Uhr

dass man melden muss, wenn man so viel zu Hause hat?

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@ Juli

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 21:54 Uhr

Danke dir!

Was heißt bpa?

Und muss auch meine Oma nachweisen, wie sie so viel Geld zusammensparen konnte?
Sie hat zwar immer verdient bzw. gearbeitet, aber nun nicht so über alle Maßen viel.
Wahrscheinlich stammt ein Teil der Summe noch aus Opas Zeiten, aber das kann man wie gesagt heute nicht mehr nachweisen. Mein Opa ist schon ein paar Jahre tot.

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ich weiß nicht,

Antwort von Julie am 08.03.2013, 21:57 Uhr

ob jetzt 10.000 € der Grenzwert ist, aber ab irgendeiner summe muss der pa bei der einzahlung vorgelegt werden. Und die Bank macht eine Kopie des ausweises.

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Re: @ Juli

Antwort von Julie am 08.03.2013, 22:04 Uhr

Bpa ist der BundesPersonalAusweis.
Einen Nachweis, woher das Geld stammt, wird man nicht verlangen - ist ja auch schwer.
Es sei denn, es besteht der "begründete verdacht", dass das Geld aus einer Straftat stammt - aber die Oetker-millionen werden es ja nicht sein
Und ich bin mir sehr sicher, dass in vielen haushalten noch große summen Bargeld "herumliegen".
Aus DM-zeiten fehlen auch noch etliche Millionen - nicht nur die aus dem entführungsfall oetker

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.03.2013, 22:09 Uhr

Ich krame mal ein bisschen in meinem Banker-Gedächtnis...

Bei Einzahlungen ab EUR 15.000,-- muss eine Erklärung gemäß Geldwäschegesetzt unterschrieben werden. Dafür wird die Identität des Einzahlers nebst Ausweisdokument festgehalten sowie die Höhe der eingezahlten Summe. Wenn man das (warum auch immer) nicht möchte, muss man dazu übergehen, das Geld in Teilsummen < EUR 15.000 einzuzahlen. Ist aufwendig und nicht weniger "verdächtig".

Selbstverständlich darf man auch große Summen Bargeld zuhause haben. Selbstverständlich kann Deine Mutter das Geld annehmen und auch auf ihr Konto einzahlen (s.o.). Steuerrechtlich kenne ich mich da nicht aus.

Grüße
Andrea

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Christine70 am 08.03.2013, 22:15 Uhr

also wir haben mal vor ein paar jahren von einer verwandten 6000 euro auf unser konto überwiesen bekommen als geldgeschenk.
sogar da hat uns die bank gefragt woher das geld kommt. wir mußten sogar zum filialleiter, den wir aber gut kennen.

ich fand das damals etwas komisch, gibt es doch menschen, die durchaus jeden monat so viel geld aufs konto bekommen

aber gut, wir hatten nix zu verbergen

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Re: @ Juli

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 22:17 Uhr

Sie könnte es auch schlicht nicht nachweisen, das ist das Problem.

Meine Mutter möchte mit dem Geld eine Finanzierung für eine große Anschaffung bewältigen. Meine Oma gibt damit praktisch ihr "letztes Hemd" her, nehmen wir zumindest an.
Meine Mutter sorgt sich nun, dass Oma durch die Existenz des Geldes Probleme bekommt und die "Herkunft" (also von welchem Einkommen wie viel und in welchem Zeitraum gespart usw) nachweisen muss.
Natürlich hat meine Oma keine Straftat begangen, aber rein theoretisch könnte das ja trotzdem sein.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.03.2013, 22:19 Uhr

...das finde ich merkwürdig, auch aus den von Dir genannten Gründen. Ging's da vielleicht doch eher darum, eine "geeignete" Anlageform zu finden? Nicht, dass das Geld da ungenutzt rumliegt und Schimmel ansetzt *hüstel*...

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 22:21 Uhr

Und hier sind es dann über 100.000 Euro, oh liebe Güte was wird meine Mutter dann machen müssen?
Sie nimmt also ihren Ausweis mit und erklärt, dass das Geld von ihrer Mutter kommt und ein Geschenk ist.

Als Nachweis hierfür genügt der Schenkungsvertrag zwischen meiner Mutter und meiner Oma?

Wo finde ich Vorlagen für solche Verträge?

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Christine70 am 08.03.2013, 22:23 Uhr

der filialleiter meinte halt, daß es in seiner filale selten vorkommt, daß jemand als "bekannt" so viel geld auf ein privates konto überweist.
aber wir konnten das ja klären...
er meinte, alles was über 5000 euro liegt und nicht mit lohn und gehalt verbunden ist, muß hinterfragt werden.
mich würde mal interessieren, ob das so stimmt. vielleicht gibts hier jemanden der bei einer bank arbeitet? in den AGBs hab ich nix gefunden drüber
nur daß höhere geldbeträge (Auszahlungen die über 3000 euro liegen) drei tage vorher angekündingt werden müssen, weil sie nicht so viel einlagern.

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Re: @ Juli

Antwort von Christine70 am 08.03.2013, 22:26 Uhr

ich kann mich erinnern, daß meine oma früher auch ihr geld zuhause gehortet hat. das war wohl bei dieser generation so. sie trauten den banken nicht.

als meine oma gestorben ist, haben wir überall in der wohnung geld gefunden. in büchern versteckt, hinter bildern ect. das waren damals auch mehrere tausend DM. ich weiß aber nicht mehr wie meine tanten und meine mutter das damals geregelt haben.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von dr.snuggles am 08.03.2013, 22:28 Uhr

also, falls es da probleme geben sollte, stelle ich euch gerne mein konto zur zwischenlagerung zur verfügung und verwahre eine zeit lang....:-)

und im ernst: würde ich auch in etappen das geld zur bank bringen.

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Und was ist mit Schwarzgeld?

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.03.2013, 22:31 Uhr

Ich hätte Sorge, daß jemand vermutet, daß das Geld von einem Schweizer Nummernkonto (oder so) stammt. Also nicht, daß man nachweisen muß, WOHER es kommt, sondern woher es NICHT kommt. So als Laie.....

Nicht, daß da nachher das Finanzamt zugreift.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 22:33 Uhr

Ich weiß gar nicht, wie viel es genau ist. aber es dürften um die 130.000 sein.

Und wie viele Etappen sollen das dann sein und was bringt es?
Der Schenkungsvertrag muss ja dennoch über die Gesamtsumme lauten, oder?

Ist das alles schwierig.

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Re: Und was ist mit Schwarzgeld?

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 22:35 Uhr

Wie weist man das denn nach?
Wenn es eine Möglichkeit gibt, dann hätte meine Oma sicher keine Angst davor. Denn so viel weiß ich 100%ig: irgendein Konto in der Schweiz oder sonstwo hatte sie ganz sicher nicht.

Nur wie soll sie das beweisen?

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.03.2013, 22:38 Uhr

Nein, als ich noch in der Bank gearbeitet habe, war das zumindest bei uns nicht so (Großbank). Es können ja die verschiedensten Transaktionen über ein Konto laufen, nicht immer ist das Gehalt/Einkommen. Man kann allerdings sehr wohl einen Suchlauf über die Konten laufen lassen, der Summen > x rausfiltert. Das macht man aber im Normalfall im Rahmen der Akquise, will heißen, um ein Spar-/Anlageprodukt an den Mann zu bringen. Ich meine, für alles "Verdächtige" gibt's ja das GWG und den darin festgelegten Betrag...

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Re: Und was ist mit Schwarzgeld?

Antwort von franziska1958 am 08.03.2013, 22:40 Uhr

Unser Sohn wollte heute im Autohaus sein Auto bezahlen und bis 10.000 Euro konnte er Bar bezahlen. Bei einer größeren Summe hätte er nachweisen müssen, woher das Geld kommt!

Ich glaube, wenn du es einzahlst muss geklärt werden woher es kommt. Und es müssen auch steuern bezahlt werden. Denn Zinsen müssen doch ab einem bestimmten Betrag auch versteuert werden, oder ?

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Re: Und was ist mit Schwarzgeld?

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.03.2013, 22:40 Uhr

Ganz andere Frage: Bei was für einer Bank ist Deine Mutter denn? Oder die Oma? Ist das die gleiche? Wenn man Euch da kennt, würde ich einfach mal zum Berater meiner Wahl bzw. zum Filialleiter dackeln und denen den Sachverhalt schildern. Die wissen doch, was zu tun ist.

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Einen Vertrag braucht es da eher nicht für die Bank...

Antwort von lastunicorn am 08.03.2013, 22:48 Uhr

eher für oder wegen der potentielle Erben, die auch die Hand aufhalten würden nach dem Ableben deiner Oma, um im Zweifel den Zeitpunkt festzuhalten oder deine Oma abzusichern, falls sie das Geld für ihre Pflege benötigt. Das heißt natürlich umgekehrt, dass deine Mutter dann sicher zahlen müsste, wenn deine Oma in den nächsten zehn Jahren zum Pflegefall wird - egal wie... eine schriftliche Bestätigung kann Fluch oder Segen werden. Eine Segen wäre es, wenn die Oma noch mehr als zehn Jahre fit bliebe und so der genaue Zeitpunkt belegt werden könnte, wann das Geld vermacht wurde.

Mit Chance füllt der zuständige Banker zufrieden den Meldebogen aus, nachdem deine Mutter ihm gesagt hat, dass das Geld aus Omas Sparstrumpf stammt... aber wahrscheinlich ist das nicht. Ich habe einmal einen ähnlichen Fall mit 60.000 € mitbekommen, wo ein Banker penetrant nachhakte, woher genau das Geld denn stammte. Die wahrheitsgemäße Erklärung, dass dieser Betrag das geschenkte Ersparte eines nahen Verwandten war, brachte ihn nur schallend zum Lachen. So hat der Mann das Geld wieder mitgenommen und war ratlos, weil er es gerne anlegen wollte. Ihm wurde empfohlen, sich schlau zu machen, wann bei einem Renntag solche Gewinne zusammen gekommen sein könnten... das machte er und hatte sogar eine fiktive Liste, wann er in welchem Rennen welche Beträge (inklusive Einsatz und Quote!), die einen überdurchschnittlichen Gewinn plausibel erscheinen ließen, gewonnen haben wollte. Das hat dann aber funktioniert. Meines Wissens ist da in den letzten 7 Jahren keine Nachfrage gekommen.

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Dann aber auf verschiedene Konten in vierstelligen Beträgen einzahlen. :-D

Antwort von lastunicorn am 08.03.2013, 22:52 Uhr



Die meldepflichtigen Größen ab 15.000 € werden ja dann doch digital zusammen geführt.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von like am 08.03.2013, 22:53 Uhr

wenn ihr Probleme beim Einzahlen befürchtet, dann mietet euch einfach ein Schließfach bei der Bank und legt das Geld rein.

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Es gibt keine weiteren Erben

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 22:55 Uhr

Meine Mutter wäre sowieso die alleinige Erbin.

Wenn meine Mutter also zur Bank geht und das Geld einzahlt, dann sollte sie als Nachweis bereits den Schenkungsvertrag mitnehmen?
Das wäre ja kein Problem, wenn die Bank dann damit zufrieden ist.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Schokolina am 08.03.2013, 22:58 Uhr

Irgendwann muss es doch aber auf´s Konto, weil sie damit eine Finanzierung regeln will.
Dann besteht ja das Problem doch wieder.

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von 6522susanne am 08.03.2013, 23:11 Uhr

Hallo,

Einkommensteuerrechtlich fällt hier gar nix an. Wie auch. Deine Oma hat über die Jahre Geld angespart aber nicht angelegt. Sprich Sie hat keine Zinsen hierfür erhalten.

Wenn das Finanzamt hier Fragen sollte, dann einfach bei der Wahrheit bleiben und genau so erklären. Was soll passieren ? Wenns nicht wirklich irgendwo im In- oder Ausland angelegt war oder Schwarzgeld bei z.B Gewerbe etc. Gar nix !

Schenkungssteuer fällt hier auch noch nicht an da Freibetrag höher. Aber nichts desto trotz ist eine Schenkungssteuererklaerung abzugeben.

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Es kann schon sein, dass die Oma in Erklärungsnot kommen kann...

Antwort von lastunicorn am 09.03.2013, 0:07 Uhr

Versuchen kann man's, aber ein Patentrezept gibt's nicht...

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frag doch jemand Kompetentes

Antwort von Mondreise am 09.03.2013, 1:05 Uhr

Hi, erkundigt Euch bei einem Anwalt oder Notar.

Jedenfalls bei jemand, wo die Antwort Hieb- und Stichfest ist.

Bei 130.000 Euro wär mir Kompetenz schon ein bisschen was wert.

Wenn ihrs nicht auf die Reihe kriegt, na dann habt ihrs wohl nicht besser verdient. Nicht jeder kriegt die Chance.

Ciao Biggi

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Christine70 am 09.03.2013, 3:27 Uhr

ah ok, danke :)

vielleicht dachte er, dieses geld kommt jetzt jeden monat. schön wärs

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Re: Es gibt keine weiteren Erben

Antwort von IngeA am 09.03.2013, 5:53 Uhr

Hallo,

du hattest doch geschrieben, dass deine Oma irgendwann Konten aufgelöst und das Geld dann halt daheim hatte. So was sollte sich doch bei der Bank auch noch nachvollziehen lassen.

Der Freibetrag für Kinder liegt (glaube ich) bei 100.000 Euro, was darüber liegt muss versteuert werden.

LG Inge

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Re: Korrektur

Antwort von IngeA am 09.03.2013, 5:56 Uhr

Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro

http://www.erbrecht-heute.de/Schenkung-Kinder.html

LG Inge

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Re: frag doch jemand Kompetentes

Antwort von Jule9B am 09.03.2013, 8:51 Uhr

Ich würde es jedesnfalls jetzt mal auf die Bank bringen, ehe es gestohlen wird und auch, damit man wenigstens in Zukunft die Zinsen einstreicht, das ist ja bei so einer Summe auch schon einiges, was bisher nicht in Anspruch genommen wurde.
Insgesamt würde ich mir da wenig Sorgen machen, evtl. mal einen Steuerberater aufsuchen, der macht einem sicher die nötigen Schenkungsunterlagen fertig und kostet jetzt auch nicht so die Welt. Und man hätte es alles unter Dach und Fach.

Jule

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Leena am 09.03.2013, 10:30 Uhr

..na ja, wenn ich mitbekommen würde, dass eine alte Dame, die von einer kleinen Rente lebt und nie Kapitaleinkünfte hatte, plötzlich 130.000 Euro verschenkt - klingeln bei einem Finanzbeamten ja schon verschiedene Alarmglocken, oder? :-/

Und anscheinend KANN die Oma ja nicht plausibel erklären, wie sie das Geld zusammengespart hat, so klingt es zumindest für mich.

Okay, wenn das Geld potentiell eventuell aus Schwarzgeld vom längst verstorbenen Opa stammt, und besagter Opa seit mehr als 10 - 14 Jahren tot ist, könnte man dem erklärungstechnisch vielleicht den "schwarzen Peter" und die Verantwortung zuschieben.

Ansonsten - könnte das Finanzamt ggf. auch Einkünfte, auch Kapitaleinkünfte, im Schätzungswege ansetzen, auch wenn die Beweislast für steuerbegründende oder steuererhöhende Umstände grundsätzlich beim Finanzamt liegt, aber wenn die Steuerpflichtige die Herkunft des Geldes so überhaupt gar nicht erklären könnte... es könnte (!) also auch insoweit gewisse Probleme geben...

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Re: sie kann es doch erklären

Antwort von Julie am 09.03.2013, 10:45 Uhr

Ein bisschen Erspartes, Auflösung diverser sparkonten und hortung des Geldes zu Hause.
Halte ich für nicht völlig fernliegend.
Und die beweislast liegt bei den behörden.....

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Schokolina am 09.03.2013, 11:17 Uhr

Sie hat ja immer gearbeitet, auch in ihrer Rentenzeit noch teilweise (weil es ihr Spaß gemacht hat, nicht aus finazieller Not heraus). Sie hatte auch einen guten Beruf, in dem sie zwar kein Wahnsinnsgehalt bekam, aber sie HAT zumindest IMMER gearbeitet und war nie Hausfrau.

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Re: sie kann es doch erklären

Antwort von Leena am 09.03.2013, 11:27 Uhr

...na ja, wenn jemand (nicht unbedingt hier die Oma, deren wirtschaftliche Verhältnisse wir hier ja nun auch gar nicht beurteilen können - nur um Missverständnissen vorzubeugen!), der wirklich immer nur "für das Nötigste" verdient hätte, eine Rente knapp über dem Existenzminimum hätte und nie einen Pfennig / Cent Kapitaleinkünfte, dann könnte "ein bisschen Erspartes, Auflösung diverser Sparkonten und Hortung des Geldes zu Hause" einen Betrag in der Größenordnung von 130.000 Euro aber eher nicht hinreichend glaubhaft erklären.

Stell Dir vor, eine Oma hätte 13.000 Euro Einnahmen im Jahr - dann hätte sie 10 Jahre lang genau gar nichts ausgeben dürfen, oder entsprechend über -zig Jahre, eher Jahrzente extrem sparsamst wirtschaften müssen. (Zumal es mich dann potentiell wundern würde, wenn der Gesamtbetrag in Euro und nicht zumindest teilweise noch in DM herumliegen würde.)

Natürlich liegt die Beweislast grundsätzlich bei den Behörden, aber in so einem Fall würde man vermutlich schon genauer hinschauen, und ggf. könnte man, je nach Umständen des Einzelfalles, durchaus Anhaltspunkte finden, die eine Zuschätzung begründen könnten, weil die Steuerpflichtigen ihrer Mitwirkungspflicht nicht hinreichend nachkommen etc. pp.

Eine Garantie dafür, dass es nicht so kommen könnte (!), würde ich jedenfalls nicht abgeben wollen. :-)

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Re: Frage zur Schenkungssteuer bzw: darf man Geld zu Hause aufbewahren?

Antwort von Leena am 09.03.2013, 11:35 Uhr

...die Frage ist ja - ist es hinreichend plausibel, dass sie diesen Betrag tatsächlich von ihrem Gehalt, später dann eben Gehalt und Rente, zusammen sparen konnte? Das wäre halt der Punkt, auf den es entscheidend ankäme - und den wir hier auch nicht beurteilen können.

Aber dann könnte sie ja "hinreichend glaubhaft" die Herkunft der Geldes erklären - und dass es Mitbürger gibt, die aus verschiedenen Gründen ihr Geld tatsächlich im Milchtopf im Küchenregal oder zwischen den gewaschenen Socken aufbewahren, statt es zur Bank zu tragen o.ä., wäre ja nun nichts komplett Besonderes. :-)

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Leena PN

Antwort von Schokolina am 09.03.2013, 12:01 Uhr

Danke!!

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Richtig !!!

Antwort von 6522susanne am 09.03.2013, 12:06 Uhr

Servus,

Genau so ist es.

Niemand kann mir vorschreiben wie ich mein Geld spare. Wenn ich's gerne im Sparstrumpf oder in den Bodendielen bunkere O.K..

Wenn nicht Schwarzgeld oder irgendwo Zinsbringend angelegt war gibt es keine Möglichkeit hier Steuerpflichtige Einnahmen zu gestalten.

Dem Finanzamt erklärst du bzw. Mutter / Oma einfach die Wahrheit.

Nun müsste dir das Finanzamt erst mal das Gegenteil nachweisen.

Mutter und Oma sollen einen schriftlichen Schenkungsvertrag aufsetzen.

Schenkungssteuererklaerung abgeben. Wobei hier aufgrund der Freibeträge nix rauskommt, aber nichts desto trotz erklärt werden muss.

Nochmal: Hier wurde nur eine Alternative Aufbewahrungsform für Geld gewählt und kein Verbrechen begangen.

Immer schön bei der Wahrheit bleiben und nicht irgendwas konstruieren.

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