Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sunny76 am 10.08.2012, 18:00 Uhr

Frage wg Haus erben

Das liegt zwar bei uns noch in (hoffentlich) ferner Zukunft.

Aber was passiert, wenn ein Ehepaar stirbt, das 1 Haus und 2 Kinder hatte?
Also wenn 2 Kinder quasi 1 Haus erben. Da können ja schlecht beide einziehen. Muss dann einer den anderen auszahlen? Oder muss per Testament bestimmt werden, wer das Haus erbt? Oder wie funktioniert das?

 
19 Antworten:

Re: Frage wg Haus erben

Antwort von claudi700 am 10.08.2012, 18:22 Uhr

es sollte vorher geregelt werden.

normalerweise bekommt der/die erstgeborene das haus und zahlt die geschwister aus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ne

Antwort von like am 10.08.2012, 18:34 Uhr

das ist nicht per Gesetz so. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Wie die Erben das dann weiter untereinander regeln, ist deren Angelegeneheit. Der Erstgeborene hat definitiv nicht mehr Rechte als der andere.
Am besten, von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen. Bezuüglich einer Regelung gibt's sehr viele Möglichkeiten.
Belies dich mal im internet. Wikipedia könnte ein erster Anhaltspunkt sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Haus erben

Antwort von Andrea&Würmchen am 10.08.2012, 19:38 Uhr

Hallo,

wem gehört denn derzeit das Haus? Beiden Elternteilen oder nur einem? Wenn beide Eigentümer sind, geht das Haus zunächst an den Ehepartner, erst bei dessen Tod an die Kinder. Ist nur einer eingetragen und verstirbt dieser, bildet der Ehepartner (wenn er noch lebt) mit den Kindern (oder eben nur die Kinder) zusammen eine Erbengemeinschaft (so war das bei uns).

Und dann ist es Sache der Erbengemeinschaft, was damit geschieht. Es kann einer einziehen und den/die anderen ausbezahlen, es können aber auch beide Parteien entscheiden, dass z.B. das Haus vermietet oder verkauft werden soll.

Am einfachsten ist es natürlich, wenn per Testament vorher festgelegt wurde, wer das Haus bekommen soll und wie mit dem anderen Erbnehmer verfahren werden soll.

Grüße
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ne

Antwort von claudi700 am 10.08.2012, 20:17 Uhr

ich habe nicht geschrieben, dass diese vorgehensweise dem gesetzt entspricht, sondern das es halt meist so gehandhabt wird. aber wie ich auch schrieb: vorher regeln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Haus erben

Antwort von Loraley am 10.08.2012, 20:40 Uhr

Es ist so, wie Andrea schreibt.
Meine Eltern haben mir dieses Jahr ihr Haus überschrieben. Wenn meine Eltern beide tot sind, muß ich meine 3 Geschwister auszahlen. Das wurde vom Notar so in einem Vertrag festgelegt, auch der Betrag, den ich am Tag X meinen Geschwistern geben muß. Ich bin zwar die Erstgeborene, aber ich habe nicht mehr und nicht weniger Rechte als meine Geschwister.

Wir haben uns im Vorfeld als Familie , also meine Eltern, meine Geschwister und ich zusammengesetzt und die Sache besprochen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Haus erben

Antwort von Leena am 10.08.2012, 22:39 Uhr

"...wem gehört denn derzeit das Haus? Beiden Elternteilen oder nur einem? Wenn beide Eigentümer sind, geht das Haus zunächst an den Ehepartner, erst bei dessen Tod an die Kinder. Ist nur einer eingetragen und verstirbt dieser, bildet der Ehepartner (wenn er noch lebt) mit den Kindern (oder eben nur die Kinder) zusammen eine Erbengemeinschaft (so war das bei uns)."

Stimmt so nicht grundsätzlich.

Wenn beide Ehegatten Eigentümer sind und der eine stirbt, dann erbt grundsätzlich der andere Ehegatte und die beiden Kinder, d.h. dem überlebenden Ehegatten gehört sein 50%-Anteil + z.B. 25% Erbe und den Kinder gehörten dann jeweils ein Viertel von der Hälfte des verstorbenen Elternteils - ist dann auch schon eine Erbengemeinschaft. Wenn der zweite Ehegatte dann auch noch stirbt, dann erben die beiden Kinder auch noch die 75%, die bis dahin dem zweiten Elternteil gehörten (wieder Erbengemeinschaft).

Okay, das Ganze sieht wieder anders aus, wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament gemacht haben, oder wenn die Ehegatten Gütertrennung hatten...

Dem Teil mit "Am einfachsten ist es natürlich, wenn per Testament vorher festgelegt wurde, wer das Haus bekommen soll und wie mit dem anderen Erbnehmer verfahren werden soll" stimme ich übrigens wieder zu - wobei selbst das nicht zuverlässig funktioniert. Ich habe schon zu viele Fälle gesehen, wo sich Geschwister über das Erbe der Eltern zerstritten haben. ;-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ordentliche und anständige Eltern machen folgendes

Antwort von fiammetta am 10.08.2012, 23:26 Uhr

Hi,

das bislang Geschriebene stimmt. Man sollte aber auch folgendes beachten:

Jedes Kind hat das vorzeitige Recht auf Auszahlung seines Pflichtteils. Eltern können auch Schenkungen machen und damit z.B. einem das Haus übergeben, dann noch 10 Jahre leben und anschließend sehr teure Pflegefälle werden, für die dann auch die aufkommen müssen, die von ihren Eltern keinen Groschen bekommen haben. Will sagen, dass Eltern eine Menge Möglichkeiten für erfolgreiche Unruhestiftung unter ihren Kindern haben. Der Punkt ist obendrein, dass diese tollen Erbverträge meistens zu einem Zeitpunkt x gemacht werden, wenn das Haus noch etwas wert ist. Dann leben die Eltern aber noch einige Jahre oder Jahrzehnte, d.h. das Haus verliert gewaltig an Wert. Derjenige, der es als Erbe nach deren Ableben überschrieben bekommt, erhält irgendwann also ein Gebäude, das stark sanierungsbedürftig, was wiederum sehr teuer ist und damit ist das Haus bei genauer Gegenrechnung nicht wirklich wertvoll. Gleichzeitig muss er aber seinen Geschwistern einen Geldbetrag x auszahlen, der einem Wertanteil vor vielen, vielen Jahren entsprochen hatte. Es hört sich immer so toll an "Der hat ein Haus geerbt", aber in der Realität sind oft diejenigen besser dran, die die Kohle einstreichen, zumal der Auszahler meistens über Jahrzehnte durch diese eigentlich unfreiwilligen Zahlungen in seiner eigenen Lebensplanung geknebelt ist, denn er muss ja eine immense Summe aufbringen. Die Kohleempfänger können auf einen Schlag einen Riesenbatzen Geld einstreichen und damit z.B. eine Altersversorgung oder ein Geschäft aufbauen. Das zum Grundkurs "Ewige Zwietracht säen unter den eigenen Kindern - leicht gemacht".

Ergo: Ordentliche und anständige Eltern geben dem einen das Haus und sorgen SELBST dafür, dass die Kohle für die Auszahlung des anderen in angemessener Höhe vorhanden ist. Alternative: Sie verkloppen das Haus im eigenen Alter und zwar rechtzeitig und verteilen die Mäuse gerecht, vorausgesetzt, sie zehren sie nicht für ihre eigene Pflege auf bzw. verteilen eben dann den Rest zu gleichen Teilen (Dieses Modell ist das gerechteste). Nächste Alternative: Sie sorgen wenigsten dafür, dass das Haus zum Zeitpunkt ihres Ablebens komplett saniert ist und derjenige, der eh` blechen muss, nicht auch noch zusätzlich für ihre Pflege aufkommen soll - der Erbe kann sich nämlich sonst mit seinen verbleibenden 3,50 Euro einen Strick kaufen und sich aufhängen, weil er und seine Familie ihr Lebtag lang nicht mehr aus dem Blechen für die Bequemlichkeit der anderen herauskommt.

Eltern sehen, v.a. je älter sie werden, sich selbst nur zu gerne als aufopferungsvolle Märtyrer und begreifen selbst die Konsequenzen ihres Tuns, nämlich des Säens von Hass und Zwietracht unter ihren Kindern nicht (mehr). Ein verantwortungsvoller Mensch überlegt aber GEMEINSAM mit seinen Kindern und zwar OHNE sie unter Vorhaltung der notwendigen Informationen über den Tisch zu ziehen, wie die Zukunft und die Verteilung des Vermögens aussehen soll. Das bedeutet auch Bedenkzeit und die Frage nach den Lebensplänen der Nachkommen...

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ordentliche und anständige Eltern machen folgendes

Antwort von DK-Ursel am 11.08.2012, 0:45 Uhr

Hej allesammen!

Da stehen mir ja wirklich manche Haarezu Berge, wenn ich so lese, was "man so macht" und was "ordentliche" Eltern machen!

Erstmal ist es so, wie Andrea schreibt :
Vorausgesetzt, es gibt kein Testament, keine anderen Verfügungen, keine ütertrennung etc., dann erbt der überlebende Ehegatte und die inder zu gleichen teilen, sprich, eine Hälfte der überlebende Ehepartner, die andere Hälfte die Kinder, unter denen zu gleichen teilen aufgeteilt wird.
Stirbt dann der letzte Elternteil, geht auch diese Hälfte gleichberechtigt auf ALLE Kinder über, sofern kein anderslautendes Testament existiert, kein neuer Ehepartner da ist etc..


Daß "meistens, inder Regel", wie auch immer, der erstgeborene das Haus erbt, mag für manche landstriche oder bevökkerungsgruppen hinkommen - auch heute noch (Bauernhof in Bayern? ??), kenne ich aber eigentlich nicht.
(Trotzdem behaupte ich nicht so kühn, daß es aufgrund meiner erfahrung nun regelmäßig so gemacht wird, wie ich e skenne.)

Gerade in der heutigen Zeit, wo die Kinder sich oft genug weit vom Elternhaus entfernen (ausbildungs- und arbeitsbedingt), wäre das ja manchmal auch sehr unsinnig, in meinem Familienfall z.B. umgekehrt weitaus praktischer gewesen.
Faktum istaber, daß alle Kinder gleichberechtigt sind und daher der, der im Haus leben möchte, die anderen auszahlen muß - sonst muß halt verkauft werden.

Und daß "anständige" Eltern für´s Erbe sorgen, finde ich ja eine ziemlich freche Benennung der Eltern.
Es gibt gesetzliche Regeln, an die sich alle halten müssen, wenn kein Testament vorhanden ist.
Punktum.
Mit Anstand hat das Gott sei Dank nichts zu tun, denn da wären viele Erben weitaus unanständiger gegenüber den anderen als die Eltern, die sich auf diese gesetzliche Gleichberechtigungsregel verlassen.

Es empfiehlt sich oft, ein Testament zu hinterlassen, vor allem, wenn man sich bei bestimmten Dingen (auch Häusern) etwas denkt - was dem einen guttäte oder eben gerade nicht.
Was man inden Händen des einen Kindes wissen möchte und was in denen des anderen.
Was ein Unbeteiligter bzw. Nicht-Familienangehöriger dennoch erben soll.

Ohne Testemant aber ist es durchauch gleichberechtigt geregelt, wer was bekommt, und da ist es egal, wer wann wie und warum und als was geboren wurde und lebt.

Mit Anstand hat es nichts zu tun, wenn Eltern zwar etwas, aber kein Testament hinterlassen.

Kopfschüttelnde Grüße zu später Stunde - Ursel, DK-

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ordentliche und anständige Eltern machen folgendes

Antwort von agapetus am 11.08.2012, 6:59 Uhr

Der Satz mit dem bayrischen Bauernhof war gut.
Aber Recht hast du damit.
Ohne Testament bekommt jeder nach dem Tot beider Eltern seinen 50% Anteil, werden sich beide einig kann einer drin bleiben und zahlt den anderen aus. Werden sie es nicht, können beide das haus verkaufen, herrscht auch da keine Einigkeit kann ein Kind die Zwangsversteigerung erwirken.
Der Erlös-der Versteigerung wäre dann das Erbe minus Gerichtskosten. natürlich können beide bei der Versteigerung mitbieten.
Stirbt ein Elternteil haben die Kinder schon Recht auf einen Pflichtteil des Verstorbenen (50% für die Kinder 50% für den Hinterbliebenen Elternteil)
Anständige Kinder würden dies wohl nicht tun.
Wird das haus vorher an ein Kind verschenkt und der Schenker stirbt innerhalb 10 Jahren kann das leer ausgegangene Kind seinen Pflichtteil auf die Schenkung vom Beschenkten einfordern. Mit jedem Jahr geht der Pflichtteil der Schenkung weiter herunter. Im ersten Jahr noch 100% 2. Jahr 90% usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ordentliche und anständige Eltern machen folgendes

Antwort von agapetus am 11.08.2012, 7:04 Uhr

Edit, einen vorzeitigen Anspruch auf sein pflichtteil besteht natürlich nicht. Solange die Eltern noch leben ist es IHR vermögen, kein Kind kann zu Lebzeiten seiner Eltern gesetzlich einen Pflichtteil zur Auszahlung fordern.
Das wäre ja noch schöner.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

... zu ergänzen wäre, dass Erben mal nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Antwort von Schildkroete12 am 11.08.2012, 7:26 Uhr

Eine Gleichbehandlung aller Kinder oder Enkel wird es zu Lebzeiten nicht geben können. Warum wird dann im Erbfall davon ausgegangen, dass es gerechter wäre, wenn alle Erben gleich behandelt würden. Es sollte etwas mehr Freiräume für Privatautonomie von Erblassern geben dürfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@DK-Ursel

Antwort von fiammetta am 11.08.2012, 20:10 Uhr

Hi,

selten soviel Stuss gelesen...

Wer will, kann und wird sämtliche rechtliche Bestimmungen mit Hilfe eines gewieften Notars umgehen. Dies als Punkt 1.

Punkt 2. Eltern fordern früher oder später immer die Liebe und Anerkennung durch ihre Kinder, v.a. im Alter, wenn die Hilfsbedürftigkeit winkt. Was aber wahnsinnig gerne dabei vergessen wird, dass eine wirklich gleiche Behandlung der Kinder zwar nicht möglich ist, aber zumindest angestrebt werden sollte. Betonung auf SOLLTE. Die Realität zeigt jedoch, dass genau das häufig nicht geschieht, d.h. viele Eltern bevorzugen dauerhaft bestimmte Kinder, was zu Ungunsten der anderen in der Kindheit, bei der Ausbildung und später bei der Pflege verläuft. Das zeigt sich dann auch sehr gerne beim Verteilen des Nachlasses. Ich bin bis heute - und ich kenne wahrlich sehr viele Menschen - nur einer einzigen (!) Familie begegnet, in der die Eltern mit ihren Kindern das Erbe von sich aus (!) durchgesprochen und mit ihnen unter Einbeziehung von deren (!) Wünschen und Lebensvorstellungen das Erbe letztlich gerecht verteilt haben.

Der Witz ist doch, dass der Gesetzgeber eine gerechte Verteilung im Sinne hatte, es aber dann wieder für legitim betrachtet wird, wenn Eltern eben nicht gerecht handeln. In den Erbverträgen steht übrigens im Allgemeinen nicht, Kind A muss Kind B soundsoviel Prozent vom Zeitwert der Immobilie bei Ableben der Eltern auszahlen, sondern der Erbvertrag wird meinetwegen im Jahr 2012 erstellt und darin steht dann, dass Kind A Kind B den Betrag xyz auszuzahlen hat. Kind A bekommt das Haus aber vielleicht erst 2030, d.h. dann muss das Dach gemacht werden, die Fenster und Rohrleitungen gehören erneuert, das Haus neu verputzt und gestrichen werden, die Bäder harren ihrer Renovierung etc. Der Wert der Immobilie ist also sehr stark gefallen. Außerdem legen Eltern in diesen Verträgen wahnsinnig gerne ihre Fantasiepreise für das Haus fest, d.h. da war kein Gutachter da, hat sich das Gebäude `mal genauer angesehen und einen reelen Betrag genannt.

Man kann sich sehr wohl seinen Pflichtteil zu Lebzeiten der Eltern auszahlen lassen. Meistens rechnet sich das aber für den Nachkommen nicht und oft wird das durch einen Erbvertrag auch ausgeschlossen.

Mein Testament sieht eine exakt gleichmäßige Verteilung vor.

Dein Kind möchte ich nicht sein.

LG

Fiammetta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @DK-Ursel

Antwort von DK-Ursel am 11.08.2012, 21:56 Uhr

Hej Flametta!
Na, wenigstens darin sind wir uns dann ja einig: DICXh als kind möchte ich auch nicht haben, nicht geschenkt!
Also keine Panik, Du kommst kaum in die Verlegenheiot, mich zu beerben.

Stuß ist das alles übrigens ansolut nicht, natürlich kannst Du - und das steht AUCH bei mir wie bei Andrea und denen, die ihr zustimmten, mit Testament, Notar, anderen Dingen (evtl.) einiges aushebeln, aber ohne Testament gilt ebendie gesetzliche regelunmg, und die wurde erklärt.
Mit Anstand der Eltern hat das nichts zu tun, ebenso wenig oft genug wie mit Gerechtigkeit, wie ja auch schon wer schrieb.

Rein pädagogisch sollte nun wirklich eben gerade NICHT eine gleiche Behandlung der Kinder angestrebt werden,weil Kinder nicht gleich sind.
Würde ich meine eine Tochter wie die andere behandeln, ginge die vor die Hunde und umgekehrt.
Nur weil die eine zum reiten oder Chor geht, muß die andere dies ja nun nicht aus dem Glechheitsprinzip auch.

Jedes kind hat Anspruch darauf, seiner Persönlichkeit nach behandelt zu werden, und so halten wir das hier auch.

Und letztendlich:
Der Gesetzgeber hat jedem die Möglichkeit gegeben, sein Vermögen allein uz regeln.
Ob Du oder andere das richtig uznd gerecht (emp)finden, ist eine andere Sache.
Genauso hat der Gesetzgeber es ja auch den Eltern überlassen, wie sie ihre Kinder erziehen.
Er mmischt sich auch nicht in unsere Ernährung ein, er schreibt uns nicht vor, welche Ausbildung wir machen, wir fürfen viel in unserem Leben weitgehend ohne Gesetzgeber gestalten - und das ist wohl auch gut so.
Wenn sich manche Familien entzweien und nicht verstehen, ist das ja nicht die Schuld des Gesetzgebers.
Und von manchen auf allezu schließen, ist ein fehlschluß.

Schade, daß Du so schlechte Erfahrungen hast.

Nur, wie gesagt, Stuss ist weder das,was Andrea noch wir anderen zum Thema schrieben.
Vielleicht liest Du ja nochmal genauer nach und schaust, wo es generell und wo es persönlich und beiwem ist.

Gruß Ursel, DK -- die damit aber auch alleszum Thema gesagt hat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wenn die Erberei so schlimm wäre, wie Fiametta sie darstellt

Antwort von like am 11.08.2012, 23:57 Uhr

würde jeder vernünftige Erbe wohl einfach seinen Erbteil ausschlagen. So einfach ist das für Kinder, die nichts mehr mit Eltern und Verwandten am Hut haben wollen. Ich für meinen Teil kenne niemand, der das getan hat. Die meisten nehmen doch ganz gerne, was ihnen einfach so mal überlassen wird, ohne dass sie einen Finger dafür krumm machen mussten - egal, ob Brüderchen 2,50 Euro mehr oder weniger kriegt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ... zu ergänzen wäre, dass Erben mal nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Antwort von Nikas am 12.08.2012, 0:49 Uhr

Versteh nicht, was Du meinst, Schildkröte. Solange Erblasser lebt, hat er ALLE Freiheit. Er kann das Haus dem nächsten Straßenmusiker an der Ecke schenken oder versaufen oder testamentarisch festlegen.

Erst wenn er tot ist, hat er gar keine Freiheiten mehr. Dann greift sein Testament, so er eins machte (wobei er die direkten Nachkommen nicht komplett enterben kann; es sei denn, sie trachteten ihm anch dem Tod und das kann schlüssig nachgewiesen werden; deshalb gibt es ja u.a. so viele Testaméntsanfechtungen) , oder es wird nach Erbgesetz aufgeteilt (die Erben werden "gleich" entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad oder Ehestatus behandelt).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Stimmt so nicht ganz - Pflichtteil nicht vergessen

Antwort von like am 12.08.2012, 18:39 Uhr

gänzlich enterben geht nicht. Es bleibt IMMER der Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Da kann sich der Erbe aufgeführt haben, wie er will ( zumindest fast....) http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil_01.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

sorry

Antwort von like am 12.08.2012, 18:40 Uhr

hätte bis ganz zum Schluss lesen sollen - hattest du ja geschrieben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Haus erben

Antwort von AIIisonCameron am 13.08.2012, 9:11 Uhr

Bei uns ist genau das der Fall, mein Bruder und ich erben beide das Haus unserer Eltern. Mein Bruder fängt nun an das Haus umzubauen, dass er mit seiner Familie und meine Eltern bald drin wohnen können.

Da mein Mann und ich ja nun schon ein eigenes Haus haben, werde ich sicher auch keine Ansprüche darauf erheben.

Normalerweise müsste mein Bruder mich ausbezahlen, ABER da er selbst nun bald nen Kredit an der Backe hat, verzichte ich darauf und würde es ohnehin machen.

Wir werden das anders regel, er besitzt ziemlich viel Wald und wir heizen mit Holz also werden wir uns so einig.

Ich denke, wenn man ein gutes Verhältnis zueinander hat, ist das alles möglich.

Gruß

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

pflichterbteil - das kenn ich aber anders.

Antwort von mandala67 am 14.08.2012, 7:12 Uhr

natürlich können die kinder den pflichterbteil des einen verstorbenen elternteils einfordern!

deshalb lassen wir testamentarisch festsetzen:
sollte ein kind nach tod des partners den pflichterbteil einfordern, erhält es nach ableben des 2ten elternteils auch nur den pflichterbteil.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.