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Geschrieben von BaJo0512 am 28.09.2017, 14:35 Uhr

bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Hallo ihr, wer kann mir helfen und war schon mal in einer solchen Situation oder kann eventuell berichten?

Ich bin Ende juli von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden... War auch alles rechtens, also meine Schuld steht außer Frage.
Mir wurde auch driekt erklärt, mit welchen Konsequenzen ich rechnen darf. Diese bestätigten sich dann in dem Schreiben, was ich erhalten habe. Unter anderem 1 Monat Fahrverbot. Die Geldstrafe habe ich bereits beglichen. Für mich stellt sich jetzt eine Frage...war oder ist es nicht so, dass man das Fahrverbot ,,frei" wählen kann, innerhalb eines Jahres?

Im Schreiben steht etwas dass ich 4 Monate Zeit habe um meinen Führerschein abzugeben, was noch eine Frage aufwirft, der Vorfall ereignete sich in einer Großstadt und im Schreiben steht ich soll meinen Führerschein per post oder eben in Dienststelle xy abgeben. Jedoch sehe ich weder ersteres noch zweiteres ein und würde es der einfachheit halber gern in der Dienststelle, die meinem Wonart am nächsten liegt, abgeben. Meint ihr ich soll da einfach mal hinfahren und nachfragen?

 
8 Antworten:

Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von shinead am 28.09.2017, 14:44 Uhr

>>Für mich stellt sich jetzt eine Frage...war oder ist es nicht so, dass man das Fahrverbot ,,frei" wählen kann, innerhalb eines Jahres?

Vielleicht war das mal ein Jahr. Ist aber zumindest schon länger ein 4-Monats-Fenster in dem der Führerschein abgegeben werden muss.

>>doch sehe ich weder ersteres noch zweiteres ein und würde es der einfachheit halber gern in der Dienststelle, die meinem Wonart am nächsten liegt, abgeben. Meint ihr ich soll da einfach mal hinfahren und nachfragen?

Ich würde mit der zuständigen Behörde telefonieren und freundlich nachfragen, ob die Abgabe bei der örtlichen Polizeibehörde ok wäre und mir das dann ggf. schriftlich bestätigen lassen.
Die freie Wahl der abgebenden Stelle ist nicht überall in Deutschland gewährleistet. Deshalb: einfach mal freundlich bei der Bussgeldstelle nachfragen. Im Zweifel kennt die örtliche Behörde deren Vorschriften nicht und es läuft bei Abgabe was falsch. Das wäre mehr als ärgerlich.

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Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von Mehtab am 28.09.2017, 15:54 Uhr

Wo musst du denn den Führerschein abgeben, nicht beim Landratsamt oder im Kreisverwaltungsreferat?
Bei der Stelle würde ich nachfragen. Zuerst bei der genannten Stelle und dann bei der, bei der du den Führerschein abgeben möchtest.

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Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von Häsle am 28.09.2017, 17:33 Uhr

Das Problem bei Abgabe z.B. in einem anderen Bundesland ist, dass der Führerschein dann ewig mit der Dienstpost unterwegs ist. Erheblich länger, als wenn du ihn selber per Einschreiben verschickst. Das Fahrverbot beginnt uU aber erst an dem Tag zu laufen, an dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde im Einlauf registriert wird.
Das ist auf jeden Fall in Bayern so.

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Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von Alhambra am 28.09.2017, 17:59 Uhr

Dann war aber mehr als "nur" über Rot gefahren, oder? Weil nur mal über rot "huschen" nicht gleich den Lappen kostet. Oder Punktekonto voll? Wie auch immer.

Wenn du z.B. beruflich oder aus erheblichen privaten Gründen auf den Lappen angewiesen bist, kannswt du bei der Behörde den Antrag stellen, diesen während der Urlaubszeit z.B. abgeben zu dürfen. In der Regel wird dem entsprochen, weil man nicht den Job gefährden will.

Und dann aber tunlichst auch nicht fahren. Hatten so manchen unbelehrbaren Kunden, der es so bis zur MPU schaffte.

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Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von Philo am 28.09.2017, 18:37 Uhr

Per Einschreiben an die zuständige Stelle schicken. Kommt auch per Einschreiben zurück.
Lg, Philo

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Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von Philo am 28.09.2017, 18:37 Uhr

Per Einschreiben an die zuständige Stelle schicken. Kommt auch per Einschreiben zurück.
Lg, Philo

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Re: bei Rot über die Ampel. 1 Monat Fahrverbot usw., wie sieht es rechtlich aus?

Antwort von 3wildehühner am 28.09.2017, 19:03 Uhr

http://www.blitzerblog.de/rotlichtverstoss/rote-ampel-wann-ist-der-fuehrerschein-weg/

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kommt darauf an wie lange rot war

Antwort von Ellert am 28.09.2017, 21:53 Uhr

bis zu einer Sekunde kostet es glaube ich nur Geld...

Für mich wäre ds Abgeben müssen auch der Supergau
ich käme ohne Auto nicht zur Arbeit,
ich hätte jetzt auch gedacht dass man das teilen kann oder zumindest in die "großen Ferien" legen

dagmar

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