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Geschrieben von Berlin! am 03.12.2019, 11:47 Uhr

Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

""""In Berlin wurden zwei Gynäkologen zu Bewährungsstrafen verurteilt: Sie haben einen gesunden Zwilling entbunden, die behinderte Schwester danach mit Kaliumchlorid getötet. Der Richter spricht von einer "nicht hinzunehmenden Hybris" der Ärzte.""""

(Aus: SPON)

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-im-berliner-zwillings-prozess-totschlag-im-mutterleib-a-1297286.html

Wurde in vielen Medien diskutiert, steht auch im aktuellen Ärzteblatt.
Hintergrund. die Ärzte haben unter der geburt einen Zwilling unter der Geburt mit Kaliumchlorid getötet. Und sind deswegen verurteilt worden.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107518/Gynaekologen-wegen-bewusster-Toetung-eines-kranken-Zwillingskindes-zu-Bewaehrungsstrafen-verurteilt

Ich dachte erst, ich habe mich verlesen. Als ich mich dann näher damit bschäftigt habe, konnte ich es noch weniger glauben. Die Ärzte sind gar nicht auf die Idee gekommen dass das, was sie da tun, oirgendwie (straf)rechtlich relevant ist....

Wie seht ihr das? Verurteilung zu recht? Oder unterlagen diue beiden Ärzte einem unvermeidbaren Irrtum und hätten eigentlich freigesprochen werden müssen? Oder ist das Urteil zu mild?

 
121 Antworten:

Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Jana287 am 03.12.2019, 11:53 Uhr

Das Urteil ist für meine Begriffe viel zu mild.
Ich hatte schon von dem Fall gelesen, das hat mich sehr erschreckt, dass so etwas überhaupt möglich ist in einem normalen Krankenhausbetrieb.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Lovie am 03.12.2019, 12:08 Uhr

Steht auch irgendwo, was die Eltern wollten?

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Shanalou am 03.12.2019, 12:12 Uhr

Das ist eine ziemlich schwierige Sache. Spätabtreibungen sind ja erlaubt unter bestimmten Umständen und die lagen ja auch vor. Ich finde es ehrlich gesagt reichlich scheinheilig. Wäre das Kind einen Tag früher getötet worden, wäre es eine legale Abtreibung gewesen. Dies hat die Ärztin nicht gemacht, weil die Gefahr für das andere Kind größer war. Was ist denn dabei jetzt der Unterschied??? Und was wäre gewesen, wenn bei einer erlaubten Spätabtreibung das andere Kind geschädigt worden wäre? Als Arzt ist man dann doch immer der Depp. Warum ist eigentlich die Mutter nicht auch bestraft worden? Sie hat dem ganzen doch zugestimmt, das ist doch dann genauso unglaublich. Und Unwissenheit schützt in anderen Fällen auch nicht vor Strafe.
Ich finde, dass sich das hier um eine Grauzone handelt, die dringend geklärt gehört um Ärzte zu schützen. Das Urteil ist zwar gemäßigt, aber ich sehe eigentlich keine wirkliche Schuld bei der Ärztin.

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Re: Auf die Gefahr hin,

Antwort von cube am 03.12.2019, 12:16 Uhr

mich jetzt unbeliebt zu machen:
für die hier als zu milde erachtete Bewährungsstrafe gab es Gründe:
Die Mutter wollte das behinderte Mädchen nicht. Die Mutter wollte einen Abbruch.
Das Risiko dabei den gesunden Zwilling zu gefährden ist umso geringer, je länger gewartet wird. Es war also von vorne herein klar, das der Abbruch zu einem Zeitpunkt erfolgen würde, an dem das Mädchen schon lebensfähig gewesen wäre.

Kleiner, aber feiner Unterschied, der überhaupt nur zu einer Verurteilung und nicht Freispruch geführt hat: der "Abbruch" wurde vorgenommen, als die Geburt bereits eröffnet war. Und damit erst wurde es zu einem Totschlag.
Hätten die Ärzte das Gleiche kurz vor Eröffnung der Geburt getan, wäre es legal gewesen (unzumutbare psychische Belastung der Mutter).

Absolut richtig ist die Verurteilung natürlich auch in meinen Augen.
Wobei es für mich einen sehr komischen Beigeschmack hat, das es letztlich auch ok gewesen wäre, wenn man den Abbruch nur 30min. früher durchgeführt hätte.

Aber müsste man nicht generell in Frage stellen, ob eine Mutter überhaupt bei Zwillingen wählen darf, das sie ein Kind möchte und eines nicht?
Ist nicht das eigentlich moralisch schon nicht vertretbar - eine Auswahl zwischen 2 Kindern treffen zu dürfen die gerade gleichzeitig im Mutterleib heranwachsen.
Ich finde das schon spontan erst mal überhaupt nicht nachvollziehbar, das diese Wahl des "mir besser passendes Kindes" erlaubt ist.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 12:20 Uhr

Ja, das steht in den Artikeln *augenroll

Die Eltern wollten nur das gesunde Kind.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von bellis123 am 03.12.2019, 12:27 Uhr

Ich fand es wahnsinnig schlimm das zu lesen. Spätabtreibungen sollten grundsätzlich verboten sein, außer wenn tatsächlich Lebensgefahr für die Mutter besteht.

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Re: Auf die Gefahr hin,

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 12:28 Uhr

....wieso unbeliebt? Du hast ja gar nicht so unrecht.

Hier ist aber zustätzlich noch die Besonderheit, dass zu der Zeit, als die Tötung vorgenommen wurde, das gesunde Kind bereits entbunden war. Es bestand also gar keine Gefahr mehr.
Ferner war der Mutterleib eröffnet, rechtlich betrachtet der zeitpunkt, ab dem aus Schwangerschaftsabbruch ein Tötungsdelikt wird.

Mich erschüttert, dass die beiden Ärzte so gar kein Unrechtsbewußtsein haben. der Chefarzt hat sich selbst im Prozess kein Stück einsichtig gezeigt. das erlebe ich bei so vielen Ärzten: eine Überheblichkeit, die wirklich jeder beschreibung spottet. Die halten sich für Gott, nur 2 Jahre älter.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Maca am 03.12.2019, 12:28 Uhr

Das Thema wurde hier, glaube ich, schonmal aufgegriffen.

Ich verstehe die Empörung nicht. Die Spätabtreibung ist bis zur Geburt (wenn die Indikation einer Behinderung gegeben ist) straffrei möglich.
In diesem Fall galt die Geburt als eingeleitet, nur deshalb durfte die Tötung nicht mehr stattfinden.
Wenn man sich aufregen will (und meiner Meinung nach ist das ethisch höchst problematisch) dann doch über die Tatsache, dass ein lebensfähiges (behindertes) Baby im Mutterleib generell spätabgetrieben werden darf.
Hier jetzt plötzlich den fundamentalen Unterschied zum legalen Spätabort zu sehen und das Geschehen so emotional zu verurteilen, verstehe ich nicht.
In Deutschland darf ein 9Monate alter Fötus mit Trisomie23 jederzeit entsorgt werden.
Bis dato habe ich über diese grausame Tatsache noch nicht so viel Aufregung vernommen.

In diesem Fall scheinen die beiden Ärzte eindeutig greifbar und wirken so schön professionell abgestumpft, aber ihr Handeln resultierte vermutlich wirklich aus dem Gefühl heraus, rechtmäßig zu agieren.
Wenn die Eltern das grundsätzliche Recht auf Spätabtreibung hatten, wovon die Ärzte ausgingen, hatten sie keine alternative Handlungsmöglichkeit, die das gesunde Kind nicht gefährdet hätte.
Den Zeitraum der Geburtseinleitung hatten sie offensichtlich sehr großzügig interpretiert und lagen damit falsch.
Sie haben sich damit rechtlich strafbar gemacht, moralisch hielten sie ihr Handeln wahrscheinlich für gerechtfertigt, weil der kranke Zwilling nicht lange überlebt hätte.
Im Gegensatz zu vielen legal spätgetöteten Babys, deren “genetische Abweichungen“ nicht erwünscht sind und die auf eine Gesellschaft träfen, die das toleriert.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von gespenst am 03.12.2019, 12:30 Uhr

"Das Ganze stellt sich letztlich als Aussortieren eines kranken Zwillings dar", sagt der Richter. "Es wäre ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen, wenn man so vorgehen dürfte."

So gesehen ist aber JEDE Abtreibung aufgrund einer Behinderung des Kindes ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Ich finde das Entsetzen auch scheinheilig. Wer darüber entsetzt ist, muss konsequenterweise über jede Spätabtreibung entsetzt sein. Wo ist der Unterschied? Dass vorher ein Schnitt in den Bauch der Mutter gemacht worden war, macht für das getötete Kind ja wohl keinen Unterschied. Strafrechtlich vielleicht - ethisch sicher nicht.

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Re: Auf die Gefahr hin,

Antwort von Hashty am 03.12.2019, 12:30 Uhr

Ich sehe es ähnlich wie Du.
Was ich mir auch schon überlegt habe, ist, welche Bürde auf dem überlebten Mädchen nun liegt. Sie darf leben, weil ihre Schwester dafür sterben musste. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das keine Auswirkungen auf die seelische Gesundheit haben wird.
Und ich denke, auch die Eltern werden darunter leiden.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von memory am 03.12.2019, 12:36 Uhr

Es war hauptsächlich strafrechtlich relevant, weil die Geburt schon losging. Ansonsten hatten weder die Eltern , noch Die Ärzte irgendeinen " schrecklichen Fehler" begangen, nur um ein Kind " loszuwerden" . Das Kind war schwer hirngeschädigt.....und verurteilt wurde nur der " falsche" Zeitpunkt . Ich denke Niemand hat das auf die leichte Schulter genommen, weder Ärzte noch die Eltern . Und das da jemand anonym Anzeige erstattet hat um beiden Partein eins reinzuwürgen....Achnee " sein Gewissen zu beruhigen " ..ist halt nun so. Die Strafe finde ich dennoch in Ordnung....denn man hätte das Kind eben auf Die Welt holen müssen...um dann...... ja was auch immer damit zu machen.

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Allerdings

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 12:44 Uhr

....die Eltern irren wenn sie meinen, sie hätten den leichteren Weg gewählt. Mal untserstellt, dass sie so oder so ähnlich gedacht haben.

Was erklären die ihrem Kind?

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 12:47 Uhr

....ja, da müßte man in der Tat mal drüber nachdenken.
das Wort "Spätabtreibung" ist übrigens gar nicht richtig. es ist ein Fetozid. Die Tötung des Fötus.

Und in dem konkreten Fall war es einfach ein Selektieren: Du darfst leben, Du bist behindert, Du darfst nicht leben. Spritze rein, ab in den Müll.

Echt unfassbar.

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Re: Der Unterschied

Antwort von cube am 03.12.2019, 12:49 Uhr

ist, das im "Normal"-Fall eine Mutter sich gegen 1! behindertes Kind entscheidet.
Hier aber die Mutter zwischen einem gesunden und einem behinderten sozusagen wählen konnte.
Das empört oder ist zumindest schwer begreifen.

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Re: Allerdings

Antwort von Shanalou am 03.12.2019, 12:49 Uhr

Wie wäre es mit: Deine Schwester/Bruder ist bei der Geburt gestorben.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von wir6 am 03.12.2019, 12:52 Uhr

Es wäre also besser, wenn sie auch den gesunden Zwilling getötet hätten?

Das wäre nämlich rechtens gewesen

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Re: Der Unterschied

Antwort von Shanalou am 03.12.2019, 12:53 Uhr

Kommt drauf an. Wenn dem behinderten Kind nur wenige Lebenstage prognostiziert wurden, hat man ihm mit der Tötung durchaus Leid erspart. Denn nach einer Geburt wird/muss alles getan, um einen Menschen am Leben zu erhalten, egal wie lang und zu welchen Bedingungen.

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Re: Allerdings

Antwort von Hashty am 03.12.2019, 12:57 Uhr

In Zeiten des Internets, das nie vergisst, wird das schwerlich aufrecht zu halten sein.

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Nirgendwo steht, .....

Antwort von Trini am 03.12.2019, 12:58 Uhr

...was für einen Hirnschaden das Kind hatte.
Muss ja gravierend gewesen sein, wenn es bereits im Ultraschall festgestellt wurde und die Erlaubnis zum Spätabbruch bestand.
Letztlich diente die Maßnahme dazu, das gesunde Kind zu schützen (ein Teil-Abbruch sit schon sehr riskant).

Ohne zu wissen, welcher Art der Hirnschaden des kranken Mädchens war, möchte ich weder Eltern noch Ärzte verurteilen.

Trini

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Hashty am 03.12.2019, 13:00 Uhr

Nein, natürlich nicht.
Deshalb ist es auch schwierig, ein Urteil zu fällen.
Ich verurteile weder die Eltern, noch Die Ärzte. Aber ich glaube nicht, dass sie glücklich damit werden.

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Re: Allerdings

Antwort von memory am 03.12.2019, 13:05 Uhr

Wie viele schwer hirngeschädigte Kinder kennst du? Ich habe das bis jetzt erst 2x gesehen in meiner Zeit im KH. 2" Kinder" ( 1 war schon Teenie)...die weder hören , schlucken , noch sehen , noch sich von selbst bewegen konnten. Die teilweise dort jahrelang untergebracht waren , angeschlossen an Schläuchen und allein mit sich , weil die Eltern sie eben nicht wollten , sie aber nun mal geboren wurden und danach " leider" alles getan wurde / werden musste , damit sie " leben" . Mir ist es wirklich egal ob es den Eltern damit besser geht....Fakt ist , dass dem toten Baby wahrscheinlich so viel erspart blieb , was man keinem Kind wünscht.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 13:11 Uhr

Der Herr Chefarzt hat bis zum Schluß keine Einsichtgezeigt. Er weiss es besser, er ist Arzt, wies es also ohnehin besser, und sowieso besser als der Rcihter. Richter haben ja eh keine Ahnung, schon klar.

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Re: Allerdings

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 13:14 Uhr

....also darf man die Kinder, die die Schwangerschaft und geburt überlebt haben, nun töten?
Ich meine, das erspart ihnen ja viel.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von memory am 03.12.2019, 13:15 Uhr

Die Kinder teilten sich 1 Plazenta....und ja hoffe doch ganz ganz dolle, dass ein Arzt das besser beurteilen kann , als ein Richter. Sonst gehe ich bei den nä. Zahnschmerzen halt zum Amtsgericht. Abgesehen davon , ist der Fall Jahre her und der Arzt mittlerweile , wie alt?

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Re: Allerdings

Antwort von memory am 03.12.2019, 13:16 Uhr

Och nicht auf dem Niveau.

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Re: Nirgendwo steht, .....

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 13:20 Uhr

Das gesunde Kind war bereits auf der Welt, als das "kranke" getötet wurde. In diesem Moment mußte man den anderen Zwilling nicht mehr schützen.

Eine Freundin von mir hat in der Feindiagnostik auch die Diagnose "Hirnschaden" bekommen und gleich den Hinweis: Fetozid möglich. Da war sie in der 24. SSW.
Festlegen wollte sich kein Arzt. Ettliche Untersuchungen später wollte sich immer noch niemand festlegen, was nun genau ist.

Sie hat sich für das Kind entschieden. Die Kleine ist jetzt 3. Sie ist ein kerngesundes, ganz normales Mädchen. Ohne jeden Hirnschaden.
Meine Freundin ist durch die Hölle gegangen.

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Re: Allerdings

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 13:23 Uhr

Ich frage anders, vielleicht passt Dir das besser:

Du hast ein gesundes Kind. Durch einen Unfall, zB Autounfall, wird das Kind schwer verletzt. SHT. Oder liegt im Wachkoma.

Was nun? Darf man so ein Leben beenden? Du selbst hast gesagt, man erspart viel.

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Re: Allerdings

Antwort von Shanalou am 03.12.2019, 13:28 Uhr

Das ist eine Diskussion um Sterbehilfe. Viele Menschen wünschen sich in so einem Fall, dass die Geräte abgeschaltet werden oder das ihr Leiden beendet wird.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 13:29 Uhr

Alter war und ist keine Entschuldigung. Und auchnicht, ob der fall nun 2 oder 10 Jahre her ist, das macht allenfalls für die Frage der Verjährung einen Unterschied.

Der Richter hat sich Gutachter herangezogen. Medizinische, keine juristischen. Und der Herr Chefarzt lies sich vom Richter gerade über die juristische Dimension seines Verhaltens nicht im geringsten belehren. Sagen die Artikel, deswegen ist er auch zu einer höheren Strafe verurteilt worden.

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Re: Der Unterschied

Antwort von Jana287 am 03.12.2019, 13:29 Uhr

Das beurteilst Du so, das Kind hätte vielleicht eine ganz andere Meinung dazu. Einmal die Sonne sehen, einmal auf Mamas Brust kuscheln...

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Re: Allerdings

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 13:32 Uhr

Ja.
Aber es geht hier nicht um die Menschen, die das bewußt entscheiden können für sich (!).

Es geht um die Frage, ob Eltern entscheiden können, ein behindertes Kind nicht leben zu lassen, damit dem Kind (oder wem auch immer) "viel" erspart wird.

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Re: Allerdings

Antwort von memory am 03.12.2019, 13:37 Uhr

Es ging hier aber um ein hirngeschädigtes Kind . Und in meinen Beispielen auch . Das ist mit gesunden Kindern oder anderen Krankheitsverlauf nicht vergleichbar und solange Hoffnung besteht , gibt man als Eltern nie auf . Diese Eltern hatten vielleicht aber keine , warum ,weshalb , wieso , weißt nicht einmal Du genau , du vermutest nur. Sollte es nun so sein , dass dieses Kind schwer hirngeschädigt war ....dann ist es , wenn man mit eigenen Augen gesehen hat , wie diese ungewollten Kinder dahinvegetieren , in meinen Augen so das Beste . Aber das kommt immer auf den Befund an.....und ist nicht mit allgemeinen , was würde man , zu beantworten .P.s . Ich habe ein behindertes Kind....durfte sogar leben;)..... aber wäre Kind 2 schwerst behindert gewesen , dann hätte ich auch abgetrieben.

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Re: Lasst uns mal unterschieden zwischen der rechtlichen Lage und moralischem Empfinden

Antwort von cube am 03.12.2019, 13:40 Uhr

Rechtlich ist eine Spätabtreibung unter bestimmten Voraussetzungen legal.
Im Prozess ging es darum, dass die Abtreibung zu einem Zeitpunkt stattfand, an dem die Geburt bereits eröffnet war und es daher kein Abbruch, sondern Tötung/Totschlag war.
Und wäre das straffrei geblieben, hieße das, man darf behinderte Kinder töten auch wenn sie bereits geboren sind. Ob sie nur wenige Minuten überlebt hätten, man ihnen mögliche Schmerzen/Qualen ersparen will oder was auch immer ist nicht relevant bzw. kein Grund, eine Tötung unter oder nach Geburt zu rechtfertigen.

Moralisch oder auch ethisch kann man nun sowohl über Spätabtreibungen generell diskutieren als auch darüber, das die bei Zwillingen die Abtreibung nur eines Fötus schon hart an der Grenze zu "ich wähle zischen zwei Kindern aus" liegt.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von memory am 03.12.2019, 13:40 Uhr

Und das finde ich gut so. Mir hätten die Eltern , die mit dieser Entscheidung leben müssen , jetzt alles nochmal vorgesetzt bekommen , sehr sehr leid getan...hätte sich der Arzt nun auf der Anklagebank gewunden wie ein Wurm und gesagt , ach ja...sie haben Recht...war ein Fehler....man hätte sicherlich soviel tun und machen können.....usw. usw.

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Re: Der Unterschied

Antwort von gespenst am 03.12.2019, 13:40 Uhr

Das kann ich nicht nachvollziehen. Die Tötung dieses Kindes ist schlimmer als die eines anderen behinderten Kindes, nur weil es noch eine Zwillingsschwester hatte? Das finde ich nicht logisch. Tötung ist Tötung.

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Re: Allerdings

Antwort von Jana287 am 03.12.2019, 13:50 Uhr

Nach Deiner Argumentation ist es das Beste, schwerstbehinderte Kinder gleich während der Geburt tot zu spritzen? Genau das ist doch der Streitpunkt. Die Regelungen für Spaetabtreibungen sind ja schon weit gefasst. Wer ein behindertes Kind nicht möchte, hat genug Optionen. Eine Tötung während der Geburt ist ungeheuerlich.

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Re: Allerdings

Antwort von memory am 03.12.2019, 14:01 Uhr

Oh man.......es geht hier um diesen Fall....ist das so schwer? Man konnte das Kind nicht eher meinetwegen " töten" weil da halt noch der Zwilling mit an der Plazenta hing. Auf biegen und brechen schwerbehinderte Kinder auf Die Welt zu holen , um sie dann mit allen möglichen am " leben" zu erhalten oder zusehen wie es dann langsam stirbt...kann man aber auch machen, wenn man es besser findet....so zufrieden

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Re: Auf die Gefahr hin,

Antwort von Hase67 am 03.12.2019, 14:04 Uhr

"Mich erschüttert, dass die beiden Ärzte so gar kein Unrechtsbewußtsein haben."

Ist es wirklich mangelndes Unrechtsbewusstsein? Oder einfach mangelnde juristische Trennschärfe? Ärzte sind keine Juristen, die blickst da aus der juristischen Perspektive drauf (ich weiß nicht, ob du selbst Juristin bist, aber zumindest kommst du ja aus der Ecke). Den Ärzten deshalb gleich eine Hybris anzudichten, finde ich polemisch.

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Re: Falsch

Antwort von cube am 03.12.2019, 14:09 Uhr

Genau das hätten die Ärzte tun müssen und auch können. Sie haben eben genau zu lange gewartet. Nämlich bis der Mutterleib bereits aufgeschnitten war und Kind 1 sogar schon geboren.
Sie hätten ganz legal eine Abtreibung vorher! vornehmen können. Auch ganz kurz vor! der Geburt noch um das Risiko für Kind 1 minimalst zu halten.

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Man hat....

Antwort von Trini am 03.12.2019, 14:12 Uhr

..das gesunde Kind geschützt, indem man bis zur Geburt gewartet hat.

Und, ja, solche Fehldiagnosen sind das Allerschlimmste, was einem passieren kann.

Trini

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Re: Falsch

Antwort von memory am 03.12.2019, 14:17 Uhr

Ja theoretisch.... man hätte erst spritzen und dann innerhalb wievieler Sekunden ? /Minuten ....das zweite holen müssen , damit es nicht auch durch die gemeinsame Plazenta gefährdet wird . Ich denke das war eine Entscheidung aus dem Gefühl " gehen wir auf Nr. sicher " heraus..... auf juristischer Ebene eben falsch und das wurde ja auch bestraft. Nicht mehr.

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Re: Man hat....

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:25 Uhr

....sagt der Arzt. Der sagt aber auch bis jetzt: das war nicht zu beanstanden, nicht medizinisch, nicht juristisch.

Man hat kein Recht und keinen Anspruch auf ein Kind. Schon gar nicht auf ein gesundes.
Das Leben kann ein richgtiges Ar***lo** sein.

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Re: Auf die Gefahr hin,

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:31 Uhr

Der Richter hat gefragt, ob sie sich denn nicht vorher mal abgesichert oder informiert haben, es war ja ein geplanter Eingriff. Nein, warum?

Der Chefarzt wurde soger zu einer höheren Strafe verurteilt, weil er keine Einsicht gezeigt hat.

Ich vermute etwas boshaft, da stand jemandem sein übergroßes Mediziner-Ego im Weg.

Ich kann den Wunsch der Eltern nachvollziehen. Ich würde selbst anders handeln (vermute ich mal, aus meiner jetzigen Position heraus). Aber erklärbar ist es.
Aber die Ärzte hätten es einfach besser wissen müssen. Es war immerhin eine leitende OA und der Chefarzt. Da kann man solches Wissen erwarten und verlangen. Zumindest hätten beide erkennen müssen, das es hier problematisch werden kann und sich beraten lassen müssen.

Ich bin echt gespannt auf das schriftliche Urteil, dass dann hoffentlich im Volltext veröffentlicht wird.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von shinead am 03.12.2019, 14:32 Uhr

Nein, das wäre zu dem Zeitpunkt auch nicht rechtens gewesen.

Das rechtliche Problem ist rein der Zeitpunkt zu dem das Mädchen getötet wurde. VOR dem Beginn der Geburt ist es ok. Während der Geburt nicht mehr. Das Mädchen hätte lebend geboren werden müssen und hätte dann z.B. zur Adoption freigegeben werden können.
Oder: die Abtreibung hätte schon vor Beginn der Geburt durchgeführt werden müssen. Das wäre auch rechtlich in Ordnung gewesen.

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Re: Allerdings

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:33 Uhr

Auf Biegen und Brechen? Woher nimmst Du denn die Erkenntnis, dass das Leben für den anderen Zwilling so unwert gewesen ist?

Warum drückst Du Dich denn vor einer Antwort auf meine Frage?
Darf man Schwerstbehinderte töten?

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Re: Falsch

Antwort von cube am 03.12.2019, 14:33 Uhr

Ich kann die Handlung des Arztes sogar nachvollziehen. Die Abtreibung war sozusagen genehmigt (rechtlich und auch von der Mutter gewollt), er hat alles getan, um das gesunde Kind bestmöglich zu schützen.
Nachvollziehbar ist seine Handlungsweise schon.

Aber juristisch hätte ja ein Freispruch - weil man es ja verstehen kann -bedeutet, das man in Zukunft erst mal abwarten kann, ob ein Kind wirklich behindert ist oder evt. doch nicht und erst dann entscheidet, ob man es leben lässt oder tötet.
Genau deshalb darf er diese feine Grenze nicht überschreiten - egal, wie sehr er es gutgemeint hat für Kind 1.

Deswegen verstehe ich nicht, warum einige (ich mein jetzt nicht dich) so argumentieren, als wenn der Arzt doch eigentlich nichts falsch gemacht hätte.

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Re: Allerdings

Antwort von cube am 03.12.2019, 14:33 Uhr

Nein, darf man nicht.
Genau deswegen ist der Arzt ja verurteilt worden.

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Ganz genau

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:34 Uhr

Und wenn beides nicht möglich gewesen ist, dann hätten eben beide Kinder gebroen werden müssen.
Man kann sich nunmal nicht alles so machen, wie man es gerne hätte. man kann sich alles wünschen, aber eben nicht alles bekommen.

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Re: Allerdings

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:36 Uhr

Finde ich ja auch.
Abe rmir kommt es so vor, als wenn manche hier sagen:

Nein, darf man nicht. Aber hier schon, weil....

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Hashty

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 14:37 Uhr

„Sie darf leben, weil ihre Schwester dafür sterben musste“.

Hast du mal wieder was nicht verstanden . Die behinderte Schwester musste nicht sterben, damit der andere Zwilling überlebt. Das gesunde Mädchen sollte nur durch den Abbruch nicht gefährdet werden. Deshalb die Tötung so spät wie möglich.

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Re: Hashty

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:39 Uhr

Mir scheint, Du hast auch was nicht verstanden.
Ist es nicht schön, wenn eine Antwort mit so einem Satz angefangen wird?

Übrigens: es ist immer noch kein Abbruch sondern ein fetozid, wo wir schon beim verstehen sind.

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Re: Nirgendwo steht, .....

Antwort von mausebär2011 am 03.12.2019, 14:40 Uhr

Da kann ich mich anschließen.
Unser Arzt riet uns zum Abbruch, später zum Spätabbruch weil unser Sohn nicht lebensfähig sei. Die ganze Schwangerschaft über musste ich mir alles mögliche anhören.

Aber ich wollte es damals nicht wahrhaben und habe dem immer und immer wieder widersprochen.
Darüber bin ich heute sehr froh. Mein Sohn wird im Januar 9 und ist kerngesund!

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Re: Hashty

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 14:45 Uhr

Der Post war nicht an dich gerichtet oder bist du etwa Hashtys neuer Zweit- oder Drittnick?

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Das tut mir sehr leid

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 14:48 Uhr

....Du warst also auch in dieser Hölle. Wie furchtbar.

Meine Freundin und ihr Mann kommen aus Kroatien. Zwar aus dem selben Dorf, aber kennengelernt haben sie sich erst hier in Berlin kennengelernt.
Beide sind damals vor dem Krieg geflohen. Ihr Mann hat den Krieg tatsächlich miterlebt.
Er hat mal gesagt: diese Schwangerschaft und die Angst war schlimmer.

Alles Gute für Euch!

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Re: Allerdings

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 14:50 Uhr

Grundsätzlich kann man, wenn man nicht betroffen ist, leicht die Moralkeule schwingen.

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Re: Falsch

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 14:51 Uhr

Genau das war der Fehler und dafür wurden sie ja dann auch bestraft.

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Re: Hashty

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 15:00 Uhr

Überraschung!
Dieses Forum ist öffentlich.
Ich erkläre es Dir: Dinge, die Du hier reinschreibst, kann jeder, der es will, lesen. fast wie eine Postkarte, nur noch öffentlicher.

Heißt: es kann auch jeder antworten.
Und nun? Wie lösen wir das?
Es gibt die Möglichkeit, jemandem private Nachrichten zu schreiben. Echt praktisch, wenn man nicht will, dass alle etwas lesen können oder beantworten. Du hast die Wahl.

SCNR

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Re: Hashty

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 15:06 Uhr

Es kann jeder Antworten muss aber nicht.

Mich wundert nur, dass du gleich anspringst. Aber gut, mir egal, wenn du meinst Hasthy braucht dich als Fürsprecher...bitte..

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Mehtab am 03.12.2019, 15:12 Uhr

Das Ganze ist sehr schwierig, durch die Erlaubnis zur Spätabtreibung oder auch Fetozid. Dadurch kamen die Eltern und die Ärzte in diese Situation. Ich finde Abtreibung an sich schon katastrophal und Spätabtreibungen erst recht. Entsetzlich finde ich, dass das für Ärzte ganz normal ist, weil sie das vorher schon unzählige Male gemacht haben, nur hier war das "Problem", dass sie das kranke Kind nicht früher töten konnten, ohne das gesunde Kind zu gefährden. Darf man deshalb die Ärzte moralisch verurteilen, weil sie erst das gesunde Kind in Sicherheit gebracht haben? Wäre das kranke Kind allein in der Plazenta gewesen, hätte man es schon längst vorher getötet. Die Eltern wollten es ja nicht. Bei uns werden grundsätzlich von den Eltern unerwünschte Kinder im Mutterleib getötet. Sind daran die Ärzte schuld, die den Willen der Eltern ausführen?

Juristisch finde ich die Verurteilung ganz in Ordnung, denn wenn Spätabtreibungen schon erlaubt sind, dann kann man das nicht auch noch ausdehnen. Dann könnte man doch, wie oben schon geschrieben, gleich warten, bis das Kind auf der Welt ist und dann töten, wenn es tatsächlich behindert sein sollte. Und dann könnte man das auch gleich noch auf die alten und kranken Menschen ausdehnen ... Wo würde man denn dann hinkommen? Das geht gar nicht. Verhindern hätten das Ganze halt nur die Ärzte können, und deshalb wurden sie verurteilt.

Meine Freundin hatte auch die Diagnose, dass ihr Kind schwerstbehindert ist. Nun ist das schwerstbehinderte Kind, das nach der Geburt ganz gesund war, mit 22 Jahren Bürgermeisterkandidat. Ich muss immer an die Fehldiagnose denken, wenn ich ihn sehe und habe so einen Respekt vor meiner Freundin, dass sie das "schwerstbehinderte" dritte Kind angenommen hat, wie es war und ihm damit das Leben geschenkt hat.

Wie ich jetzt gelesen habe, gibt es solche Fehldiagnosen, die einem Menschen das Leben kosten, doch öfter, aber irgendwie erfährt man es nicht, wenn man es nicht direkt von den betroffenen Eltern selber hört.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Leena am 03.12.2019, 15:52 Uhr

Meines Erachtens unterlagen die Ärzte einem vermeidbaren Irrtum, insoweit finde ich das Urteil und die "milde Strafe" richtig (über die scheinbar recht emotionale Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters kann ich nichts sagen, die Urteilsbegründung selber habe ich spontan online nicht gefunden).

So wie es sich darstellt, war es eine sog. Hochrisikoschwangerschaft mit eineiigen Zwillingen, die sich eine Plazenta teilten. Es gab Auffälligkeiten, im Rahmen der weiteren Diagnostik wurde bei einem Zwilling eine schwere Hirnschädigung festgestellt. Bei diesem Zwilling lagen die Voraussetzungen für eine sog. Spätabtreibung vor, mit Beratungsschein etc.

Es war also legal, bis zur Geburt eine Spätabtreibung durchzuführen. Allerdings wollten die Ärzte (und die Eltern) den anderen Zwilling nicht gefährden. Spätabtreibungen sind bis zur Geburt legal. „Die Geburt beginnt mit dem Einsetzen von Eröffnungswehen entweder bei einer natürlichen Geburt oder im Fall eines Kaiserschnitts mit Eröffnung des Uterus". Ab diesen jeweiligen Zeitpunkten ist eine Abtreibung ist nicht mehr zulässig.

Es wäre also legal gewesen, wenn die Ärzte sich zu einem Kaiserschnitt entschlossen hätten, zuerst das Kind mit der diagnostizierten Hirnschädigung im Mutterleib getötet hätten, dann den Uterus geöffnet und das andere Kind auf die Welt geholt hätten. "Blöderweise" teilten sich beide Kinder diverse Gefäße, so dass bei dieser Vorgehensweise auch das zweite Kind gefährdet worden wäre, daher wollten die Berliner Ärzte möglichst lange abwarten.

Allerdings setzten dann schon in der 32. SSW heftige Wehen ein, so dass die Ärzte nicht mehr abwarten konnten. Um das zweite Kind trotzdem möglichst wenig zu gefährden, entschieden sich die Ärzte, erst dieses Kind per Kaiserschnitt auf die Welt zu holen und dann, wenn für dieses Kind keine Gefahr durch die Abtreibung mehr bestand, das andere Kind im Mutterleib zu töten und es dann auf die Welt zu holen.

Ob die Wegen "Eröffnungswehen" waren, kann man nicht wirklich beurteilen, es hängt hier an der "Eröffnung des Uterus". Im Grunde - geht es um wenige Minuten, die den Unterschied zwischen legaler Spätabtreibung und illegalem Totschlag ausmachen.


Und vom Juristischen weg zum Emotionalen - ich stand eben am Bett von meinem Enkelbaby und überlegte, wie ich privat dazu stehe. Ehrlich gesagt - ich kann verstehen, wenn Eltern sich ein schwerstbehindertes Kind nicht zutrauen. Ich habe in der direkten Familie erlebt, wie Eltern ihr schwerstbehindertes Kind bis in den Tod begleitet haben, wie sie es bedingungslos geliebt haben und selber dabei fast kaputt gegangen sind. Wenn jemand sagt - ich kann das nicht, dann finde ich, sollte man das als Außenstehender respektieren.

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Re: Hashty

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 16:00 Uhr

Bist Du echt so toll, so stark und so perfekt, dass Du nie jemanden brauchst, der für Dich spricht? Nicht anstatt Dir, nur für Dich.

Ich habe das ab und an ganz gerne. Die meißten anderen auch.
Dazu kommt, dass ich es nicht mag, wenn jemand von der Seite angequatscht wird. Da stehe ich anderen dann schon mal bei.

Ich bin mir sicher, Hashty könnte das auch alleine. Und ich bin mir sicher, Du bist irgendwie gefrustet, von was auch immer. Tut mir leid für Dich.

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Tonic

Antwort von Hashty am 03.12.2019, 16:00 Uhr

Wie heisst das Problem, das du hast???

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Urteilsbegründung

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 16:06 Uhr

....das Urteil ist vom 19.11.19.
Würde mich wundern, wenn der Richter das Urteil überhaupt schon in schriftlicher Form abgesetzt hat.
Dauert also noch etwas. Im Volltext sind Strafurteile des LG nicht so oft zu finden, ich hoffe mal, das hier gibt es online.

Ansonsten stimme ich Dir zu.
Ich habe auch eine Ansicht dazu, wie ich mich entscheiden würde. Und ich habe eine klare Stellung zu Abtreibung, Fetozid oder wegen mir Spätabtreibung.
Aber ich bin nicht in dieser Situation, war es auch nie und da ich auch kein Kind mehr bekomme, wird sich diese Frage nie stellen.

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Moral

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 16:44 Uhr

Also ist Moral nur etwas für die, die vom jeweiligen Problem betroffen sind?
Ich darf es zB nicht unmoralisch, unethsich und verwerflich finden, in Schiffbruch geratene Menschen ertrinken zu lassen, weil sie evt. illegal einreisen könnten, wenn ich selbst weder schiffbrüchig, noch geflüchtet noch illegalen Aufenthaltes bin...?

Das ist ja auch mal 'ne Meinung. Muß ich ja zum Glück nicht gut finden.

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ganz genau

Antwort von Ellert am 03.12.2019, 16:57 Uhr

leider wird ein Kind zum Mensch mit allen rechten erst wenn die geburt beginnt
Hier war sie begonnen.

Abgesehen davon frage ich mich wie eine Mutter je in den Spiegel sehen kann bei so einer Entscheidung ! Ein ausgetragenes Kind töten zu lassen, es hätte sicher viele Eltern gegeben die das Kind adoptiert hätten trotz Behinderung.
Scheinheilig einem Menschen das Lebensrecht abzusprechen nur weil es nicht in die Norm passt

dagmar

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das erspart den Eltern am allermeißten

Antwort von Ellert am 03.12.2019, 16:59 Uhr

Wir haben ein schwerstbehindertes Kind und das ist extrem anstrengend, nervenaufreibend teuer etc
ABER
es ist ein Glückliches Kind obwohl es nichts aknn was andere können.
Wer bitte nimmt sich das Recht raus über das zu entscheiden was dem Kind erspart worden ist ? Die Zeiten hatten wir schonmal...

dagmar

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Re: War so etwas Ähnliches nicht eine Forderung der Jusos?

Antwort von SassiStern am 03.12.2019, 17:02 Uhr

https://www.hallo-eltern.de/mama/abtreibung-jusos-kongressbeschluss/

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Weil sie einige Tage zu lange warteten, war es strafbar?

Antwort von Tini_79 am 03.12.2019, 17:03 Uhr

Hm, verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Ein Einzelkind hätten sie töten dürfen, wo ist da der Unterschied?

Ist ja schön, wenn andere Mütter ein Kind mit schwerem Hirnschadenn auf jeden Fall bekommen würden, ihre Entscheidung. Im Endeffekt sind die Eltern dann tagtäglich verantwortlich und das ist schwer. Es gibt Eltern, die sich den Tod ihrer kranken Kinder herbeisehnen, weil sie nicht mehr können, kam gerade eine Reportage...

Trotzdem natürlich eine schlimme Geschichte, auch für den Zwilling, der ja jetzt schon darüber selbst könnte :-(

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Re: ganz genau

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 17:33 Uhr

Danke. Das trifft es.

Bei dieser Art von Selektion habe ich immer ganz böse Assoziationen.
Ich glaube einfach, dass es mir und sonst auch keinem zusteht, über das Leben eines Menschen zu entscheiden.

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Ganz genau

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 17:39 Uhr

Genau, wie Du sagst: das war nicht die Forderung der Jusos.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

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Re: Weil sie einige Tage zu lange warteten, war es strafbar?

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 17:41 Uhr

Ist der Uterus eröffnet, ist es halt kein Fetozid/ Spätabtreibung mehr sondern eben ein Tötungsdelikt. Da ist eben die rote Linie überschritten worden.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von QueenMum am 03.12.2019, 17:51 Uhr

Also wenn das Kind trotz Hirnschäden lebensfähig war, ist es ganz klar Mord und nichts anderes. Ich könnte dem gesunden Kind keine Minute in die Augen schauen, mit diesem Wissen.

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Re: Weil sie einige Tage zu lange warteten, war es strafbar?

Antwort von Tini_79 am 03.12.2019, 18:14 Uhr

Ich verstehe es rechtlich, aber nicht moralisch. 5 Minuten vor oder nach der Geburt macht für mich keinen Unterschied.

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Re: Weil sie einige Tage zu lange warteten, war es strafbar?

Antwort von Leena am 03.12.2019, 18:22 Uhr

Genau, es geht nicht um "einige Tage", sondern vermutlich eher um Minuten. Und es geht nicht um "vor oder nach Geburt", denn das Kind mit der diagnostizierten Hirnschädigung war tot, als es auf die Welt geholt wurde. Sondern es geht um die Minuten NACH Eröffnung des Uterus, die juristisch den Unterschied zwischen Abtreibung und Totschlag machen.

Insoweit kann ich durchaus nachvollziehen, dass die Ärzte im Interesse des anderen Kindes so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben. Hätten sie erst das eine Kind im Mutterleib getötet (was legal gewesen wäre) und dann den Uterus geöffnet, um das andere Kind zu holen, hätte das für das andere Kind aufgrund der gemeinsamen Gefäße eine massive Gefahr dargestellt, soweit ich es verstehe.

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Re: Moral

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 18:24 Uhr

Du kannst finden was du willst.
Hier geht es aber nicht um schiffbrüchige Flüchtlinge sondern um Entscheidungen, die wohl keine Familie leichtfertig trifft. So oder so.
Ich finde es arrogant und vermessen, da so hart zu urteilen mit Hintergrundhalbwissen aus den Medien. Schließlich trifft dich deren Entscheidung null. Mit vollen Hosen ist gut stinken.

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Kühl mal ab

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 18:27 Uhr

Mir geht’s prima, keine Sorge. Man muss sich wohl eher um dich sorgen, um deinen Blutdruck, kühl mal runter, ist schlecht fürs Herz

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Re: Tonic

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 18:29 Uhr

Da du immer meinst, ich hätte Verständnisprobleme, wollte ich dich nur auf deines hier hinweisen. Ist ja nur fair

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Re: Ganz genau

Antwort von kati1976 am 03.12.2019, 18:41 Uhr

Verlange nicht zu viel von Sassi.

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Re: Moral

Antwort von Jana287 am 03.12.2019, 19:14 Uhr

Und ich finde es vermessen, sich hinter einen Arzt zu stellen, der in der 32 . Woche ein lebensfähiges Kind während der Geburt totspritzt. Und zwar aus dem Grund, dass es eine Behinderung hat und von den Eltern nicht gewollt ist.

Weisst Du, ich kann verstehen , wenn jemand das nicht will. Niemand wünscht sich ein behindertes Kind. Aber was dort passiert ist, ist schreckliches Unrecht dem Kind gegenüber. Der Tod des Kindes war ja nicht die einzige Option, halt die bequemste.

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Re: ganz genau

Antwort von kati1976 am 03.12.2019, 19:29 Uhr

Danke,das sehe ich auch so.

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Re: Moral

Antwort von Mehtab am 03.12.2019, 19:41 Uhr

Jana,

der Arzt war auch in einer bescheidenen Position. Er hat den Wunsch der Eltern erfüllt, und es ging um Minuten. Wäre das gesunde Kind nicht gewesen, so hätte der Arzt ganz legal das behinderte Kind töten können, bevor er die Geburt eingeleitet hätte. Die Ärzte haben das getan, was unsere Gesellschaft von ihnen erwartet. Vielleicht haben die Ärzte sich gar nichts dabei gedacht, weil sie das gemacht haben, was sie vorher auch schon hundert Mal gemacht haben, nur weil sie den gesunden Zwilling nicht gefährden wollten, kam es zu dieser verheerenden Situation. Irgendwie schieben wir jetzt den Ärzten alles in die Schuhe.

Ich denke, dass das Urteil so günstig für die Ärzte ausgefallen ist, weil der Richter auch wußte, in was für einem Dilemma sich die Ärzte befanden. Es gibt auch hier im Forum Frauen, die einen Fötus als Zellhaufen betrachten, den man ohne sich Gedanken zu machen, töten lassen darf. Dass der "Zellhaufen" von einem Augenblick auf den anderen zum Menschen wird, ist vielen gar nicht mehr klar. Irgendwie kommen mir die Ärzte hier wie die Buhmänner der Nation vor. Sie sollten die Abtreibung vornehmen, aber das Leben des gesunden Zwillinges nicht gefährden, was aber tatsächlich nicht möglich war. Nun haben sie das gemacht, was möglich war, und es war Totschlag.

Ich glaube, ich habe auch schon Urteile gelesen, wo Ärzte dafür haften mussten, dass ein behindertes Kind nicht abgetrieben wurde.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Meyla am 03.12.2019, 19:55 Uhr

Ich habe den Bericht schon vor einer Weile gelesen. Mir kamen die Tränen dabei...

Erstmal grundsätzlich: ich bin für Abtreibungen. Auch für spätabbrüche WENN die Krankheit vorher definitiv nicht erkennbar war. Ich bin aber nicht für diese open end Regelung! Ab der 24. Woche reißt sich alles den arsch für ein Frühchen auf um sein Leben zu retten. Aber ein krankes Kind darf bis zum Ende legal getötet werden....

Dem Kind wurde ein kurzes Leben prognostiziert. Die Eltern hätten diese kurze Zeit nehmen sollen, sie als Geschenk betrachten. Die Mutter trägt diese beiden kleinen Menschen so lange unter ihrem Herzen, redet mit ihnen, streichelt ihren Bauch.... und will das eine lieber töten lassen, als die Chance zu nutzen, es wenigstens kurz kennen zu lernen? Sich als Familie davon zu verabschieden, der Schwester die Chance geben ihre kleine Schwester einmal zu berühren, zu riechen?

Das könnte ich nicht. Lieber hätte ich dieses kleine Mädchen in ihrer kurzen Zeit an mich gedrückt, sie gestreichelt, ihr einen Namen gegeben und ihre Hand gehalten wenn das Unvermeidliche Eintritt... auch ein so kleines Wesen lernt schnell, was Angst bedeutet. Und was es heißt, sie nicht alleine durchstehen zu müssen.
Sber es töten zu lassen und dann darum zu trauern.... da kann jeder andere Mörder such direkt auf Bewährung raus wenn ihm eine Träne das Gesicht runter rollt.

Für mich gehört die "Mutter" mit bestraft. Und dieses perverse Gesetz geändert.

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Re: Tonic

Antwort von Hashty am 03.12.2019, 20:00 Uhr

Nur leider hatte ich keines. Sorry.
Du allerdings bei meinem Beitrag. Aber das ist ja nichts Neues.

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Re: Tonic

Antwort von Tonic2108 am 03.12.2019, 20:09 Uhr

Leider doch, sorry.

„Sie darf leben, weil ihre Schwester dafür sterben musste“.

Offenbar hast du es immer noch nicht verstanden, nun ja, das ist ja nichts Neues.

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Re: Weil sie einige Tage zu lange warteten, war es strafbar?

Antwort von Berlin! am 03.12.2019, 21:08 Uhr

Das verstehe ich auch so. es ändert aber nichts an der juristischen Bewertung.
Das ganze erinnert mich ganz stark an Selektion.

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Re: Tonic

Antwort von Hashty am 03.12.2019, 23:22 Uhr

Also gut, sie darf leben und ihre Schwester wurde bei ihrer Geburt getötet. Besser so?
Bist zufrieden?
Auch dieser Umstand tut einer Kinderseele nicht unbedingt gut.
Und um alleine das ging es mir bei meinem Posting.

Und dir gings einzig darum, mir eins reinzuwürgen.
Du hast halt ein Problem. Das du mir nicht nennen willst. Vielleicht auch besser so.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von 3wildehühner am 03.12.2019, 23:26 Uhr

“Für mich gehört die “Mutter” mit bestraft.”
Warum nur die Mutter? Was ist mit dem Vater?

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Meyla am 03.12.2019, 23:43 Uhr

Der Vater hat bei jeder Form von Abtreibung kein Mitspracherecht.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von 3wildehühner am 04.12.2019, 0:02 Uhr

Juristisch scheint das Urteil korrekt ( ich habe irgendwo gelesen, dass der Fall laut Experten noch zum BGH gegen könnte).
Es ist eben bei vielen Dingen so, dass es einen Stichtag gibt.
Bis zum Ende der 14.SSW darf auch ein gesundes Ungeborenes nach entsprechender Beratung legal abgetrieben werden.
Irgendjemand hat festgesetzt, dass ab da eine Abtreibung nicht mehr erlaubt ist- außer eben, die Mutter wird gefährdet oder das Kind hat eine “schwere” Behinderung.
Das Leben der Mutter ist ein bedeutender Faktor; in Bezug auf Behinderung ist unsere jetzige Gesetzgebung durchaus selektierend- ab der 14. SSW erscheint hier ein behindertes Kind weniger wert zu sein, als ein “gesundes” Kind.

Dabei hat man ja heutzutage so viele diagnostische Möglichkeiten, auch vor der 15. SSW schwerwiegende Behinderungen oder Erkrankungen zu erkennen.

Wobei das bei diesem Fall dennoch keine Rolle gespielt hat, da der gesunde Zwilling im Falle einer Abtreibung auch gestorben wäre.

Das ist auch das Besondere an dem Fall. Normalerweise wird in dem Fall bei einem Einling schon früh abgetrieben.
Es hätten in dem Fall scheinbar auch beide abgetrieben werden können.
Dass beide Kinder dann sterben, hätte den Ärzten dann dennoch keine Verurteilung eingebracht.
Hier ging es um den Zeitpunkt.

Obwohl so zumindest ein Zwilling die Chance auf Leben bekommen hat.

Wie wissen nicht, WAS das getötete Baby wirklich hatte - für das Urteil ist das auch irrelevant.

Aber es ist schwer, hier moralisch zu urteilen.
War die Prognose so, dass das kurze Leben eine Qual wäre? Eine Bekannte von mir hat in der 14.SSW ihr Ungeborenes mit Trisomie 18 abgetrieben - sie sah sich nicht in der Lage, das Kind bis zum Ende um Bauch zu haben und es dann elendig sterben zu sehen. Ein Kind mit Trisomie 21 hätte sie ausgetragen.

Ich finde das Alles sehr schwierig und bin froh, dass ich niemals vor so einer Entscheidung stehen musste.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von 3wildehühner am 04.12.2019, 0:10 Uhr

Der Vater hat kein Mitspracherecht?
Weißt du, wie es in dem Fall war?Vielleicht wurde die Frau auch unter Druck gesetzt /emotional erpresst?
Wieviele Männer drängen ihre schwangeren Partnerinnen zur Abtreibung!
Nur weil DU meinst, dass der Vater kein Mitspracherecht haben sollte , bedeutet das nicht, dass er das nicht dennoch hatte!
Die Frau hat mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alleine über die Abtreibung entschieden, sondern GEMEINSAM mit ihrem Partner.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Meyla am 04.12.2019, 4:35 Uhr

Er hat keins. Das ist keine Meinung die ich als allgemeingültig erkläre, es ist eine rechtliche Tatsache.

Die Unterschrift des wrzeugers ist nirgends nötig.
Die Frau legt sich eigenständig in die Steinschnittlage und lässt den Arzt los legen. Ds steht kein Ehemann hinter und kommandiert sie herum.
Wir reden von DIESEM Fall. Nichts allgemeines, siehe Überschrift.

Natürlich werden sie darüber gesprochen haben. Die Einwilligung und das Go gibt aber nur sie. Ebenso hätte sie ablehnen können. Ist offenbar nicht passiert.
Auch im Nachhinein ist keinerlei Nötigung erkennbar (welche auch aktuell strafbar ist).
Also nein. Für deinen persönlichen Männerhass kann es hier kein Urteil geben.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von 3wildehühner am 04.12.2019, 5:23 Uhr

Persönlicher Männerhass?????
DEN habe ich GANZ sicher NICHT!

Du scheinst deine Gefühle und Ängste vor verbindlichen partnerschaftlichen Beziehungen auf andere Menschen zu projizieren.

Ich glaube an Partnerschaft und hätte mich selbstverständlich mit meinem Mann besprochen.

Woher weißt du, dass in diesem Fall die Frau ganz alleine bzw ohne die Beratschlagung mit ihrem Mann von Außen unterschrieben hat?
Ob Druck von ihm da war oder ob die Frau die treibende Kraft war?

Glaubst du wirklich, sie hat sich vorher nicht mit ihrem Partner besprochen?

Weißt du, wozu die Ärzte ihnen geraten haben? Was diese für Szenarien ausgemalt haben?

Jeder von uns hier kann nur Theorien aufstellen und nicht wissen, wie er wirklich reagieren würde- auch DU nicht.

Ich bin persönlich kein Befürworter von Abtreibung bei mir selber, aber welches Recht haben fremde Menschen darüber zu urteilen, was ein Elternpaar ( oder Alleinerziehender) schaffen kann?
Bei leichten Behinderungen finde ich eine Abtreibung auch nicht angemessen , aber dennoch kann es sein, dass auch eine Trisomie 21 die Eltern maßlos überfordert. Und das ist dann deren Sache.
Egal, ob ich das gut finde.

Die Eltern scheinen sich auf ärztliche Prognosen verlassen zu haben.

Deshalb sind ja auch die Ärzte verurteilt wurden und NICHT die Eltern.

Insgesamt ist das Ganze ein Fall zwischen Recht und Unrecht mit einer sehr großen Grauzone .
Deshalb hoffe ich, dass es vor das BVG geht und dann die sichere Rechtslage bekannt ist.

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Was passiert denn nun mit den Ärzten in Sachen Zulassung ?

Antwort von Ellert am 04.12.2019, 6:21 Uhr

stand das irgendwo ?
Einem Arzt sollte so ein Fall doch vorab schon zu denken geben
sich juristisch beraten zu lassen oder ?
Es hätte eigentlich klar sein müssen dass das recht auf Leben mit begonnener Geburt vorhanden ist...

Man will dem Kind nicht elendig beim Sterben zusehen ? Unterhält man sich mit betroffenen sind die oft dankbar um diese Zeit des Kennenlernens und Abschieds,
in den Fällen die ich kenne hatte das eher was Friedliches.
Was das betroffene Kind hatte weiss keiner, eine Fehlbildung kann alles und nichts sein.
Hätte ein Arzt der die Eltern das Kind auch getötet wenn es aus dem Bauch raus gewesen wäre ? Gesehen hat man es definitiv schon da als es passierte - nur da musste man dem elendigen Sterben halt nicht zusehen und schreien konnte es noch nicht, war ja das Fruchtwasser drumrum...

dagmar

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Re: Was passiert denn nun mit den Ärzten in Sachen Zulassung ?

Antwort von Shanalou am 04.12.2019, 7:18 Uhr

Die Zulassungen sind nicht in Gefahr. Man geht nicht von einer Wiederholung aus und auch nicht von einer Gefahr für Patienten. So hab ich das verstanden.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Meyla am 04.12.2019, 9:25 Uhr

Liest du eigentlich den ganzen Text, bevor du los blubberst, oder rastet du irgendwo in der Mitte einfach sinnlos aus?

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Berlin!

Antwort von shinead am 04.12.2019, 10:01 Uhr

Wir können über Spätabtreibung generell diskutieren. Genauso wie wir über Seenotrettung allgemein diskutieren können.

Ich halte es aber tatsächlich für schwierig einen einzelnen Fall zu diskutieren. Gerade dann, wenn zu viele Fragen nicht beantwortet sind.
Wir wissen hier z.B. nicht welche Behinderung vorlag. Wir kennen nicht die Prognosen. Wir kennen nicht die Überlegungen der Eltern... Deshalb sollten wir uns m.E. tunlichst mit Urteilen in diesen Einzelfall zurückhalten.

Generell kann man natürlich Spätabtreibungen verdammen, für unmoralisch und/oder verwerflich erklären. Gar keine Frage.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Johanna3 am 04.12.2019, 10:38 Uhr

Ich bin auch über jede Spätabtreibung entsetzt. Oder auch allgemein über Abtreibungen.

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Re: Berlin!

Antwort von Jana287 am 04.12.2019, 11:47 Uhr

Es spielt überhaupt keine Rolle, welche Behinderung vorlag und welche Prognosen dieses Kind hatte.
Es gibt Regeln für Spaetabtreibungen, die hat sich diese Gesellschaft selbst gegeben, und die müssen eingehalten werden.
Einen behinderten Menschen während seiner Geburt zu töten, ist jenseits der erlaubten Handlungsoptionen.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von 3wildehühner am 04.12.2019, 12:40 Uhr

Natürlich habe ich den ganzen Text gelesen, denn erst am Schluss unterstellst du mir Männerhass.

Warum sollte ich den haben? Du scheinst also eher nicht so genau zu lesen, denn ich habe kein Problem mit Männern im Allgemeinen.
Bist du so weltfremd, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass es durchaus Frauen gibt, die die Zustimmung zur Abtreibung geben, weil sie massiv von ihren Partnern eingeschüchtert werden?
Ich habe jahrelange Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln dürfen und es ist erschreckend, wie viele Frauen sich unterdrücken lassen.

Das hat nichts mit Männerhass zu tun. Es gibt ja auch Frauen, die ihre Männer unterbuttern.

Nur: Wir wissen ALLE nicht, wie der gesamte Sachverhalt war.
Deshalb steht es UNS hier nicht zu, ein Urteil über die zu fällen.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von kati1976 am 04.12.2019, 12:54 Uhr

Männerhass?
Das sagt die Richtige.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:19 Uhr

Legal hätten Eltern wie Ärzte das Kind vor Geburt abtreiben dürfen. Dafür lag das OK vor. Zumal es nie lebensfähig war. Bei Tötung vor Geburg hätten die Eltern jetzt aber ziemlich sicher 2 tote Kinder gehabt. Da wegen der gemeinsamen Plazrbta die Gefahr für das gesunde Kind zu gross war.

Pech für die Eltern war das sie Zwillinge erwartet haben und Ärzte wie Eltern das Leben das einen Kindes wenigstens schützen wollten.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:21 Uhr

Ärzte wie Eltern wollten das kranke Kind abtreiben lassen, das wäre auch legal gewesen. Da beide Kinder sich eine Plazenta teilten, wäre aber bei der Aktion vor Geburt auch das gesunde getötet worden.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:23 Uhr

Unterschreibe ich. Auch weil das kranke Kind wohl noch nicht mal lebensfähig war. Es hätte dann halt ohne die Tötung in der Gebärmutter noch evtl ein paar Tage im brutkasten gelitten. Jedem Hund würde man das ersparen.

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Re: Allerdings

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:28 Uhr

Schau mal in die monatsbusse und in Schwanger wer noch. Jeden Tag entscheiden sich alleine hier im Forum jede Menge Frauen dazu ein behindertes Kind töten zu lassen. Nennt sich Triple-Teyt, nackenfaltenmessung, harmonytest muss. Oder glaubt wirklich irgendwer das die alle nur deshalb auf Down testen zu lassen damit sie vorbereitete sind?

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:36 Uhr

Unterschreibe ich. Es ist scheinheilig hier auf Behinderungen zu testen, aber die daraus folgenden legalen Möglichkeiten zu verurteilen.

Moralisch fragwürdig war einzig der Zeitpunkt an dem die Ärzte die Spritze gesetzt haben. 5min vorher und alles wäre rechtlich ok gewesen, selbst dann wenn es nun 2 tote Kinder gäbe.

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Re: Nirgendwo steht, .....

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:44 Uhr

Aus dem Grund waren Bekannte von mir dankbar das das kranke Kind ihnen die Entscheidung abgenommen hat. Es ist Tage vor Geburt verstorben und wurde dann mit dem gesunden Zwilling zusammen geboren.

Welche Belastung das für die Mutter war, zu wissen das tote Kind ist noch in ihr, darüber denken einige hier auch nicht nach. Auch nicht welche gefahr das für das andere Kind war. Aber Hauptsache einen auf moralischen machen.

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Re: Weil sie einige Tage zu lange warteten, war es strafbar?

Antwort von Felica am 04.12.2019, 13:51 Uhr

Es ging nicht um Tage sondern Minuten. Selbst da wäre es noch legal gewesen. Erst mit Beginn der Geburt nicht mehr.

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Re: Was passiert denn nun mit den Ärzten in Sachen Zulassung ?

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 14:19 Uhr

Ich ließe mich an.
Dem Arzt kann die Zulassung von der Ärztekammer nur entzogen werden, wenn er "sicheres Verhaltens schuldig macht, dass seine Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zeigt".

Das wird mit Sicherheit aufgrund der Verurteilung von Seiten der Ärztekammer geprüft. Vielleicht gibt es auch eine Sanktion. Aber die Zulassung dürfte nicht gefährdet sein.
Und soweit ich es verstanden habe, haben beide Verurteilten keine Kassenzulassung. Da gibt es also erst gar nichts zu entziehen.

Das ist auch völlig in Ordnung so. Der Entzug der Zulassung bedeutet für Ärzte ein Berufsverbot.

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Wrongful Life - Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 14:35 Uhr

Ich möchte mal Deinen letzten Satz aufgerufen. Denn diese Fälle gibt es tatsächlich, aber, wie so oft bei juristischen Dingen, ist es nicht ganz einfach.

Zunächst: in unserem Rechtsstaat und unserem Rechtssystem gibt es erstmal keine Alternative zum Leben. Die Ärzte haften also auch nicht dafür, dass jemand lebt und ext. behindert ist. Also solange die Behinderung angeboren ist, nur diese Fälle meine ich jetzt.
Wenn aber eine Frau in der Schwangerschaft zu einer Diagnostik geht und klar macht, dass sie kein Schwerstbehinderten Kind will, dass sie so ein Kind nicht bekommen möchte oder kann (ich will das hier nicht bewerten), dann gibt es ja die Fälle, bei denen ein Abbruch der Schwangerschaft auch nach der 12. SSW möglich und legal ist.
Nur, wenn so ein Fall vorliegt, kann man weiter darüber nachdenken, ob hier jemand haftet. Und wofür.
Wenn der Arzt nun aus welchen Gründen auch immer eine Behinderung des ungeborenen Kindes nicht erkannt hat, obwohl er es hätte erkennen können, dann kommt man zur Frage der Haftung. Mit erkennen können meine ich: man muß nicht auf jeden seltenen Gendefekt hin testen. Jedes mögliche Syndrom beachten etc.. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Wenn nun das Kind behindert zur Welt kommt, dann haftet der Arzt für den Betreuungsmehraufwand, den die Behinderung verursacht.Nicht dafür, dass das Kind auf der Welt ist oder behindert ist. Und je nach Einzelfall kann das eine hübsche Summe sein, in aller Regel ist das eine monatliche Rente.

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Re: Berlin!

Antwort von shinead am 04.12.2019, 15:22 Uhr

>>Es gibt Regeln für Spaetabtreibungen, die hat sich diese Gesellschaft selbst gegeben, und die müssen eingehalten werden.
Einen behinderten Menschen während seiner Geburt zu töten, ist jenseits der erlaubten Handlungsoptionen.

Das ist die rechtliche Betrachtung und da gebe ich Dir absolut recht.

Trotzdem kann man jede Regel / jedes Gesetz auch moralisch diskutieren und zum Beispiel feststellen, dass man selbst die Spätabtreibung für moralisch verwerflich hält. Solche Diskussionen sind aber m.E. ab von einem Einzelfall zu führen. Sprich: einer betroffenen Mutter ihre Entscheidung für eine solche Spätabtreibung als moralisch falsch vorzuwerfen ist schlicht unangebracht.

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Re: Berlin!

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 15:53 Uhr

Ich möchte die Entscheidung ja auch nicht treffen, gebe ich gerne zu.

Ich habe dennoch eine klare Meinung dazu.
Wenn jetzt zB eine Freundin vor so einer Entscheidung steht (was tatsächlich schon passiert ist), dann unterstütze ich sie. Egal, wobei. Egal, wie sie sich entscheidet, die Folgen werden sie vermutlich immer ein Leben lang treffen.
Den moralischen Finger zu heben in so einer Situation ist tatsächlich unangebracht, da hast Du völlig recht. Das ist genau so bekolppt wie einer 16jährigen vorzuwerfen, dass sie schwanger ist und warum sie es geworden ist, wenn sie schon im 7. Monat ist.

Hier in so einer eher losgelösten Diskussion, also ohne Kenntnis einer der Parteien, ist das anders und da verhalte ich mich auch anders.

Ich glaube, man müßte fast herausbekommen können, wer der Chefarzt aus diesem Fall ist.

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... und noch ein Aspekt

Antwort von Jana287 am 04.12.2019, 16:21 Uhr

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-frauenaerzte-in-berlin-ein-leben-fuer-ein-leben-a-1295035.html

"Schertz verliest die anonyme Anzeige, die erst drei Jahre nach dem Tod des Zwillings erstattet wurde.

Die Anzeige erreichte die Polizei im Juli 2013 über deren Internetportal. "Ich bin Mitarbeiter der Geburtsklinik", heißt es darin. Aus Angst um seinen Arbeitsplatz wolle er anonym bleiben. Seiner Anzeige fügte er den Bericht zur Operation im Juli 2010 bei, als erst der eine Zwillinge per Kaiserschnitt gesund entbunden und dann der andere Zwilling getötet wurde.

Er könne derartige Eingriffe "nicht mehr länger ertragen", schreibt der Mitarbeiter. "Es sind lebensfähige Kinder, die hier getötet werden." Weiter schreibt er: "All das lässt mir keine Ruhe. Ich kann und möchte nicht länger stiller Mitwisser sein." Er bittet die Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob die Klinik gegen Gesetze verstößt.

Nach der Anzeige passierte zunächst wenig.

Erst im Mai 2014 nahm die Staatsanwaltschaft nach einer erneuten Anzeige die Ermittlungen wieder auf. Sie beauftragte einen medizinischen Sachverständigen. Dessen Gutachten lag im März 2015 vor. Erst ein gutes Jahr später, im Sommer 2016, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. "

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Re: Berlin!

Antwort von Jana287 am 04.12.2019, 16:22 Uhr

Da bin ich ganz bei Dir.

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Re: ... und noch ein Aspekt

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 16:35 Uhr

Das ist ja spannend. Einer der Kollegen hatte dann scheinbar doch ein Gefühl dafür, dass etwas falsch läuft. Und erschreckend: das scheint wohl öfter so zu laufen....

Ich frage mich, ob man nicht herausbekommen kann, wer der Chefarzt ist und damit auch, in welcher Klinik das passiert ist.
Ich gehe mal davon aus, dass das Ganze in einem level 1 KH geschehen ist. Davon gibt es 4 in Berlin: Buch, Virchow, Neukölln und St. Joseph. Joseph ist raus, die haben seit Jahren den selben Chefarzt. Bleiben noch 3. Da müßte man jetzt etwas recherchieren....

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Re: Ganz genau

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 16:52 Uhr

Tue ich nicht. Wirklich nicht.
Aber lesen? Ich meine, immerhin sind wir hier in einem Forum...lesen ist zu viel?
Oh....

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Re: ... und noch ein Aspekt

Antwort von Jana287 am 04.12.2019, 17:01 Uhr

Klinikum Neukölln, stand bei einigen Artikeln so drin, zB bei der BZ.
Prof Dr. Klaus Vetter war lange Jahre Leiter der Geburtshilfe und ist bereits pensioniert, die Mitangeklagte Oberärztin praktiziert noch, solange das Urteil nicht rechtsgültig ist.

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Re: ... und noch ein Aspekt

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 19:04 Uhr

Krass....da habe ich auch entbunden. Ist ja übel....

Ich bezweifle, dass die LOA gekündigt wird wegen des Urteils, dafür muß es ja auch nicht rechtskräftig sein bzw. werden.

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aber das liest sich ja nicht nach einem Einzelfall in der Klinik dann

Antwort von Ellert am 04.12.2019, 19:38 Uhr

noch schlimmer

dagmar

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Re: aber das liest sich ja nicht nach einem Einzelfall in der Klinik dann

Antwort von Berlin! am 04.12.2019, 20:08 Uhr

Ja! Dachte ich auch. Wie furchtbar.

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Meyla am 05.12.2019, 2:18 Uhr

Kati ich weiss nicht, wieso du immer geil wirst, wenn du meinen Namen liest - und on das ein Kompliment ist oder eher nicht- aber schaffst du es auch nur einmal, mal nicht wie eine stärkende Furie über mich herzufallen? Auch nur einmal?

Es wird IMMER etwas provoziert, aus dem Zusammenhang gerissen oder du kommst mit so alten Nummern, dass ich nicht mal weiss, wovon du redest.

Du stürzt dich hier grundsätzlich immer auf die selben Personen. Immer. Da scheint gar kein Interesse an gespröchen zu sein, es geht um negative Äußerungen.

Das wirkt einfach nur wahnhaft....

Und zu dir, Huhn: du wirfst mir vor, ich hätte angezweifelt, das mit dem Mann gesprochen wurde. Darum ging es, nicht in dich. Du bist hier nicht das Thema, auch wenn es dir wehtun könnte, dieser Tatsache mal ins Auge zu sehen.
Ich habe beruflich Frauen vor und nach SSA's begleitet auf meiner alten Station. Komm mir bitte nicht mit deiner Erfahrung bitte.... ds waren seltenst Männer anwesend, die Druck ausgeübt haben. Für solche Fälle bekommt man irgendwann ein Auge....

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Re: Ärzte zu Bewährungsstrafen verurteilt: Zwilling im Mutterleib getötet

Antwort von Jana287 am 05.12.2019, 9:17 Uhr

Hallo Meyla,

Den Druck von aussen braucht man nach so einer Diagnose gar nicht. Den macht man sich unweigerlich selbst. Werde ich dem anderen Kind gerecht, werde ich meinen Beruf weiter ausüben können, werden wir das Haus finanziell halten können, werden wir das als Paar schaffen, wird das Kind ein lebenswertes Leben führen können, was wird aus meinen Träumen....
Das ist ohne Frage eine Ausnahmesituation, die schlimmste Existenzängste auslöst.

Aber, der Rahmen ist gesteckt. Jemand hätte dieser Frau nach der Diagnose sagen müssen, dass ein selektiver Fetozid in ihrem Fall eben nicht so ohne weiteres möglich ist. Und dass sie möglicherweise beide Kinder nicht bekommt, oder beide austrägt. Ihr ist ja augenscheinlich vermittelt worden, dass sie beide Kinder solang wie möglich austrägt und zum Ende der Schwangerschaft hin eben das kranke Kind getötet und das andere geholt wird.
Und das finde ich eben sehr unfair, vor Allem dem behinderten Kind gegenüber. Zum Ende der Schwangerschaft hin sind eben viele Fähigkeiten da, Empfindungen möglich trotz Schwerbehinderung - es ist ein echter Mensch.
Ich sehe hier schon die Ärzte in der Verantwortung.

Wobei die Mutter hat ja angegeben, sie habe gar nicht gewusst was da passiert.
Und das kann ich mir nicht vorstellen, man unterschreibst doch im Krankenhaus für ALLES. Für jede Narkose, für jede OP, es gibt Op-Vor und Nachbesprechungen, da dokumentiert der Arzt dass der Patient umfangreich aufgeklärt wurde über Risiken und auch darüber, was genau gemacht wird. Ich denke, es gab dort einfach eine stille Übereinkunft dass dieses Kind nicht leben soll, und der Arzt hat es bereitwillig ausgeführt und die Eltern nicht weiter nachgefragt.

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