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Geschrieben von Mehtab am 17.11.2019, 22:29 Uhr

34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Nun wurde dieser Typ wegen Mordes und dreifachen Mordversuches inhaftiert. Ich bin ganz fertig und stand heute auch an der Unfallstelle bei den Grablichtern. Der Junge ging ins Nachbargymnasium meiner Tochter. Jeder von uns hätte zufällig auch an der Unfallstelle stehen können.

Die Litfasssäule, an die er wohl auch noch geknallt ist, wurde teilweise vom Sockel geschoben und ist nun mit Bändern fixiert, damit sie nicht umfällt.

Es ist wie ein Albtraum. Wie kann man nur so rasen und innerorts mehr als 100 Stundenkilometer fahren. So jemanden sollte man für immer wegsperren. Das muss aufhören. Ständig neue Todesfälle durch Raser. Ich will gar nicht daran denken, wie es den Eltern des Jungen geht, der am Freitagabend getötet wurde.

 
26 Antworten:

Re: 34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Antwort von Berlin! am 17.11.2019, 22:44 Uhr

Ja, das ist echt schlimm. Ich kann Deine Reaktion gut verstehen.

Leider ist es so, dass jährlich von allen Verkehrstoten die wenigsten durch Laser getötet werden. Diese Fälle werden, als wären sie nicht schon schrecklich genug, extrem gehypt.
Wenn man den Fahrer jetzt "für immer" wegsperrt, dann ändert es nichts. Das Kind ist immer noch tot. Den Hinterbliebenen geht es kein Stück besser. Und es führt leider auch nicht dazu, dass solche Fälle nicht mehr oder wenigstens weniger passieren.
Gegen solche Idioten gibt es leider immer wieder. Und es wird sie immer geben.

Lebenslange Freiheitsstrafe wird daran nichts ändern.
Solche Dinge wie Entzug der Fahrerlaubnis lebenslang tut denen mehr weh.

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Re: 34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Antwort von DK-Ursel am 17.11.2019, 22:58 Uhr

Hej Berlin!

In gewissen Punkten gebe ichDir Recht, trotzdem finde ich nicht, man kann solche Todesopfer mit "normalenb" Unfallopfern vergleichen.
Daß Leben lebensgefährlich ist, wissenwir alle, aber wir lassen ja auch nicht Mörder, Totschläger oder auch "nur" farhlässig Schuldige einfach davonkommen, nurweile s anders noch mehr Opfer gibt.
Hier wird das Auto mißbraucht, mit äußerst schwerwiegenden Folgen.
Und das ist eben strafbar

Gehypt werden ganz andere Ereignisse, Immerhin glauben viele entgegen allen Statistiken, an jeder Ecke lauere ein Messerstecher - über die Straße oder auf an einer Bushaltestelle gehen/stehen wohl noch die meisten, ohne einen Gedanken an gefährliche Raser zu verschwenden.

Gruß Ursel, DK

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Re: 34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Antwort von Mehtab am 17.11.2019, 23:03 Uhr

Der schert sich doch nichts um den Entzug der Fahrerlaubnis. Begonnen hat die Raserei, als die Polizei ihn kontrollieren wollte. Allerdings hat die Polizei den Unfall nicht mit verursacht, sondern sie verlor den Raser ganz schnell aus den Augen, weil er mehrere Kreuzungen mit hoher Geschwindigkeit bei Rot überfahren hat, und die Polizei auch mit Blaulicht und Martinshorn bei Kreuzungen noch auf den Verkehr achten muss. Niemand wird gerne von der Polizei kontrolliert, aber so ein Fluchtversuch passiert nicht allein deshalb, weil die Polizei ihn wegen unerlaubten Wendens auf der Fahrbahn kontrollieren will. Es muss meiner Meinung nach noch einen anderen Hintergrund für die sinnlose Raserei gegeben haben.

Ein Mädchen hat er auch noch schwer verletzt. Sie liegt in der Klinik. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Gymnasien gehen morgen aus Mitgefühl in Schwarz zur Schule. Mich macht das traurig und wütend. Jetzt haben sie die Lichter an der Unfallstelle zu einem Herzen geformt. Es ist so unendlich traurig, wenn ich an die Lichter und die Kuscheltiere an der Unfallstelle denke. Ein Augenblick hat das Leben des Jungen beendet und das Leben seiner Angehörigen für immer verändert. So etwas steckt man nicht einfach weg. Das hinterlässt eine Lücke, die sich nicht mehr schließen lässt. Man zieht ein Kind groß, und dann löscht so ein Wahnsinniger sein Leben aus. Welches Recht auf ein unbeschwertes Leben sollte er denn noch haben. Nein, er soll nicht nach ein paar Jahren wieder aus dem Gefängnis entlassen werden und dann weiterleben wie bisher, während die Familie der Opfer für immer mit dem Verlust leben müssen. Wer weiß, wie schlimm er das überlebende Mädchen geschädigt hat.

Eine Strafe soll auch abschreckend wirken auf andere, die vielleicht auch in Versuchung kommen könnten, das Gleiche zu tun. Er ist vorsätzlich so gefahren und hat nicht versehentlich eine rote Ampel übersehen.

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Ursel

Antwort von Hashty am 17.11.2019, 23:11 Uhr

Bei mir ist es tatsächlich so. Wenn ich zu Fuß unterwegs bin, denke ich eigentlich NIE daran, dass mich jetzt jemand erstechen könnte. An Raser denk ich da schon ab und zu. Steh an Ampeln bei Kreuzungen auch meistens etwas weiter hinten.
Ich wohne mitten in der Stadt und höre auf der benachbarten Hauptstrasse sehr oft röhrende Motoren durch durchgetretene Gaspedalen.
Die werden dann auch ca 100 kmh drauf haben. Oder mehr.
Sind das alles potentielle Mörder? Oder nur schw.. gesteuerte hirnlose Idioten?

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Re: 34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Antwort von kati1976 am 17.11.2019, 23:16 Uhr

Ich kann dich verstehen. Mein Cousin wurde vor einigen Jahren von solch einem Idioten tot gefahren. Er war Pfleger und hatte Feierabend. Der Idiot hatte keinen Führerschein,der wurden ihm abgenommen, er hatte Drogen und Alkohol intus und das Auto war nicht seins.



Der Typ hat sich erst auf Anraten seines Anwalts entschuldigt und nicht weil er es ernst gemeint hat. Der Richter hatte Mitleid mir diesem.......

Er bekam Bewährung,sehr abschreckende Strafe.


Durch so einen Deppen sind 2 Kinder zu Halbwaisen geworden.


Was ich den wünsche schreibe ich lieber nicht.


Die Strafen dafür sind meistens leider lächerlich.

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Missverständnis

Antwort von Berlin! am 17.11.2019, 23:24 Uhr

Hej Ursel,

Du hast mich, glaube ich, falsch verstanden. Oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Oder beides.
Komisch eigentlich, ich wußte genau, was ich gemeint habe ;-)

Nein, ernsthaft: natürlich muß es für den mutmaßlichen Töter in diesem Fall eine Strafe geben. Keine Frage. Auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Aber lebenslang? Nein. Ich werte dieses Delikt strafrechtlich einfach nicht als Mord. Und nur dafür gibt es hier eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Strafe ist eine Sache. Auf der anderen Seite sollte man noch zivilrechtlich gegen solche Raser vorgehen: Schadenersatz, Schmerzensgeld, all sowas.

Mit Verkehrstoten meine ich alle die, die im Strassenverkehr oder durch den Straßenverkehr ums Leben gekommen sind. Erstmal völlig wertfrei. Dass dieser Fall hier tragsicher ist, als wenn sich ein 27jähriger Alleinstehender nacht auf leerer Strasse um einen Baum wickelt ist klar.

Es stimmt, andere Taten werden auch völlig unnötig gehypt. Aber im Moment ist auch jeder Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit gleich ein Todesraser.

Alles Gute

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Re: 34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Antwort von Berlin! am 17.11.2019, 23:39 Uhr

Zum Tathergang kann ich nichts sagen, ich war nicht dabei. Schon gar nicht möchte ich über mögliche Hintergründe spekulieren.
Ich will hier auch nicht der Polizei irgendeine Schuld zuweisen, falls das Dein Gedanke war. Man muß zwar nicht mit der Polizei reden, aber das ist ja was ganz anderes.

Natürlich müssen solche Taten bestraft werden.
Leider hat sich aber gezeigt, dass Strafen, auch hohe und höchste Strafen, keine abschreckende Wirkung auf andere Täter haben. Zum einen denkt jeder "die kriegen mich nicht", zum anderen stellen Täter oft den Bezug zwischen den Strafen anderer und ihrer eigenen Tag gar nicht her. Sie denken schlicht nicht vorher darüber nach, was passieren könnte, wenn....
Beispiel: die USA mit ihren teils absurd anmutenden Strafen. Dennoch sitzen dort mehr Menschen im Gefängnis als irgendwo sonst und die Kriminalität ist gleich hoch oder sogar höher.

Die Opfer leiden, oft ein Leben lang. Das tuen sie leider auch, wenn der Täter lebenslang einfährt.
Allerdings haben auch Täter Familien, die auch leiden. Wird gerne vergessen, ist aber auch ein Aspekt. Auch diese Familien sind Opfer.
Und nein, bevor das jemand denkt: ich bin nicht gegen Haftstrafen. Auch nicht gegen lange oder sogar lebenslange.
Ih finde es aus rechtsdogmatischer/juristischer Sicht nur sehr sehr schwer, hier auf eine lebenslange Freiheitsstrafe zu kommen.Da muß man das recht schon ziemlich verbiegen. Das mag ich nicht.

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Re: Missverständnis

Antwort von DK-Ursel am 17.11.2019, 23:51 Uhr

hej Berlin nochmal!

Ja, wir sind uns ja einig, daß ich so jemanden auch nicht lebenslang wegsperren wüprde und ein langer Führerscheinentzug auch sehr einschneidend ist/sein kann - Berufschancen werden dadurch deutlich verschlechtert...
Die Frage ist eben, wie man potentielle Nachahmer abschrecken kann - denn bei dem einen ist das Kind im Brunnen, der wird vermutlich auch wirklich nicht mehr so durch die Lande rasen mit oder ohne Führerschein.
Aber die,die das weiterhin chic finden,weil sie in jugendilchem Übermut die Folgen für sich und andere nicht absehen können und wollen, die sind ja das Risiko.


"Aber im Moment ist auch jeder Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit gleich ein Todesraser."

ich nehme zwar an, daß Du mit Toderaser nun explizit diese jungen Leute mit Wettrennen meinst, aber --- de facto IST jeder, der mit überhöhter Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursacht, ein Raser.
Ich meine, gehört zu haben,daß hier in DK überhöhte Geschwindigkeit die erste - und wenn nicht dies, dan nauf jeden Fall die zweite Unfallursache ist. Das wird in Dtld. kaum viel anders sein.
Gerade sind auch für "harmlose" Überschreitungen hierzulande die ganz normalen Bußgelder drastisch erhöht worden, Norwegen ist da noch härter. Ich stelle immerhin fest, daß in Ortschaften, wo mir früher Entgegenkommende doch recht zügig begegneten, weil es eben gerade "Landstraße" und so kurz ein Ort ist, daß man schon durch ist, wenn man am Ortsschild erst ausrollen läßt, jetzt doch sehr manierlich entgegenkommen.
Das schreckt die jugendlichen Raser noch nicht ab, aber es zeigt.,daß Maßnahmen Wirkung zeigen können.

Gruß Ursel, DK

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Re: 34-jähriger in München tötet einen 14-Jährigen

Antwort von kravallie am 18.11.2019, 8:32 Uhr

ich bin absolut bei dir, mehtab, das ist ganz schrecklich!!
heute morgen sagten sie bei Radio g. dass dieser mann bereits polizeibekannt war und bewährung hatte. wahrscheinlich ist er deshalb geflüchtet, nachdem er verfolgt wurde als er falsch gewendet hat.
der Polizei wurde wohl auf einschlägigen medien die hölle heiß gemacht...verstehe ich nicht.

ich finde auch, dass dieser mann nicht mehr aus dem Gefängnis rauskommen darf.

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Für mich ist das Mord .....

Antwort von Caot am 18.11.2019, 9:16 Uhr

.. und sollte auch so bestraft werden. Es geht nicht um exorbitante Strafen, aber um so etwas wie "Gerechtigkeit".

Wie der aktuelle Rasenfall des Heranwachsenden in Stuttgart aufzeigt, 5 Jahre für 2 Menschenleben. Ich habe damit ein Problem.

Ich bedenke, es wären meine Kinder und ich sehe nach 5 Jahren den Unfallverursacher fröhlich pfeifend über die Straße laufen ……..

Ich finde es schade, dass die Politik "rasen" nicht eindeutig hart bestraft. Rasen ist rasen, egal ob mit 21 oder 34. Für mich gäbe es da keine mildernden Umstände. Sobald ich mich hinters Steuer setze, habe ich eine Verantwortung. Jedem ist klar, dass mit rasen offensichtlich mit Menschenleben gespielt wird. Da rede ich nicht von 60 statt 50, sondern eben von 150 statt 50. Das man hier noch mit allen juristischen Mitteln gegenargumentieren kann ist mir schleierhaft.

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Re: Für mich ist das Mord .....

Antwort von kati1976 am 18.11.2019, 9:22 Uhr

So ist Es

Wenn ich mich ins Auto setzte weiß ich mich an die Regeln halten muss. Ich weiß auch das durch Rasen schwere Unfälle passieren.

Wer so rast nimmt billigend in Kauf das anderen was passieren kann.


Wenn einem das nicht klar ist darf man kein Auto fahren.

Ich finde ab 18 Jahre sollte man als Erwachsene bestraft werden in dem Alter dürfen die wählen, Auto fahren,Verträge abschließen usw wie Erwachsen dann auch so bestrafen.

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Für Dich ist es vielleicht Mord

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 11:44 Uhr

....aber es geht ja nicht darum, wie Du es wertest. Zum Glück nicht. Vox Populi ist ein ganz schlechter Richter.

Wie ich sagte: natürlich ist diese Tat schrecklich, für alle Beteiligten. Und sie wird es auch immer bleiben, egal, was nun geschieht.
Aber wenn man nun den Fahrer und und mutmaßlichen Täter lebenslang hinter Gitter bringt, was dann?
Es hält niemanden ab, auch zu rasen oder Rennen zu fahren. Im Gegenteil, es verleitet die, die erwischt werden oder kurz davor stehen zu riskanten Manövern und Fluchten. Wenn man nichts mehr zu verlieren hat....

Und juristisch ist das eben kein Mord. Ist es einfach nicht. Man kann ja gerne darüber reden, wie man die bestehenden Gesetze ändern kann oder neue §§ einfügen. § 315d zB ist ja schon neu.
Ich finde es problematisch, wenn man das Recht verbiegt, damit die Strafe zur Meinung des Volkes passt.

Und nochmal: ich will keine mildernden Umstände, heisse nichts gut und entschuldige nichts, was dort geschehen ist.

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Re: Für mich ist das Mord .....

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 12:05 Uhr

Verträge darf man schon als 8jähriger schließen.

Und mit 18 kann man ja auch als Erwachsener verurteilt werden.

Ich habe den Eindruck, hier sind einige eher von Rache als von (immer sehr subjektiver) Gerechtigkeit getrieben.

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Re: Für mich ist das Mord .....

Antwort von kati1976 am 18.11.2019, 12:13 Uhr

Rache Nein,aber die Strafen müssen endlich richtig hart werden.

In der Regel wird bis 21 Jahre leider nicht als Erwaschsener verurteilt

Paar Jahre Gefängnis,danach Zwang zur gemeinnütziger Arbeit,nie wieder eine Fahrerlaubnis besitzen dürfen,eine hohe Gedlstrafe zu zahlen an die Angehörigen.

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Wurde gefilmt

Antwort von shinead am 18.11.2019, 12:17 Uhr

Ein Zeuge hat seine Dash-Cam-Kameraaufnahme zur Verfügung gestellt auf der der Unfall zu sehen ist. Kudos an Besitzer der Dahs-Cam der das Bußgeld in Kauf nimmt um der Staatsanwaltschaft zu helfen!

Der Täter hatte wohl Drogen im Auto und ist einschlägig vorbestraft... Deshalb kam es wohl zu dieser Amok-Fahrt...

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Re: Für mich ist das Mord .....

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 12:23 Uhr

Upsi. Da wirfst Du aber einiges durcheinander....

Geldstrafen sind niemals an Angehörige oder das Opfer selbst zu zahlen. Meinst Du Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Beim Schmerzensgeld stimme ich Dir zu, da müßte man über eine Erhöhung der Sätze nachdenken. Schadenersatz ist ja eh immer Einzelfallfrage.

Und Strafen haben keine abschreckende Wirkung. Es bringt für die Prävention rein gar nichts, jemanden lange wegzusperren. Bestes Beispiel dafür sind die USA.

Lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich und wird auch gemacht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich habe auch kein Patentrezept für solche Idioten. Ich vermute auch, dass es leider keins gibt.
Aber mehr Aufklärung, mehr Prävention ist eine gute Idee.

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Re: Für mich ist das Mord .....

Antwort von kati1976 am 18.11.2019, 12:32 Uhr

Ja Schmerzensgeld und Schadensersatz diese Zahlung müssten lebenslang gezahlt werden. Bei Erwachsenen Opfern z.b. der Lohn der entfällt

Solche Typen sollten den Rest ihres Lebens damit zu tun aber und nicht nur Alibi mäßig ja ich denke dran. Es muss weh tun und das geht am besten über die finanzielle Schiene.


Wer weg gesperrt ist kann erstmal niemand Tot rasen.




Man sieht doch nach dem letzten Urteil was ein Menschenleben wert ist.

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Es geht nicht darum das Recht zu verbiegen

Antwort von Caot am 18.11.2019, 12:34 Uhr

und erst recht nicht um die Meinung des Volkes. Gesetze und Vorschriften werden vom Gesetzesgeber verändert, nicht vom Volk.

Es geht um klare Ansagen, dass rasen Mord ist. Dann ist es wohl jedem soweit klar, was passieren wird. Es braucht dazu auch politisch eine klare Vorgabe. Mit Erhöhung der Strafen für eine fehlende Rettungsgasse kann ich immer mehr beobachten, dass die Leute im Stau eben doch weit nach rechts fahren. Und mit der Diskussion darüber wird es mehr in die Öffentlichkeit gebracht. Und mit nur ein paar mehr, die sich das zu Gemüte führen, werden vielleicht Unfälle verhindert.

Lebenslang bedeutet 15 Jahre. Ich persönlich finde auch 15 Jahre für rasen lächerlich. Wobei ich hier sagen würde, der Rahmen des Gesetzes wurde ausgeschöpft, was das Ohnmachtsgefühl bei eben "nur" 5 Jahren mildert.

Man muss ein Urteil ja auch "verkaufen" können. Wenn ich mich ständig rechtfertigen muss, dann überlege ich mir, in meinem Job, ob ich es nicht eventuell verändern müsste. Das es dabei keine einfache Lösung geben wird ist mir klar.

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Re: Für mich ist das Mord .....

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 13:23 Uhr

Wer weggesperrt ist, kann aber auch kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Bei solchen Taten zahlt nicht die Haftpflichtversicherung.

Lebenslange Zahlungen von SE und SG gibt es in solchen Fällen durchaus regelmäßig. In Form von Renten an die Hinterbliebenen oder das überlebende Opfer selbst, wenn es zB Dauerschäden gibt.
Das wird sogar in solchen Fällen regelmäßig so gemacht.

Allerdings schließt sich einem Strafverfahren oft noch ein Zivilverfahren an, in dem solche Dinge ausgeteilt werden. Nur ist das nicht so spannend für die Presse, deswegen hört man davon nichts.
Manchmal gibt es auch sog. Adhäsionsverfahren, da urteilt der Strafrichter dann über Strafe und Zahlungen.

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Re: Es geht nicht darum das Recht zu verbiegen

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 13:37 Uhr

Du wirfst da ein paar Sachen durcheinander, scheint mir. Oder ich verstehe Dich falsch.

Ob die jetzt doch eher gebildete Rettungsgasse gebildet wird, weil die Sanktionen beim Unterlassen höher geworden sind, lasse ich mal dahingestellt. Ich denke es liegt vielmehr daran, dass das Thema präsenter in den Medien ist, mehr aufgeklärt und erklärt wird.
Oder wußten wirklich alle, trotz Fahrschule, wie man eine Rettungsgasse bei 5 Fahrspuren bildet? Wer fährt wohin?

Rasen, sprich: zu schnell fahren müßte dann ja schon per se Mordversuch sein, wenn ich Deiner Argumentation folge. Dann habe ich wohl schon oft genug ein solches Delikt begangen.... Du nicht? Bist Du noch nie auf der Autobahn zu schnell gefahren, noch mit 120 in die Baustelle und ausrollen lassen? Oder nachts auf freier Strecke in der Stadt 65 statt 50? Oder ist die Grenze, die Du meinst, eine andere? Welche?

Lebenslang bedeutet mit Nichten 15 Jahre.
15 Jahre ist in Deutschland die zeitliche Höchststrafe. Und es gibt lebenslang. Das bedeutet, wie das Wort vermuten lässt: so lange man lebt. Also auf unbestimmte Zeit. Auch in Deutschland.
tatsächlich gibt es Statistiken, die eine durchschnittliche Haftdauer von etwa 19 Jahren für lebenslang Verurteilte ausweisen. 13 % sitzen länger als 25 Jahre.
Nach der Entlassung brauchen diese Menschen weiterhin, weißt ein Leben lang, Betreuung. Sie leben dann oft in speziellen Wohngruppen.
In Deutschland sind etwa 1200 Menschen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.(Zahlen aus 2107)

Diese 15 Jahre, die immer umhergeistern, stammen vermutlich daher, dass bei alpenlebenslang Verteilten die erste Überprüfung der Haft nach 15 Jahren möglich ist. Möglich! Das heißt nicht, dass nach 15 Jahren die Entlassung ansteht. Wird mit dem Urteil die besondere Schwere der Schild festgestellt, gibt es diese Überprüfung nicht nach 15 Jahren.

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Re: Für Dich ist es vielleicht Mord

Antwort von Sille74 am 18.11.2019, 15:07 Uhr

"Und juristisch ist das eben kein Mord. Ist es einfach nicht."

a.A.: die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, verschiedentliche Gerichte und der BGH, gerade im Fall eines Rasers auf der Flucht vor der Polizei.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-03/bundesgerichtshof-raser-mord-urteil-hamburg

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Re: Für Dich ist es vielleicht Mord

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 16:02 Uhr

Die Staatsanwaltschaft ist nicht die Judikative. Deren Rechtsansicht ist eher nicht relevant für solche Fragen.

Das BGH-Urteil, das Du zitierst, ist ein URTEIL. Kein Gesetz. Urteile gelten für den konkreten Einzelfall. Und nicht für alle, die zu schnell fahren.

Beispiel: Sekundenschlaf bei 10 km/h zu schnell. Unfall mit Toten.
Mord?

35 km/h in einer 30er Zone. Kind rennt dem Ball hinterher vors Auto und wird verletzt.
Versuchter Mord?

Wodurch wird denn so eine Tat zum Mord, Deiner Ansicht nach? Das Du sie besonders verwerflich findest?

Hier mal das sog. raserurteil des BGH zu dem Unfall am Ku'damm vor 2 Jahren:
https://openjur.de/u/2120615.html

Demnach kein vorsätzliches Tötungsdelikt. Im empfehle, solche Urteile im Volltext und nicht als Besprechung in einer Zeitung, die kein Fachblatt ist, zu lesen.

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Re: Für Dich ist es vielleicht Mord

Antwort von Sille74 am 18.11.2019, 16:33 Uhr

Hab' ich irgendwo behauptet, die Staatsanwaltschaft sei die Judikative oder dass das BGH-URTEIL ein Gesetz sei oder auch, dass die Meinung einer Staatsanwaltschaft irgendwie Relevanz erlangt? Ich wüsste nicht, das irgendwo getan zu haben...

Du stellst das hier aber so dar, als ob man juristisch bei solchen Raserfällen in keinem Fall auf Mord kommen könnte und auf diese absurde Idee nur Laien kommen könnten. Dem ist aber ja offensichtlich nicht so. Wenn eine Staatsanwaltschaft - und in Ba-Wü zumindest sitzen da nicht gerade die Doofen... - wegen Mordes anklagt, Landgerichte in Raserfällen auf Mord erkennen und der BGH ein solches Urteil bestätigt (und das hat er nun mal, Quelle hin oder her, aber bitte: https://openjur.de/u/2135908.html) , sehen das offensichtlich auch JURISTEN u.U. anders. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.

Dass es da auf die Umstände ankommt, auf die Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz und auf das Vorliegen von Mordmerkmalen - geschenkt... (spätestens an letzterem dürften dann auch Deine ach so schlauen Beispiele scheitern)

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Re: Für Dich ist es vielleicht Mord

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 16:46 Uhr

Angriff ist ja auch eine Verteidigung.

Ich erkläre meinen Standpunkt jetzt nicht zum xten Mal. Du mußt meine Ansicht nicht teilen. Ich stelle es keineswegs so dar, als wenn man hier nicht zu einer Verurteilung nach § 211 kommen kann. Ich zweifele nur die juristische Richtigkeit dieser Argumentation an und stelle den Sinn und Zweck infrage.
Oder platt gesagt: kann man so machen. Bringt halt nur nix.

Schönen Tag noch

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Hä? Ich habe doch zu der konkreten Frage meine Ansicht gar nicht geäußert

Antwort von Sille74 am 18.11.2019, 18:15 Uhr



Werde ich hier auch nicht tun bzw. kann ich gar nicht, weil ich mir bisher noch keine (fundierte) Meinung dazu gebildet habe. Und ich spreche Dir Deine Meinung doch auch in keiner Weise ab. Ich frage mich, wo Du das schon wieder herausliest ... Ich habe doch nur auf Deine doch recht apodiktische Aussage: "Und juristisch ist das eben kein Mord. IST ES EINFACH NICHT." geantwort, dass da offensichtlich durchaus fähige Juristen, u.a. Richter am BGH, anderer Meinung sind, zumindest in bestimmten Fallkonstellationen.

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Re: Hä? Ich habe doch zu der konkreten Frage meine Ansicht gar nicht geäußert

Antwort von tonib am 20.11.2019, 9:56 Uhr

Ich fand es als Ferndiagnose auch sehr apodiktisch, wenn man bedenkt, dass es durchaus andere Urteile und andere Auffassungen zu diesem Thema gibt.

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