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Elternzeit vorzeitig beenden & neue elternzeit

Thema: Elternzeit vorzeitig beenden & neue elternzeit

Hallo Mamis & nochmal werdende mamis Ich habe mal eine frage Bin noch im Elternzeit & bekomme im Februar 20 mein 2. kind. Ich müsste meine Elternzeit vorzeitig beenden damit ich im januar ins Mutterschutz kann. Meine frage ist , kann ich 2 sachen in einem formular schreiben quasi einmal „vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz “ und „Antrag für die neue Elternzeit“ . Oder muss ich beide Anträge getrennt formulieren ? Lg

von Selinaa34 am 30.11.2019, 00:13


Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Sorry für die Rechtschreibung, es ist spät & mein kopft ist schon in ruhemodus

von Selinaa34 am 30.11.2019, 00:14


Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Bei mir ist es das selbe. Ich habe mit meiner Personalamtdame gesprochen und sie sagte "Mutterschutz vor Elternzeit". Also habe ich die erneute SS mitgeteilt (schriftlich mit ET) und gehe automatisch in den Mutterschutz. Wenn ich das richtig verstanden habe könnte ich die Elternzeit, welche jetzt durch den MuSch quasi wegfällt, einfach hinten anhängen, da dieser ja genehmigt wurde. Einen Antrag auf Elternzeit für Kind 2 muss ich noch stellen.

von @ni am 01.12.2019, 09:49


Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Die Frage musst Du Deinem Personaler stellen, ob er das getrennt will oder nicht. Letztendlich sollte es wurscht sein, so lange beides abgegeben ist. Wenn Du es trennst wird sicherlich niemand meckern können. Pass halt auf, dass du die EZ korrekt beendest und den Rest auch wirklich schriftlich übertragen lässt auf später. Also nicht einfach nur "Ich bin dann mal weg in Mutterschutz und EZ ist beendet". Und passt beim Antrag auf die EZ auf, dass Du für die Zeiträume jeweils angibst, für welches Kind Du EZ nehmen willst. Also dass Du nach der Geburt auch wirklich mindestens das 1. Jahr von Kind 2 erst einmal nimmst, damit Du das nicht verlierst.

von basis am 01.12.2019, 15:05


Antwort auf Beitrag von Selinaa34

Du machst das getrennt. Zunächst schreibst du deinem AG, dass du die aktuelle Elternzeit mit Kind xy wegen erneuter Schwangerschaft zum Beginn des Mutterschutzes am x.y.z unterbrechen möchtest. Dann kündigst du an, dass du die Elternzeit für dein dann neugeborenes Kind fristgerecht beantragen/mitteilen wirst. Das machst du dann binnen einer Woche nach Geburt des Babys.

Mitglied inaktiv - 02.12.2019, 15:23


Antwort auf diesen Beitrag

Ergänzung : du solltest eine Bestätigung deiner Gyn beilegen.

Mitglied inaktiv - 02.12.2019, 15:25