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Geschrieben von youngmami09 am 06.05.2016, 8:12 Uhr

Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Hallo ihr lieben,

ich bin total am Ende. Unser Sohn macht uns große Sorgen. Er besucht die 1. Klasse einer Förderschule und ich musste schon öfters zum Elterngespräch rein. Jetzt will ihn die Schule verweisen da er als nicht unterrichtbar eingestuft wird. Er zeigt kleinkindliches verhalten. Legt sich untern den Tisch wenn ihm etwas nicht passt, hört nicht zu, wirft Dinge, ist frech und respektlos gegenüber Lehrern, streitet, ist uneinsichtig, kommt in der Gruppe nicht zurecht, kommt im Unterricht nicht richtig mit,... ich weiß nicht was ich machen soll. Am Montag muss ich zum Gespräch rein dort soll entschieden werden wie es weiter geht. Gibt es andere Schulalternativen? ER ist zuhause auch schwierig aber nicht so extrem. Was sollen wir jetzt tun? Ich bin total fertig :-(

Viele liebe Grüße

 
21 Antworten:

Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von mama von joshua am tab am 06.05.2016, 10:46 Uhr

Und wo soll er dann beschult werden ?
Ich dachte immer, die Förderschule wäre unter anderem für solche Kinder gedacht.
Armer Knopf :-(

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von Makri am 06.05.2016, 11:16 Uhr

Gibt es bei euch Integrationshelfer / Schulbegleiter? Das wäre sicherlich eine Hilfe für ihn und eine Erleichterung für die ganze Klasse. Hol dir Unterstützung beim Jugendamt. Eventuell ist auch ein Aufenthalt in einer Tagesklinik hilfreich.
Unterstütze deinen Sohn im Alltag, das kann die Situation auch verbessern (wenig Medienkonsum, viel Bewegung, Konsequenz in der Erziehung, ausgewogene Ernährung,...).
Berichte mal nach dem Gespäch am Montag!

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von kati1976 am 06.05.2016, 11:56 Uhr

Hallo

Ich würde auch zu einem Aufenthalt in einer Tagesklinik raten. Das hilft ihm und euch als Familie.

Danach würde ich versuchen eine Schulbegleitung für ihn zu bekommen.

Alles Gute

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Die Frage ist aber auch: was wird die Schule machen bis der Junge ein

Antwort von Marianna81 am 06.05.2016, 12:28 Uhr

Platz in der Tagesklinik bekommt? Das kann u.U. Monate dauern bis man dran ist.

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Re: Die Frage ist aber auch: was wird die Schule machen bis der Junge ein

Antwort von IngeA am 06.05.2016, 13:29 Uhr

Trotzdem kann die Schule das Kind nicht von der Schule verweisen. Wir haben Schulpflicht. Auf welche Schule soll der Junge denn sonst gehen? Und gerade für eine Förderschule sollten solche Situationen ja nichts Neues sein, das gehört zu deren normalen Aufgabenspektrum.

LG Inge

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es stellt sich mal wieder die frage:

Antwort von muddelkuddel am 06.05.2016, 13:40 Uhr

welche förderschule, welcher förderschwerpunkt

ggf. muss hier etwas geändert werden - es ist gut möglich, dass eine förderschule sprache einem e-kind nicht gerecht werden kann

da die schulpflicht nicht aufgehoben werden kann, geht:

kurzzeitbeschulung
integrationshelfer
schulausschluss bis hin zum schulverweis als ordnungsmaßnahme, dann muss kind aber irgendwo anders hin
psychiatrische untersuchung/klinikaufenthalt, dann ist kind aber KRANK und wird ggf von der schule für kranke beschult


weiter frage ich mich: was wurde bereits getan, welche maßnahmen von schul- UND elternseite aus wurden ergriffen? wie funktioniert die zusammenarbeit zwischen schule und elternhaus? was sagt das kind, warum es so handelt?
wurden externe diagnose- und hilfesysteme in anspruch genommen?

LG

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Re: es stellt sich mal wieder die frage:

Antwort von Holzkohle am 06.05.2016, 16:34 Uhr

Förderschule - welcher Förderbedarf? Welche Diagnose hat Euer Kind?

Dann - bis ein Kind von einer Schule verwiesen wird, ist es ein langer Weg. So einfach geht das nicht. Erstmal gibt es Gespräche, dann wird eigentlich eine Schulhilfskonferenz einberufen, wo Lehrer, Eltern, Jugendamt teilnehmen (jedenfalls war das bei meinem Sohn so), dann gibt es stunden-, dann tageweise Ausschlüsse aus dem Unterricht, aber auch erst, bevor andere Alternativen getestet wurden wie z.B. Wechsel in eine andere Klasse. Also lass Dich nicht so schnell verrückt machen!

Also entweder fehlt hier die Hälfte an Informationen oder die Schule Deines Sohnes schlägt den falschen Weg ein.

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Re: Die Frage ist aber auch: was wird die Schule machen bis der Junge ein

Antwort von kati1976 am 06.05.2016, 20:48 Uhr

Wenn die schule zu diesem schritt greift muss sehr viel vorgefallen sein.

Die schule kann ihn vom Unterricht ausschließen, dieses Recht hat die schule

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von Sindarella am 07.05.2016, 15:30 Uhr

Es kommt erst einmal darauf an, in welchem Bundesland ihr seid.
Eine erste Möglichkeit wäre, dass sich die Schule bei uns um den MSD bemüht. Da kommt dann ein Fachmann in die Schule und sieht sich das Verhalten an. Danach folgen weitere Schritte, die er vorschlägt.
Weiterhin ist es möglich, einen Schulbegleiter zu beantragen. Hier müsst ihr euch selbst aus Jugendamt wenden und dafür kämpfen.
Es gibt Schulen für Erziehungshilfe in größeren Städten, das wäre auch eine Idee.
Ein Schulpsychologie, der von der Schule eingeschaltet wird, könnte euch an eine kinderspsychiatrische Einrichtung verweisen. Das klingt hart, bringt aber vielleicht was. Eine Behandlung erfolgt dort nach Einweisung für mehrere Wochen oder Monate - auch als Tagesklinik.

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von Benedikte am 07.05.2016, 22:23 Uhr

wie oben jemand schrieb- es gibt eine Schulpflicht, fürs erste. Ich habe schonmal gehört, dass die im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen aufgehoben wurde- Oberstufenschüler vertickt Drogen- aber bei einem Erstklässler, nein.

Und was Du beschreibst, solche Verhaltensauffälligkeiten- ich dachte immer, dass die Schulen für genau solche Kinder da wären?

Vielleicht ist er auf der falschen Förderschule.

Hör Dir an, was sie ihm genau vorwerfen, bitte die Schule um Alternativen, und dann muss man mal schauen. Aber ich versteh Dich, solche Anwürfe werfen einen als Mutter aus den schuhen, gerade WENN was dran ist.

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Für die Schulpflicht gibt es Ausnahmen

Antwort von und am 08.05.2016, 17:56 Uhr

Schulpflicht gilt nur für beschulbare Kinder. Nicht-beschulbare Kinder (z.B. geistig schwerstbehinderte Kinder) sind von der Schulpflicht ausgenommen. Laut AP ist besagtes Kind nicht beschulbar, ergo gilt die Ausnahmeregelung von der Schulpflicht.

Was aus dem Kind wird, wenn nicht mal (staatliche) Spezialeinrichtungen es nehmen wollen, steht in den Sternen. Vielleicht gibt es private Einrichtungen, wo man es noch versuchen könnte.

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HIIILFE..

Antwort von muddelkuddel am 08.05.2016, 18:28 Uhr

"geistig schwerstbehinderte kinder" SIND beschulbar...das wurde hart erkämpft und auch für diese kinder gilt (seit 1978) eine schulpflicht!

LG

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von Pia-Lotta am 08.05.2016, 18:54 Uhr

Wie ist es denn überhaupt dazu gekommen, dass der Junge als nicht beschulbar gilt? Welche Diagnose hat der Kinderarzt/Kinderpsychologe gestellt? Welche Maßnahmen sind bisher gelaufen? Selbstverständlich darf die Schule Kinder, die nicht beschulbar sind, zumindest für eine Zeit lang vom Unterricht ausschließen: "Zeitweilig von der Schulpflicht ausgenommen sind in einigen Bundesländern schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, die als „nicht beschulbar“ gelten. Diese gehen unter Aufsicht von Sozialpädagogen anderen sinnvollen Tätigkeiten nach, bis sie (wieder) in die Lage versetzt sind, am Unterricht in einer Schule teilzunehmen." Es muss also dringend etwas unternommen werden, damit eine Teilnahme am Unterricht für den Kleinen möglich wird. Und das müssen die Eltern in die Hand nehmen und dafür kämpfen, dass das Kind die nötige Therapie erhält.
LG; Pia-Lotta

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Re: HIIILFE..

Antwort von und am 08.05.2016, 23:30 Uhr

Ja genau, das kannst du ganz gewiss beurteilen, ob ein Kind beschulbar ist oder nicht.
Auch wenn du in deinem winzigkleinen Weltbild sowas noch nie gesehen hast - Fakt ist, es GIBT solch schwere Behinderungen, Krankheiten oder Verhaltensstörungen, die eine Beschulung unmöglich machen, selbst für speziellen Einrichtungen, so dass die Schulpflicht nicht mehr greift. Klar sind das Ausnahmefälle, aber im Fall der AP haben Fachleute vor Ort das offenbar so entschieden.

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Re: HIIILFE..

Antwort von IngeA am 09.05.2016, 5:40 Uhr

Das kann keine Schule entscheiden. Dafür braucht es ein ausführliches Gutachten einer kindersychiatrischen Klinik oder eines SPZ. Selbst das JA kann so eine Entscheidung nicht ohne Gutachten fällen.
Wir wissen nicht was bisher abgelaufen ist, aber rein von der Zeit her, das Kind ist in der 1. Klasse, kann ich mir nicht vorstellen, dass schon "alles" versucht wurde: anderer Förderschwerpunkt, Rückstellung in eine SVE, Schulbegleitung, zeitweise Beschulung in einer Kinderpsychiatrischen Klinik, Beschulung in einem entsprechenden Internat mit Erziehungsschwerpunkt... Das ist es was mir gerade einfällt, git sicher noch mehr.

Entweder versucht die Schule die Mutter mit der Formulierung unter Druck zu setzen, oder die Mutter hat etwas falsch verstanden.
Wenn z. B. zum Gespräch geladen wird weil das Kind "so nicht beschulbar" ist, heißt das ja nicht, dass das Kind der Schule verwiesen wird und dass die Schule, das JA keine anderen Ideen hat.
Der Schule verweisen würde jetzt in der 1. Klasse sogar für den Rest des Schuljahres noch gehen um Zeit für Diagnose und Therapien zu schaffen und dann im nächsten Schuljahr erneut in die erste Klasse einzuschulen. Gerade weil die Mutter ja schreibt, das Kind kommt nicht richtig mit.
Und auch da ist die Frage: Warum kommt das Kind nicht mit? Wegen seinem Verhalten, oder verhält er sich so WEIL er überfordert ist? Eigentlich sollte an der Förderschule das Tempo dem Kind angepasst werden, nicht umgekehrt.

LG Inge

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von Badefrosch am 09.05.2016, 8:19 Uhr

Ich würde erst mal stationär in ein SPZ und das Problem kinderpsychiatrisch angehen.

Meiner Meinung nach ist er noch nicht schulreif bzw. auf der falschen Förderschule. Richtiger Schwerpunkt müsste emotional-sozial sein.

Zudem würde ich mir einen guten Kinderpsychiater suchen und eine Verhaltenstherapie veranlassen. Ob ggf. Medikamente zur Unterstützung notwendig sind, kann der Kinderpsychiater entscheiden.

Ich persönlich bin kein Freund von Jugendamtlicher Unterstützung und Familienhilfe, ich kümmere mich selber.

Mein Sohn ist auch Förderschulkind, hatte eine massive Sprachentwicklungsverzögerung trotz 3 Jahren Logo im Integrationskindergarten, ebenso Ergo wegen Stifthaltung. Jetzt nach knapp 2 Jahren geht es im Juni zum Probeunterricht an die Regelschule.

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Re: Das ist offenbar wieder so ein Posting...

Antwort von Mijou am 09.05.2016, 10:42 Uhr

... bei dem sich alle viele Gedanken machen und versuchen zu helfen, die AP aber gar nicht mehr hereinschaut. Da scheint das Interesse an Hilfe nicht sooo groß zu sein.

@youngmami: Es wurden viele Fragen gestellt, zum Beispiel, welche Fördermöglichkeiten Ihr bisher in Anspruch genommen habt. Falls Du überhaupt noch hier mitliest, poste doch mal was dazu.

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@und

Antwort von muddelkuddel am 10.05.2016, 19:24 Uhr

ich habe nicht behauptet, dass ich beschulbarkeit beurteilen kann..
aber deine formulierung war allgemein und suggeriert, geistig (schwer)behinderte seien pauschal von der schulpflicht ausgenommen.

dem ist nicht so.
ausnahmefälle (und das sind im wortsinne einzel"schicksale")
sind möglich, aber nur nach langen diagnose- und förderprozessen zu erreichen.

beim erstklässler (!) im ausgangsposting sehe ich diese ausnahme erstmal nicht gegeben

LG

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Re: @und

Antwort von und am 12.05.2016, 12:45 Uhr

Ich kenne Fälle, bei denen war schon im heilpädagogischen Kindergarten (Betreuerschlüssel 1:3 plus Einzelbetreuer für seeehr spezielle Kinder) klar, dass sie niemals beschulbar sein werden würden.

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Re: Kind soll von Schule verwiesen werden ! NICHT UNTERRICHTBAR

Antwort von Maroulein am 21.05.2016, 16:33 Uhr

Hallo
Meine Kleine war im ersten Schuljahr auch nicht unterrichtbar-allerdings ist sie aus der Schule fortgelaufen,zur not auf Socken,keiner konnte sie dort halten-wir haben es überall versucht,bei manchen Anlaufstellen sind wir allen Ernstes ausgelacht worden,weder Jugendamt noch Stadtteilzentrum(an das uns das JA verwiesen hat wollten helfen)
Bei uns gibt es den Schulpsychologischen Dienst,die haben uns dann an eine Schulverweigererambulanz verwiesen,dort ist sie komplett durchgetestet worden,danach wurde ein Behandlungskonzept erstellt,gefördert wurde sie beim Schulpsychologischen Dienst,nach einer mehr oder weniger turbulenten Grundschulzeit mit Teils ziemlich schlechten Noten ist sie nun auf einer normalen Gesamtschule und ist in einigen Fächern sogar Klassenbeste(sie hat ADS,autistisches Spektrum,LRS und Rechenschwäche(da hat die Förderung enorm was gebracht ),bei überdurchschnittlichen IQ Werten)

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Re: @und

Antwort von Pelopeia am 23.05.2016, 10:22 Uhr

sicherlich, werden auch Kinder, die einen hohen Betreuungsaufwand haben beschult. Das geht bis 1:1 (1 Schüler - 1 Lehrer).
Hängt mit dem Recht auf Bildung zusammen (und damit Verbunden das Recht aus Lernen und auf Leben)

Wenn man Beschulung als ein zur-Schule-gehen versteht, dann gibt es Kinder, die das nicht können/nicht müssen.
Aber: Schulpflichtig ist jedes Kind im Schulalter - grundsätzlich.
Es gibt Schulen für Kranke, Lehrer, die auf Klinikstationen kommen, und natürlich Hausunterricht.

Es gibt in ganz aktuten Situationen die Möglichkeit die Schulpflicht vorrübergehend ruhen zu lassen. (bsp. bei Schwangerschaft einer Schülerin) Das ist aber keine Dauerlösung

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